Glossar

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Begriffe mit E

€STR – Euro Short-Term Rate

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Der EZB-Rat hat am 20. September 2017 entschieden, einen unbesicherten Tagesgeldsatz mit dem Namen Euro Short-Term Rate (€STR) zu entwickeln. Berechnet wird der €STR auf Basis von im Eurosystem bereits aus der Geldmarktstatistik verfügbaren Daten. Er wird die bestehenden Referenzzinssätze des privaten Sektors ergänzen und zudem als Alternative für den EONIA empfohlen. Die EZB veröffentlicht seit dem 2. Oktober 2019 den €STR an jedem TARGET2-Handelstag um 08:00 Uhr MEZ. Er wird ausschließlich auf Basis von getätigten Einzeltransaktionen des vorherigen Handelstags, die in Euro denominiert sind, berechnet. Diese werden von berichtspflichtigen Banken im Euroraum im Zuge der Geldmarktstatistik gemeldet.

E-Banking (Electronic Banking)

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E-Banking bezeichnet Bankgeschäfte, die unabhängig von einer Bankfiliale, beleglos und in elektronischer Form abgewickelt werden. E-Banking wird insbesondere für Konto- und Depotbestandsabfragen (Informationsdienste) und für Überweisungen, Wertpapiertransaktionen sowie Kauf und Verkauf anderer Bankprodukte (Transaktionsdienste) genutzt. Die Begriffe Online-, PC-, Home-, Internet- und Tele-Banking werden oft synonym für den Begriff E-Banking benützt.

EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)

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Die 1991 mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) als Bank gegründete europäische Institution sollte nach dem Zusammenbruch des Kommunismus den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aber auch Zentralasiens unterstützen. Die EBRD ist der größte Investor in diesen Regionen und bietet Projektfinanzierungen für Banken sowie staatliche und vor allem private Unternehmen.

ECOFIN-Rat (Economic and Finance Affairs Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat für Wirtschaft und Finanzen)

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Der ECOFIN-Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsgremium und Rechtssetzungsorgan der EU und setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er koordiniert und überwacht die Wirtschaftspolitik und die Haushaltspolitik auf EU-Ebene und tagt mindestens einmal monatlich, wobei die Mitglieder der Eurogruppe in der Regel bereits am Tag davor zusammenkommen. Den Vorsitz im ECOFIN-Rat führt der Ressortminister jenes Mitgliedstaates, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne hat.

Economic Sentiment Indicator (ESI)

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Der Economic Sentiment Indicator (ESI) der Europäischen Kommission ist ein Stimmungsbarometer, das verdeutlicht, wie die einzelnen Wirtschaftsbranchen und die Konsumenten EU-weit die Wirtschaftsentwicklung einschätzen. Der ESI basiert auf einer monatlichen Umfrage unter etwa 125.000 Betrieben und 40.000 Haushalten. Die Umfrageergebnisse werden als Saldo aus positiven und negativen Antworten veröffentlicht. Der ESI gehört aufgrund seiner langjährigen Verfügbarkeit und der breiten Abdeckung von Sektoren, Ländern und Fragen zu den gängigsten Vorlaufindikatoren.

ECU (European Currency Unit)

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Der ECU ist eine im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 gebildete Kunstwährung und Rechnungseinheit, die per 1. Jänner 1999 im Verhältnis 1:1 auf den Euro umgestellt wurde. Der ECU war eine aus den Währungen der 12 EWS-Mitgliedstaaten gebildete „Korbwährung“ und entsprach dem nach Wirtschaftskraft gewichteten Durchschnittswert von feststehenden Währungsbeträgen der 12 EWS-Währungen.

Effektiver (nominaler, realer) Wechselkurs

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Der nominal-effektive Wechselkurs ist der gewichtete Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechselkurse. Der real-effektive Wechselkurs ist außerdem noch preisbereinigt, d. h. um den Unterschied zwischen den gewichteten durchschnittlichen ausländischen und inländischen Preisen oder Kosten bereinigt. Real-effektive Wechselkurse stellen einen Indikator für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes dar. Die Wahl der Währungen und Gewichte richtet sich nach der jeweiligen ökonomischen Fragestellung; am gebräuchlichsten ist die Verwendung von Außenhandelsgewichten.

Effektiver Jahreszinssatz

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Der effektive Jahreszinssatz spiegelt die Gesamtkosten eines Kredits aus der Verbrauchersicht wider. Diese Gesamtkosten setzen sich aus einer Zinskomponente und einer Komponente für sonstige Unkosten (Gebühren, Provisionen, Zinseszins usw.) zusammen.

Effektivzinssatz

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Der Effektivzinssatz bezeichnet die Rentabilität, die mittels eines bestimmten angelegten Kapitalbetrags erzielt wird. Dieser enthält neben den Nominalzinssatz u. a. auch Agio bzw. Disagio, Provisionen und Gebühren.

E-Geld (Elektronisches Geld)

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Elektronisches Geld ist digitales Bargeld, das auf einem elektronischen Gerät oder räumlich entfernt auf einem Server gespeichert ist. Ein weit verbreitetes E-Geld-Zahlungsverfahren ist die „Elektronische Geldbörse“ in Form einer Zahlungskarte oder einer anderen Chipkarte, die der Nutzer mit einer relativ geringen Menge an E-Geld auflädt, um damit Kleinbeträge zu begleichen. Als Speichermedien für E-Geld können außerdem Mobiltelefone (mit denen auch bezahlt werden kann) und Online-Zahlungskonten dienen.

EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)

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Die 1958 in Brüssel gegründete Bank der Europäischen Union (1968 erfolgte die Verlegung des Sitzes nach Luxemburg) stellt Finanzierungen (hauptsächlich durch Emission von Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten) und Know-how für solide und tragfähige Projekte bereit, die zum Erreichen der Ziele der EU beitragen. In der Regel werden ein Drittel (maximal 50 %) finanziert. Mehr als 90 % ihrer Aktivitäten konzentrieren sich auf Europa. Daneben ist die EIB aber auch für finanzielle Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit der EU zuständig. Die EIB-Gruppe besteht aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Der EIF konzentriert sich auf innovative Finanzierungen für KMU.

Eigenkapital

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Mit Eigenkapital werden Mittel bezeichnet, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen werden (Grundkapital plus Rücklagen zuzüglich Bilanzgewinn bzw. abzüglich Bilanzverlust). Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Konkurrenzfähigkeit, Unabhängigkeit und Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital.

Eigenmittelbestimmungen

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In den Eigenmittelbestimmungen wird geregelt, in welcher Höhe Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken Eigenmittel halten müssen. Im österreichischen Bankwesengesetz (§ 22 BWG) wurden diesbezüglich die relevanten EU-Richtlinien umgesetzt, die wiederum weitgehend auf den entsprechenden Basel III-Regelungen beruhen.

Eigenmittelquote

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Die Eigenmittelquote ist eine Kennzahl, die die gesamten Eigenmittel eines Kreditinstituts zu den risikogewichteten Aktiva in Relation setzt. Sie ist ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts.

Eigenmittelunterlegung (Eigenmittel, Eigenmittelerfordernis)

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Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, jederzeit anrechenbare Eigenmittel in Höhe der in § 22 BWG angeführten Beträge für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangen Risiken (Kreditrisiko, Marktrisiko, operationales Risiko) zu halten. In § 23 BWG werden diejenigen Eigenmittelbestandteile (Eigenkapital) angeführt, die für die Erfüllung dieser Anforderung herangezogen werden können. Anhand ihrer Qualität unterscheidet man so genannte Ränge (engl. „tiers“), die in unterschiedlicher Höhe zur Eigenmittelunterlegung herangezogen werden können.

Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)

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Die Einheitliche Europäische Akte ist ein am 17. und 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichneter und am 1. Juli 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), mit dem die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 geschaffen wurden; u. a. durch institutionelle Veränderungen sowie durch Erweiterung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und in der bis dahin informell betriebenen gemeinsamen Außenpolitik.

Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM, Single Supervisory Mechanism, europäische Bankenaufsicht)

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Der SSM bezeichnet die gemeinsame Entschließung der damals 17 Länder des Euroraums am 19. März 2013, eine zentrale Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu etablieren. Demnach soll die Aufsicht über Großbanken im Euroraum nicht mehr von den nationalen Aufsichtsbehörden sondern direkt von der EZB ausgeübt werden. Dies ist Europas erster Schritt zum Aufbau einer europäischen Bankenunion und soll 2014 in Kraft treten.

Einkaufsmanagerindex (EMI)

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Der Einkaufsmanagerindex (EMI) basiert auf einer monatlichen repräsentativen Umfrage unter Managern großer Betriebe (ursprünglich im Industriesektor, nun auch im Dienstleistungs- und Bausektor) zu Produktion, Auftragseingängen oder Lagerbeständen. Der Index ist so normiert, dass Werte unter (über) 50 einer Verschlechterung (Verbesserung) der konjunkturellen Lage entsprechen. Der Industrie-EMI wird für die wichtigsten Industrieländer weltweit ermittelt, u. a. auch für Österreich. Im Vergleich zu anderen Vorlaufindikatoren wird dem EMI eine besonders lange Vorlaufzeit in Bezug auf die künftige Wirtschaftsentwicklung zugeschrieben.

Einlagefazilität

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Die Einlagefazilität ermöglicht es Geschäftsbanken im Euroraum, nicht benötigte Guthaben kurzfristig (bis zum nächsten Geschäftstag) zu einem vorher festgelegten Zinssatz (Einlagesatz) anzulegen. Der Einlagesatz bildet im Allgemeinen die Untergrenze im Zinsgefüge (Zinskorridor) des Taggeldsatzes am Geldmarkt.

Einlagen

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Unter Einlagen fallen Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen inländischer Banken.

Einlagensicherung

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Die gesetzlich verankerte Sicherung von Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) schützt im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Ersparnisse der Kunden. Dadurch soll ein Ansturm (engl. „bank run“) auf eine sich tatsächlich oder auch nur gerüchteweise in Schwierigkeiten befindliche Bank verhindert werden.

Emerging Markets (aufstrebende Märkte, Schwellenländer)

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Als Emerging Markets werde – nicht einheitlich definiert –unterentwickelte, aber aufstrebende Länder bezeichnet, die gerade einen Industrialisierungsprozess durchleben. Diese Länder sind attraktive Ziele für Direkt- und Portfolioinvestitionen von Unternehmen aus Industrieländern. Bedeutende Emerging Markets sind z. B. China, Indien, Brasilien und Russland, aber auch viele Staaten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa. Die Übersetzung als „Schwellenland“ ist eher unglücklich, da sie nicht notwendigerweise schon auf der Schwelle zu einer Industrienation befinden müssen.

Emission

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Emission bezeichnet die Ausgabe von neuen Wertpapieren.

Emittent

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Emittent bezeichnet die Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt („begibt“, „emittiert“). Als Emittenten treten z. B. Bund, Länder, Kreditinstitute oder Industrieunternehmen auf.

EMV-Standard

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Der EMV-Standard ist eine weltweit einheitliche Spezifikation für Zahlungskarten mit Prozessorchip und für die dazugehörigen Chipkartenlesegeräte. Die Abkürzung steht für die drei Gesellschaften, die den Standard entwickelt haben: Europay, MasterCard und VISA.

Endfälliger Kredit

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Im Gegensatz zu einem Ratenkredit sind bei einem endfälligen Kredit während der Kreditlaufzeit nur die Zinsen zu bedienen, das aufgenommene Kapital ist hingegen erst am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Häufig wird dabei das zum Laufzeitende zurückzuzahlende Kapital in einem Tilgungsträger angespart.

EONIA (Euro OverNight Index Average)

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Der EONIA-Zinssatz ist ein gewichteter Durchschnitt der Zinssätze für unbesicherte Übernacht-Interbankenausleihungen im gesamten Euro-Geldmarkt. In die Durchschnittsermittlung einbezogen werden Zinsen für Interbankeneinlagen von repräsentativen Banken aus dem Euroraum.

E-Payment-Standard (eps)

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Der eps (E-Payment-Standard) ist eine offene, normierte XML-Schnittstelle zwischen Händlern/E-Government und Kreditinstituten zur Durchführung unwiderruflicher Online-Zahlungen. Diese Online-Bezahlmethode setzt auf dem jeweiligen Online-Banking-System der Käuferbank auf und ermöglicht Käufern die Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs bei Einkäufen über das Internet.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)

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Das EGT ist das Betriebsergebnis abzüglich der Wertberichtigungen.

Zu den Erträgen von Finanzprodukten gehören Zins- und Dividendenzahlungen und sonstige Ausschüttungen sowie Wertsteigerungen in Folge von Kurserhöhungen.

Erweiterter Rat der EZB (General Council of the European Central Bank)

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Der Erweiterter Rat ist ein Entscheidungsgremium der EZB und besteht aus ihrem Präsidenten und Vizepräsidenten sowie aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Der Erweiterte Rat tagt viermal jährlich in der EZB in Frankfurt. Ihm obliegen jene Aufgaben, die infolge der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch wahrgenommen werden müssen (z. B. Festlegung der Wechselkurse im WKM II)

Erwerbspersonen (Arbeitsangebot, Arbeitskräftepotenzial)

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Als Erwerbspersonen wird die Summe von Beschäftigten und Arbeitslosen bezeichnet.

Erwerbsquote (Partizipationsrate)

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Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen laut Haushalterhebung an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre). Diese Definition wird von STATISTIK AUSTRIA für Eurostat ermittelt. Erwerbsquoten können auch für Teile der Bevölkerung angegeben werden – so etwa für die Jugendlichen (15 bis 24 Jahre), für das Haupterwerbsalter (25 bis 54 Jahre) sowie für die Älteren (55 bis 64 Jahre).

ESVG 1995 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995)

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Das ESVG 1995 ist ein international vereinheitlichtes Rechnungssystem, das systematisch und detailliert eine Volkswirtschaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften beschreibt. Es stimmt mit den weltweit geltenden Regeln des System of National Accounts (SNA 1993 oder kurz SNA, das unter der gemeinsamen Verantwortung der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, der OECD und der Weltbank geschaffen wurde) überein. Jedoch berücksichtigt das ESVG 1995 stärker die Gegebenheiten und den Datenbedarf in der Europäischen Union. Das ESVG 1995 ist wie das SNA auf die Konzepte und Klassifikationen vieler anderer Wirtschafts- und Sozialstatistiken abgestimmt, wie etwa Statistiken über die Erwerbstätigkeit, die Produktion und den Außenhandel. Es kann daher als zentraler Bezugsrahmen für die Wirtschafts- und Sozialstatistik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten dienen.

EU-27 ist die Kurzbezeichnung für die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien (Gründungsmitglied), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (Gründungsmitglied), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (Gründungsmitglied), Griechenland (1981), Irland (1973), Italien (Gründungsmitglied), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (Gründungsmitglied), Malta (2004), Niederlande (Gründungsmitglied), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004), Zypern (2004) und Kroatien (2013). Mit 01.02.2020 trat das Vereinigte Königreich (Mitglied seit 1973) aus der EU aus, bis dahin sprach man von EU-28.

EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)

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Als Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, die einen Beitrittsantrag gestellt haben und denen die Europäische Kommission in einer diesbezüglichen Stellungnahme (Avis) Kandidatenstatus eingeräumt hat. Letztes Kandidatenland, welches ratifiziert wurde, ist Kroatien mit EU-Beitritt am 1. Juli 2013. Zum Kreis der Beitrittskandidaten zählen mit Stand 1. Mai 2013 die Türkei und Island. Die Verhandlungen mit Montenegro, ehemalig jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien wurden noch nicht aufgenommen. Als potenzielle Kandidaten gelten darüber hinaus Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo.

EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)

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Der EURIBOR ist ein repräsentativer Interbankenzinssatz für Termingelder in Euro mit einer Laufzeit von 1 Woche bis zu 12 Monaten. Er dient als Referenz für viele Finanzprodukte wie Spareinlagen oder Hypothekarkredite (z. B. 1 Prozentpunkt Aufschlag auf den Drei-Monats-EURIBOR). Die Ermittlung des EURIBOR erfolgt durch eine repräsentative Umfrage unter den wichtigsten Banken, die aktiv am Euro-Geldmarkt teilnehmen, davon der Großteil aus dem Euroraum. Der EURIBOR ist der Mittelwert der gemeldeten Zinssätze, wobei die jeweils 15 % höchsten und tiefsten Werte eliminiert werden. Vergleichbare Zinssätze für andere Währungen wie den US-Dollar oder das britische Pfund laufen unter der Bezeichnung LIBOR (London Interbank Offered Rate).

Euro (EUR)

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Der Euro ist die gemeinsame Währung des Euroraums. Er wurde am 1. Jänner 1999 als Buchgeld und am 1. Jänner 2002 als Bargeld in 11 Staaten eingeführt. Inzwischen haben 20 EU-Mitgliedstaaten oder rund 340 Millionen Menschen den Euro als Währung. Viele andere Länder orientieren ihre Geldpolitik am Euro als Ankerwährung. Der Euro hat sich nach dem US-Dollar als eine der wichtigsten internationalen Währungen etabliert.

Eurogruppe (Eurogroup)

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Die Eurogruppe ist ein informelles Gremium zur verstärkten wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung innerhalb des Euroraums, das in der Regel am Vortag des ECOFIN-Rats tagt, wobei jedes der derzeit 19 Euro-Länder durch seinen Wirtschafts- bzw. Finanzminister und einen hochrangigen Beamten vertreten ist. Hinzu kommen der Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Kommission und der Präsident der EZB sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialausschusses und hohe EU-Beamte. Hauptaufgabe sind die Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik in der EU, sowie Wachstumsförderung,als auch Finanzmarktstabilität.

Euroisierung

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Als Euroisierung wird die einseitige Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in einem Land bezeichnet, das nicht der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion angehört. Sie ist ein Extremfall eines Currency-Boards, da die Ankerwährung (hier der Euro) die eigene Währung komplett ersetzt. Ferner wird darunter auch oft die alltägliche Verwendung des Euro in Ländern in denen dieser nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist verstanden.

Europa 2020 (Europa 2020-Strategie)

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Europa 2020 ist eine vom Europäischen Rat im Juni 2010 verabschiedete Strategie der EU für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Sie ist richtungsweisend für konzertierte Strukturreformen der EU-Mitgliedstaaten zur Steigerung des Potenzialwachstums und für die Mobilisierung der auf EU-Ebene verfügbaren politischen und anderen Instrumente.

Europäische Bankenaufsicht (EBA)

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Die Europäische Bankenaufsicht ist eine Behörde der EU und Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS). Ihre Aufgabe ist die Annahme von verbindlichen technischen Standards sowie Leitlinien für ein einheitliches europäisches Regelwerk. Außerdem ist sie Vermittler zwischen EU-Mitgliedstaaten in Bankenfragen. Darüber hinaus soll die EBA, durch regelmäßige Berichte zu Risikobewertungen und europaweiten Stresstests, Risiken und Schwachstellen im europäischen Bankensektor aufzeigen und bewerten.

Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF)

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Die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) ist eine von den Mitgliedstaaten des Euroraums auf zwischenstaatlicher Ebene gegründete Aktiengesellschaft, die Euro-Länder mit finanziellen Schwierigkeiten finanziell unterstützen kann. Die Gewährung von EFSF-Darlehen unterliegt im Rahmen gemeinsamer EU- und IWF-Programme strengen Auflagen. Die EFSF hat eine effektive Darlehenskapazität von 440 Mrd EUR, wobei die Darlehen durch die Emission von Schuldverschreibungen finanziert und von den Ländern des Euroraums anteilsmäßig garantiert werden.

Europäische Gemeinschaft (EG)

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Die Europäische Gemeinschaft (EG) war ursprünglich eine supranationale Organisation und die erste der drei Säulen der Europäischen Union – gegründet 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in EG umbenannt. Obwohl generell meistens von der EU statt von der EG geredet wurde, blieben beide juristisch unterschiedliche Konstrukte. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die EU, die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersönlichkeit erhielt. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) umbenannt.

Europäische Gemeinschaften

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Als Europäische Gemeinschaften wurden die europäischen Institutionen bezeichnet, die 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG) und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) gegründet wurden. Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestanden die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.

Europäische Kommission (EK)

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Die Europäische Kommission ist eine supranationale europäische Institution (mit Sitz in Brüssel und einigen Dienststellen in Luxemburg), die vor allem Aufgaben der Exekutive wahrnimmt. Sie gilt als der „Motor der Gemeinschaftspolitik“, da sie über das alleinige legislative Initiativrecht verfügt, die Richtlinien, Verordnungen etc. des Rates und des Europäischen Parlaments vorbereitet, umsetzt und verwaltet und als „Hüterin der Verträge“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert. Die Mitglieder der Europäischen Kommission (27 Kommissare aus den aktuell 27 Mitgliedsländern) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt, wobei jeder ein politisches Ressort und einer als Präsident der Europäischen Kommission eine Leitungsfunktion übernimmt. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

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Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist ein unabhängiges Gremium der EU, das für die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems der EU zuständig ist. Der ESRB soll zur Prävention oder Abfederung von Systemrisiken für die Finanzstabilität beitragen, die aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems erwachsen. Um die Ausweitung von Finanzmarktturbulenzen zu verhindern, berücksichtigt er dabei gesamtwirtschaftliche Entwicklungen.

Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

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Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein EU-Beistandsmechanismus auf Basis von Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags, in dessen Rahmen die Europäische Kommission im Namen der EU bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen kann, um EU-Mitgliedstaaten Darlehen einzuräumen, die von außergewöhnlichen Ereignissen jenseits ihres Einflussbereichs betroffen oder von diesen ernstlich bedroht sind. Die Gewährung von EFSM-Finanzhilfen unterliegt im Rahmen gemeinsamer EU- und IWF-Programme strengen Auflagen.

Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag, TSCG)

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Der Europäische Fiskalpakt bezeichnet Inhalte und Maßnahmen aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag), die die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht (60 % Verschuldungsobergrenze in Relation zum jeweiligen BIP und 3 % jährliches Haushaltsdefizit in Relation zum jeweiligen BIP) betreffen. Es besteht nun insbesondere die Möglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung. Der Europäischer Fiskalpakt trat am 1. Jänner 2013 in Kraft, nachdem ihn Finnland als zwölftes Land des Euroraums ratifiziert hatte. Damit ist die Voraussetzung für Finanzhilfen aus dem ESM geschaffen.

Europäischer Gerichtshof, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein Organ der EU. Der 1952 gegründete EuGH (mit Sitz in Luxemburg) bildet gemeinsam mit dem 1988 eingerichteten Gericht erster Instanz und dem 2004 gegründeten Gericht für den öffentlichen Dienst die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Er verfügt über einen Richter je EU-Mitgliedsstaat und ist ein vielsprachiges Organ der EU. Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union wacht er gemeinsam mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts.

Europäischer Rat

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Seit 1975 tagt der Europäischer Rat regelmäßig mindestens zweimal jährlich. Unter dem Vorsitz eines auf 2 ½ Jahre gewählten Präsidenten setzt sich der Europäische Rat aus den 27 Staats- und Regierungschefs, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem EZB-Präsidenten zusammen. Er nimmt im politischen System der EU eine besondere Rolle ein, da er nicht an der allgemeinen Rechtsetzung der EU beteiligt ist, sondern als intergouvernementale Institution die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sucht und Impulse für weitere Entwicklungen der Union setzt. Im Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat nun formell als zwischenstaatlich angelegtes EU-Organ verankert.

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

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Der Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine von den Ländern des Euroraums auf zwischenstaatlicher Ebene gegründete Finanzinstitution (mit Sitz in Luxemburg), die auf dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus beruht und am 8. Oktober 2012 in Kraft trat. Als ständiger Krisenmechanismus gewährt der ESM den Euro-Ländern finanzielle Unterstützung, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität im gesamten Euroraum unerlässlich ist. Die Darlehenskapazität des ESM beträgt 500 Mrd EUR, für die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und den ESM zusammen 700 Mrd EUR. Nach einer Übergangsperiode bis Juni 2013 löst der ESM den EFSF langfristig ab.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)

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Der Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) ist der am 1. Jänner 1994 geschaffene gemeinsame Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw. Mit 40 % des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.

Europäisches Parlament

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Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg und Brüssel wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt. Damit ist es das einzige direkt gewählte EU-Organ, in () dem die Vertreter der über 500 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme haben. Derzeit gibt es 754 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen; die nächste Wahl findet 2014 statt. Die Mitglieder organisieren sich nach politischen Kriterien und bilden Fraktionen, um ihre Standpunkte besser zu vertreten. Die Einflussnahme des Europäischen Parlaments stieg in den letzten Jahren und es fungiert heute für nahezu das gesamte EU-Recht als Mitgesetzgeber neben dem Rat. Gemeinsam mit dem Rat nimmt es Vorschläge der Europäischen Kommission an oder ändert sie ab. Weiters überwacht es die Arbeit der Kommission und stellt den Haushaltsplan der EU fest. Der überwiegende Teil der Arbeit findet in Fachausschüssen statt, die Berichte ausarbeiten und über die später im Plenum abgestimmt wird.

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

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Das ESZB umfasst die EZB und die Zentralbanken der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten. Das ESZB wird vom EZB-Rat und vom EZB-Direktorium geleitet, ein drittes Beschlussorgan ist der Erweiterte Rat.

Europäisches Währungsinstitut (EWI)

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Das Institut mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) war die Vorläuferorganisation der EZB und bereitete im Zeitraum von 1994 bis 1998 den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Währungspolitik vor. Das EWI wurde mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 aufgelöst.

Europäisches Währungssystem (EWS)

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Das Europäische Währungssystem (EWS) bezeichnet die von 1979 bis zur Einführung des Euro am 1. Jänner 1999 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS waren eine gemeinsame Währungseinheit (ECU), der sogenannte Wechselkursmechanismus (mit festen, aber innerhalb einer Bandbreite von zuletzt ±15 % flexiblen Wechselkursen) und verschiedene Beistandsmechanismen. Seit der Einführung des Euro regelt ein neuer Wechselkursmechanismus (WKM II) die Zusammenarbeit zwischen den Euro-Ländern und den anderen EU-Staaten.

Europäische Union (EU)

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Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten (EU-27), der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht (1. November 1993) besteht. Zur EU gehören derzeit 19 Euro-Länder sowie Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik, Ungarn und Kroatien. Das Vereinigte Königreich gehört seit 01.02.2020 nicht mehr der EU an. Ziel der EU ist die Vertiefung des Binnenmarktes (Verwirklichung der vier Freiheiten), eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der allgemeinen Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und Innere Sicherheit.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

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Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist der Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft und damit Kernstück der EU – gegründet 1957 (durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt.

Europäische Zentralbank (EZB)

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Die EZB ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Seit dem 1. Jänner 1999 ist die EZB für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich. Dabei kooperiert sie eng mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die EZB wird vom Direktorium, bestehend aus Präsidenten, Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoren, geleitet. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweitertete Rat.

European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)

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Die EFTA mit Sitz in Genf (Schweiz) wurde 1960 als Reaktion auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet und hat sich der Aufgabe verschrieben, den freien Warenverkehr und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; 1961 kamen Finnland, 1979 Island und 1991 Liechtenstein dazu. Bei EU-Beitritt verließen einige Länder die EFTA, sodass es heute nur noch 4 Mitgliedsstaaten gibt, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Euroraum

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Das Euro-Währungsgebiet besteht derzeit aus den 20 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben.

Eurostat

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Eurostat ist das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg.

Eurosystem

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Das Eurosystem umfasst die EZB und die 20 nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Der Begriff „Eurosystem“ wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem, das die Geld- und Währungspolitik des Euroraums durchführt, unmissverständlich zu definieren. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euroraum angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen. Grundlegende Aufgaben des Eurosystems sind: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik, Durchführen von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven, Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.

Expansion

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Aufschwungphase innerhalb eines Konjunkturzyklus mit wachsender gesamtwirtschaftlicher Produktion.

Expansive/restriktive Geldpolitik (kontraktive Geldpolitik)

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Betreibt eine Notenbank eine expansive Geldpolitik, erhöht sie z. B. über Offenmarktgeschäfte die effektive Geldmenge (d. h. das Geld, das sich im Umlauf befindet). Damit sinkt der nominelle kurzfristige Zinssatz, was die Haltung des zusätzlichen Geldangebots attraktiver macht. Bei konstanten Inflationserwartungen sinkt damit auch der reale, d. h. um die Inflation bereinigte, kurzfristige Zinssatz. Expansive Geldpolitik wird zur Ankurbelung der Wirtschaft verwendet, kann aber bei übermäßiger Ausweitung auch zu einer Überhitzung der Wirtschaft und damit zu steigender Inflation führen. Das Gegenteil ist die restriktive (= kontraktive) Geldpolitik, bei der die Geldmenge verringert wird, wodurch sich der kurzfristige nominelle Zinssatz erhöht. Ziel der restriktiven Geldpolitik ist es, in einer Hochkonjunktur eine Überhitzung der Wirtschaft mit der Folge steigender Inflation zu verhindern.

EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)

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Das Direktorium der Europäischen Zentralbank besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoriumsmitgliedern und trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung der EZB sowie – auf Weisung des EZB-Rats – für die Durchführung der Geldpolitik im Euroraum.

EZB-Rat (Rat der Europäischen Zentralbank)

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Der Rat der Europäischen Zentralbank trägt als oberstes Beschlussorgan der EZB die Verantwortung für den geldpolitischen Kurs im Euroraum: Er formuliert die geldpolitischen Ziele, setzt die Leitzinsen und bestimmt über Höhe und Einsatz der Währungsreserven. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Gouverneuren der Zentralbanken des Euroraums, und tritt in der Regel vierzehntägig zu Sitzungen zusammen.

EZB-Referenzkurse

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EZB-Referenzkurse (Euro-Referenzkurse) sind Wechselkurse zum Euro, die täglich von der EZB errechnet und veröffentlicht werden. Die EZB-Referenzkurse werden ausschließlich zu Informationszwecken und nicht für Transaktionen veröffentlicht.