Verzinsung der Mindestreserve
Bis zum 20. Dezember 2022 wurde das Mindestreserve-Guthaben bis zur Höhe des Mindestreserve-Solls zum durchschnittlichen Zinssatz des Eurosystems für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte über die Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst. Danach wurde die Mindestreserve bis zur 5. Erfüllungsperiode 2023 (02.08.2023 bis 19.09.2023) mit dem Zinssatz der Einlagefazilität (DFR) des Eurosystems verzinst.
Am 27. Juli 2023 beschloss der EZB-Rat, das Mindestreserve-Soll ab der 6. Erfüllungsperiode 2023 (20.09.2023 bis 31.10.2023) mit 0 % zu verzinsen. Dieser Beschluss soll die Geldpolitik im gegenwärtigen ökonomischen Kontext effizienter machen, indem der insgesamt auf Reserven zu zahlende Zinsbetrag, der zur Umsetzung eines angemessenen geldpolitischen Kurses erforderlich ist, reduziert wird.