Bargeld: Bargeld ist in Österreich aufgrund seiner einzigartigen Funktionen sehr beliebt, weshalb die OeNB die aktuelle Diskussion rund um die Stärkung von Bargeld begrüßt. Dies ist insbesondere vor dem Trend zu sehen, dass auch in Österreich immer mehr Geschäfte, Veranstaltungen u. dgl. kein Bargeld mehr akzeptieren wollen.
Digitaler Euro: Gleichzeitig prüft die Europäische Kommission (EK) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) seit einiger Zeit zusammen mit den nationalen Notenbanken die Einführung eines digitalen Euro. Dabei würde es sich um digitales Zentralbankgeld – eine elektronische Ergänzung zum Bargeld – handeln. Den Menschen stünde damit eine weitere Zahlungsmöglichkeit zur Auswahl.
Paket der Europäischen Kommission: Die EK hat daher am 28. Juni 2023 ein Paket zu einer einheitlichen Währung vorgelegt, um sicherzustellen, dass Bürger:innen und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet weiterhin Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen haben und damit bezahlen können, und um einen Rahmen für eine mögliche neue digitale Form des Euro zu schaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte. Dadurch würde Bürger:innen und Unternehmen erstmals öffentliches Geld auch in digitaler Form zur Verfügung stehen.
Rolle der OeNB: Die OeNB bringt sich an folgenden Stellen in die Diskussion ein:
(1) Positionierung im Rahmen des Konsultationsprozesses zu dem Paket der EK,
(2) Aktive Mitarbeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zum digitalen Euro der EZB,
(3) Abstimmung mit österreichischen Marktteilnehmern (Angebots- und Nachfrageseite) zum digitalen Euro,
(4) Teilnahme gemeinsam mit der Branchenvertretung am geplanten Roundtable zum Thema Bargeld im Bundeskanzleramt im September 2023 sowie an der Taskforce Bargeld.
Gleichbehandlung Bargeld und digitaler Euro bei Annahmepflicht für Unternehmen: Die Annahmepflicht für Unternehmen sowie sinnvolle Ausnahmeregelungen sollen für Bargeld als auch für den digitalen Euro klar definiert werden. Die OeNB setzt sich dabei für die Gleichbehandlung der Annahmepflicht von Bargeld und digitalem Euro für Unternehmen ein; diese scheint im derzeitigen Verordnungsentwurf der EK nicht gegeben zu sein. Die Gleichbehandlung wäre auf europäischer Ebene mit Mindestvorschriften notwendig. Aufgrund von unterschiedlichen nationalen Präferenzen für Bargeld und digitale Bezahlungsformen sollte aus Sicht der OeNB eine strengere nationale Gesetzgebung für die Annahmepflicht weiterhin zulässig und möglich sein.
Bargeld – Position der OeNB
Annahmepflicht: Die OeNB setzt sich für eine Sicherstellung einer verpflichtenden Annahme von Bargeld (mit sinnvollen Ausnahmen) ein. Bargeld ist das einzige gesetzliche und öffentlich zur Verfügung gestellte Zahlungsmittel, alle anderen sind private, mit auf Gewinn ausgerichtete Geschäftsmodelle, welche durch den Markt selbst geregelt werden.
Bargeldversorgung: Die OeNB setzt sich für eine Sicherstellung der Bargeldversorgung durch die Kreditinstitute ein. Zielsetzung ist die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der derzeitigen Versorgungssituation. Die Gemeinden, die derzeit über keinen Geldausgabeautomaten verfügen, sollen grundsätzlich die Möglichkeit bekommen, einen Geldausgabeautomaten zu etablieren.
Gesetzliche Regelungen: Wie eine Annahmepflicht (mit sinnvollen Ausnahmen) und die Bargeldversorgung national geregelt werden, bleibt eine Entscheidung des nationalen und damit des österreichischen Gesetzgebers.
Digitaler Euro – Position der OeNB
Wahlfreiheit/Ergänzung zu Bargeld: Die OeNB unterstützt, dass der digitale Euro Bargeld ergänzt, aber nicht ersetzt.
Nutzerfreundlichkeit: Die OeNB unterstützt, dass der digitale Euro das Leben der Bürger:innen im gesamten Euroraum erleichtert, insbesondere dort, wo Bargeld nicht oder nur schwer verwendet werden kann. Mit dem digitalen Euro soll überall im Euroraum bezahlt werden können.
Kostenfrei: Die OeNB unterstützt, dass der digitale Euro wie Bargeld von den Bürger:innen kostenfrei verwendet wird.
Sicherheit/Privatsphäre: Die OeNB unterstützt, dass der digitale Euro sicher und benutzerfreundlich ist und die Privatsphäre gewahrt bleibt, da die Notenbanken keine Kundendaten erhalten.
Annahmefreiheit für Bürger:innen: Die OeNB unterstützt, dass der digitale Euro von den Bürger:innen verwendet werden kann, aber nicht muss.
Annahmepflicht für Unternehmen: Die OeNB unterstützt, dass Unternehmen den digitalen Euro annehmen müssen (mit sinnvollen Ausnahmen).
Europäischer Zahlungsverkehr: Die OeNB unterstützt den digitalen Euro, da dieser den Euroraum-Zahlungsverkehr unabhängig von ausländischen Zahlungsanbietern macht.