Organe
Die Organe der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.
Die Generalversammlung
Die Republik Österreich ist Alleinaktionärin der OeNB. Die Aktionärsrechte werden vom Bundesminister für Finanzen in der regelmäßigen Generalversammlung ausgeübt. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören u. a. die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns, einschließlich der an die Alleinaktionärin auszuschüttenden Dividende, sowie die Erteilung der Entlastung der Mitglieder des Generalrats und des Direktoriums.
Der Generalrat
Der Generalrat ist das Aufsichtsorgan der OeNB. Er berät das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen.
Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Generalrates werden von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig.
Das Direktorium
Das Direktorium hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank zu führen. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB hat das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB zu handeln. Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Das Direktorium wird für sechs Jahre bestellt; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rates und des Erweiterten Rates der EZB. Er und seine Vertreterin bzw. sein Vertreter sind bei der Wahrnehmung dieser Funktionen weder an Beschlüsse des Direktoriums noch die des Generalrats gebunden und unterliegen auch sonst keinerlei Weisungen.