Organe

Die Organe der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.

Die Generalversammlung

Die Kompetenz der Generalversammlung besteht im Wesentlichen in der Genehmigung des Jahresabschlusses, der Beschlussfassung über die Verwendung des bilanzmäßigen Überschusses und der Festsetzung des an die Aktionäre zu verteilenden Gewinnanteiles. Darüber hinaus ist sie für die Wahl der Rechnungsprüfer zuständig.

Der Generalrat

Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen. Er hat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten.

Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Generalrates werden von der Bundesregierung auf die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig.

Das Direktorium

Das Direktorium hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank zu führen. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB hat das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB zu handeln. Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Das Direktorium wird für sechs Jahre bestellt; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rates und des Erweiterten Rates der EZB. Er und sein Vertreter sind bei der Wahrnehmung dieser Funktionen weder an Beschlüsse des Direktoriums noch an solche des Generalrates gebunden und unterliegen auch sonst keinerlei Weisungen.