Förderprogramm für die österreichische Wirtschaftsforschung (Neuausschreibung für die Förderperiode 2025–2027)
Förderprofil
Die unabhängige Erforschung der Grundlagen einer Volkswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung mit wissenschaftlichen Methoden sowie deren Anwendung im Rahmen hochqualitativer empirischer Wirtschaftsforschung sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für staatliche Akteure. Die Wirtschaftsforschung informiert die Öffentlichkeit und unterstützt durch die Analyse politischer Maßnahmen eine evidenzbasierte Politik. Die Wirtschaftsforschung stellt damit ein bedeutsames öffentliches Gut dar.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) anerkennt diesen öffentlichen Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung und sieht mit und in diesem Förderprogramm einen wertvollen finanziellen Beitrag für die heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute, der die Unabhängigkeit für deren Forschung von Politik und Wirtschaft sicherstellen soll.
Das innovative Förderformat stellt neben dem offenen Zugang insofern einen Paradigmenwechsel zum alten System der Basisfinanzierung dar, da nunmehr der inhaltliche Förderfokus (öffentlicher Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung) unter Zugrundelegung von bewertbaren Förderkriterien präzisiert wurde.
Zielgruppe
In Ergänzung zur ad-personam-Projektförderung des originären Jubiläumsfonds mit seinen 19 Forschungsclustern wurde das bisherige System der Basisfinanzierung kritisch evaluiert und ein innovatives Förderprogramm für alle in Österreich ansässigen außeruniversitären Wirtschaftsforschungsinstitute konzipiert, die gewisse rechtliche, fachliche und infrastrukturelle Voraussetzungen erfüllen. Antragstellende Institutionen müssen einen Sitz im Inland aufweisen und sich in ihren Statuten in Analogie zum originären Jubiläumsfonds zum Prinzip der Gemeinnützigkeit bzw. Gemeinwohlorientierung bekennen.
Antrags- bzw. anspruchsberechtigt als potenzielle Förderempfänger:innen sind all jene juristischen Personen, die operativ in der Wirtschaftsforschung tätig, durch ihre ökonomische Fachexpertise einschlägig ausgewiesen sowie im österreichischen Wissenschaftssystem gut integriert sind und auf eine professionell-etablierte Forschungsinfrastruktur verweisen können. Das uneingeschränkte Bekenntnis zu den hohen Standards der wissenschaftlichen Integrität und damit zur objektiven und unabhängigen Durchführung der Forschungsaktivitäten zählen ebenso zu den essenziellen fachlichen Voraussetzungen potenzieller Förderempfänger:innen.
Körperschaften bzw. (Wissenschaftliche) Anstalten des öffentlichen Rechts o. ä. sind aufgrund des Verbots der monetären Staatsfinanzierung durch die OeNB von der Antragstellung aus formellen Gründen ausgeschlossen.
Ausschreibungsmodalitäten
a) Dotation und Förderperiode
Das Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute gelangt wiederum für eine dreijährige Förderperiode von 2025–2027 zur Ausschreibung.
b) Einreichzeitraum
Die zweite Ausschreibungsperiode für das Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute beginnt unmittelbar und endet mit 4. September 2024 (Deadline).
Die Antragsunterlagen sind fristgerecht an die OeNB (stefan.gschiegl@oenb.at) zu übermitteln.
c) Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen die mittelfristige Perspektive (bezogen auf die Förderperiode) aufzeigen, inwiefern Forschungsprofile, Arbeitsprogramme bzw. (mittelfristige) Vorhaben und Projekte der antragstellenden Institutionen den durch das OeNB geförderten öffentlichen Gut-Charakter der Wirtschaftsforschung entsprechen werden.
Die Antragsunterlagen sollen den von den Instituten zur Verfügung gestellten öffentlichen Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung im Hinblick auf die Förderkriterien
a. Wissenschaft
b. Analysen
c. Anwendungsorientierung
d. Information
e. Ausbildung
darstellen. Weitere Details zu den Förderkriterien sind diesem gesonderten Dokument zu entnehmen.
Die Bewerbungsunterlagen haben im Detail zu umfassen:
Exposé | Anhang 1 – Publikations- und Projektliste | Anhang 2 – Qualitätssicherung/Evaluation |
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max. 25 Seiten |
max. 15 Seiten |
max. 10 Seiten |
Die Antragsunterlagen (Exposé und 2 Anhänge) sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen und anschließend in kompakter Weise zu einem PDF zusammenzufassen (max. 50 Seiten), auf Basis dessen die Begutachtungen durch Fachabteilung, Gutachter:innen und Entscheidungsträger:innen erfolgen können. | ||
Grundsätze des Auswahlverfahrens
Ziel des OeNB-Auswahlverfahrens für das Förderprogramm für die österreichische Wirtschaftsforschung ist die Sicherstellung einer objektiven und sachlich fundierten Förderentscheidung durch die Entscheidungsträger:innen.
Alle formal korrekten und rechtzeitig eingelangten Förderanträge werden einem Auswahlpanel unter Beteiligung internationaler Fachgutachter:innen zugeleitet, das durch besondere Fachexpertise ausgewiesen ist und zudem auf Erfahrungswerte bei der Bewertung von Wirtschaftsforschungsinstituten verweisen kann. Zur besseren Vergleichbarkeit durchlaufen alle Anträge dabei das gleiche Beurteilungsschema. Die Auswahlkriterien (= Förderkriterien) gelten dabei für alle zu beurteilenden Institutionen in gleichen Maßen. Jedoch wird bei der Beurteilung der Auswahlkriterien – aufgrund unterschiedlicher Institutsgrößen – stets auch der Grundsatz der Proportionalität sachgerecht berücksichtigt.
Die konkrete Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder erfolgt abschließend durch einen gemeinsamen Beschluss von Direktorium und Generalrat der OeNB. Auf eine konkrete Zuteilung der Fördermittel zu einzelnen Aktivitäten wird seitens der OeNB im zu erstellenden Fördervertrag verzichtet. Auch die Definition samt Begrenzung und Deckelung von ausschließlich förderbaren Kostenpositionen findet nicht statt. Die OeNB geht insgesamt von einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung im Sinne der Förderprogrammatik aus und wird diese unter Einholung von zu erbringenden Verwendungsnachweisen laufend überprüfen.
Die Entscheidungen werden nach der Beschlussfassung durch die Entscheidungsträger:innen allen antragstellenden Institutionen mittels Entscheidungsschreiben (samt Entscheidungsgründen) sowie der interessierten Öffentlichkeit via Presseaussendung bis Ende des Jahres 2024 bekannt gegeben.
Ein Rechtsanspruch seitens der antragstellenden Institutionen auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Die OeNB unterstützt auch im Rahmen dieses Förderprogramms alle Initiativen mit dem Ziel, durch Chancengleichheit und Perspektivenvielfalt (zum Beispiel im Bereich der Geschlechtergleichstellung) die wissenschaftliche Qualität der betriebenen Wirtschaftsforschung sukzessive zu erhöhen.
Weitere Fragen
Für generelle Informationen und weitere Details zum Förderprogramm für die österreichische Wirtschaftsforschung wenden Sie sich bitte an Dr. Stefan Gschiegl (stefan.gschiegl@oenb.at).