Barrierefreiheitserklärung

Die Oesterreichische Nationalbank ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oenb.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Ein unzureichender Farbkontrast an einigen Stellen der Navigation ist noch möglich. An einer Verbesserung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Eine Volltextsuche steht auf allen Seiten mit einer Haupt-Navigation als Suchfunktion zur Verfügung und öffnet im selben Fenster eine dynamische Liste der Suchergebnisse. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind dabei bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit den Suchergebnissen. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Website. Die Ergebnisse können mittels der, überall am Start der Seite befindliche Metanavigation erreicht werden (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen). In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die erste oder letzte Seite nicht per Tastatur (Tab-Taste) fokussierbar (WCAG 2.1.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

Die Farbkontraste der Bedienelemente im Nachrichten-Karussell auf der Startseite entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Der Inhalt der Startseite enthält keine Top-Level-Überschrift, die von Screenreader-Benutzern direkt angesprungen werden kann (WCAG 1.3.1 Information und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen). Die einzelnen Inhaltselemente können mit Tabulatorfunktion der Reihe nach durchgeklickt werden.

Die Metanavigation zu den Seitenbereichen „Inhalt“ und „Navigation“ ist vorhanden, die Nutzung ist allerdings von den jeweiligen Browserversionen abhängig, z. B. bei älteren Browserversionen des Internet Explorer (IE).

Interaktive Grafiken werden mittels dem javascript-basierten Visualisierungsframework von highcharts.com unter Einbindung dessen Accessibility-Moduls erstellt. Das Modul bietet die technische Unterstützung, für assistive Technologien die Grafiken zugänglich zu machen. Es kann möglich sein, dass dabei nicht alle Werte korrekt ausgelesen werden. Aufgrund der Komplexität einiger Grafiken, können nicht alle Einzelelemente der Grafiken ausgearbeitet werden. Die Grundaussagen können in diesen Fällen nur aus dem Kontext der Seite entnommen werden.

Büroanwendungsformate, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, wurden bis September 2020 barrierefrei gestaltet beziehungsweise durch Web-Formular-Lösungen ersetzt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie dennoch Schwierigkeiten mit solchen Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen diese Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen sie um barrierefreie Alternativen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Dort ist es für einige dieser Videos nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Audiobeschreibungen bei – v. a. älteren – Videos hinzuzufügen würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen und wäre bei älteren Inhalten auch nicht zweckmäßig. Die OeNB trachtet selbstverständlich bei der Erstellung neuer Videos künftig sämtliche Vorgaben zu erfüllen.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Alte Büroanwendungsformate: Viele vor dem 23. September 2018 veröffentlichte PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Zeitbasierte Medien: Bei vielen vor dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Live übertragene zeitbasierte Medien: Live-Videos werden nicht mit Untertitel versehen. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt.

Inhalte von Dritten: Zu Inhalten, die nicht im Einflussbereich der OeNB liegen, wie beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, kann keine Aussage hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Einzelne Seiteninhalte werden von der Online-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 19. September 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, oder wenn Sie sonstige Barrieren bemerken, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern, ersuchen wir Sie, uns dies mitzuteilen. Senden Sie solche Mitteilungen und Anregungen bitte an untenstehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.oenb.at“. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
Oesterreichische Nationalbank
Referat Pressestelle
E-Mail: barrierefreiheit@oenb.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten zu Mitteilungen und Anregungen zur Barrierefreiheit steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) offen. Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das folgende Kontaktformular entgegen:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten zu Mitteilungen und Anregungen zur Barrierefreiheit steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) offen. Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung vorliegen. Sollte die Beschwerde berechtigt sein, wird die FFG Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen vorschlagen, die der Beseitigung der festgestellten Mängel dienen.