Glossar

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Begriffe mit V

Value-at-Risk (VaR)

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Zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für Positionen des Handelsbuches kann ein Kreditinstitut ein internes Modell anwenden. Dies wird gemäß BWG auch als VaR-Methode bezeichnet.

Als Valuten werden ausländische Banknoten und Münzen bezeichnet.

VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis)

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Im Rahmen des Vermögens- und Erfolgsausweises werden für Bankkonzerne und für vollkonsolidierte Kreditinstitute im Ausland die Bilanz- und GuV-Positionen sowie Kennzahlen erfasst. Dabei können unterschiedliche Arten der Rechnungslegung – befreiender Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. IFRS) oder Konzernabschluss nach BWG/UGB – angewendet werden.

Veranlagungsgemeinschaft

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Eine Veranlagungsgemeinschaft ist eine Einrichtung zur Veranlagung des in eine betriebliche Vorsorgekasse eingezahlten Vermögens. Es gelten dabei Veranlagungsvorschriften, die u.a. regeln, in welchen Vermögensgegenständen die Veranlagung des zugeordneten Vermögens erfolgen darf. Weiters dürfen die Veranlagungen nur unter den durch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz geregelten Voraussetzungen und Beschränkungen erfolgen.

Verbraucherpreisindex (VPI)

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Der VPI ist ein Indikator zur Messung der Preisveränderungen bei Gütern und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht. Zur Berechnung wird der durchschnittliche Preis eines repräsentativen Warenkorbes an Gütern und Dienstleistungen im Zeitverlauf ermittelt – in Österreich von STATISTIK AUSTRIA. Neben seiner Rolle als allgemeiner Inflationsindikator wird der VPI auch zur Wertsicherung von Mieten, Unterhaltszahlungen etc. verwendet, sowie als Datenbasis für Lohnverhandlungen und zur Berechnung des realen BIP herangezogen. Auf europäischer Ebene wird primär der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) verwendet.

Verbriefung (Securitization)

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Die Verbriefung ist eine Form des Risikotransfers von Kreditforderungen und anderen Forderungen. Dabei werden die Forderungen in Form von Wertpapieren am Kapitalmarkt verkauft. Die Rückzahlung der Wertpapiere ist an die Bedienung des Forderungsbestandes geknüpft (traditionelle Verbriefung). Bei synthetischen Verbriefungen wird hingegen nicht der Forderungsbestand verkauft, sondern das enthaltene Kreditrisiko wird mit Hilfe von Kreditderivaten übertragen.

Verfügbares Einkommen

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Das verfügbare Einkommen ist das Einkommen aus Arbeitnehmerentgelten (Löhne/Gehälter) oder von selbstständig Erwerbstätigen, aus den Erträgen der Veranlagung in Einlagen, Wertpapieren, Versicherungsprodukten und Beteiligungen sowie Transferleistungen (z. B. Pensionen, Arbeitslosenentgelte) abzüglich der zu zahlenden Einkommen- und Vermögenssteuer, Sozialbeiträge und – bei Kreditnehmern – auch der Kreditzinsen.

Verlustquote (Loss Given Default, LGD)

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Der Loss Given Default ist jener Anteil am Exposure at Default (EAD), der bei einem Ausfall (Default) des Kreditnehmers tatsächlich als ökonomischer Verlust zu erwarten ist. Speziell die Verwertung etwaiger Sicherheiten trägt dazu bei, dass bei einem Ausfall der Verlust geringer sein kann als die bestehende Forderung. Auch andere Erlöse und Kosten sowie die zeitliche Verzögerung der Cashflows aufgrund des Ausfalls sind in den ökonomischen Verlust einzubeziehen. Besteht z. B. für eine Forderung über 10 Mio EUR eine Sicherheit, die mit einem Jahr Verzögerung um 5,5 Mio EUR verwertet werden kann (Annahme: der risikolose Zinssatz für dieses Jahr beträgt 10 %), dann hat die Sicherheit zum Ausfallszeitpunkt einen Barwert von 5 Mio EUR. Gibt es keine anderen Erlöse oder Kosten, so beträgt der Loss Given Default somit 50 %.

Verlustverteilungsansatz (Loss Distribution Approach)

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Quantitativer Ansatz zur Ermittlung des Verlustpotenzials, das aus dem operationalen Risiko hervorgeht. Dabei wird versucht anhand von internen und externen Verlustdaten Annahmen über die voraussichtliche Anzahl und Höhe zukünftiger Schadensereignisse abzuleiten.

Vermögensübertragungen

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In der Zahlungsbilanz erfasste grenzüberschreitende unentgeltliche Leistungen, die einmaligen Charakter haben und nicht Bestandteil eines laufenden Einkommens sind. Beispiele sind Ein- und Auswanderung, Schuldenerlässe oder Rückflüsse aus dem EU-Haushalt.

Vertragsversicherungsunternehmen

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Ein Vertragsversicherungsunternehmen betreibt – anders als Sozialversicherungsgesellschaften oder Krankenversicherungsanstalten – Versicherungsgeschäfte im herkömmlichen Sinn.

Vertrag von Amsterdam

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Am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneter und am 1. Mai 1999 in Kraft getretener Vertrag, mit dem der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) abgeändert, ergänzt und in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt wurden. Er sollte ursprünglich dazu dienen, die EU auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifende Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (Vertrag von Nizza und Vertrag von Lissabon).

Vertrag von Lissabon

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Der Vertrag von Lissabon ist die derzeitig gültige Vertragsgrundlage der Europäischen Union. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht, sondern ändert diese lediglich ab. Er besteht aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einschließlich beigefügter Protokolle und Erklärungen in der konsolidierten Fassung. Der neue Vertrag soll für eine erweiterte EU mit 28 Mitgliedstaaten eine effizientere Funktionsweise der Institutionen gewährleisten.

Vertrag von Maastricht (Europäischer Unionsvertrag, EU-Vertrag, EUV)

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Am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneter und am 1. November 1993 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des EG-Vertrags stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI). Der Vertrag begründete die Unionsbürgerschaft, stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments und führte die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein.

Vertrag von Nizza

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Am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichneter und am 1. Februar 2003 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags von Maastricht (EU-Vertrag) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag). Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Er ist der Vorgänger des Vertrags von Lissabon.

Vertrauensindikatoren

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Vertrauensindikatoren veranschaulichen, wie einzelne Unternehmensbranchen und Verbraucher die Entwicklung des Marktes oder der Wirtschaft einschätzen. Diese Indikatoren basieren auf Umfragen. Ein wichtiger Vertrauensindikator ist der monatlich von der Europäischen Kommission veröffentlichte Economic Sentiment Indicator (ESI).

Volatilität

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Die Volatilität ist ein Maß für die Schwankung von Börsenkursen, Preisen auf Warenmärkten, Devisenkursen etc. Im statistischen Sinn entspricht die Volatilität der Standardabweichung der entsprechenden (relativen oder logarithmischen) Preis- bzw. Kursänderungen.

Volksbank

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Volksbanken sind Kreditgenossenschaften, die vor allem Handel und Gewerbe mit Finanzdienstleistungen versorgen. Die Funktion des Zentralinstitutes in Österreich nimmt die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) wahr.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

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Die VGR ist die umfassende, systematische, quantitative Darstellung gesamtwirtschaftlicher Größen einer Volkswirtschaft. Sie liefert das für empirische Analysen gesamtwirtschaftlicher Fragen benötigte Datenmaterial. Im Mittelpunkt der VGR steht unter anderem die Berechnung des BIP nach Entstehung, Verteilung und Verwendung. Die Staaten der Europäischen Union gehen bei der Berechnung einheitlich nach dem ESVG 1995 (Europäisches System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) vor. Damit sind Vergleiche zu anderen Volkswirtschaften möglich.

Vorlaufindikator

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Als Vorlaufindikator bezeichnet man Kennzahlen, anhand derer sich die Entwicklung wichtiger volkswirtschaftlicher Kerngrößen frühzeitig abzeichnet. So lassen Umfragen unter Managern zu den Geschäftserwartungen oder Auftragseingängen Rückschlüsse auf das aktuelle bzw. zukünftige Wirtschaftswachstum zu. Ebenso ist die Entwicklung der Produzentenpreise ein Vorlaufindikator für die Verbraucherpreisinflation. Einige Institutionen veröffentlichen Konjunkturindikatoren die die Informationen mehrerer Vorlaufindikatoren zu einem Sammelindex verdichten.

Vor-Ort-Prüfung

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Eingehende Überprüfung ausgewählter Banken im Rahmen der Bankenaufsicht, bei der die Prüfer der OeNB großteils vor Ort tätig sind. Eine Vor-Ort-Prüfung kann entweder alle risikorelevanten Bereiche einer Bank abdecken oder aber einen speziellen Fokus haben. Aus den Prüfberichten können entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) abgeleitet werden.

Vorzugsaktie

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Eine Aktie, die ihrem Inhaber eine bevorzugte Behandlung bei der Dividendenzahlung einräumt. So sind Vorzugsaktionäre bei der Gewinnverteilung zu bevorzugen, sollte der Bilanzgewinn nicht ausreichen, um an alle Aktionäre eine Dividende auszuschütten. Vorzugsaktien können auch als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden (so genannte stimmrechtslose Vorzugsaktien).