Aufsichtskosten

Die OeNB ist im Rahmen ihrer Aufsichtsagenden mit mehreren Aufgaben in den Bereichen Bankenaufsicht, Versicherungsmodellaufsicht, Einlagensicherungsaufsicht, Sanierung und Abwicklung sowie Wertpapierfirmenmodellaufsicht betraut. Für die OeNB besteht die gesetzliche Verpflichtung, jährlich eine Aufstellung der durch ihre Aufsichtstätigkeit anfallenden Kosten anzufertigen und durch ihren Rechnungsprüfer prüfen zu lassen. Die geprüfte Aufstellung ist dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu übermitteln und dient als Basis für eine Kostenrückerstattung.

Details der Kostenaufstellung und Hintergrundinformationen finden Sie im Downloadbereich.