Erfüllung der Mindestreserve
Die Mindestreserve-Erfüllungsperiode beginnt generell an jenem Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäftes, der auf die erste Sitzung des EZB-Rates im Monat folgt und dauert bis einen Tag vor dem Start der nächsten Erfüllungsperiode, unabhängig davon, ob die jeweiligen Tage Werk-, Sonn- oder Feiertage sind. Der EZB-Rat hat 2014 beschlossen, ab Beginn des Jahres 2015 die geldpolitischen Sitzungen nicht mehr monatlich, sondern 8 Mal pro Jahr abzuhalten. Die Mindestreserve-Erfüllungsperioden wurden aus diesem Grund ebenfalls auf fünf bis acht Wochen verlängert. Somit sind seitdem jedes Jahr acht Erfüllungsperioden vorgesehen. Der jeweils gültige Kalender, der alle relevanten Termine der Mindestreserve-Erfüllungsperioden enthält, steht zumindest 3 Monate vor Beginn des betreffenden Jahres zur Verfügung.
Unverbindlicher Kalender für die Mindestreservehaltung
Die Erfüllung erfolgt im Durchschnitt innerhalb dieser Erfüllungsperiode. Die Mindestreserve ist erfüllt, wenn der durchschnittliche Tagesendstand der Mindestreserve-Konten eines Institutes innerhalb der Erfüllungsperiode dem Mindestreserve-Soll entspricht.
Das folgende Beispiel soll die Erfüllungsperioden veranschaulichen:
Indirekte Erfüllung
Sehr eng kooperierende Institute haben die Möglichkeit, ihre Mindestreserve bei einem Mittler oder Intermediär zu halten. In Österreich sind dies Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken, die ihre Mindestreserve beim jeweiligen Spitzeninstitut (Intermediär) erfüllen. Der Intermediär wiederum muss die bei ihm indirekt gehaltene Mindestreserve zusätzlich zu seinem eigenen Mindestreserve-Erfordernis bei der Oesterreichischen Nationalbank halten.