Erhebung zu den Einlagenzinsen für Standardprodukte (Transparenzplattform für Spareinlagenzinsen)

Mit der neuen Erhebung SZ (Spareinlagenzinsen) wurde eine öffentlich einsehbare Transparenzplattform für Spareinlagenzinsen von in Österreich ansässigen Kreditinstituten geschaffen, welche insbesondere einen Gesamtmarktüberblick über Spareinlagenzinsen geben soll. Mit der Maßnahme soll auch der Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten sowie das Vertrauen der Anleger in das österreichische Finanzsystem gestärkt werden. Zudem stellt diese Maßnahme eine Förderung der Finanzbildung dar.

Meldepflicht besteht für alle in Österreich ansässigen Kreditinstitute, welche zur Entgegennahme von Einlagen von natürlichen Personen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz berechtigt sind oder in Österreich mittels Zweigniederlassung eines EWR-Kreditinstituts tätig sind.

  • Meldefrequenz: erster Stichtag 04.12.2023, danach anlassbezogen bei Änderung
  • Meldeinhalte: Komplettmeldung (Änderungsmeldung nicht zulässig) von maximalen Zinssätzen (ohne Nebenbedingung) von Spareinlagen, unterschieden nach „Filiale“ (i.e. Produkt kann nur in der Filiale eröffnet werden) und „digital“ mit Bindungsfristen: „täglich fällig“, „6 Monate“, „12 Monate“, „24 Monate“ und „36 Monate“.