Beteiligungen und Anteilsrechte
Meldebestimmungen für die Beteiligungs- und Anteilsrechte Meldung (BAM)
Seit 01.01.2017 wurde die VERA A1b-Meldung (Beleg 11) durch die neue Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung (BAM) ersetzt.
Die Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung gibt eine Übersicht über die aktiven direkten/indirekten Beteiligungen und die passiven direkten/indirekten Anteilsrechte von Kreditinstituten. Die BAM ist gemäß § 10 StDMV mit den Meldeinhalten aus Anlage 3 zu melden (siehe weiterführende Links).
Die Meldung dient der Übermittlung von relevanten Struktur- und Bilanzdaten und erfolgt via standardisierte und automatisierte Meldungslegung an die OeNB.
- Erhebungsmethodik: Vollerhebung, ad-hoc (20 Bankarbeitstage)
- Melderkreis: Kreditinstitute (Meldung erfolgt über eine BAM-Meldergruppe. Die Identnummer für die Meldergruppe finden Sie hier bei „Meldeobjekte“)
Der „Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung (BAM) – Download gesamt“ beinhaltet:
- Schnittstellendokument mit fachlichen und technischen Beschreibungen
- Schlüsselgruppen
- Erhebungsstammdaten
- Meldebeispiel