Beteiligungen und Anteilsrechte

Meldebestimmungen für die Beteiligungs- und Anteilsrechte Meldung (BAM)

Seit 01.01.2017 wurde die VERA A1b-Meldung (Beleg 11) durch die neue Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung (BAM) ersetzt.

Die Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung gibt eine Übersicht über die aktiven direkten/indirekten Beteiligungen und die passiven direkten/indirekten Anteilsrechte von Kreditinstituten. Die BAM ist gemäß § 10  StDMV mit den Meldeinhalten aus Anlage 3 zu melden (siehe weiterführende Links).

Die Meldung dient der Übermittlung von relevanten Struktur- und Bilanzdaten und erfolgt via standardisierte und automatisierte Meldungslegung an die OeNB.

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung, ad-hoc (20 Bankarbeitstage)
  • Melderkreis: Kreditinstitute (Meldung erfolgt über eine BAM-Meldergruppe. Die Identnummer für die Meldergruppe finden Sie hier bei „Meldeobjekte“)


Der „Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung (BAM) – Download gesamt“ beinhaltet:

  • Schnittstellendokument mit fachlichen und technischen Beschreibungen
  • Schlüsselgruppen
  • Erhebungsstammdaten
  • Meldebeispiel