Internationale Zusammenarbeit

Die zunehmende Komplexität der Finanzmärkte erfordert, dass eine enge Kooperation aller für die Sicherung der Finanzmarktstabilität mitverantwortlichen Institutionen erfolgt, und zwar sowohl auf nationaler und auf internationaler Ebene als auch in der täglichen Praxis und im Krisenfall.

Europäische Zusammenarbeit

Für die Wahrung der Interessen der Finanzmarktstabilität sind folgende Institutionen im europäischen Kontext von besonderer Bedeutung:

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) und Eurosystem

Die OeNB ist integraler Bestandteil sowohl des Eurosystems als auch des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben, bilden das Eurosystem und betreiben gemeinsam die Währungspolitik im Euroraum.

Das ESZB umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen.

EZB, ESZB und das Eurosystem

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Der Anfang 2011 ins Leben gerufene ESRB (European Systemic Risk Board) ist für die Aufsicht über das Finanzsystem in der Europäischen Union zuständig. Der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank hat Sitz- und Stimmrecht im ESRB Verwaltungsrat.

Der ESRB soll einen wesentlichen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von systemischen Risiken für die Finanzmarktstabilität in der EU leisten, um künftig Finanzmarktstabilitätskrisen zu vermeiden. Um dieser Aufgabe nachzukommen, werden auch makroökonomische Entwicklungen berücksichtigt. Der ESRB soll sicherstellen, dass der Finanzsektor einen tragfähigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leistet.

Für diese Zwecke sind dem ESRB unter anderem folgende Aufgaben übertragen:

  • Ermittlung und Einordnung von Systemrisiken nach Priorität
  • Herausgeben von Risikowarnungen, wenn derartige Systemrisiken als erheblich erachtet werden, und gegebenenfalls die Veröffentlichung solcher Warnungen
  • Erteilung von Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen zu den erkannten Risiken und gegebenenfalls die Veröffentlichung dieser Empfehlungen
  • Überwachung der Maßnahmen, mit denen Warnungen und Empfehlungen umgesetzt werden
  • enge Zusammenarbeit mit allen anderen Teilnehmern am Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS)
  • Abstimmung seiner Tätigkeiten mit den internationalen Finanzorganisationen, insbesondere Internationaler Währungsfonds (IWF) und Financial Stability Board (FSB), sowie mit einschlägigen Gremien in Drittländern bezüglich Finanzmarktstabilität


Zum ESRB

Link zur aktuellen Warnung des ESRB vom 29.09.2022:
ESRB issues a warning about risks to EU financial stability

Ausschuss für Finanzstabilität (FSC)

Der Ausschuss für Finanzstabilität (Financial Stability Committee, FSC) ist ein Eurosystem/ESZB-Ausschuss, der den EZB-Rat bei der Erfüllung der Aufgaben bezüglich Finanzstabilität berät und unterstützt.

Der Ausschuss besteht seit Jänner 2011. Seine wesentlichen Aufgaben bestehen darin, einen Beitrag zur Identifizierung von systemischen Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum sowie zur Analyse von Regulierungsvorhaben und zur Fortentwicklung der Aufsichtspraxis und des Krisenmanagement in der EU zu leisten.

Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)

Das ESFS wurde Anfang 2011 gegründet, um die einheitliche Anwendung der für den Finanzsektor geltenden Vorschriften im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Das ESFS soll damit einen Beitrag zur Erhaltung der Stabilität des Finanzmarktes und des Vertrauens in das Finanzsystem insgesamt sowie für einen ausreichenden Schutz der Kunden von Finanzdienstleistungen leisten.

Das ESFS besteht aus:

  • dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
  • der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  • der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
  • dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
  • den zuständigen Behörden oder Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten


Globale Zusammenarbeit

Für die Wahrung der Interessen der Finanzmarktstabilität sind folgende Institutionen im internationalen Kontext von besonderer Bedeutung:

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Der Internationale Währungsfonds ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington, D.C., USA. Zu seinen Aufgaben gehören die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, die Ausweitung des Welthandels, die Stabilisierung von Wechselkursen, die Kreditvergabe, die Überwachung der Geldpolitik sowie technische Hilfe.

Im Zuge seiner verpflichtenden Länderprüfungen, der sogenannten Artikel-IV-Prüfungen, benannt nach der Rechtsgrundlage im Artikel IV des IWF-Regelwerkes, besucht der IWF jedes Jahr mit einem Team von Ökonominnen und Ökonomen auch Österreich. Dabei werden wirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklungen bewertet und unter anderem auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Oesterreichischen Nationalbank geführt.

Zudem führt der IWF seit 1999 sogenannte Financial Sector Assessment Programs (FSAP) durch. Ein FSAP stellt eine sehr umfangreiche detaillierte Analyse des Finanzsektors eines Landes dar. Es ist ein bedeutendes Überwachungsinstrument des IWF und liefert auch Informationen für die Artikel-IV-Prüfung. Das Ergebnis des FSAP stellt der Bericht über die Beurteilung der Stabilität des Finanzsektors (das sogenannte Financial System Stability Assessment – FSSA) dar. Da der österreichische Finanzsektor vom IWF als systemisch bedeutend eingestuft wird, ist Österreich dazu verpflichtet, FSAPs in einem Abstand von fünf Jahren durchzuführen. Der derzeit laufende FSAP soll Ende 2019 abgeschlossen werden.

Im halbjährlich veröffentlichten Global Financial Stability Report (GFSR) beurteilt der IWF regelmäßig das globale Finanzsystem und die Finanzmärkte sowie die Finanzierungsbedingungen von Schwellenländern. Der Bericht zeigt dabei strukturelle oder systemische Risiken auf, die die internationale Finanzstabilität gefährden können. Neben dem GFSR stellen auch der ebenfalls halbjährlich veröffentlichte World Economic Outlook (WEO) und der Fiscal Monitor (FM) zentrale Publikationen des IWF dar. Der WEO legt die Prognosen des IWF zur globalen wirtschaftlichen Entwicklung dar, während im FM die Entwicklung der öffentlichen Finanzen beurteilt wird.

Artikel IV Prüfungen Österreichs

Global Financial Stability Reports

World Economic Outlook Reports

Fiscal Monitor Reports

Financial Stability Board (FSB)

Das Financial Stability Board ist eine internationale Organisation, die den Zweck hat, den Kontakt zwischen den für die Stabilität des Finanzsystems zuständigen nationalen Behörden und internationalen Institutionen herzustellen/zu intensivieren. Das FSB ist die Nachfolgeorganisation des bereits 1999 im Gefolge der Asienkrise ins Leben gerufenen Financial Stability Forum (FSF). Dieses wurde auf dem G-20-Gipfel im April 2009 in London als Financial Stability Board mit erweitertem Mandat und Mitgliederkreis neu gegründet.

Aufgaben des FSB:

  • Erkennen von Risiken für das internationale Finanzsystem
  • Vorschläge zur Beseitigung von Risiken sowie Überwachung der Umsetzung ebendieser
  • Koordinierung der Regulierungs- und Aufsichtspolitik im Finanzbereich auf internationaler Ebene
  • Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Institutionen der Finanzaufsicht

Mitglieder im FSB sind jeweils die Notenbanken, Finanzministerien und Aufsichtsbehörden aus den G-20-Ländern sowie Hongkong, den Niederlanden, Spanien, Singapur und der Schweiz, die Europäische Zentralbank, die Europäische Kommission sowie Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen und standardsetzender Gremien.

Zum FSB

FSB Regional Consultative Groups

Das FSB hat im Jahr 2011 Regionalkonferenzen eingerichtet, sogenannte Regional Consultative Groups für die Regionen Europa, Nordamerika, Südamerika, die Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (GUS), Mittlerer Osten und Nordafrika sowie Subsahara-Afrika.

Die Regional Consultative Groups dienen dem Zweck, Institutionen aus nicht im FSB vertretenen Staaten in die Arbeit des FSB einzubeziehen und den Informationsaustausch untereinander zu fördern. Für Österreich nimmt die OeNB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Finanzmarktaufsicht (FMA) an der Regionalkonferenz für Europa teil.