Organisation

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist gemäß Nationalbankgesetz 1984 (NBG) eine Aktiengesellschaft. Aufgrund ihrer Sonderstellung als Zentralbank, unterliegt sie, verglichen mit anderen Aktiengesellschaften, aber einer Reihe von besonderen im NBG begründeten Regelungen. Alleinaktionär der OeNB ist der Bund (lt. § 9 NBG), in dessen Eigentum sich das Grundkapital von 12 Mio Euro befindet. Die Aktionärsrechte des Bundes werden vom Bundesministerium für Finanzen ausgeübt.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die OeNB aufgrund der NBG-Bestimmungen vollkommen unabhängig und weisungsfrei. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen für das gesamte Eurosystem, also für die EZB und alle nationalen Zentralbanken der Eurosystemmitgliedsländer – Basis dafür ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Leitung der OeNB obliegt dem Direktorium, ihre Überwachung dem Generalrat. In ihrer Arbeit ist die OeNB ihren bewährten Leitwerten Stabilität und Sicherheit verpflichtet.