Maßnahmen und Methoden
Der Einsatz von makroprudenziellen Maßnahmen ist gesetzlich genau geregelt, da es sich um staatliche Eingriffe in den Handlungsspielraum von Banken, Investmentfonds oder Haushalten handelt. Um staatlicher Willkür vorzubeugen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Maßnahmen tatsächlich notwendig sind. Dazu muss einerseits ein erhebliches Systemrisiko nachgewiesen und andererseits eine positive Auswirkungsabschätzung erstellt werden. Beides sind Aufgaben der makroprudenziellen Analyse in der OeNB.
Die konkreten makroprudenziellen Maßnahmen beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Formen des Systemrisikos; dementsprechend sind auch unterschiedliche Methoden zu seinem Nachweis anzuwenden. Diese Methoden sind in der Regel sehr kompliziert, da das Finanzsystem und die Realwirtschaft selbst kompliziert sind.
Die unten angeführten Beschreibungen der Methoden sind so einfach wie möglich, jedoch auch so präzise wie notwendig, um die gebotenen Standards der Transparenz und Nachvollziehbarkeit makroprudenzieller Analysen für alle Finanzmarktakteurinnen und -akteure sicherzustellen: So soll etwa für Bank X klar sein, warum gerade sie, aber nicht Bank Y, einer bestimmten makroprudenziellen Maßnahme unterworfen ist.