Vor-Ort-Recherche – Besuch des Archivs
Die Protokolle des Generalrates 1923–1938, sowie die Protokolle des Direktoriums 1923–1973 (betrifft die Bestände I-04-b und I-05-a) sind aus konservatorischen Gründen bis auf weiteres nicht einsehbar. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall über etwaige Alternativen.
Die Vor-Ort-Recherche steht Ihnen nach einer Voranmeldung (siehe Kontakt und Öffnungszeiten) innerhalb einer für Sie reservierten Zeitspanne zur Verfügung.
Das Bankhistorische Archiv der OeNB stellt Archivgut der Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme im Besucherraum zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen erst nach einer Sperrfrist von dreißig Jahren zur Nutzung freigegeben werden dürfen. Für Direktoriums- und Generalratsprotokolle gilt eine Sperrfrist von fünfzig Jahren.
Kontakt und Öffnungszeiten
Vor Ihrem geplanten Besuch nehmen Sie bitte mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Bankhistorischen Archivs Kontakt auf. Entweder über den Merklistenversand in der Onlinesuche, oder wie auf der Seite „Schriftliche Auskunft" beschrieben. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin innerhalb unserer Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, werktags, zwischen 9.00 und 15.30 Uhr,
Freitag, werktags, zwischen 9.00 und 15.00 Uhr.
Bestellung von Archivgut
Bitte räumen Sie uns eine entsprechende Vorbereitungszeit ein, in der wir für Ihr Thema recherchieren und die Originalunterlagen für Sie ausheben. Bei umfangreichen Anfragen kann dies auch einige Werktage betragen.
Sie erhalten von uns nach Möglichkeit umgehend eine Antwort, ob und in welcher Form Daten zu Ihrer Anfrage verfügbar sind. Beachten Sie bitte, dass pro Besuchstermin maximal zehn Einzelakten bzw. einzelne Archivalien ausgehoben werden.
Benötigte Formulare
Wir ersuchen Sie vor Ihrem Besuch den Benutzungsantrag auszufüllen, in welchem Sie Ihre Daten (Name, Anschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit) und die Ihres Ansuchens (Thema, Auftrag gebende Stelle etc.) angeben, und dass Sie sich mit der Benutzungsordnung einverstanden erklären. Die Gründe für eine Einsichtnahme in Archivalien der OeNB müssen sein:
- wissenschaftliche Zwecke
- publizistische Zwecke
- amtliche Zwecke
- Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange