Finanzsanktionen

Im Bereich internationaler Finanzsanktionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einfrieren oder der Freigabe von Geldern sanktionierter Personen, übt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die Funktion einer Behörde aus. Die OeNB ist in dieser Rolle etwa zuständig für die Kontrolle der Einhaltung sanktionenrechtlicher Maßnahmen im Finanzsektor, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder für die Erlassung spezifischer Sanktionsmaßnahmen gegen bestimmte Personen.

Der Bereich der Finanzsanktionen lässt sich grob unterteilen in restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Maßnahmen gegen Cyberangriffe, gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen, gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie länderspezifische Sanktionsmaßnahmen.

Eine Übersicht über die Sanktionsausschüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die jeweils maßgeblichen Resolutionen, sowie Informationen zu Listing/De-listing sind auf der Internetseite der Vereinten Nationen zu finden: https://www.un.org/securitycouncil/

Informationen über Sanktionsmaßnahmen der EU einschließlich einer konsolidierten Liste der Personen, Gruppen und Einheiten, gegen die die EU Finanzsanktionen erlassen hat, befinden sich etwa unter www.sanctionsmap.eu sowie https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions_en#list.

In Anbetracht der COVID-19 Pandemie verweisen wir u. a. auf den Leitfaden der Europäischen Union zur humanitären Hilfe im Einklang mit den restriktiven Maßnahmen der EU, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/220630-humanitarian-aid-guidance-note_en.pdf sowie https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions/overview-sanctions-and-related-tools_en

Deutsche und andere Sprachfassungen der einzelnen EU Rechtsakte, sowie (inoffizielle) konsolidierte Fassungen können über EUR-Lex abgerufen werden: http://eur-lex.europa.eu/

Kompetenzen der OeNB in Sanktionsangelegenheiten ergeben sich primär aus dem Sanktionengesetz 2010 (SanktG 2010). Subsidiär ist das Devisengesetz 2004 (DevG 2004) zu beachten. Zugang zu den aktuellen Fassungen dieser Rechtsakte kann über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erfolgen: http://www.ris.bka.gv.at/

Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) beziehungsweise im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Rechtstexte.

Verstöße gegen Finanzsanktionsrechtsakte werden gerichtlich und verwaltungsstrafrechtlich geahndet (§§ 11 ff SanktG 2010).

Hinweise zu möglichen Verstößen nehmen wir gerne entgegen. Zudem verweisen wir auf die Möglichkeit, anonym Meldungen über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der EU im Rahmen des „EU sanctions whistleblower tool“ einzubringen: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions_en#whistleblower