Corporate Governance

Compliance

Ziel der Compliance Organisation

Der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist es sehr wichtig, den hohen Wertansprüchen, die an sie als Institution gestellt werden, gerecht zu werden. Zu diesem Zweck ergreift das Compliance Referat präventive Maßnahmen, um die Einhaltung von gesetzlichen und hausinternen Vorschriften zu gewährleisten und sowohl strafrechtliche Folgen als auch Reputationsschäden zu verhindern.

Das Compliance Referat zeigt kritische Bereiche auf, erstellt bzw. adaptiert entsprechende Richtlinien und implementiert diese. Durch laufende Überwachung und Schulungen wird die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen begleitet und abgesichert. Eine umfassende Dokumentation sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowohl der routinemäßigen Compliance-Abläufe als auch besonderer relevanter Ereignisse.

Das Compliance Referat sorgt über die dortigen Compliance-Officer auch in den Tochtergesellschaften (mehr als 50%iger Anteil der OeNB) für eine analoge Implementierung dieses Compliance-Systems. Das Compliance Referat ist dem Gouverneur unterstellt und erstattet dem Direktorium und, wenn als notwendig erachtet, dem Präsidium direkt Bericht.

Aufgabenbereiche

Zu den Aufgaben des Compliance Referats gehört die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex, der beschreibt, welches Verhalten sich die OeNB von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet. Das betrifft dienstliches Verhalten als auch das Verhalten im privaten Bereich, indem z. B. private und dienstliche Interessenskonflikte zu vermeiden sind und rufschädigende Handlungen zu unterlassen sind. Manche dieser Verpflichtungen wurden in eigenen Vorschriften genauer festgelegt, wie z. B. die Regelungen für die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen. Diese sind nur zulässig, wenn die Arbeit der Angestellten nicht durch zeitliche Überbeanspruchung oder durch Interessenskonflikte in Mitleidenschaft gezogen wird oder der Bank durch rufschädigende Tätigkeiten ein Reputationsrisiko entsteht.

Des Weiteren überwacht das Compliance Referat die Hintanhaltung von Insidergeschäften durch Richtlinien, welche das Ausnützen von Insiderinformationen, besonders im Hinblick auf Wertpapiergeschäfte, verbieten.

Zur Verhinderung von Korruption wurden Richtlinien erlassen, welche die Annahme/Vergabe von Geschenken und Einladungen genau regeln. Das Compliance Referat überwacht auch deren Einhaltung.

Die Richtlinien für Spenden und Sponsoring legen fest, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen Projekte von der OeNB unterstützt werden. Dazu wurden vier Cluster beschlossen, in welchen Förderungen stattfinden dürfen: A.) (Wirtschafts-)Wissenschaft, B.) Kultur, C.) Humanitäre Anliegen, D.) Umwelt, Demokratie, Menschenrechte.

Darüber hinaus werden in Zweifelsfällen Risikoeinschätzungen von Geschäftspartnern vorgenommen.

Corporate Governance

Für die OeNB sind zahlreiche Corporate Governance Regelungen im Nationalbankgesetz (NBG) umgesetzt. Die OeNB hat jedoch auch internationale Regelungen, insbesondere die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) und andere eine Zentralbank betreffende Grundlagen zu berücksichtigen. Daher wurde seitens OeNB in Entsprechung der für die OeNB geltenden Vorschriften der Corporate Governance Kodex der Oesterreichischen Nationalbank erstellt, der sich am jeweils geltenden Bundes-Corporate Governance Kodex orientiert.