Glossar

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Begriffe mit N

nachrangige Anleihe

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Als nachrangig werden Geldanlagen in Anleihen bezeichnet, die im Fall einer Liquidation oder Insolvenz erst nach bestimmten anderen Forderungen zurückgezahlt werden.

Nationalbankgesetz 1984 (NBG)

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Das „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank“ regelt die Rechtsstellung, die Organstruktur und die Aufgaben der OeNB. Es basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1955, das 1984 inklusive Novellierungen wieder verlautbart und seither mehrfach novelliert wurde. Wichtig war vor allem die NBG-Novelle 1998 aus Anlass der Einführung des Euro ab 1. Jänner 1999 (Anpassung des österreichischen Notenbankrechts an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben). Zuletzt wurde mit der NBG-Novelle 2011, die mit 1. August 2011 in Kraft trat, insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bund seit Jahresmitte 2010 im Besitz von 100 % OeNB-Aktien steht.

Nennwert (Nominalbetrag) eines Zahlungsmittels

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Der Nennwert ist der amtlich festgelegte Wert eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Er bildet zugleich die Recheneinheit.

Nettoauslandsverschuldung

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Durch die Nettoauslandsverschuldung der Wirtschaft wird das Leistungsbilanzdefizit (Leistungsbilanz) finanziert. Legt man die Nettoforderungen der OeNB (Währungsreserven) und die Nettoverschuldung der übrigen volkswirtschaftlichen Sektoren gegenüber dem Ausland zusammen, so ergibt sich die Nettoauslandsposition Österreichs. Sie ist nahezu ein Spiegelbild der Leistungsbilanzentwicklung.

Nettodefizit

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Überhang der Ausgaben über die Einnahmen des Allgemeinen Haushalts laut Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesrechnungsabschluss.

Nichtbanken-Finanzintermediär

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Ein finanzielles Unternehmen, dessen Hauptfunktion darin besteht, finanzielle Mittlertätigkeiten auszuüben, das allerdings selbst nicht der Definition eines Kreditinstituts entspricht. Die bedeutendste Gruppe von Nichtbanken-Finanzintermediären stellen in Österreich die Versicherungsunternehmen dar.

Nichtfinanzielle Unternehmen (Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften)

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Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die in ihrer Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren. Dazu zählen auch Genossenschaften sowie Holdinggesellschaften, die einen überwiegend aus nichtfinanziellen Unternehmen bestehenden Unternehmenskonzern kontrollieren.

Nominale (Nennwert, Nominalwert)

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Geldbetrag, auf den ein Finanzinstrument lautet. Das Nominale stellt eine Referenzgröße dar, aus der vertragliche Berechtigungen oder Verpflichtungen ihrer Höhe nach abgeleitet werden (z. B. die Höhe von Zinszahlungen) und muss nicht mit dem Wert des zugrunde liegenden Instruments übereinstimmen. So können etwa gewisse Derivate (z. B. Zinsswaps) trotz eines möglicherweise hohen Nominales einen Wert von null haben. Bei Nennwertaktien ist das Nominale jener Betrag, mit dem der Aktionär am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist. Auch hier kann ein deutlicher Unterschied zum aktuellen Börsenpreis der Aktie bestehen.

Nullkuponanleihe (Zerobond)

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Forderungspapier, bei dem es keinen Kupon (keine laufende Zinszahlung) gibt, sondern nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit. Die Rendite ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis bzw. Verkaufskurs.