Nicht-börsennotierte Aktien
Nicht-börsennotierte Aktien sind nicht an einer Börse oder in einer anderen Form auf einen Markt gehandelten Aktien bzw. Partizipationsscheinen. Zu den Anteilspapieren gehören z.B. folgende Aktien, die von nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften ausgegeben worden sind: Aktien, die ihre Inhaber zu Teilhabern machen und ihnen zugleich im Liquidationsfall einen Anspruch auf einen Anteil am gesamten ausgeschütteten Gewinn sowie am gesamten Nettovermögen gewähren; Genussscheine; Dividendenaktien, auch Gründeraktien genannt, die nicht Teil des Aktienkapitals sind; Vorzugsaktien mit Beteiligung am Liquidationserlös, die zur Teilnahme bei der Verteilung des Restwerts der Gesellschaft im Fall der Liquidation berechtigen.
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Übersicht Finanzverflechtung nach Sektoren zu Marktwerten
Inländische Emissionen gegliedert nach Gläubigersektoren zu Marktwerten
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Ausländische Emissionen gegliedert nach inländischen Gläubigersektoren zu Marktwerten
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Ausländische nicht-börsennotierte Aktien im Besitz inländischer Gläubiger - Gesamt