Russland/Belarus/Ukraine
Im Bereich internationaler Finanzsanktionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einfrieren oder der Freigabe von Geldern sanktionierter Personen, übt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die Funktion einer Behörde aus. Die OeNB ist in dieser Rolle etwa zuständig für die Kontrolle der Einhaltung sanktionenrechtlicher Maßnahmen im Finanzsektor, für die Erteilung von Freigabegenehmigungen oder für die Erlassung spezifischer Sanktionsmaßnahmen gegen bestimmte Personen. Die gesetzliche Grundlage in Österreich bildet das Sanktionengesetz 2010 (SanktG 2010). Daneben wird das Sanktionenrecht vor allem durch europäische Rechtsakte geprägt.
Angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat die EU erstmals mit Verordnung Nr. 833/2014 und mit Beschluss 2014/512/GASP am 31. Juli 2014 Wirtschaftssanktion gegen Russland verhängt und mit 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Aufgrund der derzeitigen Konfliktsituation wurden diese Maßnahmen ab 23. Februar 2022 kontinuierlich ausgebaut bzw verschärft. Dadurch wurde der Zugang Russlands, seiner Regierung, der Zentralbank Russlands und bestimmter Banken und Unternehmen zum EU-Kapitalmarkt eingeschränkt. Zudem wurde ein Ausschluss einiger russischer Banken aus dem Kommunikationsnetz SWIFT, ein Zurverfügungstellungsverbot von Euro-Banknoten sowie die Beschränkung der Zusammenarbeit mit dem Russian Direct Investment Fund angeordnet.
Am 9. März 2022 erfolgten weitere Verschärfungen. Sanktionen wurden etwa auf Wertpapiere in Form von Kryptowerten ausgeweitet und Transaktionen bestimmter Güter und Technologien der Seeschifffahrt beschränkt. Zudem wurden Sanktionen gegenüber dem russischen National Wealth Fund erlassen. Des Weiteren wurden die bereits bestehenden Sanktionen gegen Belarus mittels Änderung der Verordnung Nr. 765/2006 analog zum Sanktionsregime gegenüber Russland erheblich ausgeweitet.
Im Downloadbereich finden Sie daher die wesentlichsten Neuerungen in Form eines Leitfadens. Aufgrund der sich derzeit laufend ändernden Rechtslage ist darauf zu achten, welcher Stand maßgeblich ist.
Anfragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an folgende Adressen:
sanktionen@oenb.at
Oesterreichische Nationalbank
z. H. Rechtsabteilung
Otto-Wagner-Platz 3
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