Schriftliche Auskunft

Sollte die Onlinesuche nicht die gewünschten Ergebnisse liefern, besteht auch die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das BHA zu richten und das gesuchte Thema möglichst genau zu beschreiben. Geben Sie dazu bitte auch weitere Eckdaten an, wie z. B. Jahreszahlen/Zeitintervall, Namen, Ereignisse, Orte, Hintergrundinformationen, etc. Wir werden Ihnen so bald als möglich – normalerweise innerhalb von ein bis zwei Werktagen – eine schriftliche Antwort mit dem Ergebnis zusenden.

Sie erreichen uns per E-Mail oder Brief. Für ad-hoc-Auskünfte stehen wir auch telefonisch zur Verfügung.