Faktencheck digitaler Euro
Es gibt viele Gerüchte und falsche Aussagen über den digitalen Euro, die auf grundsätzlichen Missverständnissen beruhen, aber auch auf Ängsten und Befürchtungen, die mit der Einführung des digitalen Euro verbunden sind. Wir wollen an dieser Stelle über die häufigsten Missverständnisse aufklären.
Missverständnis: Der digitale Euro soll das Bargeld ersetzen
Richtig ist: Der digitale Euro wäre ein zusätzliches elektronisches Zahlungsmittel, das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen würde. Der digitale Euro könnte die steigende Nachfrage der Verbraucher:innen nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllen. Bargeld wird den Menschen im Euroraum selbstverständlich weiterhin zur Verfügung stehen, ebenso wie die derzeit verwendeten privaten elektronischen Zahlungsmittel.
Missverständnis: Der digitale Euro wäre programmierbares Geld
Richtig ist: Der digitale Euro wäre unter keinen Umständen „programmierbares Geld“. Unter „programmierbarem Geld“ versteht man eine digitale Form von Geld, die wie ein Gutschein nur für einen vorab festgelegten Zweck verwendet wird. „Programmierbares Geld“ ist mit bestimmten Einschränkungen versehen, wo oder wann es verwendet werden kann. Dies wurde für den digitalen Euro bereits definitiv ausgeschlossen. Dementsprechend sieht der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission (vom Juni 2023) den digitalen Euro auch nicht als programmierbares Geld vor.
Zahlungsdienstleister, wie etwa Banken, könnten ihren Kund:innen jedoch ihrerseits sogenannte „bedingte Zahlungsdienste“ anbieten. Darunter versteht man Zahlungen, die automatisch angewiesen werden, sofern bestimmte vordefinierte Bedingungen erfüllt sind. So könnten sich Kund:innen beispielsweise von ihrer Hausbank eine automatische monatliche Zahlung einrichten lassen, um digitale Euro unmittelbar an ihre Familienmitglieder oder an Freunde zu überweisen.
Missverständnis: Der digitale Euro würde keine Privatsphäre und keinen Datenschutz bieten
Richtig ist: Der digitale Euro wäre so gestaltet, dass er einen höheren Schutz der Privatsphäre bieten würde als die derzeitigen elektronischen Zahlungsmittel. Das Eurosystem stellt den digitalen Euro und die dafür nötige Infrastruktur zur Verfügung, könnte aber niemanden direkt anhand seiner bzw. ihrer Zahlungen identifizieren.
Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro würden den Konsument:innen eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären nur der Person bekannt, die damit bezahlt, bzw. jener Person, die die Zahlung erhält.
Bei Online-Zahlungen mit dem digitalen Euro würde das Eurosystem datenschutzverbessernde Technologien einsetzen, sodass bei der Zahlungsabwicklung die Nutzer:innen keinesfalls direkt aufgrund ihrer Transaktionen identifizierbar wären.
Weitere Informationen zum digitalen Euro und zum Datenschutz finden sich hierauf der Website der EZB.
Missverständnis: Das digitale Euro-Konto wäre mit einem Social-Credit-Score und dem CO2-Verbrauch verknüpft
Richtig ist: Der Schutz personenbezogener Daten stand von Anfang an im Mittelpunkt des Projekts „Digitaler Euro“.
Die konkreten Details einer Offline-Zahlung in digitalen Euro wären nur der die Zahlung in Auftrag gebenden und der empfangenden Person bekannt. Eine solche Offline-Funktion würde die Vorzüge elektronischer Zahlungen mit einer ähnlich hohen Privatsphäre wie bei Bargeld vereinen und man bräuchte dafür keine Internetverbindung.
Auch bei Online-Zahlungen ist die Privatsphäre gewahrt. Die jeweils involvierte Bank der zahlenden Person hätte nur Zugang zu einem Mindestmaß an Informationen, die zur Einhaltung von EU-Recht (z. B. Geldwäscheprüfung) erforderlich wären. Das Eurosystem würde sicherstellen, dass keine an der Zahlung unbeteiligten Dritten, z. B. staatlichen Stellen, Daten über Zahlungen mit dem digitalen Euro erhalten. Auch das Eurosystem selbst könnte keine konkreten Personen mit Zahlungen in Verbindung bringen. Zudem stünde die EZB unter der Aufsicht unabhängiger Datenschutzbehörden. Diese würden darauf achten, dass die EU-Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die EU-Datenschutzbestimmungen zählen übrigens zu den weltweit strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften.
Die EZB wird daher sicherstellen, dass die modernsten Technologien zum Schutz der Privatsphäre eingesetzt werden. Überdies prüft die EZB weiterhin neue, im Hinblick auf Praktikabilität und Effizienz vielversprechende Maßnahmen.
Missverständis: Der digitale Euro wäre Geld mit „Verfallsdatum“
Richtig ist: Der digitale Euro wäre kein Geld mit Verfallsdatum. Denn Geld mit Verfallsdatum entspricht weder dem Mandat noch den Interessen der EZB. Das heißt, ein Euro ist und bleibt ein Euro, egal ob in physischer oder digitaler Form.
Missverständnis: Der digitale Euro würde ein automatisches Einziehen von Geld ermöglichen
Richtig ist: Alle Zahlungen mit dem digitalen Euro müssten, wie auch bei derzeitigen elektronischen Zahlungen, von den Zahlenden vorab autorisiert werden. Ein automatisches Einziehen ohne vorherige Autorisierung und ohne Einspruchsmöglichkeit der zahlenden Person wäre daher natürlich nicht möglich.