EZB-Versicherungsstatistik

EZB-Versicherungsstatistik ab 2016 Q1

Erhebung der Bilanzdaten der österreichischen Versicherungsunternehmen gem. EZB-Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften (ECB/2014/50).

  • Erhebungsmethodik: quartalsweise und jährlich unter Verwendung der aufsichtsrechtlichen Solvency II-Daten ergänzt um Zusatzanforderungen der EZB (ECB add-ons).
  • Melderkreis: alle in Österreich ansässigen Versicherungsunternehmen, die gemäß Solvency II Richtlinie (Directive 2009/138/EC) meldepflichtig sind.

Im Sinne der Entlastung der Versicherungsindustrie als Melderin, ermöglicht die EZB-Verordnung den nationalen Zentralbanken (NZBen) die notwendigen statistischen Informationen, soweit möglich, aus den für Aufsichtszwecke gemeldeten Daten der EU Solvency II Meldung abzuleiten. Details zur neuen EZB-Versicherungsstatistik finden Sie unter dem Download „Ausweisungsrichtlinien EZB-Versicherungsstatistik – Solvency II“.

Unter „weiterführende Links“ finden Sie die, in Zusammenarbeit mit EZB und EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) um statistische Datenanforderungen ergänzten Reporting Templates (Unofficial Reporting Templates Including ECB Add-Ons and Log Files for ECB Add-Ons) sowie Informationen betreffend Solvency II auf der EIOPA-Website.

Die Prüfungsstammdaten der OeNB-internen Validierungen finden Sie in der Erhebungsübersicht (https://www.oenb.at/meldewesen.html) unter Erhebungscode ICQ und ICA.

Meldebestimmungen Versicherungsstatistik - für im Inland ansässige Zweigniederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen – Jahresmeldung (Beleg 21, JAB VERSSTAT)

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit 2016 Q4 die Quartalsmeldung sowie die Bilanzmeldung der Versicherungsunternehmen gem. § 44 Nationalbankgesetz für die inländischen Vertragsversicherungen, die gemäß Solvency II meldepflichtig sind, entfällt. Lediglich die in Österreich tätigen Zweigniederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen müssen weiterhin eine Jahresbilanzmeldung (Beleg 21) als Grundlage für Schätzverfahren legen. Alle hierfür relevanten Informationen finden sich unter dem Download JAB VERSTAT.