Organisation der Bankenaufsicht in Österreich

Bankenaufsicht in Österreich – Handelnde und Aufgaben

In der täglichen Praxis teilen sich EZB, FMA und OeNB seit Inkrafttreten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus die laufende Aufsichtsarbeit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufsicht in Österreich ergeben sich entweder aus direkt anzuwendendem EU-Recht oder werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) basierend auf den europäischen Vorgaben erarbeitet.

Bankenaufsicht in Österreich
Handelnde und Aufgaben    
 
Die OeNB wacht über die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes als Ganzes. Im Bereich der Bankenaufsicht ist die OeNB für das „fact finding“ zuständig. Sie führt Vor-Ort-Prüfungen durch und erstellt Analysen und Gutachten. Außerdem obliegt der OeNB die Verarbeitung der aufsichtsrechtlichen Meldungen.   Die EZB ist seit 4. November 2014 für die Beaufsichtigung der Banken im Euroraum verantwortlich. Sie ist direkt zuständig für die Aufsicht über die bedeutenden Kreditinstitute und indirekt zuständig für die Aufsicht über weniger bedeutende Kreditinstitute.
 
Die FMA ist die zuständige Behörde für Bankenaufsicht, makroprudenzielle Aufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht sowie die Wertpapieraufsicht in Österreich. Sie überwacht die Einhaltung der Regeln. Darüber hinaus ist die FMA die österreichische Abwicklungsbehörde.   Dem BMF obliegt die Erarbeitung von Detailkonzepten für neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und die nationale Umsetzung europäischer Rechtsakte.


Neben EZB, FMA, OeNB und BMF ist auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) als wichtige Akteurin im Bereich der Bankenaufsicht zu nennen. Als unabhängige EU-Behörde ist sie auch für EU-Länder außerhalb des Euroraumes zuständig.

Organisation der Bankenaufsicht in der OeNB

Wie auch auf europäischer Ebene unterscheidet die Bankenaufsicht in der OeNB zwischen bedeutenden und weniger bedeutenden Kreditinstituten. Es gibt somit Prüf- und Analyseabteilungen einerseits für die bedeutenden Kreditinstitute und andererseits für die weniger bedeutenden Kreditinstitute. Daneben gibt es eine Abteilung für Querschnittsaufgaben, wie die Durchführung von Stresstests und die Organisation von Management-Briefings. Dort sind auch regulatorische und strategische Themenstellungen angesiedelt. Außerdem wird in einer eigenen Abteilung die Stabilität des Finanzmarktes als Ganzes überwacht. Diese Abteilung ist auch für die gesetzlichen Aufgaben der OeNB im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht verantwortlich: das Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums, makroprudenzielle Analysen, Entwickeln von Maßnahmen mit entsprechenden Gutachten sowie die Rolle als Immobilien-Hub innerhalb der OeNB.

Die Rolle der EBA

Während der Einheitliche Aufsichtsmechanismus den operativen Arm der Bankenaufsicht in den Euroraum-Ländern darstellt, ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) als unabhängige EU-Behörde für alle EU-Länder zuständig. Die rechtliche Umsetzung der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) erarbeiteten internationalen Standards erfolgt im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens, allen voran sind hier die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und die Eigenkapitalrichtlinie (CRD) als zentrale Rechtsakte zu nennen. Die EBA hat dann die Aufgabe, auf Grundlage des europäischen Rechts einheitliche Durchführungsregeln für eine harmonisierte Bankenaufsicht zu schaffen. Diesem Auftrag kommt sie primär durch die Entwicklung von verbindlichen Standards und Leitlinien nach.

Die EBA wird nach außen durch die Vorsitzenden vertreten. Das wichtigste Entscheidungsgremium der EBA ist der Rat der Aufseherinnen und Aufseher (Board of Supervisors, BoS). Dort werden alle wesentlichen Entscheidungen der EBA getroffen. Beispiele sind die Annahme von Entwürfen technischer Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Berichte. Die österreichischen Interessen werden durch eine:n Vertreter:in der FMA als stimmberechtigtes Mitglied wahrgenommen; die OeNB nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Entsprechend der institutionellen Aufgabenteilung ist die OeNB in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen der EBA vertreten und arbeitet an den technischen Standards und Leitlinien mit.