Rechtliche Grundlagen
Warum ist zu melden?
Internationale Vorschriften für die Erstellung der Zahlungsbilanz
Damit länderübergreifende statistische Standards bzw. Definitionen angewendet werden können, müssen alle Staaten die Vorgaben des aktuell gültigen Zahlungsbilanz-Manual („Balance of Payments Manual“) des Internationalen Währungsfonds (IWF) betreffend die Methodologie der Erstellung der Zahlungsbilanz-Statistik einhalten.
Darauf basierend bestimmen nähere Spezifikationen der EU und der EZB die Lieferverpflichtungen der Nationalstaaten. Neben der EZB-Leitlinie über die statistischen Berichtspflichten im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken gibt es seit 2005 eine EU-Verordnung, welche die OeNB betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen zu regelmäßigen Meldungen an die Europäische Zentralbank (EZB), das Statistische Zentralamt der Europäischen Gemeinschaft (EUROSTAT) und an den Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichten und auch Inhalte und Darstellungsform festlegen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die internationalen Vorgaben des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010).
Internationale Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken
Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen
Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken
Balance of Payments Manual, Sixth Edition, herausgegeben vom Internationalen Währungsfonds
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 2010
Verordnung (EU) Nr. 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken
Nationale Vorschriften für die Erstellung der Zahlungsbilanz
Auf nationaler Ebene verpflichtet das Devisengesetz 2004, insbesondere § 6 (1) und (2), die OeNB, die nationale Zahlungsbilanz und ihr verwandte Statistiken zu erstellen.
Die OeNB ist Kraft dieser Bestimmungen berechtigt, für statistische Zwecke Auskünfte, Meldungen und Unterlagen von Wirtschaftstreibenden einzuholen, welche umgekehrt verpflichtet sind, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus ermöglicht das Devisengesetz 2004 die Nutzung bereits vorhandener Register- und Verwaltungsdaten. Damit können Doppelmeldungen vermieden und der Aufwand für die Unternehmen reduziert werden.
Grenzüberschreitender Kapitalverkehr
Die den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr meldepflichtigen Sachverhalte bzw. Geschäftsfälle sind in der Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs (MVO ZABIL Kapitalverkehr 1/2022) angeführt. Diese legt fest, welche Meldungen zum Kapitalverkehr mit dem Ausland (Direktinvestitionen, Sonstige Investitionen, Finanzderivate, Portfolioinvestitionen) und zu Vermögensübertragungen gelegt werden müssen.
Die Ausweisrichtlinie (Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki) zur genannten Meldeverordnung beschreibt die zu meldenden Inhalte im Detail und umfasst eine Reihe von Beispielen, welche die Meldungslegung erleichtern bzw. unterstützen sollen.
Meldeverordnung ZABIL Kapitalverkehr 1/2022 (PDF 482 KB)
BOP Reporting Regulation 1/2022 on cross-border capital transactions (PDF, 199 KB)
Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki PDF-Version (PDF, 9,9 MB)
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Die den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr meldepflichtigen Sachverhalte bzw. Geschäftsfälle sind in der Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (MVO ZABIL Dienstleistungsverkehr 1/2022) angeführt. Diese legt fest, welche Meldungen zum Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland (grenzüberschreitende Leistungen und Übertragungen) gelegt werden müssen.
Die Ausweisrichtlinie (Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki) zur genannten Meldeverordnung beschreibt die zu meldenden Inhalte im Detail und beinhaltet eine Reihe von Beispielen, welche die Meldungslegung erleichtern bzw. unterstützen sollen.
Meldeverordnung ZABIL Dienstleistungsverkehr 1/2022 (PDF, 0,4 MB)
BOP Reporting Regulation 1/2022 on cross-border trade in services (PDF, 0,2 MB)