Glossar

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Begriffe mit K

Kapazitätsauslastung

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Grad der Verwendung der maximalen Produktions- bzw. Leistungskapazität eines Unternehmens oder der gesamten Volkswirtschaft. Als Indikator misst die Kapazitätsauslastung somit die Relation zwischen potenzieller Produktion (Ausstoß bei Vollauslastung aller Produktionsfaktoren) und tatsächlicher Produktion.

Kapitaladäquanz

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Angemessenheit der Eigenmittelausstattung einer Bank in Bezug auf ihr Risikoprofil. Im Rahmen der so genannten Basel-II-Bestimmungen sorgen Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und der Bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) für die Gewährleistung der Kapitaladäquanz von Banken.

Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

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Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, bei ihnen eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung (Risiko) gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen.

Kapitalbilanz

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Als Teilbilanz der Zahlungsbilanz reflektiert die Kapitalbilanz sämtliche Kapitalbewegungen zwischen einer Volkswirtschaft und dem Ausland. Sie gliedert sich in die Teilbilanzen „Direktinvestitionen“, „Portfolioinvestitionen“, „Sonstige Investitionen“ (enthält insbesondere Kredite und Einlagen), „Finanzderivate“ und „Offizielle Währungsreserven“.

Kapitalgesellschaft

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Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und besitzen als solche eigene Rechtspersönlichkeit. Beispiele für Kapitalgesellschaften in Österreich sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Kapitalgesellschaften besitzen als juristische Personen ein Eigenleben, das durch ihre Organe (z. B. den Vorstand bei einer AG) gestaltet wird. Die Kapitalgesellschaft ist Eigentümerin des Unternehmens. Nur sie ist Schuldnerin ihrer Gläubiger; ihre Gesellschafter haften in der Regel nicht für die Schulden der Kapitalgesellschaft.

Kapitalmarkt

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Markt für die mittel- bis langfristige Kapitalbeschaffung, wobei das Kapital nicht in Form von Krediten aufgebracht wird. Die bedeutendsten Segmente des Kapitalmarktes sind der Aktienmarkt, über den Eigenkapital aufgebracht wird, und der Anleihemarkt, über den Fremdkapital aufgebracht wird. Auf dem Kapitalmarkt gehandelte Finanzinstrumente weisen eine Laufzeit von zumindest einem Jahr auf.

Kapitalpuffer

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Kapitalpuffer sind Instrumente der makroprudenziellen Bankenaufsicht. Sie sollen in „guten Zeiten“ aufgebaut und in „schlechten Zeiten“ verwendet werden. Sie sind in hartem Kernkapital zusätzlich zu den Mindesteigenmittelerfordernissen und etwaigen zusätzlichen Eigenmittelerfordernissen zu halten.

Kassageschäft

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Bei einem Kassageschäft werden Liefer- bzw. Abnahmeverträge geschlossen, die sofort oder kurzfristig erfüllt werden müssen.

Kaufkraft

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Menge aller Güter, die um einen bestimmten Geldbetrag zu kaufen sind. Die Kaufkraft gilt als Maß für den Wert des Geldes. Ihre Veränderung wird in der Regel mit Verbraucherpreisindizes und der daraus abgeleiteten Inflationsrate gemessen.

Kaufkraftparität (KKP)

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Das Theorem der Kaufkraftparität (KKP) besagt, dass Güter gemessen an der Kaufkraft in jedem Land – zum jeweiligen Wechselkurs umgerechnet – gleich teuer sind. Existieren Preisunterschiede werden diese der KKP zufolge durch internationale Arbitrage ausgeglichen. Die KKP bezieht sich nicht auf einzelne Güter, sondern auf einen Warenkorb. Berechnungen zur KKP werden laufend von der OECD durchgeführt.

Kerninflation

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Bei der Messung der Kerninflation bleiben im Gegensatz zum VPI besonders volatile Inflationskomponenten des VPI-Warenkorbs unberücksichtigt, wodurch sich ein geglätteter Inflationsverlauf ergibt. Die Statistik kennt mehrere Ansätze zur Messung der Kerninflation, am gängigsten sind jene, die permanent dieselben Gütergruppen wie Energie oder unverarbeitete Nahrungsmittel aus dem Preisindex ausschließen. Einige Notenbanken richten ihre geldpolitischen Entscheidungen auf die Kerninflationsrate aus; das Eurosystem hingegen hat seine Definition der Preisstabilitäts auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) abgestellt.

Kernkapitalquote

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Die Kernkapitalquote ist neben der Eigenmittelquote ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts, dem speziell seit dem Jahr 2008 aufgrund der Finanzkrise zunehmend Bedeutung beigemessen wird. Anders als bei der Eigenmittelquote, welche die gesamten Eigenmittel berücksichtigt, werden bei der Kernkapitalquote nur die Eigenmittelbestandteile höchster Qualität, die unmittelbar zur Verlustabdeckung verwendet werden können (Kernkapital oder Tier 1-Kapital), zu den risikogewichteten Aktiva in Relation gesetzt.

KIM-Verordnung

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Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) legt Maßnahmen zur Verminderung von festgestellten Veränderungen in der Intensität des systemischen Risikos bei Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien auf Basis der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) und der gutachtlichen Äußerung der Österreichischen Nationalbank gemäß § 23h BWG fest.

Klumpenrisiko

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Als Klumpenrisiko wird eine Häufung von gleich gelagerten Risiken bezeichnet, die dem Grundsatz der Diversifikation widerspricht. Bei Kreditinstituten kann ein Klumpenrisiko z. B. dadurch entstehen, dass Kredite auf einen einzelnen Kreditnehmer, auf eine Branche oder auf eine Region konzentriert sind; daher spricht man auch von einem Konzentrationsrisiko.

Kommunaldarlehen

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Kommunaldarlehen sind Darlehen an Gemeinden und an Unternehmen im Besitz von Gemeinden zur langfristigen Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.

Konjunktur (Konjunkturzyklus)

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Wirtschaftslage bzw. zyklische Schwankungen der ökonomischen Aktivität einer Volkswirtschaft. Als zentraler Konjunkturindikator wird die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts eines Landes herangezogen. Die Konjunktur lässt sich in vier Phasen, sogenannte Zyklen, einteilen: Aufschwung (Expansion), Hochkonjunktur (Boom), Abschwung (Rezession) und Tiefphase (Depression). Während Aufschwung und Hochkonjunktur auf eine wachsende gesamtwirtschaftliche Produktion, hohe Beschäftigung, aber auch auf ein steigendes Preisniveau hinweisen, gilt für den Abschwung und das Tief das Gegenteil.

Konjunkturindikator der OeNB

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Vierteljährlich von der OeNB veröffentlichter Indikator zur kurzfristig (laufendes und kommendes Quartal) erwarteten Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Österreich. Die OeNB weist dabei die Wachstumsrate des BIP in Österreich im Vergleich zum Vorquartal und Vorjahresquartal aus.

Konjunkturpolitik

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Die Gesamtheit aller Maßnahmen der Wirtschafts-, Fiskal- und Geldpolitik, die darauf gerichtet sind, die Schwankungen der Konjunktur auszugleichen bzw. zu glätten. In Phasen schwachen Wirtschaftswachstums und fallender Inflation senkt die Geldpolitik die Leitzinsen und der Staat erhöht durch verstärkte Ausgaben das Budgetdefizit, um die Nachfrage zu stützen. Umgekehrt hebt die Geldpolitik bei einer Konjunkturüberhitzung die Leitzinsen an und der Staat vermindert das Budgetdefizit, um Nachfrage und Preisauftrieb zu dämpfen.

Konsolidierte Eigenmittel

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Die Eigenmittel von Kreditinstitutsgruppen sind gemäß BWG vom übergeordneten Kreditinstitut – neben der Bemessungsgrundlage, dem Handelsbuch und den offenen Fremdwährungspositionen – zu konsolidieren.

Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems

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Wöchentliche Bilanz des Eurosystems, d. h. aller Notenbanken des Eurosystems (nationale Zentralbanken und die EZB). Der konsolidierte Wochenausweis des Eurosystems wird jeweils zum Stichtag Freitag von der EZB erstellt und im Regelfall am darauf folgenden Dienstag veröffentlicht. Ausnahmen ergeben sich aufgrund des Quartalsabschlusses (zum Quartalsende werden die Aktiva und Passiva jeweils neu bewertet, womit sich die Veröffentlichung im Normalfall auf Mittwoch verschiebt) und aufgrund von TARGET2-Schließtagen.

Konsolidierung

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Zusammenführung der Einzelabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Angaben) aller Konzerngesellschaften nach Eliminierung von gruppeninternen Transaktionen zu einem konsolidierten Abschluss (Konzernabschluss).

Konvergenz

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Annäherung verschiedener Volkswirtschaften hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus oder bestimmter ökonomischer Strukturmerkmale. Die Konvergenz kann anhand einer Vielzahl ökonomischer Messgrößen untersucht werden. Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hat die Konvergenz (Konvergenzkriterien) besondere Wichtigkeit erlangt.

Konvergenzkriterien

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Im Maastricht-Vertrag definierte Kriterien für die Teilnahme an der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und damit für die Einführung des Euro. Die vier (wirtschaftlichen) Kriterien sind: 1) stabile Preise: Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten 2) stabile langfristige Zinsen: der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten 3) gesunde öffentliche Finanzen: das öffentliche Defizit liegt nicht über 3 % des BIP und die öffentliche Verschuldung nicht über 60 % des BIP oder ist zumindest hinreichend rückläufig, d. h. sie nähert sich zügig der 60 %-Marke 4) stabile Wechselkurse: die zulässige Schwankungsbreite der Wechselkurse im WKM II wird seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen eingehalten und es erfolgte keine einseitige Abwertung gegenüber dem Euro. Daneben ist für die Konvergenzbeurteilung aber auch die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem EG-Vertrag bzw. dem ESZB/EZB-Statut wichtig („rechtliche Konvergenz“): Dazu zählen insbesondere die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken und deren Integration in das Eurosystem.

Konvergenzprogramme

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Mittelfristige Planungen und Annahmen über die Entwicklung wichtiger ökonomischer Größen im Hinblick auf die Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten mittelfristigen Ziels von Budgetüberschüssen oder nahezu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten. Konvergenzprogramme werden jährlich von den nicht an der Währungsunion teilnehmenden EU-Ländern erstellt und von der Europäischen Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss geprüft.

Konvertibilität (Konvertierbarkeit)

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Volle Konvertibilität ist gegeben, wenn jede inländische und ausländische Person berechtigt ist, jede beliebige Währung frei und ungehindert zum allgemein gültigen Wechselkurs gegen eine andere Währung zu tauschen, zu transferieren oder als Guthaben zu halten. Der Euro ist eine solche voll konvertible Währung.

Jedem Kreditgeschäft liegt die vertragliche Verpflichtung des Darlehensnehmers zugrunde, die entliehenen Gelder oder sonstigen Mittel dem Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Art, Menge und Güte zurückzuerstatten.

Kreditausfall (Default)

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Der Ausfall eines Kreditnehmers wird ausgelöst durch die Nichterfüllung einer vertraglich zugesicherten Zahlung durch den Kreditnehmer. Mit dem Default geht zunächst der nominelle Verlust vor Einbringung, d. h. in der Höhe des aushaftenden Kreditbetrags einher, der sich nach Ausschöpfung aller Einbringungsmöglichkeiten zum eigentlichen Verlust reduziert.

Kreditderivat

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Ein Kreditderivat ist ein Finanzinstrument, mit dem das Kreditrisiko aus einer bestehenden Kreditbeziehung auf Dritte (= Sicherungsgeber) übertragen wird. Die häufigste Form eines Kreditderivats ist der Credit Default Swap.

Kreditinstitute nach BWG

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sind Laut § 1 BWG ist für Kreditinstitute im Gegensatz zum Gemeinschaftsrecht nur eine passiv- oder aktivseitige Konzession ausschlaggebend.

Kreditinstitute nach Gemeinschaftsrecht

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Laut EU-Richtlinien sind Kreditinstitute Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Kreditinstitutsgruppe

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Eine Kreditinstitutsgruppe liegt gemäß BWG dann vor, wenn ein übergeordnetes Institut mit Sitz im Inland bei einem oder mehreren Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten mit Sitz im Inland oder Ausland mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist; über die Stimmrechtsmehrheit verfügt; die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen kann; einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals des nachgeordneten Institutes direkt oder indirekt hält.

Kreditklemme (Credit Crunch)

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Als Kreditklemme wird eine durch Refinanzierungsbeschränkungen verursachte Verknappung des Kreditangebots der Banken bezeichnet, die über eine konjunkturbedingte Abschwächung der Kreditnachfrage oder eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit hinausgeht.

Kreditrisiko

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Als Kreditrisiko wird die Gefahr des Ausfalls einer Forderung oder ihrer Wertminderung aufgrund einer Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers bezeichnet. Für Kreditinstitute stellt das Kreditrisiko im Regelfall die bedeutendste Risikokategorie dar.

Kreditvergabestandards

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Kreditvergabestandards bezeichnen von Banken schriftlich festgelegte bzw. ungeschriebene interne Kriterien für die Kreditvergabe. Darunter fallen auch spezielle Verpflichtungen, auf die sich Kreditgeber und Kreditnehmer geeinigt haben.

Kreditwachstum

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Steigende Kreditnachfrage von Unternehmen und/oder privaten Haushalten, die auf eine günstige Konjunkturentwicklung hinweist. Da Kredite aufgenommen werden, um Ausgaben für Konsum und Investitionen zu tätigen, hängen Kreditwachstum und Wirtschaftswachstum zusammen.

Kreditzinssatz

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Der Kreditzinssatz bezeichnet den in Prozent ausgedrückten Preis für ein leihweise über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Kapital. Der Zinssatz wird üblicherweise als jährlicher Zinssatz angegeben.

Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers, der zum Bezug der fälligen Erträge (daher auch Erträgnisschein) oder zur Ausübung sonstiger Rechte (Bezugsrechte) berechtigt. Im weiteren Sinn wird auch der Nominalzins einer Anleihe als Kupon bezeichnet.