SEPA-Überweisung
Bereits seit Jänner 2008 können Euro-Überweisungen innerhalb Österreichs und grenzüberschreitend in den gesamten SEPA-Raum mittels SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) durchgeführt werden. Mit August 2014 löste die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren vollständig ab.
Bei einer SEPA-Überweisung macht es keinen Unterschied, ob eine Euro-Überweisung im Inland oder in ein anderes SEPA-Land getätigt wird. Die maximale Transaktionsdauer einer elektronisch beauftragten SEPA-Überweisung darf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einen Bankarbeitstag nicht überschreiten. Eine Überweisung, die mittels Zahlungsanweisung beauftragt wird, muss den Empfänger oder die Empfängerin innerhalb von zwei Bankarbeitstagen erreichen.
Achtung: Wenn der Überweisungsauftrag nach Ende der so genannten „Cut-off-Frist“ (d.h. nach Annahmeende für Zahlungsaufträge an diesem Bankgeschäftstag) bei der Bank einlangt, dann gilt der Auftrag als „am nächsten Tag eingelangt“ wodurch sich die Überweisungsdauer um einen Tag verlängern kann. Die Cut-off-Zeitpunkte für die Entgegennahme von Überweisungen sind in den Geschäftsbestimmungen der jeweiligen Bank festgelegt.
Euro-Überweisungen ins EU-Ausland werden zu den gleichen Gebühren wie im Inland durchgeführt.
SEPA-Zahlungen werden ausschließlich in Euro abgewickelt. Für Transaktionen in anderen europäischen Währungen gelten andere Abwicklungskonditionen (z. B. bezüglich Ausführungsfristen und Gebühren).