Laufende Off-Site-Analyse
Die Kernaufgabe der laufenden Bankenanalyse ist die laufende Überwachung der Risikosituation der beaufsichtigten Kreditinstitute. In den Analyseabteilungen laufen alle Daten und Informationen zusammen und ermöglichen so eine Einschätzung der Lage eines Kreditinstituts.
Wesentliche Informationsquellen sind unter anderem das regulatorische Meldewesen, Daten, die aufgrund darüber hinausgehender Berichtspflichten oder Erhebungen der OeNB zu melden sind, regelmäßige Meetings mit der Bank, Vor-Ort-Prüfberichte, regulatorische Stresstest-Berechnungen, Sanierungspläne, Geschäftsberichte sowie Informationen aus Wirtschaftsprüfungen und der internen Revisionen der Kreditinstitute. Die OeNB orientiert sich bei der Analyse der Banken an den international vorgegebenen Proportionalitätsgrundsätzen. In Art. 4 Z 145 der CRR wird ein „kleines und nicht komplexes Institut“ definiert. Im Kontext des SSM werden entsprechend der SSM Rahmenverordnung die weniger bedeutenden Institute auf Basis ihres Risikoprofils und ihrer potenziellen Auswirkung auf das nationale Finanzsystem weiter differenziert. Die EBA sieht in den Leitlinien für das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (SREP) eine Kategorisierung von Banken vor, welche Einfluss auf Umfang, Frequenz und Intensität des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens hat. Unter Heranziehung sämtlicher internationaler regulatorischer Vorgaben wird somit die Intensität der Analysetätigkeit an der Größe und dem Risikoprofil der jeweiligen Bank ausgerichtet. Unterstützt wird die Analysearbeit durch automatisierte, meldedatengestützte Systeme, die u. a. für alle Kreditinstitute standardisierte Kennzahlen ermitteln.
Im Jahr 2016 wurden für bedeutende und weniger bedeutende Kreditinstitute rund 900 Analysen durch die OeNB erstellt.
Welche Arten von Analysen werden erstellt?
Alle verfügbaren Informationen über ein spezifisches Kreditinstitut werden zumindest einmal jährlich im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) verarbeitet, dessen Ergebnis eine Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätssituation des Instituts ist. Basierend darauf erfolgt die Vorschreibung institutsspezifischer Kapitalquoten (SREP-Quoten) bzw. Liquiditätsanforderungen – die wichtigste bankspezifische Aufsichtsmaßnahme jedes Geschäftsjahres.
Neben den von den zuständigen Behörden ausgestellten Beschlüssen bzw. Bescheiden über die zu haltenden Kapitalquoten können an die Kreditinstitute noch weitere aufsichtliche Aufforderungen gehen. In der laufenden Analyse liegt beispielsweise die Verantwortung für die Durchführung von Schwerpunkt- und Ad-hoc-Analysen (z. B. zu gesellschaftsrechtlichen Veränderungen wie Spaltungen oder Fusionen), die Analyse von Sanierungsplänen, die laufende Modellaufsicht und die Kontrolle der Modellvalidierung. Bei bedeutenden Instituten erfolgt auch der Follow-Up-Prozess zu Vor-Ort-Prüfungen innerhalb des JST und somit unter starker Mitarbeit der Analyseabteilungen der OeNB. Neben Einzelbankanalysen werden auch Analysen zur Risikosituation einzelner Sektoren vorgenommen oder es werden themenspezifische Evaluierungen bei einer Reihe von Kreditinstituten vorgenommen (Thematic Reviews).
Die Analyseabteilungen der OeNB stehen in engem Kontakt mit den beaufsichtigten Kreditinstituten und verarbeiten eine umfassende Menge an Dokumenten und Daten, die in zahlreichen Terminen mit den Banken erörtert werden. Auf Basis der durchgeführten Analysen erhalten die Kreditinstitute durch die zuständigen Behörden Aufforderungen, identifizierte Mängel zu beheben bzw. Maßnahmen zur Behebung struktureller Defizite zu ergreifen.
Im Falle von grenzüberschreitend tätigen Instituten nehmen OeNB und FMA (bei bedeutenden Instituten gemeinsam mit der EZB) am institutionalisierten Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Länder teil, der auf der Basis von bilateralen und multilateralen Kooperationsvereinbarungen in Form von „Aufsichtskollegien“ stattfindet. Aufgrund der Beratungsergebnisse bei diesen Aufsichtskollegien werden auch gemeinsame Entscheidungen getroffen.
Wie funktioniert die laufende Bankenanalyse bei bedeutenden Instituten (SIs)?
Für jene Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen in Österreich, die als bedeutende Institute (significant institutions, SI) klassifiziert sind bzw. die Töchter von SIs sind, erfolgt die laufende Aufsicht im Rahmen der Joint Supervisory Teams (JST) des SSM. Die aufsichtlichen Aufgaben werden überwiegend gemäß der einheitlichen Methodik und im einheitlichen Format des SSM ausgeführt.
Wie funktioniert die laufende Bankenanalyse bei weniger bedeutenden Instituten (LSIs)?
Im Gegensatz zu SIs übt die EZB bei weniger bedeutenden Instituten (less significant institutions, LSI) nur eine indirekte Beaufsichtigung aus, d. h. die Verantwortung für die Einzelinstitutsaufsicht liegt weiterhin allein bei den nationalen Aufsichtsinstitutionen. Auf Grund der hohen Anzahl von rechtlich selbständigen Kreditinstituten in Österreich ist die zuständige Abteilung für Bankenanalyse für rund 17 % aller LSI im SSM zuständig. Die OeNB folgt hierbei – den bereits weiter oben angeführten internationalen gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen folgend – dem Grundsatz der Proportionalität und richtet ihre Tätigkeit der Größe und dem Risikoprofil der jeweiligen Bank entsprechend aus. Automatisierte, meldedatenunterstützte Systeme unterstützen dabei die Analystinnen und Analysten in ihrer Tätigkeit.
Um einen effizienten Kommunikations- und Aufsichtsprozess sicherzustellen sowie klare Verantwortlichkeiten festzulegen wurde bereits im Jahr 2008 das „SPOC-Konzept“ eingeführt. Dies bedeutet, dass sowohl in der OeNB als auch in der FMA zuständige Ansprechpersonen für die Banken bzw. Sektoren (Single Point of Contact, SPOC) nominiert wurden.