Glossar
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Begriffe mit G
- G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)
- G-20 (Gruppe der Zwanzig)
- G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)
- G-8 (Gruppe der Acht)
- GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
- GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
- Gegenposten zu M3
- Geld
- Geldmarkt
- Geldmarktfonds
- Geldmenge (Geldaggregat)
- Geldmenge M1 (M1)
- Geldmenge M2 (M2)
- Geldmenge M3 (M3)
- Geldpolitik
- Geldschöpfung
- Geldvermögen
- Geldvermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Geldverpflichtungen
- Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
- Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
- Generalrat der OeNB
- Gesamtstaatliche Defizitquote laut Maastricht
- Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung (GFR)
- Gesetzliches Zahlungsmittel
- Gewinnaufschlag (Markup)
- Gewinnquote
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Girokonto
- Gold
- Goldparität
- Großkredite
- Großveranlagung (GVA)
- GSA (Geldservice Austria GmbH)
G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)
Zum Index↑Die G-10 wurde 1962 anlässlich des Abschlusses der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (General Agreements to Borrow – GAB) mit dem IWF gegründet und ist ein informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken von zehn (inzwischen elf) wichtigen Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada, Niederlande, Belgien und Schweden) sowie der Schweiz und Luxemburg gegründet. Die Schweiz ist seit 1962 assoziiertes und seit 1984 elftes Vollmitglied; Luxemburg ist assoziiertes Mitglied, dennoch wurde der Name G-10 beibehalten. Die Mitglieder der G-10 tagen zweimal jährlich unter Beteiligung des IWF, der OECD, der EU und der BIZ.
G-20 (Gruppe der Zwanzig)
Zum Index↑Die G-20 wurde 1999 als Antwort auf die Finanzkrise in den späten 1990er-Jahren und zur Einbindung der Entwicklungsländer in die globale ökonomische Diskussion gebildet und ist ein informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken der neunzehn wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und Türkei) sowie der EU (vertreten durch den Präsidenten des Rates der EU und den Präsidenten der EZB). Die Mitglieder der G-20 tagen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs einmal jährlich unter Einbindung einer Reihe internationaler Institutionen (IWF, Weltbank, OECD).
G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)
Zum Index↑Die G-24 ging 1971 aus der Gruppe der Siebenundsiebzig (G-77) als währungs- und finanzpolitisches Sonderforum hervor und ist ein informeller Zusammenschluss von 24 Entwicklungsländern (neun Staaten Afrikas, sieben Staaten Asiens und acht Staaten Lateinamerikas und der Karibik). Aufgabe der G-24 ist es, als Gegenstück der G-10 die Interessen der Entwicklungsländer insbesondere im IWF zu koordinieren und zu vertreten. An den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der G-24, die auf Ministerebene stattfinden, nehmen der IWF, die Weltbank und als Beobachter China sowie alle Staaten der G-77, die nicht der G-24 angehören, teil.
G-8 (Gruppe der Acht)
Zum Index↑Die G-8 ging aus der im Gefolge der Ölkrise 1973, der Aufgabe des Bretton-Woods-Systems fester Wechselkurse 1973 und der damit einhergehenden globalen Rezession 1974 erstmals tagenden Fünfergruppe (G-5: USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich) hervor und ist ein informeller Zusammenschluss der acht wichtigsten Industrienationen der Welt (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Kanada (= G-7) und Russland) sowie seit 2008 der EU, die Beobachterstatus hat („G9“);. Ziel der G-8 ist es, als ein „Abstimmungsforum“ Fragen der Weltwirtschaft im Konsens zu erörtern. Wichtigstes Ereignis ist der jährlich stattfindende Weltwirtschaftsgipfel auf Ebene der Staats- und Regierungschefs. Die Koordinierung der konjunktur-, währungs- und geldpolitischen Ziele erfolgt auf Regierungs-, Notenbank-, aber auch auf anderen institutionalisierten Ebenen, oft in Zusammenarbeit mit dem IWF.
GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
Zum Index↑GATS ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Handel mit Dienstleistungen und wurde 1994 zwischen den 123 WTO-Vertragsstaaten abgeschlossen (1994 Beitritt Österreichs). Ziel ist die Intensivierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen durch fortschreitende Liberalisierung. Das am 1. Jänner 1995 in Kraft getretene GATS-Abkommen ist neben dem GATT-Abkommen das wichtigste Vertragswerk der WTO.
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
Zum Index↑GATT ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Welthandel, der 1947 zwischen ursprünglich 23 Vertragsstaaten (1951 Beitritt Österreichs) abgeschlossen wurde und bis 1994 in Kraft war. Ziel des GATT war die Intensivierung des internationalen Güteraustauschs durch Abbau von Handelshemmnissen, welche mittels acht Verhandlungsrunden umgesetzt wurde. Der GATT-Vertrag wurde per 1. Jänner 1995 in die WTO als wichtiges Vertragswerk eingegliedert.
Gegenposten zu M3
Zum Index↑Gegenposten zur Geldmenge M3 bezeichnen alle Bilanzpositionen auf der Aktivseite der konsolidierten Bilanz der Monetären Finanzinstitute (MFIs). Dies sind vor allem Kredite an Unternehmen oder private Haushalte, Nettoauslandsforderungen und längerfristige finanzielle Verbindlichkeiten der MFIs.
Geld
Zum Index↑Geld ist in erster Linie ein allgemein anerkanntes und gebräuchliches Zahlungs- und Tauschmittel; daneben hat es eine wichtige Funktion als Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel. Die wichtigsten Geldformen sind: Metall-, Papier- und Buchgeld.
Geldmarkt
Zum Index↑Der Geldmarkt im engeren Sinn umfasst den Handel von Zentralbankguthaben unter Banken und dient dem Liquiditätsausgleich. Der Geldmarkt im weiteren Sinn umfasst die Gesamtheit aller Handelstätigkeiten mit kurzfristigen Finanzinstrumenten (Laufzeiten bis zu einem Jahr).
Geldmarktfonds
Zum Index↑Geldmarktfonds sind Investmentfonds, deren Anteile enge Einlagensubstitute darstellen und die ihre Mittel hauptsächlich in Geldmarktinstrumente, sonstige übertragbare Schuldtitel mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr oder in Bankeinlagen investieren.
Geldmenge (Geldaggregat)
Zum Index↑Die Geldmenge ist der Bestand an Zahlungsmitteln einer Volkswirtschaft. Der Begriff wird mit Blick auf seine Eignung als geldpolitische Steuer- und Zielgröße verschieden abgegrenzt. Das Eurosystem unterscheidet die Geldmengen M1, M2 und M3.
Geldmenge M1 (M1)
Zum Index↑Die Geldmenge M1 ist ein eng gefasstes Geldmengenaggregat, das den Bargeldumlauf und die täglich fälligen Einlagen bei Monetären Finanzinstituten (MFIs) und beim Staat umfasst.
Geldmenge M2 (M2)
Zum Index↑Die Geldmenge M2 ist ein mittleres Geldmengenaggregat, das neben M1 noch kurzfristige Spareinlagen (mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist) und kurzfristige Termineinlagen (mit bis zu zwei Jahren Laufzeit) bei MFIs und Staat umfasst.
Geldmenge M3 (M3)
Zum Index↑Die Geldmenge M3 ist ein weit gefasstes Geldmengenaggregat, das neben M2 noch marktfähige Finanzinstrumente – insbesondere Rückkaufsvereinbarungen, Geldmarktfondsanteile und MFI-Schuldverschreibungen mit bis zu zwei Jahren Laufzeit – umfasst.
Geldpolitik
Zum Index↑Maßnahmen, die Zentralbanken ergreifen, um die Erreichung ihrer Ziele sicherzustellen. Das Hauptinstrument zur Steuerung der Zinskonditionen und der Knappheitsverhältnisse am Geldmarkt (expansive/restriktive Geldpolitik) sind die sogenannten Offenmarktgeschäfte. Vorrangiges Ziels des Eurosystems ist es, Preisstabilität zu gewährleisten. In zweiter Linie unterstützt es auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU – soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist.
Geldschöpfung
Zum Index↑Geldschöpfung ist die Vermehrung der Geldmenge durch das Bankensystem, d. h. die Schaffung zusätzlichen Geldes. Träger der Geldschöpfung sind Zentralbanken (Zentralbankgeldschöpfung) und Geschäftsbanken (Giralgeldschöpfung). Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Bankensystem – konkret durch die Gewährung von Krediten auf Basis der hereingenommenen Einlagen – findet Geldschöpfung statt, indem Banken den jeweils vereinbarten Kreditbetrag auf dem Girokonto des Kreditnehmers gutschreiben, wird dieser Kreditbetrag zu Buchgeld und zur Ausgangsbasis für weitere Kredite.
Geldvermögen
Zum Index↑Siehe Finanzvermögen
Geldvermögensbildung und Finanzierung
Zum Index↑Transaktionsbedingte Änderung der finanziellen Forderungen bzw. Verpflichtungen der inländischen volkswirtschaftlichen Sektoren gegenüber in- und ausländischen Schuldnern während einer Berichtsperiode; das Geldvermögen des Auslands besteht aus finanziellen Forderungen gegenüber inländischen Schuldnern.
Geldvermögen und Geldverpflichtungen
Zum Index↑Bestand der finanziellen Forderungen bzw. Verpflichtungen der inländischen volkswirtschaftlichen Sektoren gegenüber in- und ausländischen Schuldnern zum Ende einer Berichtsperiode.
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
Zum Index↑Die GUS wurde mit dem Bestreben, einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum zu schaffen, Ende 1991 mit Sitz in Minsk gegründet und ist der Zusammenschluss verschiedener Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Ursprünglich gehörten zu der Gruppe Russland, Weißrussland, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Georgien trat 2009 aus, Turkmenistan hat nur noch beigeordneten Status, Usbekistan wird auch nicht mehr als Mitglied genannt.
Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
Zum Index↑Die Generally Accepted Accounting Principles sind US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften, bei denen die periodengerechte Erfolgsermittlung im Vordergrund steht.
Generalrat der OeNB
Zum Index↑Der Generalrat ist das Aufsichtsorgan der OeNB und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen. Gemäß § 20 Abs. 2 NBG hat der Generalrat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten. Gemeinsame Sitzungen des Generalrats und des Direktoriums haben mindestens einmal im Vierteljahr stattzufinden. Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder müssen österreichische Staatsbürger sein. Sie sind von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig.
Gesamtstaatliche Defizitquote laut Maastricht
Zum Index↑Die gesamtstaatliche Defizitquote zählt zu den sogenannten Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) und stellt das gesamtstaatliche Defizit in Beziehung zur Wirtschaftsleistung (= Bruttoinlandsprodukt) einer Volkswirtschaft dar.
Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung (GFR)
Zum Index↑Mit der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung erstellt die OeNB die Vermögensbilanz über die finanzielle Forderungen und Verpflichtungen Österreichs, aufgegliedert nach einzelnen volkswirtschaftlichen Sektoren (Finanzieller Sektor, Staat, Nichtfinanzielle Unternehmen, private Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck und Ausland). Darüber hinaus wird die Finanzverflechtung zwischen den einzelnen Sektoren bzw. dieser Sektoren gegenüber dem Ausland dargestellt. Innerhalb der einzelnen Sektoren wird weiter unterschieden zwischen Banken, der OeNB, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentfondsgesellschaften, sonstigen Finanzinstitutionen, dem Bund, einzelnen Bundesländern und Gemeinden, Waren oder nichtfinanziellen Dienstleistungen produzierenden Unternehmen, Privatpersonen sowie Stiftungen, Hilfsorganisationen bzw. gewerkschaftlichen und kirchlichen Organisationen in Österreich.
Gesetzliches Zahlungsmittel
Zum Index↑Ein gesetzliches Zahlungsmittel kann von Gläubigern kraft Gesetzes zur Erfüllung einer Geldschuld verlangt bzw. muss entgegengenommen werden. Den Charakter eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben nur Papier- und Metallgeld, nicht aber Buchgeld. In Österreich sind seit 1. März 2002 Euro-Banknoten und -Münzen die alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel.
Gewinnaufschlag (Markup)
Zum Index↑Der Gewinnaufschlag ist jener Prozentsatz, um den ein Unternehmen den Verkaufspreis höher ansetzt, als rein zur Deckung der Produktionskosten notwendig ist.
Gewinnquote
Zum Index↑Die Gewinnquote ist der Anteil der Gewinneinkommen, d. h. der Einkommen aus Vermögen (Dividenden, Zinsen, Mieten) und unternehmerischen Tätigkeiten, am BIP bzw. am Volkseinkommen. Die Gewinnquote ist eine Kennzahl für die funktionelle Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft, da sie angibt, welcher Anteil am gesamtwirtschaftlichen Einkommen auf Unternehmer und Vermögensbesitzer entfällt. Ihre Gegengröße ist die Lohnquote.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zum Index↑Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresrückblick in Form einer Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen, und damit Informationsquelle über Ursprung und Höhe des unternehmerischen Erfolges (= Gewinn oder Verlust).
Girokonto
Zum Index↑Ein Girokonto dient der Erfassung und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten (auch Bankkonto bzw. Kontokorrentkonto genannt). Im Kundenverkehr der Banken wird es zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
Gold
Zum Index↑Goldmünzen und Goldbarren dienen als internationales Zahlungsmittel und werden – auch von vielen Zentralbanken der Welt, so auch von der OeNB – als Wertanlage („Währungsreserven“) gehalten.
Goldparität
Zum Index↑Als Goldparität wird die staatlich oder durch internationale Vereinbarungen festgelegte Goldmenge bezeichnet, die man für eine Währungseinheit erhält. So war der Wert des US-Dollar im Bretton-Woods-System (1944–1973) mit 35 USD je Unze Gold festgelegt. Die Goldparität wurde letztlich durch die Sonderziehungsrechte des IWF ersetzt.
Großkredite
Zum Index↑Gemäß BWG melden Kredit- und Finanzinstitute sowie Vertragsversicherungsunternehmen monatlich jene Kredite und wertpapierunterlegte Forderungen an einzelne Kreditnehmer, die in Summe ein Volumen von 350.000 EUR überschreiten. Diese Daten werden von der OeNB erhoben, plausibilisiert und aggregiert. Die aggregierten Daten stehen den meldenden Instituten und der Bankenaufsicht als Informationsquelle zur Verfügung.
Großveranlagung (GVA)
Zum Index↑Eine Großveranlagung liegt laut § 27 BWG vor, wenn Aktivposten, außerbilanzmäßige Geschäfte, Derivate und Positionen des Handelsbuches bei einem Kunden oder bei einer Gruppe verbundener Kunden 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes bzw. der anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe und mindestens 500.000 EUR betragen.
GSA (Geldservice Austria GmbH)
Zum Index↑Die GSA ist ein österreichisches Unternehmen, das mit der Geldbearbeitung, der Ver- und Entsorgung von Banknoten und Münzen und dem Valutenhandel befasst ist. Mehrheitseigentümerin der GSA ist mit derzeit 91 % die OeNB. 9 % halten vor allem österreichische Geschäftsbanken. Die vollständige Firmenbezeichnung der GSA lautet Geldservice Austria Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H.