Terrorismusfinanzierung

Guidance Paper der OeNB

Insbesondere diverse UN-Sicherheitsrats-Resolutionen (siehe https://www.un.org/securitycouncil/) verpflichten Österreich zur Umsetzung konkreter, gegen Terroristinnen und Terroristen oder terroristische Organisationen gerichteter Sanktionsmaßnahmen. Diese bestehen im Wesentlichen in der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten sowie in einem Verbot der Zurverfügungstellung von Vermögenswerten und werden zum einen durch – in Österreich unmittelbar anwendbare – EU-Verordnungen umgesetzt, zum anderen durch Verordnungen der OeNB.

Das nachstehende Dokument soll insbesondere den österreichischen Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsinstituten als Informationsquelle und Hilfestellung für die Handhabung und Einhaltung dieser Sanktionsmaßnahmen dienen.

Rechtsgrundlagen

Nachfolgend finden Sie die Stammfassungen der maßgeblichen EU-Verordnungen. Änderungsverordnungen bzw. konsolidierte Fassungen sind insbesondere via EUR-Lex abrufbar (entsprechende Links finden Sie im Guidance Paper der OeNB).