Basel III
Wie unterscheidet sich Basel III von Basel II?
Die Mindesteigenmittelquote von 8% ist gleich geblieben, allerdings werden unter Basel III höhere Anforderungen an die Struktur der Eigenmittel gestellt. Während unter Basel II Tier 1 Kapital in der Höhe von mindestens 4% zu halten war und dieses neben hartem Kernkapital bis zu 50% hybrides Kernkapital enthalten konnte, ist die Mindestanforderung an das Tier 1 Kapital unter Basel III 6%, wobei sich dieses aus mindestens 4,5% hartem Kernkapital und bis zu 1,5% aus zusätzlichem Kernkapital zusammensetzt. Unter Basel III wurde die Beschränkung von Tier 2 Kapital auf max. 100% des Tier 1 Kapitals (gem. Basel II) aufgehoben. Das unter Basel II zur Abdeckung des Marktrisikos zulässige Tier 3 Kapital wird unter Basel III gänzlich abgeschafft. Weiters enthält Basel III neben zusätzlichen Anforderungen für Eigenmittel (Kapitalpuffer) auch jene für Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio) und Verschuldungsgrad (Leverage Ratio).
Warum ist Basel III so wichtig?
Basel III soll in der Finanzkrise evident gewordene Defizite im Bankensektor korrigieren sowie die Krisenresistenz der Banken und somit die Finanzmarktstabilität zu erhöhen.
Was ist der Unterschied zwischen CRR (Capital Requirement Regulation) und CRD (Capital Requirement Directive)?
Während die CRR eine EU-Verordnung und somit direkt anzuwendendes EU-Recht ist, ist die CRD-IV eine EU-Richtlinie und in nationales Recht umzusetzen. Gemeinsam setzen beide Rechtsakte Basel III in der EU um.
Beinhalten die CRR bzw. CRD unüberwindbare Hürden für österreichische Banken?
Nein. Abgesehen davon, dass sowohl die CRR als auch die CRD Übergangsbestimmungen beinhalten, stellen keine der Mindestanforderungen unerreichbare Ziele für die österreichischen Banken dar.