Einlagensicherung

Wie ist die Einlagensicherung gesetzlich geregelt?

Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme bildet die Grundlage für eine einheitliche europäische Gesetzgebung. Die Richtlinie wurde in Österreich im August 2015 durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt. Eine genaue Beschreibung des neuen Einlagensicherungssystems finden Sie hier.

Welche Einlagen sind gesichert?

Gesichert sind Einlagen von natürlichen und juristischen Personen auf Konten bei in Österreich konzessionierten Banken. Dazu gehören z. B. Girokonten, Gehalts- und Pensionskonten, Sparbücher und Bausparverträge. Gesichert sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und Bank. Zudem gelten unter gewissen Voraussetzungen erstattungsfähige Einlagen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als gedeckte Einlagen. Dazu zählt beispielsweise die Auszahlung von Versicherungsleistungen, die höchstens ein Jahr zurückliegt. Die Einlagensicherung gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Einlegers.

Nicht von der österreichischen Einlagensicherung erfasst sind Einlagen bei in Österreich ansässigen Zweigstellen von im EU-Ausland konzessionierten Banken. Diese Einlagen sind durch die Einlagensicherung des jeweiligen Heimatstaates der Bank gesichert.

Wie lange dauert die Auszahlung einer gesicherten Einlage?

Die Auszahlung einer Einlage erfolgt im Sicherungsfall innerhalb von 20 Arbeitstagen. Gemäß ESAEG wird die Dauer schrittweise reduziert, ab 1.1.2024 beträgt die Auszahlungsfrist sieben Tage. Ein Antrag des Einlegers ist nicht notwendig, der Sicherungseinrichtung muss aber das Konto, auf das ausgezahlt werden soll, bekanntgegeben werden.