Zahlungsverkehrsstatistik
Wofür wird die Zahlungsverkehrsstatistik erhoben?
EZB-Zwecke
Mit der EZB-Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik wurde die OeNB ermächtigt, Daten zur Übermittlung an die Europäische Zentralbank (EZB) zu erheben.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die EZB euroraumweit harmonisierte Zahlungsverkehrsstatistiken zu unbaren Zahlungen (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, etc.). Diese Daten sind für eine Bestandsaufnahme und die Beobachtung der Entwicklungen auf den Zahlungsmärkten in den Mitgliedstaaten sowie für die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungsverkehrssysteme von wesentlicher Bedeutung.
Unterstützung der Erstellung der Zahlungsbilanz
Für die Erstellung der Tourismusbilanz im Rahmen der Zahlungsbilanz werden Kartentransaktionen von ausländischen Gästen in Österreich und inländischen Reisenden im Ausland benötigt.
Aufsicht über die Zahlungssysteme
OeNB ist zur Aufsicht über die Zahlungssysteme verpflichtet. Die Aufsicht umfasst die Prüfung der Systemsicherheit von Zahlungssystemen und das Einholen von Auskünften über Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemsicherheit und die Art und Volumina der Zahlungen. Aufgrund der gemeldeten Daten erhält die OeNB einerseits Informationen zu den Transaktions- und Werteströmen, die von österreichischen Zahlungssystemen durchgeführt werden und andererseits auch zu auftretenden Systemstörungen, deren Dauer und den dagegen ergriffenen Maßnahmen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Zahlungsverkehrsstatistik erhoben?
Die EZB hat für den Bereich der Zahlungsverkehrsstatistik eine Verordnung bzw. eine Richtlinie erlassen (nähere Informationen finden Sie auf der Website der EZB). Auch auf Basis nationaler Normen sind Zahlungsverkehrsstatistiken an die OeNB zu melden (§ 44 und 44a Nationalbankgesetz sowie Devisengesetz 2004).
Wer meldet die Zahlungssystemstatistik?
- Zahlungssystembetreiber (Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute, etc.)
- Zahlungsinitiierungsdienste und Konteninformationsdienste (ab 2022)
- Die OeNB selbst (TARGET2) sowie Betreiber von Clearing- und Settlement-Systemen
Wie wird die Zahlungssystemstatistik erhoben?
Derzeit werden quartalsweise Daten zum Issuing- und Acquiring von Zahlungskarten bzw. jährlich Daten zum „sonstigen“ Massenzahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Scheckzahlungen) erhoben.
Ab 2022 werden Daten zum Massenzahlungsverkehr auf hoch aggregierter Ebene auch quartalsweise erhoben bzw. auf halbjährlicher Basis Daten zum Massenzahlungsverkehr im Detail. Weiters sind ab 2022 halbjährlich Daten zu betrügerischen Transaktionen zu melden.
Multi-Use-of-Data
Um eine unnötige Melder-Belastung zu vermeiden, wurden die überschneidenden Anforderungen der Zahlungssystemaufsicht bzw. der EZB so kombiniert, dass die jeweiligen Daten nur einmal an die OeNB geschickt werden müssen.
Was ist in der Zahlungssystemstatistik enthalten?
Grundsätzlich werden Daten zu alle unbaren Zahlungsverkehrstransaktionen, bei denen auf mindestens einer Seite eine Nichtbank beteiligt ist (Ausschluss des Zwischenbankenzahlungsverkehrs), sowie zur dazugehörigen Infrastruktur erhoben.
Im Konkreten bedeutet dies, dass Daten (Anzahl der Transaktionen bzw. EUR-Beträge) zu
- Zahlungskarten, Point-of-Sale-Terminals bzw. Geldautomaten auf Quartalsbasis,
- Zahlungskonten und Konten für täglich fällige Einlagen auf jährlicher Basis,
- Überweisungen, Lastschriften und Scheckzahlungen inkl. Ländergliederungen und der verwendeten Zahlungssysteme (z.B. SEPA) auf jährlicher Basis und
- Kartenzahlungen bzw. E-Geld-Transaktionen aus Issuer- bzw. Acquirer-Sicht inkl. Ländergliederungen und der verwendeten Zahlungssysteme (Kartenschemata) auf Quartalsbasis
vorhanden sind.
Zusätzlich zu den unbaren Zahlungsverkehrstransaktionen (Anzahl bzw. EUR-Beträge) werden auf Quartalsbasis inkl. Ländergliederungen
- Bargeld-Behebungen und -Einlagen am Geldautomaten
- Bargeldtransfers
- Bargeld-Transaktionen an Point-of-Sale-Geräten
erhoben.
Ab 2022 werden Inhalte zu folgenden Themengebieten neu erhoben:
- Transaktionen mit starker Kundenauthentifizierung
- Betrugsfälle
- Instant-Überweisungen
- Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste
- Merchant category codes (MCC) bei Kartenzahlungen
- Transaktionen über Mobile payment solutions/Peer-to-Peer- -Services (P2P)
- Bargeldabhebungen-einzahlungen am Schalter
- Kontogutschriften/-belastungen durch bloße Verbuchung
- Zahlungen initiiert über Versandhandel/Telefonauftrag (MOTO)
- Online Banking (Überweisungen)
- SEPA/Non-SEPA Schema im Detail (B2B, instant)
- Kanal zur Erteilung der Einwilligung für Lastschriften
Warum sind Zahlungssysteme und Zahlungsinstrumente so wichtig?
Sie spielen eine zentrale Rolle in einer modernen Wirtschaft. Das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme ist ein Schlüsselfaktor bei der Gewährleistung einer gesunden Währung und ist für die reibungslose Durchführung der Geldpolitik unerlässlich.