EZB-Investementfondsstatistik
Wofür wird die EZB-Investmentfondsstatistik erhoben?
Investmentfonds spielen neben den Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen eine wichtige Rolle für die Finanzintermediation außerhalb des Bankensektors. Geldpolitische Entscheidungen haben wesentliche Auswirkungen auf das Investmentverhalten privater und institutioneller Anleger. Die Bilanzdaten der EZB-Investmentfondsstatistik dienen als eine wichtige Informationsquelle für die Analyse des Investmentverhaltens in- und ausländischer Investoren, deren Finanzvermögen via Investmentfonds indirekt mit anderen volkswirtschaftlichen Sektoren verflochten ist. In diesem Zusammenhang ist die Bilanzstruktur der Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung für eine vollständige Risikobetrachtung innerhalb des Finanzsystems.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die EZB-Investmentfondsstatistik?
Eine wichtige Rolle bei der Erhebung von statistischen Daten spielen EZB Verordnungen. Diese haben die Eigenschaft, dass sie unmittelbar in Österreich gelten. Für die Investmentfondsstatistik hat die EZB ebenfalls eine Verordnung zur Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds erlassen. Weitere Informationen bzw. die genaue EZB-Verordnung und andere für die EZB-Investmentfondsstatistik relevante Richtlinien finden Sie auf der Website der EZB.
Wer meldet die EZB-Investmentfondsstatistik in Österreich?
Der Kreis der Berichtspflichtigen besteht aus den in Österreich ansässigen Investmentfonds. Diese melden Daten in monatlicher Frequenz über ihre Aktiva und Passiva auf Basis von unkonsolidierten Einzelfondsmeldungen.
„Investmentfonds“ bezeichnet eine Einrichtung, die:
a) in finanzielle und/oder nichtfinanzielle Vermögenswerte investiert, soweit ihr Ziel in der Investition von der Öffentlichkeit beschaffter Gelder besteht; und
b) nach Unionsrecht oder nationalem Recht errichtet ist (z.B. in Vertragsform, Trusts, Gesellschaftsform, etc.)
Folgendes ist in der Begriffsbestimmung von „Investmentfonds“ enthalten:
I. Einrichtungen, deren Anteile auf Verlangen der Anteilsinhaber direkt oder indirekt aus den Vermögenswerten der Einrichtung zurückgekauft oder getilgt werden; und
II. Einrichtungen, die eine festgelegte Anzahl von begebenen Aktien haben und deren Aktionäre bestehende Aktien kaufen oder verkaufen müssen, wenn sie dem Fonds beitreten oder diesen verlassen.
Folgendes ist in der Begriffsbestimmung „Investmentfonds“ nicht enthalten:
I. Pensionseinrichtungen im Sinne des überarbeiteten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (nachfolgend das „ESVG 2010“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (Teilsektor S.129); und
II. Geldmarktfonds im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33).
Wie wird die EZB-Investmentfondsstatistik erhoben?
Die Datenerhebung für die EZB – Investmentfondsstatistik startete im Dezember 2008. Für die Erfüllung der detaillierten Datenanforderungen wurde von der OeNB gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) und österreichischen Kapitalanlagegesellschaften ein spezielles Erhebungssystem entwickelt. Das standardisierte Meldeschema basiert auf Einzelwertpapierdaten (unter Verwendung von ISINs (Wertpapierkennnummern)) und bestimmten voraggregierten Meldepositionen. Die detaillierte nationale Meldebestimmung inländischer Investmentfonds ist hier vorzufinden.
Was ist in der EZB-Investmentfondsstatistik enthalten?
Die EZB-Investmentstatistik bietet einen Überblick über die Bilanz des aggregierten inländischen Investmentfondssektors. Investmentfonds begeben Investmentzertifikate, die von öffentlichen und privaten Anlegern erworben werden können. Die durch die Veräußerung erstandenen Mittel werden in finanzielle und/oder nichtfinanzielle Vermögenswerte investiert.
Aktiva | Passiva |
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Verzinsliche Wertpapiere | Begebene Investmentzertifikate |
Anteilsrechte (verbrieft und nicht verbrieft) | |
Investmentzertifikate | |
Finanzderivative | |
Nichtfinanzielle Anlagen | |
Einlagen | Aufgenommene Kredite |
Andere Aktiva | Andere Passiva |
Die Bewertungsvorschriften der ausgegebenen Investmentzertifikate sowie der aktivseitigen Vermögenswerte sind in den folgenden nationalen Gesetzesvorschriften festgelegt:
Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011 (BGBl. I Nr. 77/2011)
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG 2013 (BGBl. I Nr. 135/2013)
Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG 2003 (BGBl. I Nr. 80/2003)
Die EZB-Investmentfondsstatistik enthält eine Untergliederung für Vermögenswerte nach Währungs- und Länderinformationen und ESVG-Sektoren der Counterparts. Die Anreicherung der Einzelwertpapiere der finanziellen Vermögenswerte mit Detailinformationen geschieht über die gemeldeten Stammdaten der OeKB. Für begebene Investmentzertifikate auf der Passivseite der Bilanz können die inländischen Gläubiger auf Basis von Wertpapier-Depotmeldungen für inländische Depotführer nach Gläubigersektoren gem. ESVG 2010 untergliedert werden. Zusätzlich zu den Bestandswerten werden Bewertungseffekte, Wechselkurseffekte und Transaktionen von der OeNB errechnet oder direkt von Fonds gemeldet.
Die EZB-Investmentfondsstatistik untergliedert den inländischen Fondssektor in sechs Hauptkategorien: Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, Hedgefonds, Sonstige Fonds. Diese Untergliederung erfolgt auf Basis der Veranlagungsstrategie der Fonds gemäß Fondsprospekt.
Innerhalb der Hauptkategorien sind noch Unterscheidungen in Sub-Kategorien (z.B. Unterscheidung in offene und geschlossene Fonds, Private-Equity-Fonds oder ETFs (Exchange Traded Funds)) möglich. Für jede Fondskategorie wird eine aggregierte Bilanz kompiliert.
Die nationalen Daten der EZB-Investmentfondsstatistik dienen der Kompilierung des harmonisierten Euroraum-Aggregates, welches von der EZB quartalsweise veröffentlicht wird. Das Datenangebot der EZB zur aggregierten Bilanz der Investmentfonds im Euroraum inklusive Einzelländerinformationen sind hier vorzufinden. Zusätzlich werden die Entwicklungen der Euroraum-Aggregate im Rahmen von quartalsweisen EZB-Pressaussendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.