Statistiken – Daten und Analysen H1/23
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
In ihrer renommierten Publikation „Statistiken – Daten & Analysen“ fasst die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sämtliche statistische Berichte aus den Themenbereichen österreichische Finanzinstitutionen, Finanzströme und Außenwirtschaft zusammen. Dabei hat sie sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus und informiert über aktuelle Entwicklungen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Aufgrund aktueller Rahmenbedingungen wurde „Statistiken – Daten & Analysen“ ab dem Jahrgang 2023 aber von einer Quartalspublikation auf eine Halbjahrespublikation umgestellt. Inhaltlich bleibt das volle Angebotsspektrum (Kurzberichte, Analyse, Tabellenset) erhalten. Die beiden Hefte werden zukünftig jeweils im Mai bzw. im November publiziert. Um Ihnen trotzdem die Inhalte zeitnah zur Verfügung stellen zu können, werden diese zumeist vor Veröffentlichung des gesamten Heftes als First-View-Publikation auf der OeNB-Website online zur Verfügung gestellt.
Doch nun zu den Beiträgen im vorliegenden Heft: In der Artikelreihe zu den Entwicklungen im Bereich der Monetärstatistik berichten Klaus Formanek und Thomas Pöchel diesmal, dass die starke Anhebung der Leitzinsen infolge der hohen Inflation sowohl bei Krediten als auch bei Einlagen zu deutlichen Zinsanstiegen im Neugeschäft mit privaten Haushalten führte, welche die höchsten Niveaus seit über zehn Jahren erreichten. Die steigenden Zinssätze waren auch ein wesentlicher Grund für geringere Neukreditvergaben. Auf der Einlagenseite führten die stark steigenden Zinsniveaus zu einer verstärkten Nachfrage nach Einlagen mit vereinbarter Laufzeit.
Wie gewohnt werden Ihnen aktuelle Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft bei einer Auswahl an Kreditmanagern von Banken von Gerald Hubmann präsentiert. Aufgrund der Umstellung der Frequenz dieser Publikation finden sie zwei Berichte zum „Bank Lending Survey“ – sozusagen als Nachlese.
Manuel Schubert informiert in seinem Artikel über die automatisierte Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren der Monetärstatistik. So wurde seitens der OeNB ein Konzept entwickelt, um den Meldern direkt bei der initialen Meldungslegung eine Rückmeldung zu außergewöhnlichen Entwicklungen geben zu können, die bisher erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist. Konkret wurden Zahlenaggregate aus der granularen Datenbasis zu Bankkrediten und -einlagen definiert, welche sich als relevant für die nachgelagerte Analyse erwiesen haben. Diese Vorgehensweise hat sich als treffsicher und effizient erwiesen, da den Meldern mehr Zeit zur Beantwortung zur Verfügung steht sowie der nachgelagerte manuelle Prüfaufwand reduziert werden konnte.
In ihrem Beitrag untersuchen Lukas Simhandl, Karin Wagner und Corinna Zeiser, welche Daten Kataster und Grundbuch enthalten und wie verlässlich die Angaben für statistische und ökonomische Analysen sind. Da die Grundbuchdaten zwar öffentlich, aber nicht maschinenlesbar sind, muss auf kommerzielle Anbieter der Datensätze zurückgegriffen werden. Bei einem Vergleich der Datenmeldungen unter drei Anbietern zur gleichen Gemeinde ergaben sich teilweise deutliche Unterschiede. Es wird aufgezeigt, dass eine Verbesserung der Datensituation dringend notwendig ist, um eine ausreichende Datenqualität für eine Vielzahl von Analysen bereitstellen zu können.
Patrick Landendinger, Stefan Löschenbrand, Manuel Mayer, Florian Resch und Sabine Wukovits beschäftigen sich mit transitorischen Risiken, d. h. den Möglichkeiten und Herausforderungen, die durch den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verursacht werden. Die Integration dieser Risiken in die Kreditrisikomessung stellt eine zentrale Herausforderung für Kreditinstitute und Ratingagenturen dar. Für die Analyse nutzen sie Jahresabschluss- und Emissionsdaten österreichischer nichtfinanzieller IFRS-Konzerne. Die Ergebnisse zeigen, dass Konzerne in den Climate Policy Relevant Sectors (CPRS) 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorger) am stärksten betroffen sind.
Im Rahmen der Betrachtung der aktuellen Entwicklungen der Leistungsbilanz kommen Predrag Ćetković und Lisa Reitbrecht zum Schluss, dass diese im Jahr 2022 deutlich positiv ausfiel. Dieses Ergebnis ist vor allem der Erholung im Reiseverkehr geschuldet. Das Jahr 2022 war grundsätzlich stark von Bewertungsänderungen charakterisiert, wobei die veränderte Zinslandschaft, die Kursentwicklung bei Wertpapieren sowie die Abwertung des Euro eine Rolle spielten.
Ein Kurzbericht sowie eine Auswahl von 13 Tabellen ergänzen das vorliegende Heft. Auf unserer Website steht Ihnen unter http://statistik.oenb.at ein umfassendes Datenangebot zur Verfügung. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf folgende Links aufmerksam machen:
Standardisierte Tabellen:
http://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen.html
Benutzerdefinierte Tabellen:
http://www.oenb.at/isaweb/dyna1.do?lang=DE&go=initHierarchie
Veröffentlichungskalender:
http://www.oenb.at/isaweb/releasehierarchie.do?lang=DE
Ihnen steht das umfangreiche OeNB-Statistikangebot auch kostenlos mobil via App zur Verfügung. Diese wird auf der OeNB-Website unter http://app.oenb.at präsentiert.
Sollten Sie Fragen zum Datenangebot der OeNB haben, wenden Sie sich bitte an unsere Statistik-Hotline, +43-1-40420-5555 oder statistik.hotline@oenb.at .
Wenn Sie per E-Mail über Neuerscheinungen informiert werden möchten, bitten wir Sie, sich unter www.oenb.at/Service/Newsletter.html zu registrieren.
Johannes Turner
Gerhard Winkler
Gunther Swoboda
Zinsanstieg wirkt sich auf Neugeschäft der Bausparkassen aus
Patrick Thienel 1
Im ersten Halbjahr 2022 kam es bei den Bausparkassen, wie im restlichen Bankensektor auch, zu einer Rekordnachfrage nach Wohnbaudarlehen. Dies dürfte auf
(in Österreich stark ausgeprägte) Vorzieheffekte in Erwartung weiter steigender Zinssätze und Immobilienpreise, sowie der im August 2022 in Kraft getretenen Änderung der Kreditvergabestandards zur Begrenzung der systemischen Risiken zurückzuführen sein (Grafik 1). Während im ersten Halbjahr 2022 das neu vergebene Kreditvolumen für den Wohnbau in Österreich bei 14,6 Mrd EUR lag, ging es im zweiten Halbjahr in Österreich auf 8,6 Mrd EUR zurück (–41 %). Die rückläufige Entwicklung bei den Bausparkassen war mit 2,9 Mrd EUR im ersten Halbjahr und 1,4 Mrd EUR im zweiten Halbjahr 2022 (–52%) sogar noch stärker ausgeprägt. Auch im ersten Quartal 2023 lag das neu vergebene Kreditvolumen mit 377 Mio EUR bei Bausparkassen und 2.655 Mio EUR bei allen Monetären Finanzinstituten (MFIs) deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die aushaftenden Darlehen der Bausparkassen verzeichneten Ende 2021 mit 18.161 Mio EUR ein leicht höheres Niveau als in den Vorjahren (Grafik 2). Im Jahr 2022 stiegen sie auf insgesamt 19.969 Mio EUR an (+10%) und wiesen im ersten Quartal 2023 einen Wert von 20.082 Mio EUR auf. Damit verzeichneten die Bausparkassen den höchsten Stand an aushaftenden Darlehen seit Beginn der Bausparkassenstatistik im Jahr 1997. Insbesondere die Gelddarlehen konnten seit dem dritten Quartal 2017 einen ansteigenden Trend verzeichnen und erreichten Ende des ersten Quartals 2023 mit 6.225 Mio EUR einen neuen Höchststand.
Der Anteil der klassischen Bauspardarlehen an den insgesamt aushaftenden Darlehen ist in den letzten fünf Jahren – aufgrund der immer stärker werdenden Bedeutung von Gelddarlehen – von 61,2% auf 53,2% zurückgegangen. Mit der Vergabe von Gelddarlehen können Bausparkassen, neben der Finanzierung oder Sanierung von Wohnbau, auch Darlehen für diverse andere Zwecke wie z. B. Pflege oder Bildung vergeben.
Bei Betrachtung der Zinssätze zeigte sich, dass diese für mit privaten Haushalten neu abgeschlossene Wohnbaukredite im Laufe des Jahres 2022 stark anstiegen (siehe Tabelle 1). Betrug der durchschnittliche Zinssatz im Jänner 2022 über alle MFIs noch 1,15%, so lag er im Dezember 2022 schon bei 3,32%. Noch bis Jänner 2023 lagen die Zinssätze neu vergebener Wohnbaukredite von Bausparkassen über jenen der sonstigen MFIs in Österreich (Tabelle 1). In diesem Zusammenhang muss man erwähnen, dass Bausparkredite, auch wenn sie variabel verzinst sind, eine Zinsobergrenze in Höhe von 6% aufweisen, die es bei vergleichbaren Produkten anderer Banken nicht gibt. Im Februar 2023 lagen die Zinskonditionen neu vergebener Wohnbaukredite von Bausparkassen mit 3,73% bereits im Österreichdurchschnitt.
Bei den Zinskonditionen im Einlagenneugeschäft wiesen Bausparkassen über die letzten Jahre hinweg durchgehen höhere Zinssätze gegenüber den anderen MFIs in Österreich auf. Mit den steigenden Zinssätzen ist dieser Vorteil hingegen im Jahr 2022 immer geringer geworden. So lag der Neugeschäftszinssatz für gebundene Einlagen mit Bindungsfrist in Österreich insgesamt zuletzt (Februar 2023) bei 2,39%, während jener der Bausparkassen mit 2,42% nur noch geringfügig darüber lag. Beim ausgewiesenen Zinssatz von 2,42% ist die staatliche Bausparprämie in Höhe von 1,5% allerdings noch nicht enthalten.
Bestand | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Neugeschäft
Einlagen mit Bindungsfrist über 2 Jahre |
Neukreditvergabe
Wohnbaukredite an private Haushalte |
Täglich fällige Einlagen |
Einlagen mit Bindungsfrist
über 2 Jahre |
Wohnbaukredite an
private Haushalte |
||||||
MFIs | Bausparkassen | MFIs | Bausparkassen | MFIs | Bausparkassen | MFIs | Bausparkassen | MFIs | Bausparkassen | |
in % | ||||||||||
Dez. 20 | 0,54 | 0,71 | 1,18 | 1,41 | 0,06 | 0,51 | 0,43 | 0,37 | 1,55 | 2,27 |
Jän. 21 | 0,53 | 0,64 | 1,19 | 1,32 | 0,06 | 0,49 | 0,42 | 0,35 | 1,52 | 2,24 |
Feb. 21 | 0,51 | 0,64 | 1,13 | 1,32 | 0,06 | 0,49 | 0,41 | 0,34 | 1,51 | 2,22 |
März 21 | 0,45 | 0,57 | 1,12 | 1,33 | 0,06 | 0,49 | 0,41 | 0,34 | 1,50 | 2,19 |
Apr. 21 | 0,47 | 0,62 | 1,16 | 1,36 | 0,06 | 0,49 | 0,40 | 0,33 | 1,48 | 2,17 |
Mai 21 | 0,39 | 0,67 | 1,16 | 1,37 | 0,06 | 0,47 | 0,40 | 0,33 | 1,47 | 2,14 |
Juni 21 | 0,41 | 0,70 | 1,17 | 1,37 | 0,06 | 0,43 | 0,39 | 0,33 | 1,46 | 2,12 |
Juli 21 | 0,41 | 0,73 | 1,18 | 1,33 | 0,06 | 0,37 | 0,39 | 0,33 | 1,45 | 2,10 |
Aug. 21 | 0,40 | 0,68 | 1,17 | 1,36 | 0,05 | 0,37 | 0,39 | 0,32 | 1,44 | 2,08 |
Sep. 21 | 0,34 | 0,74 | 1,18 | 1,35 | 0,06 | 0,34 | 0,38 | 0,32 | 1,43 | 2,07 |
Okt. 21 | 0,40 | 0,74 | 1,15 | 1,35 | 0,05 | 0,32 | 0,38 | 0,32 | 1,42 | 2,05 |
Nov. 21 | 0,51 | 0,80 | 1,17 | 1,32 | 0,05 | 0,36 | 0,38 | 0,32 | 1,42 | 2,04 |
Dez. 21 | 0,57 | 0,87 | 1,17 | 1,34 | 0,05 | 0,36 | 0,37 | 0,32 | 1,42 | 2,18 |
Jän. 22 | 0,50 | 0,80 | 1,15 | 1,30 | 0,06 | 0,33 | 0,36 | 0,31 | 1,37 | 2,00 |
Feb. 22 | 0,51 | 0,80 | 1,20 | 1,32 | 0,06 | 0,33 | 0,36 | 0,31 | 1,37 | 1,99 |
März 22 | 0,59 | 0,74 | 1,25 | 1,31 | 0,05 | 0,33 | 0,35 | 0,31 | 1,36 | 1,97 |
Apr. 22 | 0,66 | 0,90 | 1,36 | 1,42 | 0,05 | 0,33 | 0,35 | 0,31 | 1,39 | 1,95 |
Mai 22 | 0,68 | 0,84 | 1,52 | 1,61 | 0,06 | 0,33 | 0,35 | 0,31 | 1,39 | 1,93 |
Juni 22 | 0,83 | 0,80 | 1,67 | 1,81 | 0,06 | 0,33 | 0,36 | 0,30 | 1,41 | 1,92 |
Juli 22 | 0,72 | 0,75 | 1,79 | 2,01 | 0,06 | 0,33 | 0,35 | 0,31 | 1,53 | 1,92 |
Aug. 22 | 0,98 | 0,85 | 2,08 | 2,26 | 0,06 | 0,33 | 0,35 | 0,31 | 1,56 | 1,91 |
Sep. 22 | 1,13 | 0,90 | 2,26 | 2,54 | 0,06 | 0,33 | 0,36 | 0,31 | 1,60 | 1,91 |
Okt. 22 | 1,89 | 1,56 | 2,72 | 2,97 | 0,12 | 0,33 | 0,41 | 0,32 | 1,99 | 1,91 |
Nov. 22 | 2,02 | 1,75 | 3,11 | 3,28 | 0,14 | 0,33 | 0,45 | 0,33 | 2,06 | 1,92 |
Dez. 22 | 2,00 | 2,22 | 3,32 | 3,49 | 0,16 | 0,33 | 0,51 | 0,36 | 2,12 | 1,93 |
Jän. 23 | 2,42 | 2,50 | 3,48 | 3,55 | 0,29 | 0,54 | 1,11 | 1,27 | 2,54 | 2,28 |
Feb. 23 | 2,39 | 2,42 | 3,74 | 3,73 | 0,32 | 0,53 | 1,16 | 1,30 | 2,69 | 3,08 |
Quelle: OeNB. |
Diese Entwicklung hatte zur Folge, dass sowohl im gesamten Bankensektor als auch bei den Bausparkassen das Neugeschäft bei Einlagen von Haushalten mit Bindungsfrist stark anstieg (Grafik 3). Insbesondere der Jänner 2023 war für die Bausparkassen ein starker Monat; hier wurden 614 Mio EUR an neuen gebundenen Einlagen hereingenommen, was dem höchsten Wert der letzten fünf Jahre entsprach.
Die Dynamik im Neugeschäft zeigte sich auch bei der Anzahl an Neuabschlüssen, welche mit 158.902 im ersten Quartal 2023 relativ hoch war. Dieser Wert wurde zuletzt im vierten Quartal 2019 mit 165.462 Neuabschlüssen übertroffen. Die gesamte Anzahl an Bausparverträgen lag Ende des ersten Quartals 2023 bei 3.211.030.
1 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken, patrick.thienel@oenb.at.
Analysen
Executive Summaries
Interest rates on loans and deposits show trend reversal
Interest rates on new loans to households and new deposits by households have increased markedly. In January 2023, they reached the highest levels seen in more than ten years (loans: 3.95%; deposits: 2,03%), following the strong increases in policy rates implemented since July 2022 to combat high inflation (amounting to 350 basis points to date). The rising interest rate level also caused new loans to decline; in the second half of 2022, they amounted to EUR 9.2 billion, 41% below the value recorded in the first half of the year. This decline was also driven by the subdued growth of home loans (4.3% in January 2023). As the share of variable rate loans remained high (45%), interest rates on outstanding home loans in Austria grew more quickly than for the euro area average. Looking at deposits, we find that strongly increasing interest rates have fueled demand for deposits with an agreed maturity; at EUR 6.3 billion in the fourth quarter of 2022, deposits with an agreed maturity recorded the highest new business volumes since early 2020.
With regard to new corporate loans, Austria maintained its interest rate differential vis-à-vis the euro area (3.43% versus 3.60%); with regard to loan stock, however, it lost its interest rate advantage because of the high share of variable rate loans (3.14% in Austria compared to 2.80% in the euro area). The large interest rate hikes have caused businesses’ monthly interest expenses to double (January 2022: EUR 227 million; January 2023: EUR 528 million). The demand for short-term financing drove up the nominal growth of corporate loans in 2022, which reached as much as 12.1% in August; by January 2023, it had come down to 8.9% again.
Demand for housing loans continues to decline. Austrian results from the euro area bank lending survey published in January 2023
Households’ demand for housing loans continued to decline in the fourth quarter of 2022, after the third quarter had already seen a sharp decrease. This marked the sudden end of a long period of rising demand. According to the banks participating in the survey, rising interest rates and the uncertain economic outlook are the main reasons for the drop in loan demand. Loans have become more expensive and less affordable, in particular in the current environment of high inflation and weak economic activity.
On the supply side, credit standards for housing loans remained broadly unchanged in the fourth quarter of 2022, following a considerable tightening in the third quarter, which banks had attributed to the risk situation and new regulatory conditions.
Corporate demand for loans remained broadly unchanged in the fourth quarter of 2022, bringing a halt to the expansionary trend that had lasted more than one and a half years. Short-term loans were the only segment that still recorded increasing demand in the fourth quarter of 2022. Since the fourth quarter of 2021, the most important reason for rising demand have been short-term funding needs for inventories and working capital. This is a consequence of the war in Ukraine and global economic disruptions (precautionary inventory building associated with supply chain issues, liquidity needs because of rising prices). Demand for long-term financing has been declining since the third quarter of 2022.
Banks have substantially tightened their terms and conditions on loans to enterprises since the second quarter of 2022, mostly owing to more unfavorable risk assessments. Credit standards were tightened, margins widened.
Demand for investment loans has weakened. Austrian results of the euro area bank lending survey of April 2023
Demand for investment finance has been declining since the third quarter of 2022, as weakening economic activity in the wake of worldwide economic and political upheaval has led investors to reduce or postpone investments. In the first quarter of 2023, loan demand caused by financing needs for inventories and working capital, for the first time since the fourth quarter of 2021, also ceased recording visible growth, probably because of easing supply chain bottlenecks.
Banks have comprehensively tightened their terms and conditions on loans to enterprises since the second quarter of 2022, mostly owing to more unfavorable risk assessments.
Demand for home loans declined further in the first quarter of 2023, though not as strongly as in the third and fourth quarter of 2022. According to the survey participants, rising interest rates and the uncertain economic outlook are the main reasons for the drop in loan demand. Loans have become less affordable.
Loan supply was marked by credit standards and home loan margins that remained broadly unchanged in the first quarter of 2023. Credit standards have not been tightened since the third quarter of 2022, and margins have remained mostly unchanged since 2021.
The shift in the ECB’s monetary policy stance has improved Austrian banks’ profitability through higher interest income. In the foreseeable future, the policy change will only have moderate negative effects for banks’ financial situation and only marginally influence credit supply and banks’ lending capacity.
Automated quality assurance of key monetary statistics indicators
Every credit institution resident in Austria is obliged to report detailed monthly balance sheet-related data to the Oesterreichische Nationalbank (OeNB). These data feed into the ECB monetary statistics. The large data volume involved and the short time span between reporting and publication make quality assurance challenging.
The OeNB has developed a method that allows it to inform credit institutions immediately at the point of initial reporting if the reported data indicate unusual movements; before, this had been possible only at a later point in time. Specifically, we took granular data to define aggregates of bank loans and deposits that had proven to be relevant in ex post analyses. If one of these aggregates exceeds the given threshold values, the reporting entity, i.e. the credit institution, receives an automated query. Credit institutions that have implemented the threshold checks in their own statistical reporting systems may submit comments together with data already at the time of reporting.
This automated quality assurance of key indicators has proven to be effective and efficient, giving the reporting banks more time for responding to automatically sent queries and reducing manual ex post checks. It has been successfully used in preparing data for the ECB monetary statistics since the beginning of 2022.
Cadastre and land proprietorship register: what data do they contain and how reliable are these data when used in statistical and economic analyses?
The Austrian cadastre and land proprietorship register provide information about who owns what property in Austria. Analyzing developments in real estate markets and their diverse implications is not only key for assessing households’ vulnerability but also contributes to financial stability. The findings of such analyses feed into policy decisions. Information from the public cadastre and land proprietorship register should contribute to enhancing the data basis, thereby improving the quality of the analyses based on these data.
In this article, we take a closer look at the origin, accessibility and statistical quality of data from the Austrian cadastre and land proprietorship register. Since these data are publicly accessible but not machine-readable, we used commercial providers to obtain data sets. We found that the data for a single municipality from three different providers were – in part – highly inconsistent. This shows that it is urgently necessary to improve the data situation to ensure adequate data quality in relevant analyses.
Climate transition risks – an analysis and comparison of quantitative indicators for Austrian nonfinancial IFRS firms
Climate transition risks, i.e. the potential challenges and contingencies arising from the action taken to create a low-carbon economy, affect nonfinancial firms’ financial situation. Transition risks may result, for instance, from the adoption of legislation aimed at limiting or pricing greenhouse gas emissions. Integrating these risks into credit risk measurement is a key challenge for banks and
rating agencies. For this analysis, we use financial accounts and emissions data reported by Austrian nonfinancial IFRS firms. We stress firms’ balance sheets with additional emission costs from greenhouse gas price scenarios developed by the Network for Greening the Financial System (NGFS) and calculate stressed probabilities of default for each firm by using the OeNB’s Inhouse Credit Assessment System (ICAS). Our results show that firms in climate policy-relevant sectors (CPRS) 1 and 2, which are fossil fuels and utility, are most affected. A comparison shows that the ranking of firms resulting from the risk assessment is highly consistent with firms’ ranking by carbon emission intensity.
Austria ran a current account surplus in 2022 thanks to rebounding tourism activity
Initial calculations indicate that Austria achieved a net current account surplus of about EUR 3 billion or 0.7% of GDP in its cross-border trade with the rest of the world in 2022. This is a marked increase year on year (2021: EUR 1.4 billion or 0.4% of GDP) that was driven above all by the travel and tourism sector, which reported a revenue surplus of EUR 7.2 billion whereas the deficit in goods trade widened (–EUR 0.6 billion). Austria continued to be a net lender to the rest of the world. Its net international investment position rose by 9% to EUR 65.3 billion in 2022. In general, developments in 2022 were heavily characterized by valuation changes, reflecting the changes in the interest rate level and in securities prices as well as the depreciation of the euro.
Übersicht
Trendumkehr bei Zinssätzen für Kredite und Einlagen
Die infolge der hohen Inflation starke Anhebung der Leitzinsen seit Juli 2022 um bis dato 350 Basispunkte führte sowohl bei Krediten als auch bei Einlagen zu deutlichen Zinsanstiegen im Neugeschäft mit privaten Haushalten, welche im Jänner 2023 die höchsten Niveaus seit über zehn Jahren erreichten (Kredite: 3,95%; Einlagen: 2,03%). Die steigenden Zinssätze waren auch ein wesentlicher Grund für geringere Neukreditvergaben – welche im zweiten Halbjahr 2022 mit 9,2 Mrd EUR um 41% unter dem Wert des ersten Halbjahres lagen – und ein gedämpftes Wachstum von Wohnbaukrediten (4,3% im Jänner 2023). Aufgrund des mit 45% weiterhin hohen Anteils variabel verzinster Kredite stiegen auch die Zinssätze des aushaftenden Volumens an Wohnbaukrediten in Österreich gegenüber dem Euroraum überdurchschnittlich stark an. Auf der Einlagenseite führten die stark steigenden Zinsniveaus zu einer verstärkten Nachfrage nach Einlagen mit vereinbarter Laufzeit, welche im vierten Quartal 2022 mit 6,3 Mrd EUR die höchsten Neugeschäftsvolumen seit Anfang 2020 erreichten.
Bei Unternehmenskrediten behielt Österreich im Neugeschäft mit einem Zinssatz von 3,43% seinen Zinsvorteil gegenüber dem Euroraum (3,60%), verlor diesen jedoch aufgrund des hohen Anteils variabel verzinster Kredite im Bestand (3,14% in Österreich gegenüber 2,80% im Euroraum). Die starken Zinsanstiege führten zu einer Verdoppelung der monatlichen Zinsbelastung von Unternehmen (Jänner 2022: 227 Mio EUR; Jänner 2023: 528 Mio EUR). Der Bedarf nach kurzfristiger Finanzierung trieb 2022 das nominelle Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen zwischenzeitlich auf 12,1% (August), welches sich im Jänner 2023 auf 8,9% belief.
Nachfrage nach Wohnbaukrediten geht weiterhin zurück. Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom Jänner 2023
Die Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten ist im vierten Quartal 2022 erneut zurückgegangen, nachdem sie bereits im dritten Quartal 2022 stark gesunken war. Damit geht eine lange Phase steigender Kreditnachfrage abrupt zu Ende. Als wesentliche Gründe für den Nachfragerückgang wurden von den befragten Banken die steigenden Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage genannt. Kredite sind teurer und weniger leistbar geworden, insbesondere im derzeit schwierigen Umfeld mit hoher Inflation und schwacher Konjunktur.
Angebotsseitig blieben die bankinternen Richtlinien für Wohnbaukredite im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert. Im dritten Quartal 2022 war es noch zu deutlichen Verschärfungen gekommen, die mit der Risikosituation und neuen rechtlichen Rahmenbedingungen begründet wurden.
Die Kreditnachfrage von Unternehmen blieb im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert. Damit ist ein über eineinhalb Jahre dauernder expansiver Trend zu einem Halt gekommen. Nur mehr die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten ist im vierten Quartal 2022 gewachsen. Der kurzfristige Finanzierungsbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel ist seit dem vierten Quartal 2021 der dominierende Grund für Nachfrageanstiege. Das ist eine Folge des Ukraine-Kriegs und der weltweiten wirtschaftlichen Verwerfungen (vorsorglicher Lageraufbau aufgrund von Lieferkettenproblemen, Liquiditätsbedarf aufgrund von Preisanstiegen). Die Nachfrage nach langfristigen Investitionsfinanzierungen ist seit dem dritten Quartal 2022 rückläufig.
Die Banken haben ihre Angebotspolitik für Unternehmenskredite seit dem zweiten Quartal 2022 umfassend verschärft – hauptsächlich aufgrund einer ungünstigeren Risikoeinschätzung. Die Kreditrichtlinien wurden strenger, die Margen wurden erhöht.
Schwächere Nachfrage nach Investitionskrediten. Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom April 2023
Seit dem dritten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Investitionsfinanzierungen rückläufig. Hintergrund ist die konjunkturelle Eintrübung infolge der globalen wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen (Kürzung oder Verschiebung von Investitionen). Im ersten Quartal 2023 ist erstmals seit dem vierten Quartal 2021 auch die Kreditnachfrage zur Finanzierung von Lagerhaltung und Betriebsmitteln nicht mehr deutlich gestiegen. Das dürfte mit dem Auslaufen der Lieferkettenengpässe in Zusammenhang stehen.
Die Banken haben ihre Angebotspolitik für Unternehmenskredite seit dem zweiten Quartal 2022 umfassend verschärft – hauptsächlich aufgrund einer ungünstigeren Risikoeinschätzung.
Nach dem überaus starken Rückgang im dritten und vierten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Wohnbaukrediten im ersten Quartal 2023 abermals gesunken, jedoch moderater als zuvor. Als wesentliche Gründe für den Nachfragerückgang wurden die gestiegenen Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage genannt. Kredite sind weniger leistbar geworden.
Angebotsseitig blieben die bankinternen Richtlinien und die Margen für Wohnbaukredite im ersten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Die Richtlinien wurden zuletzt im dritten Quartal 2022 verschärft. Die Margen wurden seit 2021 kaum geändert.
Der geldpolitische Kurswechsel der EZB hat die Ertragslage der österreichischen Banken verbessert (höheres Zinsergebnis). Negative Auswirkungen des Kurswechsels auf die finanzielle Lage der Banken bleiben auf absehbare Zeit moderat und beeinflussen Kreditangebot und Kreditvergabekapazität der Banken nur gering.
Automatisierte Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren der Monetärstatistik
Für die Erstellung der EZB-Monetärstatistik ist jedes in Österreich ansässige Kreditinstitut dazu verpflichtet, monatlich detaillierte, an die Bilanz angelehnte Informationen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zu melden. Die damit einhergehende große Datenmenge sowie die geringe Zeitspanne bis zur Publikation der Zahlen stellen eine Herausforderung beim Datenqualitätssicherungsprozess dar.
Die OeNB entwickelte nun ein Konzept, durch das sie die Kreditinstitute direkt bei der initialen Meldungslegung über außergewöhnliche Entwicklungen informieren kann; dies war bisher erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Konkret wurden Analyseaggregate aus der granularen Datenbasis zu Bankkrediten und -einlagen definiert, welche sich als relevant für die nachgelagerte Analyse erwiesen hatten. Sollte die Entwicklung eines dieser Aggregate vorgegebene Schwellenwerte übersteigen, wird der Melder, also das Kreditinstitut, über eine automatisierte Rückfrage darüber informiert. Implementieren die Melder die Prüfungen ebenfalls selbst in ihren statistischen Meldesystemen, können sie schon bei der Meldungslegung vorab Kommentare an die OeNB übermitteln.
Dieses Konzept zur automatisierten Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren hat sich als treffsicher und effizient erwiesen, da die Melder mehr Zeit für die Beantwortung der automatisch ausgesendeten Rückfragen haben und der nachgelagerte manuelle Prüfaufwand reduziert wird. Seit Beginn 2022 wird das neue Konzept erfolgreich im Datenaufbereitungsprozess für die EZB-Monetärstatistik angewandt.
Kataster und Grundbuch – welche Daten enthalten sie und wie verlässlich sind die Angaben für statistische und ökonomische Analysen?
Der Kataster bildet gemeinsam mit dem Grundbuch das österreichische Verzeichnis der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. Eine Analyse der Entwicklungen am Immobilienmarkt und deren mannigfaltigen Implikationen ist nicht nur für die Einschätzung der Vulnerabilität der privaten Haushalte, sondern auch für die Stabilität des Finanzmarktes wesentlich und bildet die Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsträger. Auskünfte aus dem öffentlich zugänglichen Grundbuch sollten zur Verbesserung der Datenbasis und damit auch zur Verbesserung der Qualität der damit durchgeführten Analysen führen.
Im vorliegenden Artikel werden die Daten des Grundbuches und des Katasters hinsichtlich Herkunft, Zugänglichkeit und statistischer Güte beleuchtet. Da die Grundbuchdaten zwar öffentlich, aber nicht maschinenlesbar sind, muss auf kommerzielle Anbieter der Datensätze zurückgegriffen werden. Bei einem Vergleich der Datenmeldungen von drei Anbietern zur gleichen Gemeinde ergaben sich teilweise deutliche Unterschiede. Es wird aufgezeigt, dass eine Verbesserung der Datensituation dringend notwendig ist, um eine ausreichende Datenqualität für eine Vielzahl von Analysen bereitstellen zu können.
Transitorische Risiken – Analyse und Vergleich quantitativer Kennzahlen für österreichische nichtfinanzielle IFRS-Unternehmen
Transitorische Risiken, d. h. die Möglichkeiten und Herausforderungen, die durch den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verursacht werden, beeinträchtigen die Finanzlage nichtfinanzieller Unternehmen, u. a. durch die Einführung von Regulierungen zur Limitierung oder Bepreisung von Treibhausgasemissionen. Die Integration dieser Risiken in die Kreditrisikomessung stellt eine zentrale Herausforderung für Kreditinstitute und Ratingagenturen dar. Für die vorliegende Analyse nutzen wir Jahresabschluss- und Emissionsdaten österreichischer nichtfinanzieller IFRS-Konzerne. Die Jahresabschlüsse werden unter Verwendung von Treibhausgas-Preisszenarien des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) mittels zusätzlicher Emissionskosten gestresst und durch die Anwendung des Ratingmodells des „Inhouse Credit Assessment System“ (ICAS) der OeNB werden gestresste Ausfallswahrscheinlichkeiten für jeden Konzern bestimmt. Die Ergebnisse zeigen, dass Konzerne in den „Climate Policy Relevant Sectors“ (CPRS) 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorger) am stärksten betroffen sind. Der Vergleich mit der Maßzahl CO2-Intensität zeigt eine hohe Übereinstimmung in der Rangfolge der Risikoeinschätzung.
Erholung im Reiseverkehr sorgt für positive Leistungsbilanz Österreichs im Jahr 2022
Im Jahr 2022 betrug die Leistungsbilanz Österreichs gegenüber dem Ausland (saldiert) nach erster Berechnung rund 3 Mrd EUR oder 0,7 % des BIP. Das ist ein deutlich positiveres Ergebnis als noch im Jahr 2021 (1,4 Mrd EUR bzw. 0,4 % des BIP) und vor allem der Erholung im Reiseverkehr geschuldet, die für einen Einnahmenüberschuss in Höhe von 7,2 Mrd EUR sorgte. Demgegenüber weitete sich das Defizit aus dem internationalen Güterhandel aus (–0,6 Mrd EUR). Die Netto-Vermögensposition Österreichs gegenüber dem Ausland ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 9 % auf 65,3 Mrd EUR gestiegen. Das Jahr 2022 war stark von Bewertungsänderungen charakterisiert, wobei die veränderte Zinslandschaft, die Kursentwicklung bei Wertpapieren sowie die Abwertung des Euro eine Rolle spielten.
Trendumkehr bei Zinssätzen für Kredite und Einlagen
Klaus Formanek, Thomas Pöchel 2
Die infolge der hohen Inflation starke Anhebung der Leitzinsen seit Juli 2022 um bis dato
350 Basispunkte führte sowohl bei Krediten als auch bei Einlagen zu deutlichen Zinsanstiegen im Neugeschäft mit privaten Haushalten, welche im Jänner 2023 die höchsten Niveaus seit über zehn Jahren erreichten (Kredite: 3,95%; Einlagen: 2,03%). Die steigenden Zinssätze waren auch ein wesentlicher Grund für geringere Neukreditvergaben – welche im zweiten Halbjahr 2022 mit 9,2 Mrd EUR um 41% unter dem Wert des ersten Halbjahres lagen – und ein gedämpftes Wachstum von Wohnbaukrediten (4,3% im Jänner 2023). Aufgrund des mit 45% weiterhin hohen Anteils variabel verzinster Kredite stiegen auch die Zinssätze des aushaftenden Volumens an Wohnbaukrediten in Österreich gegenüber dem Euroraum überdurchschnittlich stark an. Auf der Einlagenseite führten die stark steigenden Zinsniveaus zu einer verstärkten Nachfrage nach Einlagen mit vereinbarter Laufzeit, welche im vierten Quartal 2022 mit 6,3 Mrd EUR die höchsten Neugeschäftsvolumen seit Anfang 2020 erreichten.
Bei Unternehmenskrediten behielt Österreich im Neugeschäft mit einem Zinssatz von 3,43% seinen Zinsvorteil gegenüber dem Euroraum (3,60%), verlor diesen jedoch aufgrund des hohen Anteils variabel verzinster Kredite im Bestand (3,14% in Österreich gegenüber 2,80% im Euroraum). Die starken Zinsanstiege führten zu einer Verdoppelung der monatlichen Zinsbelastung von Unternehmen (Jänner 2022: 227 Mio EUR; Jänner 2023: 528 Mio EUR). Der Bedarf nach kurzfristiger Finanzierung trieb 2022 das nominelle Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen zwischenzeitlich auf 12,1% (August), welches sich im Jänner 2023 auf 8,9% belief.
Steigende Inflation führt zu starken Leitzinserhöhungen und damit einhergehenden Zinsanstiegen bei Krediten und Einlagen
Wie in Grafik 1 ersichtlich, erreichte der HVPI 3 in Österreich mit einer Rate von 11,6% im Oktober 2022 seinen Höhepunkt, er lag jedoch auch im Februar 2023 mit 11,0% weiterhin im zweistelligen Bereich. Um den Preisanstiegen entgegenzuwirken, erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) von Juli 2022 bis März 2023 in sechs Schritten die Leitzinssätze um insgesamt 350 Basispunkte und kehrte damit von der Niedrigzinspolitik der vergangenen Jahre ab. Mit einem Hauptrefinanzierungszinssatz von 3,5% (ab März 2023) setzte die EZB einen weiteren Schritt hin zu einer Normalisierung der Geldpolitik. Die Geldmarktzinssätze reagierten aufgrund der Entwicklungen auf den Märkten sowie in Antizipation der anstehenden Leitzinserhöhungen früh und begannen bereits im zweiten Quartal 2022 zu steigen. Der Dreimonats-EURIBOR stieg binnen eines Jahres von –0,53% (Februar 2022) auf 2,64% (Februar 2023).
Einhergehend mit den steigenden Geldmarktzinssätzen stiegen – nach einer mehrjährigen Phase rückläufiger bzw. konstanter Zinsniveaus – auch die Kundenzinssätze im Jahresverlauf kontinuierlich an. Im Neugeschäft mit privaten Haushalten (Grafik 2) erreichten sowohl Kredit- als auch Einlagenzinssätze mit 3,95% (Kredite 4 ) bzw. 2,03% (Einlagen 5 ) im Jänner 2023 die höchsten Zinsniveaus seit über zehn Jahren. Während die Zinssätze von neu abgeschlossenen Krediten ab dem zweiten Quartal kontinuierlich stiegen (zweites Quartal: +37 Basispunkte; drittes Quartal: +54 Basispunkte; viertes Quartal: +66 Basispunkte) zogen die Einlagenzinssätze – aufgrund der hohen Liquidität im Bankensektor – erst gegen Ende des Jahres stark nach (zweites Quartal: +19 Basispunkte; drittes Quartal: +49 Basispunkte; viertes Quartal: +92 Basispunkte). Insgesamt waren somit bis Jahresende 2022 ähnlich stark ausgeprägte Zinsanstiege bei Krediten bzw. Einlagen im Neugeschäft mit privaten Haushalten 6 zu beobachten.
Da die Zinsanstiege im Neugeschäft im Jahresverlauf zuerst deutlicher im Kredit-, und erst in Folge stärker im Einlagengeschäft weitergegeben wurden, stieg die Zinsspanne vom Jahresbeginn (Jänner: 1,55%) zwischenzeitlich auf 1,98% (August) und fiel im Dezember kurzfristig wieder. Auf lange Sicht lag die Neugeschäftszinsspanne 2022 damit im Jahresmittel (1,70%) nur geringfügig höher als in den beiden Vorjahren (2020: 1,53%, 2021: 1,50%) und gleichzeitig deutlich unter den Werten von 2019 (1,94%) bzw. der Jahre davor.
Österreichs Zinssätze bei neuen Wohnbaukrediten über dem Euroraumniveau
Die Zinsniveaus von mit privaten Haushalten neu abgeschlossenen Krediten zogen bei allen Kreditverwendungszwecken ähnlich stark an (Grafik 3). Die durchschnittliche Verzinsung der in Österreich volumenmäßig deutlich größten Kategorie, der Wohnbaukredite, stieg von 1,18% (Jänner 2022) auf 3,33% (Jänner 2023) und damit im Jahresvergleich um insgesamt 215 Basispunkte. Für Kreditnehmer bedeutet das – bei einer neu aufgenommen Kreditsumme von 250 Tsd EUR und einer Laufzeit von 25 Jahren – einen durchschnittlichen Anstieg der monatlichen Kreditrate von rund 960 EUR auf rund 1.230 EUR im Vergleich zum Vorjahr. 7 Der entsprechende Neugeschäftszinssatz im Wohnbau stieg in Österreich etwas stärker als der Vergleichswert des Euroraums und lag im Jänner mit 3,33% über dem Euroraumdurchschnitt (3,10%), allerdings unter dem Vergleichswert aus Deutschland (3,66%). Für den (insbesondere im Vergleich zu Deutschland) niedrigeren Zinssatz des Euroraumdurchschnitts ist vor allem Frankreich verantwortlich. Dort haben sich die höheren Leit- und Geldmarktzinssätze bei Wohnbaukrediten – aufgrund einer gesetzlichen Deckelung in diesem Bereich – noch nicht vollumfänglich durchgeschlagen. Der kapitalgewichtete Durchschnittszinssatz für neu vergebene Wohnbaukredite lag in Frankreich im Jänner 2023 noch bei 2,20%.
Bei Konsumkrediten handelt es sich meist um unbesicherte, risikoreichere Kredite. Entsprechend höher sind in diesem Segment auch die Risikoaufschläge und folglich auch die Zinssätze. Obwohl die Zinskonditionen in diesem Bereich bereits in den Jahren zuvor von den Banken verschärft wurden, kam es auch zuletzt zu ähnlich hohen Zinsanstiegen wie bei Wohnbaukrediten (+219 Basispunkte von 5,83% auf 8,02%).
Rückgang der Wohnbaukreditneuvergabe in Österreich ähnlich wie in Deutschland
Trotz bereits ansteigender Zinsniveaus blieb im ersten Halbjahr 2022 die Nachfrage nach Wohnbaukrediten hoch. Im internationalen Vergleich (Grafik 4) stieg das Volumen von neu vergebenen Wohnbaukrediten in Österreich im ersten Halbjahr 2022 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021) um 16% auf 15,6 Mrd EUR und somit deutlich stärker als in nahezu allen anderen Euroraumländern (Euroraumdurchschnitt: +4%; Deutschland: +9%). Dies dürfte auf (in Österreich stark ausgeprägte) Vorzieheffekte in Erwartung weiter steigender Zinssätze und Immobilienpreise, sowie der im August 2022 in Kraft getretenen Änderung der Kreditvergabestandards zur Begrenzung der systemischen Risiken 8 zurückzuführen sein. Im zweiten Halbjahr 2022 waren hingegen deutlich rückläufige Neukreditvergabevolumen zu beobachten. Die Reduktion war in Österreich im Halbjahresvergleich mit –41% (auf 9,2 Mrd. EUR) ähnlich hoch wie in Deutschland (–39%) auf 79,2 Mrd EUR. Im gesamten Euroraum gingen die Neukreditvergabevolumen in diesem Zeitraum um insgesamt 22% zurück. Im Jahresvergleich betrachtet lag das in Österreich neu vergebene Volumen an Wohnbaukrediten im Jänner mit 0,8 Mrd EUR bereits um 58% unter dem Vorjahreswert von 1,8 Mrd EUR.
Die geringeren Neukreditvergaben im zweiten Halbjahr 2022 wirkten sich bereits deutlich auf die Entwicklung des aushaftenden Volumens an Wohnbaukrediten in Österreich aus. Die Kreditvolumen lagen im Jänner 2023 mit
134,0 Mrd EUR noch über den Vorjahreswerten (+4,3%), jedoch flachte sich das Kreditwachstum seit Juli 2022 bereits deutlich ab, wie in Grafik 5 ersichtlich ist. Damit näherte sich die Jahreswachstumsrate in Österreich, die in den vergangenen Jahren konstant über dem internationalen Vergleich lag, auch wieder zunehmend dem Euroraumdurchschnitt an (Jänner 2023: 3,9%), obwohl auch dieser im Umfeld steigender Zinssätze entsprechend rückläufig war.
Die Entwicklung der nominellen Jahreswachstumsrate von Wohnbaukrediten ist jedoch auch immer vor dem Hintergrund der Preisdynamik in diesem Segment zu sehen. Die steigenden Kosten von Wohnraum (gemessen anhand des Wohnimmobilienpreisindex) erreichten mit einem Jahreswachstum in Höhe von 13,1% im zweiten Quartal 2022 den höchsten Wert seit 2012, sind seither aber – auch in Folge stagnierender Nachfrage – wieder rückläufig (und erreichten im vierten Quartal einen Wert in Höhe von 5,2%).
Bestandszinssätze von Wohnbaukrediten steigen in Österreich aufgrund des hohen variablen Anteils überdurchschnittlich an
Während es bei den Neugeschäftszinssätzen privater Haushalte in Österreich zu ähnlich hohen Anstiegen wie im Euroraumdurchschnitt kam, waren die Auswirkungen der Zinsanstiege auf den Kreditbestand in Österreich und im Euroraum sehr unterschiedlich ausgeprägt, wie Grafik 6 zeigt. Aufgrund des (im internationalen Vergleich) hohen Anteils variabel verzinster Kredite stiegen die Bestandszinssätze im zweiten Halbjahr 2022 in Österreich deutlich stärker als im Euroraumdurchschnitt.
Obwohl der Anteil variabel verzinster Wohnbaukredite am gesamten aushaftenden Kreditbestand in Österreich in der langjährigen Betrachtung rückläufig war, betrug dieser im Jänner 2023 mit 60,1 Mrd EUR noch immer 45% des insgesamt aushaftenden Bestandes (134,0 Mrd EUR). Im Vergleich dazu unterlagen im Dezember 2018 mit 66% noch rund zwei Drittel der aushaftenden Wohnbaudarlehen einer variablen Verzinsung. Bei diesen Krediten wirken sich die Entwicklungen der zugrunde liegenden Geldmarktzinssätze somit unmittelbar im Zinsniveau aus.
Der kapitalgewichtete Durchschnittszinssatz der aushaftenden variabel verzinsten Wohnbaukredite stieg im Zuge höherer Referenzzinssätze (wie z. B. dem Dreimonats-EURIBOR) von 1,03% im Jänner 2022 auf 3,52% im Jänner 2023 und war damit zum deutlich überwiegenden Teil für die höhere Verzinsung bestehender Wohnbaukredite (+117 Basispunkte auf 2,54%) verantwortlich. Berechnet man anhand der Bestandszinssätze die monatlich von privaten Haushalten aufzuwendenden Zinszahlungen, so haben sich diese innerhalb eines Jahres von 148 Mio EUR (Jänner 2022) auf 284 Mio EUR (Jänner 2023) fast verdoppelt. Im Euroraum legte der durchschnittliche Zinssatz im Bestand im gleichen Zeitraum hingegen um lediglich 37 Basispunkte (von 1,61% auf 1,97%) zu.
Steigende Verzinsung: Haushalte vereinbaren wieder vermehrt gebundene Einlagen
Grafik 7 zeigt, dass auch die Zinssätze von neu abgeschlossenen Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Laufzeit im vergangenen Jahr deutlich stiegen und im Jänner 2023 mit 2,03% das höchste Niveau seit mehr als zehn Jahren aufwiesen. Dies ist einerseits auf längerfristig gebundene Einlagen zurückzuführen, welche – bei einer Bindung von über zwei Jahren – am aktuellen Rand einen Durchschnittszinssatz von 2,42% aufwiesen. Ein wesentlicher Grund hierfür waren Bauspareinlagen, welche in den vergangenen Monaten und insbesondere seit Jahresbeginn mit deutlich erhöhten Konditionen angeboten und damit verstärkt nachgefragt wurden. Kurzfristig gebundene Einlagen (bis ein Jahr) konnten im Jänner 2023 mit
einer durchschnittlichen Verzinsung von 1,90% abgeschlossen werden. In diesem Segment war am gesamten Markt in den vergangenen Monaten ein deutlich ansteigendes Zinsniveau zu beobachten, welches zu erhöhter Nachfrage nach unterschiedlichsten gebundenen Einlageprodukten (in Form verschiedener Festgeld-, Kapital- oder Sparkonten, wie zum Beispiel Onlinesparprodukte) führte.
Die höhere Nachfrage führte zu einem steigenden Neugeschäftsvolumen für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit, welches im vierten Quartal 2022 mit 6,3 Mrd EUR den höchsten Wert seit dem ersten Quartal 2020 aufwies. Als Folge weitete sich im Jänner 2023 der gesamte Bestand an gebundenen Einlagen erstmals seit über zehn Jahren (um 0,5%) aus. Trotz steigender Konditionen liegen die Zinssätze in allen Einlagensegmenten aber weiterhin deutlich unter den aktuellen Inflationsraten (HVPI vom Februar 2023: 11,0%).
Bestandszinssätze bei Einlagen reagierten erst am aktuellen Rand
Die höheren Zinssätze im Neugeschäft begannen bei gebundenen Einlagen Ende 2022 mit Verzögerung auch auf die Durchschnittsverzinsung des aushaftenden Gesamtvolumens zu wirken, welche im Jänner 2023 mit 0,45% um 37 Basispunkte über dem Vorjahresvergleich lag (Grafik 8). Die vergleichsweise geringeren Zinsanstiege im Bestand sind dabei auch auf den mit 71% hohen Anteil an täglich fälligen Einlagen zurückzuführen. In diesem Segment sind die Zinssätze bis dato weniger stark gestiegen als bei jenen mit Bindungsfrist. Die Verzinsung dieser täglich fälligen Einlagen lag in Österreich mit 0,29% im Jänner 2023 nur um
23 Basispunkte über dem Wert des Vorjahres.
Im Vergleich mit dem Euroraum stieg der Bestandszinssatz privater Haushalte in Österreich im Jahresvergleich damit stärker an und erreichte im Jänner 2023 mit 0,45% bereits den Euroraumdurchschnitt (0,46%). Insgesamt weist Österreich einen mit 71% deutlich höheren Anteil an liquiden Einlagen (täglich fällige Einlagen) aus als der gesamte Euroraum (61%), wo mehr als ein Drittel (39%) in besser verzinsten gebundenen Einlagen (bzw. in solchen mit Kündigungsfrist) veranlagt sind.
Legt man die Veranlagungsstruktur des Euroraums auf die in Österreich angebotenen Zinssätze um, würde der heimische Durchschnittszinssatz im Bestand bereits einige Basispunkte über jenem des Euroraums liegen und rund 0,50% betragen.
Österreich behält Zinsvorteil gegenüber dem Euroraum bei
Unternehmenskrediten im Neugeschäft, verliert ihn jedoch aufgrund des hohen Anteils variabel verzinster Kredite im Bestand
Die Zinssätze im Kreditneugeschäft mit nichtfinanziellen Unternehmen begannen vergleichsweise spät – erst ab dem dritten Quartal 2022 – zu steigen, zogen in Folge jedoch ebenfalls stark an, wie in Grafik 9 ersichtlich wird. Im Jänner 2023 lag das Zinsniveau neuer Unternehmenskredite in Österreich mit 3,43% um 199 Basispunkte über dem Vorjahresvergleich (1,44% im Jänner 2022). Vergleichbare Anstiege waren auch im Euroraum zu beobachten, was dazu führte, dass Österreich seinen Zinsvorteil bei neu vergebenen Krediten im internationalen Vergleich behielt (Österreich: 3,43%; Euroraum: 3,60%; Deutschland: 3,58%).
Die höheren Zinssätze in Deutschland bzw. im Euroraum sind auch darauf zurückzuführen, dass in Österreich ein höherer Anteil an kurzfristigen Unternehmensfinanzierungen getätigt wird (beispielsweise in Form von guten Zinskonditionen unterliegenden, kurzfristigen Barvorlagen). Zusätzlich zeigt sich auch für längerfristige Kredite (Ursprungslaufzeit größer als ein Jahr) im Neugeschäft, dass der Anteil der variablen Verzinsung (bzw. sehr kurzfristigen Zinsbindung) in Österreich merkbar höher ist als im Euroraumvergleich. Bei Betrachtung des durchschnittlichen Anteils der variablen Kredite im Neugeschäft des Jahres 2022 weist Österreich mit 76% einen deutlich höheren Wert auf als der Euroraum (62%), Deutschland (60%) oder Frankreich (44%).
Obwohl österreichische Unternehmen ihren Zinsvorteil gegenüber dem Euroraum im Neugeschäft von Einmalkrediten behielten, stieg die Verzinsung der gesamten aushaftenden Unternehmenskredite 9 in Höhe von 201,8 Mrd EUR (Jänner 2023) stärker als im Euroraum. Grafik 10 zeigt, dass Unternehmen in Österreich im Jänner 2023 mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,14% erstmals mehr Zinsen auf ihr aushaftendes Kreditvolumen als im Euroraumdurchschnitt (2,8%) bezahlten.
Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinssätze im aushaftenden Bestand verdoppelten sich somit die von österreichischen Unternehmen aufzuwendenden monatlichen Zinszahlungen innerhalb eines Jahres von rund 227 Mio EUR (im Jänner 2022) auf 528 Mio EUR im Jänner 2023. Die im internationalen Vergleich höheren Zinsanstiege im Bestand sind darauf zurückzuführen, dass in Österreich ein höherer Anteil der aushaftenden Unternehmenskredite einer variablen Verzinsung unterliegt, welcher unmittelbar auf die Entwicklungen der zugrunde liegenden Referenzzinssätze reagiert. Die Verzinsung dieser variablen Bestände lag im Jänner 2023 mit 3,65% um 220 Basispunkte über dem Vorjahresniveau.
Kurzfristige Finanzierung trieb 2022 das Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen
In den vergangenen zwölf Monaten weiteten österreichische Unternehmen ihr aushaftendes Kreditvolumen deutlich aus (Jänner 2023: 8,9%) auf 201,8 Mrd EUR. Die dem zugrunde liegende Jahreswachstumsrate (Grafik 11) stieg im Umfeld der hohen Inflation einen Rekordwert in Höhe von 12,1% (August 2022). Während sich die Situation bei längerfristigen Finanzierungen (mit Ursprungslaufzeit von über fünf Jahren) im Vorjahresvergleich konstant entwickelte, wurde das unterjährige Kreditwachstum insbesondere von der hohen Nachfrage nach kurzfristigen Krediten getrieben. Dies war zum Teil in einer Intensivierung des Bedarfs an kurzfristiger Finanzierung von Lagerhaltung und Betriebsmitteln infolge der geopolitischen Unsicherheiten begründet. Die starke Ausweitung von Unternehmenskrediten ist jedoch auch vor dem Hintergrund stark steigender Produktionskosten zu betrachten. Diese legten – insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiepreise – im Jahr 2022 deutlich stärker als die Kreditvolumen zu. Gemessen am Erzeugerpreisindex erreichten die steigenden Kosten mit einer Jahreswachstumsrate in Höhe von 22,1% im September 2022 einen Höhepunkt, seither war die Preisdynamik in diesem Segment aber wieder etwas rückläufig (14,2% im Jänner 2023).
2 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken, klaus.formanek@oenb.at, thomas.poechel@oenb.at.
3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex.
4 Unter das Kreditneugeschäft fallen nur Einmalkredite (nicht aber Kontokorrent- bzw. Überziehungskredite).
5 Unter das Einlagenneugeschäft fallen nur neue Einlagen mit vereinbarter Laufzeit (nicht aber täglich fällige Einlagen).
6 Private Haushalte inkludieren im Folgenden immer auch private Organisationen ohne Erwerbszweck.
7 Im angeführten hypothetischen Beispiel wird von einer konstanten Kreditrate mit monatlicher Tilgung bis zur Endfälligkeit nach 25 Jahren ausgegangen. Gebühren und sonstige Zusatzkosten sind nicht berücksichtigt.
8 Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten.
9 Neben Einmalkrediten werden beim aushaftenden Kreditbestand auch revolvierende Kredite und Überziehungskredite berücksichtigt.
Nachfrage nach Wohnbaukrediten geht weiterhin zurück
Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom Jänner 2023 10
Gerald Hubmann 11
Die Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten ist im vierten Quartal 2022 erneut zurückgegangen, nachdem sie bereits im dritten Quartal 2022 stark gesunken war. Damit geht eine lange Phase steigender Kreditnachfrage abrupt zu Ende. Als wesentliche Gründe für den Nachfragerückgang wurden von den befragten Banken die steigenden Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage genannt. Kredite sind teurer und weniger leistbar geworden, insbesondere im derzeit schwierigen Umfeld mit hoher Inflation und schwacher Konjunktur.
Angebotsseitig blieben die bankinternen Richtlinien für Wohnbaukredite im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert. Im dritten Quartal 2022 war es noch zu deutlichen Verschärfungen gekommen, die mit der Risikosituation und neuen rechtlichen Rahmenbedingungen begründet wurden.
Die Kreditnachfrage von Unternehmen blieb im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert. Damit ist ein über eineinhalb Jahre dauernder expansiver Trend zu einem Halt gekommen. Nur mehr die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten ist im vierten Quartal 2022 gewachsen. Der kurzfristige Finanzierungsbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel ist seit dem vierten Quartal 2021 der dominierende Grund für Nachfrageanstiege. Das ist eine Folge des Ukraine-Kriegs und der weltweiten wirtschaftlichen Verwerfungen (vorsorglicher Lageraufbau aufgrund von Lieferkettenproblemen, Liquiditätsbedarf aufgrund von Preisanstiegen). Die Nachfrage nach langfristigen Investitionsfinanzierungen ist seit dem dritten Quartal 2022 rückläufig.
Die Banken haben ihre Angebotspolitik für Unternehmenskredite seit dem zweiten Quartal 2022 umfassend verschärft – hauptsächlich aufgrund einer ungünstigeren Risikoeinschätzung. Die Kreditrichtlinien wurden strenger, die Margen wurden erhöht.
Die Entwicklungen im Kreditgeschäft, die immer auch vor dem allgemeinen konjunkturellen Hintergrund zu beurteilen sind, vollziehen sich weiterhin in einem Umfeld großer wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten (Krieg in der Ukraine, Lieferkettenprobleme, Preisschocks, Abkühlung der Weltkonjunktur). Die OeNB erwartet in ihrer Prognose vom Dezember 2022 zwar noch ein Wachstum des realen BIP Österreichs von kräftigen 4,9 % für das gesamte Jahr 2022 (nach einem Plus von 4,6 % im Jahr 2021), dies aber vor allem aufgrund des starken Wachstums im ersten Halbjahr, das noch von coronabedingten Aufholprozessen geprägt war. Für das vierte Quartal 2022 und das erste Quartal 2023 geht die OeNB hingegen von einem leicht schrumpfenden realen BIP aus. Die konjunkturelle Eintrübung, die in der zweiten Jahreshälfte 2022 eingesetzt hat, ist den Folgen des Kriegs in der Ukraine und der hohen Inflation geschuldet. Für das gesamte Jahr 2023 geht die OeNB von einem BIP-Wachstum von nur mehr 0,6 % aus – bei einer HVPI-Inflationsrate von 6,5 % (nach 8,6 % für 2022). Für 2024 und 2025 werden ein moderates Wirtschaftswachstum (1,7 % und 1,6 %) und gemäßigtere Inflationsraten (3,6% und 2,9%) erwartet. Für die Prognose stellt jedoch die Energiesituation (Preise und Verfügbarkeit) ein Abwärtsrisiko dar.
Kapitel 1 behandelt das Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen, Kapitel 2 das Kreditgeschäft mit privaten Haushalten. Kapitel 3 hat die Refinanzierungssituation der Banken zum Thema. In den Kapiteln 4 bzw. 5 geht es um die Auswirkungen regulatorischer Anforderungen bzw. notleidender Kredite.
Detaillierte Umfrageergebnisse zu den einzelnen Quartalen seit dem Jahr 2018 sind den Tabellen 1 bis 3 zu entnehmen. Grafik 1 zeigt längerfristige Trends bei den Quartalsveränderungen hinsichtlich Kreditrichtlinien und Kreditnachfrage. Die Grafiken 2 und 3 stellen die Entwicklung der Nachfrage nach Unternehmenskrediten bzw. privaten Wohnbaukrediten und ihre jeweiligen Einflussfaktoren dar. Kasten 1 am Ende des Artikels enthält u. a. Erläuterungen zu ausgewählten Fachbegriffen.
1 Unternehmenskredite: Angebotspolitik im Jahr 2022 umfassend verschärft
Die Richtlinien für Unternehmenskredite wurden seit dem zweiten Quartal 2022 wiederholt in nennenswertem Ausmaß verschärft (Tabelle 1 und Grafik 1 12 ). Für das erste Quartal 2023 sind abermals strengere Richtlinien zu erwarten. Als Hauptgrund für die Verschärfungen in den letzten drei Quartalen nannten die befragten Banken eine ungünstigere Risikoeinschätzung (allgemeine Wirtschaftslage, Lage und Kreditwürdigkeit der Unternehmen, in geringerem Ausmaß die Werthaltigkeit von Sicherheiten). Als Faktoren mit leicht verschärfendem Einfluss auf die Kreditrichtlinien wurden zudem die Refinanzierungsbedingungen der Banken (für das dritte Quartal 2022) und die Risikotoleranz der Banken (für das zweite und vierte Quartal 2022) genannt.
Die Margen für Unternehmenskredite wurden im zweiten, dritten und vierten Quartal 2022 von der Mehrheit der befragten Banken erhöht (verschärft). Bereits im ersten Quartal 2022 war es zu leichten Margenerhöhungen gekommen. Die Aussagen beziehen sich sowohl auf Margen für durchschnittliche Kredite als auch (geringfügig abgeschwächt) auf Margen für risikoreichere Kredite. Weiters kam es vom zweiten bis zum vierten Quartal 2022 auch zu leichten Verschärfungen anderer Kreditbedingungen (z. B. Erfordernisse für Sicherheiten, Höhe des Kredits oder Kreditrahmens, Fristigkeit, Zusatz- oder Nebenvereinbarungen zu Kreditverträgen). Hauptgründe für die angesprochenen Verschärfungen von Margen und anderen Kreditbedingungen vom zweiten bis zum vierten Quartal 2022 waren die Risikoeinschätzung durch die Banken (allgemeine Wirtschaftslage, Lage und Kreditwürdigkeit der Unternehmen) und ihre Refinanzierungsbedingungen (vor allem für das zweite und dritte Quartal 2022 als Grund genannt). Als weitere Gründe nannten die Banken ihre Risikotoleranz (vor allem im vierten Quartal 2022), ihr Eigenkapital bzw. damit verbundene Kosten und ihre Liquiditätssituation (letztere nur im dritten und vierten Quartal 2022).
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 bis 8 Banken | |||||||||||||||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 23 | |||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q2 | Q4 | Q1 | |
Kreditrichtlinien | |||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –3 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –2 | –3 | –3 | –4 |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | –2 | –2 | –3 |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –2 | 1 | 0 | –1 | –1 | –1 | –2 | –3 | –3 | –2 |
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) | 0 | 1 | 0 | –1 | 0 | –1 | –3 | –2 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –2 | –2 | –2 |
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –3 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –2 | –3 | –2 | –4 |
Kreditbedingungen insgesamt | |||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 1 | 1 | 2 | –2 | –3 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –2 | –3 | –4 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 1 | 1 | –2 | –2 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –1 | –2 | –3 | .. |
Kredite an große Unternehmen | 0 | 2 | 1 | 2 | –1 | –3 | –2 | –1 | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | –2 | –3 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | |||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | 1 | 2 | 4 | 3 | –3 | –3 | –3 | –1 | 2 | 1 | 2 | 1 | –2 | –5 | –6 | –6 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | 1 | 2 | 4 | 2 | –1 | –2 | –3 | –1 | 2 | 1 | 2 | 0 | –1 | –4 | –5 | –5 | .. |
Kredite an große Unternehmen | 0 | 2 | 5 | 3 | –3 | –5 | –3 | 0 | 3 | 1 | 2 | 1 | –1 | –5 | –5 | –5 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | |||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 0 | 0 | 1 | –4 | –6 | –4 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | –3 | –4 | –4 | –5 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 0 | 0 | –2 | –4 | –5 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –3 | –3 | –4 | .. |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 0 | 0 | 2 | –4 | –6 | –4 | –2 | –1 | 0 | 0 | 0 | –2 | –4 | –4 | –5 | .. |
Genehmigte Kreditanträge | |||||||||||||||||
Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen | –1 | –1 | –2 | –1 | 0 | 0 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –3 | –2 | .. |
Kreditnachfrage | |||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –2 | 0 | –1 | 1 | 5 | 6 | 2 | –2 | –1 | 3 | 2 | 3 | 2 | 4 | 2 | –1 | –1 |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –2 | –1 | –1 | 1 | 3 | 4 | 0 | –3 | –2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 | 1 | –4 | 0 |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 1 | 0 | 1 | 5 | 7 | 2 | –2 | –1 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | –1 | –1 |
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) | 0 | 2 | 1 | 1 | 6 | 5 | 1 | –3 | –2 | 2 | 0 | 4 | 3 | 7 | 6 | 3 | 0 |
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) | –1 | –1 | –1 | 2 | 1 | 6 | 2 | –1 | 0 | 3 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | –3 | –3 |
Quelle: OeNB. | |||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | |||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Lockerung von Richtlinien, Bedingungen und Margen (geringere Margen), Anstieg der genehmigten Kreditanträge, Anstieg der Nachfrage; negativ = umgekehrte Entwicklungen. |
Die Kreditnachfrage von Unternehmen blieb im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert. Damit ist ein über eineinhalb Jahre dauernder Trend einer steigenden Nachfrage nach Unternehmenskrediten im vierten Quartal 2022 zu einem Halt gekommen. Nur mehr die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten ist im vierten Quartal 2022 gewachsen, während jene nach langfristigen Krediten gesunken ist. Die Nachfrage seitens großer Unternehmen ist im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert geblieben, jene seitens kleiner und mittlerer Unternehmen gesunken. Schon vom vierten Quartal 2021 bis zum dritten Quartal 2022 entwickelte sich die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten und jene seitens großer Unternehmen expansiver als jene nach langfristigen Krediten und jene seitens kleiner und mittlerer Unternehmen. Im Ausblick auf das erste Quartal 2023 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken eine weiterhin kaum veränderte Gesamtnachfrage, aber eine erneut rückläufige Nachfrage nach langfristigen Krediten. 13
Seit dem vierten Quartal 2021 ist der Finanzierungsbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel der dominierende Grund für den Anstieg der Nachfrage nach (kurzfristigen) Krediten (Grafik 2). 14 Der langfristige Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen ist seitdem viel schwächer und mit abnehmender Intensität gestiegen. Seit dem dritten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Investitionsfinanzierungen rückläufig (Anlageinvestitionen als Faktor mit zuletzt dämpfender Wirkung auf die Kreditnachfrage, siehe Grafik 2). Im vierten Quartal 2022 wurde die Nachfrage nach Unternehmenskrediten auch durch einen geringeren Kreditbedarf für Fusionen/Übernahmen und Unternehmensumstrukturierungen, die gestiegenen Zinsen und die vermehrte Nutzung alternativer Finanzierungsquellen 15 gedämpft.
Im zweiten, insbesondere im dritten und im vierten Quartal 2022 haben die Banken zunehmend Kreditanträge von kleinen und mittleren Unternehmen abgelehnt, während die Ablehnungsrate im Geschäft mit großen Unternehmen kaum gestiegen ist. 16
Befragt nach den Entwicklungen von Kreditangebot und Kreditnachfrage, gegliedert nach Wirtschaftssektoren 17 , berichteten die Banken, dass sie ihre Angebotspolitik (Kreditrichtlinien und Kreditbedingungen) im zweiten Halbjahr 2022 vor allem für das energieintensive verarbeitende Gewerbe, den Sektor Baugewerbe/Bau (ohne Immobilien) und den Immobiliensektor (sowohl Gewerbe- als auch Wohnimmobiliensektor) verschärft haben und voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 weiter verschärfen werden. Die Kreditnachfrage seitens des Immobiliensektors (sowohl Gewerbe- als auch Wohnimmobiliensektor) ist – gemäß den Angaben der befragten Banken – im zweiten Halbjahr 2022 zurückgegangen und soll im ersten Halbjahr 2023 weiter sinken, während für die anderen Sektoren keine besonderen Nachfrageänderungen gemeldet wurden bzw. erwartet werden.
Ergänzend werden die Banken seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs auch zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und des Anstiegs der Energiekosten auf das Kreditgeschäft befragt. 18 Der Krieg hat die bereits vorher bestehenden Lieferkettenprobleme sowie den Preisauftrieb insbesondere bei Energie und Rohstoffen erheblich verschärft. Die gestiegene Nachfrage nach kurzfristigen Krediten zur Finanzierung von Lagerhaltung und Betriebsmitteln (siehe weiter oben) ist eine unmittelbare Folge davon. Trotz der mittlerweile nachlassenden Lieferkettenprobleme haben Unternehmen aufgrund der Erfahrungen in der letzten Zeit vorsorglich ihre Lagerbestände weiter aufgebaut (und tun dies immer noch), um selbst produktions- und lieferfähig zu bleiben – ein Strategiewechsel von „just-in-time“ zu „just-in-case“. Umfassende Preissteigerungen haben generell den Liquiditätsbedarf der Unternehmen erhöht. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung wirkt hingegen dämpfend auf die Nachfrage nach langfristigen Krediten, weil Unternehmen bei Investitionen vorsichtiger sind bzw. Investitionsprojekte verschieben. Einzelne Banken berichten jedoch, dass die Kreditnachfrage für Investitionen in Nachhaltigkeit bzw. erneuerbare Energien eine Ausnahme darstellt und nicht vom allgemeinen Rückgang betroffen ist. Angebotsseitig haben der Krieg und seine Folgen die Banken zu verschärften, an die Situation angepassten Risikoanalysen und zu strengeren Kreditvergabeentscheidungen veranlasst. Hierbei spielt das Ausmaß der Abhängigkeit der Unternehmen von Energie bzw. Energiepreisen nunmehr eine wichtige Rolle.
2 Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten abermals stark gesunken
Die Kreditrichtlinien für private Wohnbaukredite blieben im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert (Tabelle 2 und Grafik 1). Im dritten Quartal 2022 war es noch zu deutlichen Verschärfungen gekommen. Für das erste Quartal 2023 werden wiederum leichte Verschärfungen der Richtlinien erwartet. Als Gründe für die Verschärfungen im dritten Quartal 2022 führten die an der Umfrage teilnehmenden Banken eine ungünstigere Risikoeinschätzung (insbesondere bzgl. der Aussichten und voraussichtlichen Preisentwicklung am Wohnimmobilienmarkt, was sich in diesem Fall auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten bezieht) und ihre Risikotoleranz an, sowie die im August 2022 in Kraft getretene „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ (KIM-VO) 19 , die eine neue Rechtslage für die Vergabe von Wohnbaukrediten hergestellt hat.
Analog zu den Kreditrichtlinien blieben auch die Kreditbedingungen für Wohnbaukredite im vierten Quartal 2022 weitgehend unverändert – nach Verschärfungen im dritten Quartal 2022 (höhere Erfordernisse für Sicherheiten, geringere Beleihungsquote), die im Zusammenhang mit der KIM-VO zu sehen sind. Die Margen für Wohnbaukredite wurden seit dem vierten Quartal 2020 kaum geändert.
Nach einem starken Rückgang im dritten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Wohnbaukrediten im vierten Quartal 2022 abermals stark gesunken, was in der letzten Umfrage (Oktober 2022) bereits erwartet wurde. Für das erste Quartal 2023 gehen die befragten Banken von einem weiteren, aber nur mehr leichten Rückgang der Nachfrage aus. Der aktuelle Rückgang ist die deutlichste diesbezügliche Änderung seit Bestehen der Umfrage über das Kreditgeschäft 20 und hat eine langjährige, expansive Entwicklung (seit ca. 2012 in den Umfrageergebnissen erkennbar; Stagnation bzw. leichtes Wachstum auf hohem Niveau in den letzten beiden Jahren) beendet.
Als Hauptgrund für die Rückgänge der Nachfrage im dritten und vierten Quartal 2022 wurde das allgemeine Zinsniveau genannt (Grafik 3). Im Juli 2022 hat die EZB – nach Ankündigung im Juni 2022 – mit der schrittweisen Erhöhung ihrer Leitzinsen begonnen, wodurch das allgemeine Zinsniveau und somit auch die Zinsen für neue Wohnbaukredite bzw. die Finanzierungskosten für Wohnbau spürbar gestiegen sind. 21 Als weitere Gründe für den Nachfrageeinbruch in der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden das in Folge des Ukraine-Kriegs und der (erwarteten) Konjunktureintrübung gesunkene Konsumentenvertrauen sowie die Aussichten und voraussichtliche Preisentwicklung am Wohnimmobilienmarkt genannt. Gemäß den Angaben einiger Banken hat im dritten Quartal 2022 zudem durch die KIM-VO eine dämpfende Wirkung auf die Nachfrage nach Wohnbaukrediten eingesetzt 22 , die – vorbehaltlich Änderungen bei der KIM-VO und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – dauerhaft bestehen dürfte. 23 Für das vierte Quartal 2022 wurden mit der Reduktion bzw. dem Wegfallen von Umschuldungen 24 und der verstärkten Nutzung alternativer Finanzierungsquellen 25 weitere, aber weniger relevante Gründe für die gesunkene Nachfrage genannt.
Im vierten Quartal 2022 blieb der Anteil abgelehnter Kreditanträge für Wohnbau im Vergleich zum Vorquartal weitgehend unverändert, nachdem er im dritten Quartal 2022 deutlich gestiegen war. 26 Davor gab es vom ersten Quartal 2015 (erstmalige Fragestellung zum Thema) bis zum zweiten Quartal 2022 nur vereinzelt Meldungen über Änderungen beim Anteil der abgelehnten Kreditanträge zur Wohnbaufinanzierung. Für die Entwicklung des Anteils der abgelehnten Kreditanträge werden standardmäßig in der Umfrage keine Gründe erhoben. Die per drittem Quartal 2022 erhöhte Ablehnungsrate lässt sich jedoch gut vor dem Hintergrund der verschärften Angebotspolitik der Banken und des herausfordernden Umfelds (Leistbarkeit, Zinswende, Inflation, Unsicherheit) erklären.
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich | |||||||||||||||||
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Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 Banken | |||||||||||||||||
Wohnbaukredite | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 23 | ||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | |
Kreditrichtlinien | –2 | –2 | –1 | –1 | 0 | –2 | –1 | –1 | 0 | 1 | –1 | –1 | –1 | –2 | –4 | –1 | –2 |
Kreditbedingungen insgesamt | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | –3 | –1 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | 2 | 2 | 3 | 1 | 0 | –2 | 0 | –4 | 0 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | –2 | –3 | –1 | –2 | –1 | –1 | –1 | –1 | 0 | 0 | 0 | –1 | .. |
Genehmigte Kreditanträge
(Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen) |
–1 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –5 | –1 | .. |
Kreditnachfrage | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | –1 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 | –5 | –6 | –2 |
Konsumkredite und sonstige Kredite | |||||||||||||||||
Kreditrichtlinien | 0 | –2 | –2 | –1 | 0 | –3 | –2 | –3 | –1 | –1 | 0 | 0 | 1 | –1 | –1 | –2 | –2 |
Kreditbedingungen insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | –1 | –1 | –1 | 0 | 1 | 0 | –1 | 0 | 1 | 0 | 0 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | –2 | –2 | –1 | –2 | –1 | –1 | –1 | –2 | –1 | 1 | 0 | 0 | .. |
Genehmigte Kreditanträge
(Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen) |
0 | 1 | –1 | –1 | 0 | –3 | –3 | –1 | –1 | –1 | –2 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | .. |
Kreditnachfrage | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | –4 | –1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 1 | –1 | 1 |
Quelle: OeNB. | |||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | |||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Lockerung von Richtlinien, Bedingungen und Margen (geringere Margen), Anstieg der genehmigten Kreditanträge, Anstieg der Nachfrage; negativ = umgekehrte Entwicklungen. |
Neben den Umfrageergebnissen zeigt auch ein Blick auf die Monetärstatistik abrupte Änderungen im Geschäft mit Wohnbaukrediten in Österreich. Von August 2021 bis Juli 2022 wurden neue Wohnbaukredite 27 im durchschnittlichen monatlichen Volumen von 2,4 Mrd EUR vergeben (Monatswerte immer zwischen 2 Mrd EUR und 3,1 Mrd EUR; 2,8 Mrd EUR im Juli 2022). Im August 2022 betrug das Neukreditvolumen nur mehr 1,4 Mrd EUR, und es ist bis November 2022 weiter auf 1,2 Mrd EUR gesunken. Dieser abrupte und ausgeprägte Rückgang dürfte auf die oben beschriebenen Gründe zurückzuführen sein – sowie auf Vorzieheffekte in den Vormonaten in Zusammenhang mit der im August 2022 in Kraft getretenen KIM-VO (siehe Fußnote 13) und in Zusammenhang mit erwarteten Zinsanstiegen.
Bei Konsum- und sonstigen Krediten gab es im vierten Quartal 2022 aufgrund einer geänderten Risikoeinschätzung durch die Banken leichte Verschärfungen der Kreditrichtlinien, ansonsten aber keine nennenswerten Änderungen bei Angebot und Nachfrage 28 (Tabelle 2 und Grafik 1). Für das erste Quartal 2023 werden abermals leicht strengere Richtlinien und eine weitgehend unveränderte Nachfrage erwartet.
Gemäß Zusatzinformationen 29 der befragten Banken ist durch die hohe Inflation bzw. die steigenden Lebenshaltungskosten (finanzielle Belastung der Haushalte, Reallohnverluste) im zweiten Halbjahr 2022 das Thema Leistbarkeit bzw. Rückzahlungsfähigkeit von Krediten in den Fokus gerückt. Das hat zu restriktiveren Kreditvergabeentscheidungen durch die Banken geführt und die Kreditnachfrage der privaten Haushalte zunehmend gedämpft (siehe oben).
3 Weitgehend unveränderte Refinanzierungsbedingungen für Banken
Im vierten Quartal 2022 blieben die Refinanzierungsbedingungen der Banken weitgehend unverändert (Tabelle 3 30 ). Auch für das erste Quartal 2023 werden keine nennenswerten Änderungen erwartet. Zuvor kam es jedoch in den ersten drei Quartalen 2022 zu wiederholten Verschlechterungen. Insbesondere die Refinanzierung über mittel- bis langfristige Anleihen war betroffen. Über das Jahr 2022 (vor allem bis Oktober) sind allgemein die Zinsen auf den Anleihemärkten deutlich gestiegen.
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich | |||||||||||||||||
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Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 8 Banken | |||||||||||||||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 23 | |||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | |
Retail-Refinanzierung | |||||||||||||||||
Kurzfristige Einlagen (bis zu einem Jahr) | 1 | 3 | 0 | 0 | –1 | 2 | 1 | 4 | 2 | 2 | 3 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Langfristige Einlagen (über ein Jahr) | 0 | –1 | –2 | 0 | –4 | 0 | 0 | 3 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | –2 | 0 | 1 | 0 |
Unbesicherter Interbankengeldmarkt | |||||||||||||||||
Sehr kurzfristiger Geldmarkt (bis zu einer Woche) | 1 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | 2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | –1 | –1 | –1 |
Kurzfristiger Geldmarkt (über eine Woche) | 0 | 0 | 0 | 0 | –5 | –2 | 2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | –1 | 1 | –1 | –1 | –1 |
Großvolumige Schuldtitel | |||||||||||||||||
Kurzfristige Schuldtitel3 | 1 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –1 |
Mittel- bis langfristige Schuldtitel | 3 | 4 | 3 | 1 | –4 | –4 | 3 | 5 | 5 | 2 | 3 | 1 | –4 | –5 | –5 | 0 | –1 |
Quelle: OeNB. | |||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | |||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Verbesserung, negativ = Verschlechterung. |
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3 Antworten von 3 bis 6 Banken. |
4 Verschärfte Richtlinien für private Wohnbaukredite aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen im Jahr 2022
Seit 2011 werden in der Umfrage Auswirkungen regulatorischer Anforderungen thematisiert (zuerst halbjährlich, seit 2020 jährlich). 31
Neue regulatorische Anforderungen hatten 2022 nur überschaubare bilanzielle Auswirkungen auf die Banken. Die Aktiva wurden insgesamt etwas erhöht. Risikoreichere Kredite wurden allerdings leicht reduziert (wie bereits 2021). Im Ausblick auf 2023 planen die Banken eine Erhöhung ihrer liquiden Aktiva und weitere leichte Reduktionen ihrer risikoreicheren Kreditbestände. Weiters sollen die Eigenkapitalpositionen gestärkt werden – vor allem mittels einbehaltener Gewinne.
Die Angebotspolitik der Banken war – im Unterschied zum Bilanziellen – in Teilbereichen stark von neuen regulatorischen Anforderungen beeinflusst. Die Richtlinien für Wohnbaukredite an private Haushalte wurden diesbezüglich verschärft, von einigen Banken sogar deutlich verschärft (siehe auch Kapitel 2, die Ausführungen zur KIM-VO). In geringerem Ausmaß führten aufsichtliche Aktivitäten 2022 auch zur Verschärfung der Richtlinien und Margen für Unternehmenskredite, zur Verschärfung der Richtlinien für private Konsum- und sonstige Kredite sowie zur Verschärfung der Margen für Wohnbaukredite an private Haushalte. 2023 soll es (in beschränktem Umfang) zu weiteren, regulatorisch bedingten Verschärfungen der Angebotspolitik kommen (Richtlinien für Kredite an private Haushalte allgemein, Margen für Konsum- und sonstige Kredite).
5 Weiterhin kaum Relevanz notleidender Kredite für die Kreditvergabepolitik der Banken
Beginnend mit der Umfrage vom Juli 2018 werden die teilnehmenden Banken halbjährlich zu den Auswirkungen von notleidenden Krediten auf ihre Kreditvergabepolitik und zu den entsprechenden Wirkungsweisen befragt.
32
Im Rahmen der ersten diesbezüglichen Erhebung wurde neben dem ersten Halbjahr 2018
auch der Zeitraum von 2014 bis 2017 erfasst. Die befragten Banken meldeten für diesen Zeitraum nur vereinzelt Verschärfungen der Kreditrichtlinien und Kreditbedingungen aufgrund notleidender Kredite – vor allem im Zusammenhang mit Anforderungen regulatorischer Art.
Auch ab 2018 hatten notleidende Kredite nur geringe Auswirkungen auf die Kreditrichtlinien und Kreditbedingungen der österreichischen Banken. Wie bereits für das erste Halbjahr 2022 vermerkten die Banken auch in der aktuellen Umfrage keine diesbezüglichen Effekte für das zweite Halbjahr 2022.
Insgesamt zeigte sich die Kreditvergabepolitik der österreichischen Banken
in den letzten Jahren also weitgehend unbeeinflusst von notleidenden Krediten. Gemäß den Umfrageergebnissen soll dies auch im ersten Halbjahr 2023 so bleiben.
Der Anteil notleidender Kredite war in Österreich im dritten Quartal 2022 mit 1,7 % etwas niedriger als im Euroraum bzw. in der EU insgesamt (vgl. Supervisory Banking Statistics der EZB 33 und EBA Risk Dashboard 34 ) und ist in den letzten Jahren – wie in den meisten EU-Ländern – tendenziell gesunken. 35
Die Zentralbanken des Euroraums – in Österreich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – führen gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2003 viermal jährlich eine Umfrage über das Kreditgeschäft im Euroraum durch, um ihren Informationsstand über das Kreditvergabeverhalten der Banken und das Kreditnachfrageverhalten von Unternehmen und privaten Haushalten zu verbessern. Dabei werden rund 150 führende Banken aus allen Ländern des Euroraums befragt, darunter acht Institute aus Österreich. Seit der Umfrage für das erste Quartal 2015 wird ein revidierter und erweiterter Fragebogen verwendet. Mit der Umfrage für das erste Quartal 2022 wurden einige der bestehenden Standardfragen erweitert.
Kreditrichtlinien sind die internen Kriterien (sowohl die schriftlich festgelegten als auch die ungeschriebenen), die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bank Kredite vergeben möchte.
Kreditbedingungen sind die speziellen Verpflichtungen, auf die sich Kreditgeber und Kreditnehmer geeinigt haben (z. B. Margen, Nebenkosten, Sicherheitserfordernisse usw.).
Kreditmargen sind Aufschläge auf relevante Referenzzinssätze bzw. die Differenzen zwischen Kreditzinssätzen und Refinanzierungszinssätzen. Im Rahmen der Umfrage über das Kreditgeschäft im Euroraum wird bei einer Verringerung der Margen von einer Lockerung und bei einer Erhöhung der Margen von einer Verschärfung gesprochen. Eine Lockerung der Margen ist für Kreditnehmer positiv, schränkt aber unmittelbar die Ertragsmöglichkeiten der Banken als Kreditgeber ein.
Der Saldo aus positiven und negativen Antworten errechnet sich aus der Anzahl der Banken, die auf eine Frage in positiver Richtung antworten (z. B. Lockerung der Margen, Steigerung der Nachfrage) abzüglich der Anzahl der Banken, die auf eine Frage in negativer Richtung antworten (z. B. Verschärfung der Margen, Rückgang der Nachfrage). Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen hier als Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Der Nettoprozentsatz ist der Saldo aus positiven und negativen Antworten im Verhältnis zur Anzahl der Antworten insgesamt. Wenn beispielsweise von acht antwortenden Banken zwei angeben, dass die Nachfrage nach Wohnbaukrediten gestiegen ist, eine angibt, dass die Nachfrage gesunken ist und die übrigen fünf angeben, dass die Nachfrage unverändert geblieben ist, dann ergibt sich ein Saldo von +1 bzw. ein Nettoprozentsatz von +12,5 (⅛). In diesem Beispiel gibt ein Überhang von nur einer Bank eine Nachfragesteigerung an – zu wenig, um daraus eine allgemeine Aussage abzuleiten. In einem solchen Fall muss von einer weitgehend unveränderten Situation ausgegangen werden.
Veröffentlichungshinweise: Der Artikel zur Umfrage über das Kreditgeschäft erscheint regelmäßig in der OeNB-Publikationsreihe „Statistiken – Daten und Analysen“ und wird vorab auf der OeNB-Website veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen und Daten zu den Österreich-Ergebnissen (https://www.oenb.at/Geldpolitik/Erhebungen/umfrage-ueber-das-kreditgeschaeft.html). Euroraum-Ergebnisse veröffentlicht die EZB ( https://www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_lending_survey/html/index.en.html ).
10 Das Eurosystem, bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums (in Österreich die OeNB), führt jedes Quartal eine Umfrage durch, um Informationen über Angebot und Nachfrage im Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen und privaten Haushalten zu erheben. Befragt werden dabei leitende Kreditmanagerinnen und Kreditmanager großer Banken. Methodisch ist die Umfrage eine qualitative Erhebung. Die Antworten werden auf einer Ordinalskala erfasst. Die Fragen beziehen sich auf Veränderungen, auf deren Gründe und bei einigen Fragen auch auf erwartete zukünftige Veränderungen. Die diesem Bericht zugrunde liegende Umfrage wurde von Mitte Dezember 2022 bis Anfang Jänner 2023 durchgeführt. Redaktionsschluss für sonstige Daten: 26. Jänner 2023.
11 Oesterreichische Nationalbank, Referat Konjunktur, gerald.hubmann@oenb.at.
12 Grafik 1 stellt die Entwicklungen anhand des gleitenden Durchschnitts der letzten vier Quartale dar, wodurch die Ergebnisse geglättet werden. Eventuell von der Beschreibung abweichende Einzelquartalszahlen stellen daher keinen inhaltlichen Widerspruch dar.
13 Die hinter den aggregierten Ergebnissen zur Nachfrageentwicklung stehenden Einzelantworten dieser Umfragerunde streuen ungewöhnlich stark bzw. gehen in unterschiedliche Richtungen. So ergibt sich z. B. die im Aggregat weitgehend unveränderte Gesamtnachfrage aus drei Meldungen eines Rückgangs und zwei Meldungen eines Anstiegs.
14 Bezüglich der allgemeinen Nachfrage nach Unternehmenskrediten gab es im zweiten Quartal 2022 auch Vorzieheffekte aufgrund der Erwartung eines steigenden Zinsniveaus. Unternehmen wollten Kredite noch zu sehr günstigen Fixzinsen aufnehmen. Der EZB-Rat hat nach seiner geldpolitischen Sitzung am 9. Juni 2022 die schrittweise Erhöhung der Leitzinsen ab Juli 2022 angekündigt, was dann auch begonnen wurde.
15 In diesem Zusammenhang merkt eine Bank jedoch an, dass ein gestiegener Finanzierungsbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel die Innenfinanzierungskapazitäten von Unternehmen übersteigen und zusätzliche Bankkredite notwendig machen kann – die Nutzungsmöglichkeit der Innenfinanzierung als alternative Finanzierungsquelle also eingeschränkt ist.
16 In der Umfrage wird nach den vollständig abgelehnten Kreditanträgen gefragt. In Tabelle 1 sind diesbezügliche Ergebnisse invertiert enthalten (als genehmigte Kreditanträge), um expansive Entwicklungen einheitlich mit positiven Werten bzw. restriktive Entwicklungen einheitlich mit negativen Werten darzustellen.
17 Seit der Umfragerunde für das zweite Quartal 2020 werden die teilnehmenden Banken halbjährlich zu Entwicklungen im Kreditgeschäft mit Unternehmen, gegliedert nach Wirtschaftssektoren, befragt. Die Entwicklungen werden für folgende Wirtschaftssektoren erhoben: verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (hiervon ab dieser Umfragerunde auch für energieintensives verarbeitendes Gewerbe), Baugewerbe/Bau (ohne Immobilien), Dienstleistungen (ohne Finanzdienstleistungen und Immobilien), Handel sowie Immobilien (noch zusätzlich untergliedert in Gewerbeimmobilien- und Wohnimmobilienwirtschaft).
18 Die diesbezüglichen Antworten aus den vorherigen Umfragerunden werden in der aktuellen Berichterstattung mitberücksichtigt. Erstmalig war diese Fragestellung in der „Umfrage vom April 2022“ enthalten, die in der ersten Märzhälfte 2022 durchgeführt wurde. Der Krieg in der Ukraine begann am 24. Februar 2022.
19 Ziel der Verordnung ist die Begrenzung von zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung in einem herausfordernden Umfeld (Eintrübung der Wirtschaftslage, Zinswende, gestiegene Immobilienpreise und bisherige Kreditvergabepraxis). Der Fokus wird dabei auf die finanzielle Belastung bzw. Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmenden gelegt. Durch die KIM-VO wurde für Wohnbaukredite eine maximale Beleihungsquote von 90 %, eine maximale Schuldendienstquote von 40 % und eine maximale Laufzeit von 35 Jahren festgelegt, wobei Ausnahmen von diesen Vorgaben in beschränktem Umfang möglich sind. Siehe die Presseaussendung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 20. Juni 2022, https://www.fma.gv.at/fma-erlaesst-verordnung-fuer-nachhaltige-vergabestandards-bei-der-finanzierung-von-wohnimmobilien-kim-vo/.
20 Die erste Umfrage über das Kreditgeschäft wurde für das vierte Quartal 2002 durchgeführt. Für das dritte Quartal 2022 meldeten fünf von sieben zu Wohnbaukrediten befragte Banken eine verminderte Nachfrage (Nettoprozentsatz von –71), für das vierte Quartal sechs von sieben Banken (Nettoprozentsatz von –86), wobei die Banken auch hauptsächlich von deutlichen Rückgängen berichteten (und in geringerer Häufigkeit von leichten Rückgängen). Eine ähnlich auffällige Entwicklung bzgl. der Nachfrage nach Wohnbaukrediten gab es vom dritten Quartal 2008 bis zum ersten Quartal 2009 im Zuge der globalen Finanzkrise (Nettoprozentsätze von –60, –60 und –80 für die drei Quartale bei damals fünf befragten Banken). Hinweis: Grafik 1 zeigt langfristige Entwicklungen anhand des gleitenden Durchschnitts des Nettoprozentsatzes der letzten vier Quartale. Durch die gleitende Durchschnittsdarstellung ist der aktuelle Einbruch der Nachfrage nach Wohnbaukrediten (noch) nicht vollständig in Grafik 1 zu sehen.
21 Geldmarktzinsen (z. B. der Euribor), an die Zinsen für Wohnbaukredite häufig gebunden sind, steigen schon seit Jahresbeginn 2022. Die Zinsschritte der EZB bzw. ihre Ankündigung im Juni haben die Anstiege intensiviert.
22 In den Umfrageergebnissen der vorletzten Runde (für das zweite Quartal 2022) waren vereinzelt bereits Auswirkungen der KIM-VO zu erkennen. Einzelne Banken berichteten für das zweite Quartal 2022 von diesbezüglichen Vorzieheffekten bei der Kreditnachfrage (vorgezogene Nachfrage, um den verschärften Regelungen zu entgehen). Zudem dürften die Banken die ab August 2022 geltenden Regelungen der KIM-VO teilweise schon im zweiten Quartal 2022 in ihrer Kreditangebotspolitik berücksichtigt haben.
23 Das ist in Zusammenhang mit der Leistbarkeit bzw. Verteuerung von Krediten zu sehen. Siehe auch den letzten Bericht zur Umfrage über das Kreditgeschäft in der OeNB-Publikation „Statistiken – Daten & Analysen Q4/22“, S. 27–38.
24 In einem Umfeld steigender Zinsen sind Umschuldungen bestehender Kredite mit Fixzinssatz nicht von Vorteil für die Kreditnehmenden. Vor der EZB-Zinswende konnten sich durch Umschuldungen noch günstigere Konditionen ergeben.
25 Hier wurden Kredite anderer Banken (vor allem Kredite von Banken aus Deutschland zu einfacheren und günstigeren Bedingungen) und die Eigenmittelfinanzierung genannt. Bzgl. der Eigenmittelfinanzierung hat eine Bank auch angemerkt, dass vor der Zinswende aufgrund der niedrigen Finanzierungskosten Kredite auch bei Vorhandensein von Eigenmitteln aufgenommen und anstelle dieser für Finanzierungen verwendet wurden, was mittlerweile nicht mehr der Fall ist. Auch würden Sonderrückzahlungen bestehender variabel verzinster Kredite aus Eigenmitteln erfolgen.
26 In der Umfrage wird nach den vollständig abgelehnten Kreditanträgen gefragt. In Tabelle 2 sind diesbezügliche Ergebnisse invertiert enthalten (als genehmigte Kreditanträge), um expansive Entwicklungen einheitlich mit positiven Werten bzw. restriktive Entwicklungen einheitlich mit negativen Werten darzustellen.
27 Echte Neukreditvergabe ohne neuverhandelte Kredite österreichischer Banken an Ansässige im Euroraum; Quelle: EZB.
28 Im Unterschied zum aggregierten Ergebnis aller teilnehmenden Banken hat eine Bank einen starken Rückgang der Nachfrage nach Konsum- und sonstigen Krediten gemeldet und dies hauptsächlich mit gesunkenem Konsumentenvertrauen, den gestiegenen Zinsen und vermehrter Eigenfinanzierung aus Ersparnissen begründet.
29 Erhoben im Zuge der ergänzenden Fragestellung nach den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und des Anstiegs der Energiekosten auf das Kreditgeschäft (siehe auch den letzten Absatz in Kapitel 1).
30 Einige Refinanzierungsmöglichkeiten, nach denen standardmäßig gefragt wird (Verbriefung von Krediten, außerbilanzielle Übertragung von Kreditrisiken), haben zuletzt für die an der Umfrage teilnehmenden Banken nur eine untergeordnete Rolle gespielt und sind nicht in der Tabelle enthalten.
31 Gefragt wurde nach den Auswirkungen neuer regulatorischer oder aufsichtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit Eigenkapital, Verschuldungsobergrenzen, Liquidität oder Risikovorsorge.
32 Konkret wird gefragt, welche Auswirkungen die NPL-Quote auf die Kreditvergabepolitik der Banken hat. Die NPL-Quote ist definiert als der prozentuale Anteil des NPL-Bestands (brutto) in der Bankbilanz am Bruttobuchwert der Kredite. Anmerkung: NPL = non-performing loan/notleidender Kredit.
33 https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/statistics/html/index.en.html.
34 https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/risk-dashboard.
35 Für nähere Informationen zu notleidenden Krediten und anderen für die Finanzmarktstabilität relevanten Entwicklungen siehe die halbjährlichen Finanzmarktstabilitätsberichte der OeNB: https://www.oenb.at/Publikationen/Finanzmarkt/Finanzmarktstabilitaetsbericht.html.
Schwächere Nachfrage nach Investitionskrediten
Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom April 2023 36
Gerald Hubmann 37
Seit dem dritten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Investitionsfinanzierungen rückläufig. Hintergrund ist die konjunkturelle Eintrübung infolge der globalen wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen (Kürzung oder Verschiebung von Investitionen). Im ersten Quartal 2023 ist erstmals seit dem vierten Quartal 2021 auch die Kreditnachfrage zur Finanzierung von Lagerhaltung und Betriebsmitteln nicht mehr deutlich gestiegen. Das dürfte mit dem Auslaufen der Lieferkettenengpässe in Zusammenhang stehen.
Die Banken haben ihre Angebotspolitik für Unternehmenskredite seit dem zweiten Quartal 2022 umfassend verschärft – hauptsächlich aufgrund einer ungünstigeren Risikoeinschätzung.
Nach dem überaus starken Rückgang im dritten und vierten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Wohnbaukrediten im ersten Quartal 2023 abermals gesunken, jedoch moderater als zuvor. Als wesentliche Gründe für den Nachfragerückgang wurden die gestiegenen Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage genannt. Kredite sind weniger leistbar geworden.
Angebotsseitig blieben die bankinternen Richtlinien und die Margen für Wohnbaukredite im ersten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Die Richtlinien wurden zuletzt im dritten Quartal 2022 verschärft. Die Margen wurden seit 2021 kaum geändert.
Der geldpolitische Kurswechsel der EZB hat die Ertragslage der österreichischen Banken verbessert (höheres Zinsergebnis). Negative Auswirkungen des Kurswechsels auf die finanzielle Lage der Banken bleiben auf absehbare Zeit moderat und beeinflussen Kreditangebot und Kreditvergabekapazität der Banken nur gering.
Die Entwicklungen im Kreditgeschäft sind immer auch vor dem allgemeinen konjunkturellen Hintergrund zu beurteilen und vollziehen sich weiterhin im Umfeld bzw. Nachgang globaler wirtschaftlicher und politischer Verwerfungen (Krieg in der Ukraine, Lieferkettenprobleme, Preisschocks, Abkühlung der Weltkonjunktur). Stimmung und Aussichten sind zuletzt aber besser geworden, die Lieferketten stabilisieren sich wieder. Die Mitte 2022 von der EZB begonnene, zur Inflationsbekämpfung notwendige Straffung der Geldpolitik (vor allem die Erhöhung der Leitzinsen) bremst die Wachstumsaussichten allerdings. In Summe wird daher nur ein moderater Aufschwung erwartet.
Im Jahr 2022 ist das österreichische BIP real um 5,0% gewachsen, dies vor allem aufgrund des starken Wachstums im ersten Halbjahr, das noch von coronabedingten Aufholprozessen geprägt war. Im zweiten Halbjahr hat sich die Konjunktur aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der hohen Inflation eingetrübt. WIFO und IHS erwarten in ihren Prognosen vom März 2023 eine weitere Stagnation bis Mitte 2023 und danach ein vorerst verhaltenes Wachstum der österreichischen Wirtschaft. Für das Gesamtjahr 2023 wird ein BIP-Wachstum von 0,3% (WIFO) bzw. 0,5% (IHS) erwartet, für 2024 eines von 1,8% bzw. 1,4%. Nach dem Rückgang der Bruttoanlageinvestitionen um 0,9% im Jahr 2022 erwarten beide Institute auch für 2023 eine schwache Investitionsdynamik, wobei das IHS (–0,7%) pessimistischer ist als das WIFO (+0,0%). Für 2024 prognostizieren sowohl WIFO als auch IHS ein Wachstum der Bruttoanlageinvestitionen um 1,0%. Die HVPI-Inflation wird laut aktueller OeNB-Prognose vom März 2023 im Jahr 2023 mit 6,9% weiterhin hoch sein – nach 8,6% im Jahr 2022. Für 2024 wird ein Rückgang der HVPI-Inflation auf 4,0% erwartet. Die derzeitige Investitionsschwäche zeigt sich auch in den Umfrageergebnissen zum Kreditgeschäft mit Unternehmen (Kapitel 1). Die hohe Inflation und die damit zusammenhängende geldpolitische Straffung sind wesentliche Gründe der aktuellen Entwicklungen im Kreditgeschäft allgemein.
Kapitel 1 behandelt das Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen, Kapitel 2 das Kreditgeschäft mit privaten Haushalten. Kapitel 3 hat die Refinanzierungssituation der Banken zum Thema. In Kapitel 4 geht es um die Auswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems.
Detaillierte Umfrageergebnisse zu den einzelnen Quartalen seit dem Jahr 2018 sind den Tabellen 1 bis 3 zu entnehmen. Grafik 1 zeigt längerfristige Trends bei den Quartalsveränderungen hinsichtlich Kreditrichtlinien und Kreditnachfrage. Die Grafiken 2 und 3 stellen die Entwicklung der Nachfrage nach Unternehmenskrediten bzw. privaten Wohnbaukrediten und ihre jeweiligen Einflussfaktoren dar. Kasten 1 am Ende des Artikels enthält u. a. Erläuterungen zu ausgewählten Fachbegriffen.
1 Kreditgeschäft mit Unternehmen: Nachfrage nach Investitionskrediten sinkt seit Mitte 2022
Die Richtlinien für Unternehmenskredite wurden im ersten Quartal 2023 leicht verschärft, nachdem sie bereits in den drei Quartalen davor wiederholt in nennenswertem Ausmaß verschärft wurden (Tabelle 1 und Grafik 1 38 ). Für das zweite Quartal 2023 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken weitgehend unveränderte Richtlinien. Als Hauptgrund für die Verschärfungen in den letzten vier Quartalen nannten die befragten Banken eine ungünstigere Risikoeinschätzung (allgemeine Wirtschaftslage, Lage und Kreditwürdigkeit der Unternehmen, in geringem Ausmaß die Werthaltigkeit von Sicherheiten). Als Faktoren mit leicht verschärfendem Einfluss auf die Kreditrichtlinien wurden zudem die Refinanzierungsbedingungen der Banken (für das dritte Quartal 2022 und das erste Quartal 2023) und die Risikotoleranz der Banken (für das zweite und vierte Quartal 2022) genannt.
Die Margen für Unternehmenskredite blieben im ersten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Im zweiten, dritten und vierten Quartal 2022 wurden sie allerdings von der Mehrheit der befragten Banken erhöht (verschärft). Bereits im ersten Quartal 2022 war es zu leichten Margenerhöhungen gekommen. Die Aussagen beziehen sich sowohl auf Margen für durchschnittliche Kredite als auch (geringfügig abgeschwächt) auf Margen für risikoreichere Kredite. Weiters ist es seit dem zweiten Quartal 2022 auch zu leichten Verschärfungen anderer Kreditbedingungen (z. B. Erfordernisse für Sicherheiten, Höhe des Kredits oder Kreditrahmens, Fristigkeit, Zusatz- oder Nebenvereinbarungen zu Kreditverträgen) gekommen. Hauptgründe für die angesprochenen Verschärfungen von Margen und anderen Kreditbedingungen waren die Risikoeinschätzung durch die Banken (allgemeine Wirtschaftslage, Lage und Kreditwürdigkeit der Unternehmen) und ihre Refinanzierungsbedingungen (vor allem für das zweite und dritte Quartal 2022 als Grund genannt). Als weitere Gründe nannten die Banken ihre Risikotoleranz (vor allem im vierten Quartal 2022), ihr Eigenkapital bzw. damit verbundene Kosten (im zweiten, dritten und vierten Quartal 2022) und ihre Liquiditätssituation (im dritten und vierten Quartal 2022).
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 bis 8 Banken | ||||||||||||||||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q2 | Q4 | Q1 | Q2 | |
Kreditrichtlinien | ||||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –3 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –2 | –3 | –3 | –2 | –1 |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | –2 | –2 | –1 | 0 |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –2 | 1 | 0 | –1 | –1 | –1 | –2 | –3 | –3 | –1 | –2 |
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) | 0 | 1 | 0 | –1 | 0 | –1 | –3 | –2 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –2 | –2 | 0 | 0 |
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –1 | –3 | –3 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –2 | –3 | –2 | –2 | –2 |
Kreditbedingungen insgesamt | ||||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 1 | 1 | 2 | –2 | –3 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –2 | –3 | –4 | –3 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 1 | 1 | –2 | –2 | –2 | –2 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –1 | –2 | –3 | –2 | .. |
Kredite an große Unternehmen | 0 | 2 | 1 | 2 | –1 | –3 | –2 | –1 | –1 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | –2 | –3 | –2 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | ||||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | 1 | 2 | 4 | 3 | –3 | –3 | –3 | –1 | 2 | 1 | 2 | 1 | –2 | –5 | –6 | –6 | –1 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | 1 | 2 | 4 | 2 | –1 | –2 | –3 | –1 | 2 | 1 | 2 | 0 | –1 | –4 | –5 | –5 | 0 | .. |
Kredite an große Unternehmen | 0 | 2 | 5 | 3 | –3 | –5 | –3 | 0 | 3 | 1 | 2 | 1 | –1 | –5 | –5 | –5 | –1 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | ||||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –1 | 0 | 0 | 1 | –4 | –6 | –4 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | –3 | –4 | –4 | –5 | –1 | .. |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –1 | 0 | 0 | 0 | –2 | –4 | –5 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | –2 | –3 | –3 | –4 | 0 | .. |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 0 | 0 | 2 | –4 | –6 | –4 | –2 | –1 | 0 | 0 | 0 | –2 | –4 | –4 | –5 | –1 | .. |
Genehmigte Kreditanträge | ||||||||||||||||||
Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen | –1 | –1 | –2 | –1 | 0 | 0 | –3 | –1 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –3 | –2 | –1 | .. |
Kreditnachfrage | ||||||||||||||||||
Unternehmen gesamt | –2 | 0 | –1 | 1 | 5 | 6 | 2 | –2 | –1 | 3 | 2 | 3 | 2 | 4 | 2 | –1 | –2 | 0 |
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen | –2 | –1 | –1 | 1 | 3 | 4 | 0 | –3 | –2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 | 1 | –4 | –2 | –1 |
Kredite an große Unternehmen | –1 | 1 | 0 | 1 | 5 | 7 | 2 | –2 | –1 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | –1 | –1 | 0 |
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) | 0 | 2 | 1 | 1 | 6 | 5 | 1 | –3 | –2 | 2 | 0 | 4 | 3 | 7 | 6 | 3 | 2 | 0 |
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) | –1 | –1 | –1 | 2 | 1 | 6 | 2 | –1 | 0 | 3 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | –3 | –3 | 1 |
Quelle: OeNB. | ||||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | ||||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Lockerung von Richtlinien, Bedingungen und Margen (geringere Margen), Anstieg der genehmigten Kreditanträge, Anstieg der Nachfrage; negativ = umgekehrte Entwicklungen. |
Für das erste Quartal 2023 meldeten die heimischen Banken, dass die Kreditnachfrage von Unternehmen insgesamt etwas gesunken ist. Bereits im vierten Quartal 2022 ist ein über eineinhalb Jahre dauernder Trend einer insgesamt steigenden Nachfrage zu einem Halt gekommen. Im Detail zeigen sich aber differenzierte Entwicklungen. Seit dem vierten Quartal 2022 ist vor allem die Nachfrage seitens kleiner und mittlerer Unternehmen und die Nachfrage nach langfristigen Krediten gesunken. Die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten ist in den beiden letzten Quartalen noch gewachsen, die Kreditnachfrage großer Unternehmen hat stagniert. Schon vom vierten Quartal 2021 bis zum dritten Quartal 2022 entwickelte sich die Nachfrage nach kurzfristigen Krediten und jene seitens großer Unternehmen expansiver als jene nach langfristigen Krediten und jene seitens kleiner und mittlerer Unternehmen. Im Ausblick auf das zweite Quartal 2023 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken kaum Änderungen bei der Kreditnachfrage.
Vom vierten Quartal 2021 bis zum vierten Quartal 2022 war der Finanzierungsbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel der dominierende Grund für den Anstieg der Nachfrage nach (kurzfristigen) Krediten (Grafik 2). Der langfristige Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen hat sich viel schwächer entwickelt. Seit dem dritten Quartal 2022 ist die Nachfrage nach Investitionsfinanzierungen rückläufig (Anlageinvestitionen als Faktor mit zuletzt dämpfender Wirkung auf die Kreditnachfrage, siehe Grafik 2). Im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 wurde die Nachfrage nach Unternehmenskrediten auch durch die gestiegenen Zinsen, die vermehrte Nutzung alternativer Finanzierungsquellen sowie (nur im vierten Quartal 2022) einen geringeren Kreditbedarf für Fusionen/Übernahmen und Unternehmensumstrukturierungen gedämpft.
Im zweiten, insbesondere aber im dritten und im vierten Quartal 2022 haben die Banken öfter Kreditanträge von kleinen und mittleren Unternehmen abgelehnt. 39 Im ersten Quartal 2023 blieb die Ablehnungsrate im Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen in etwa auf dem Niveau des Vorquartals. Die Ablehnungsrate im Kreditgeschäft mit großen Unternehmen ist in den letzten Quartalen nur geringfügig gestiegen.
Die Entwicklungen im Kreditgeschäft seit Beginn des letzten Jahres sind eine Folge der globalen wirtschaftlichen Verwerfungen und des Kriegs in der Ukraine. Der Krieg hat die bereits vorher bestehenden Lieferkettenprobleme sowie den Preisauftrieb insbesondere bei Energie und Rohstoffen erheblich verschärft. Die gestiegene Nachfrage nach kurzfristigen Krediten zur Finanzierung von Lagerhaltung und Betriebsmitteln ist eine unmittelbare Folge davon. Aufgrund der Lieferkettenprobleme haben Unternehmen vorsorglich ihre Lagerbestände aufgebaut, um selbst produktions- und lieferfähig zu bleiben – ein Strategiewechsel von „just-in-time“ zu „just-in-case“. Mittlerweile stabilisieren sich die Lieferketten aber wieder. Umfassende Preissteigerungen haben generell den Liquiditätsbedarf der Unternehmen erhöht. Unsicherheit, Preisauftrieb und die Abkühlung der globalen Konjunktur wirken andererseits dämpfend auf die Nachfrage nach langfristigen Krediten, weil Investitionen zurückgenommen oder verschoben werden. Angebotsseitig haben der Krieg und seine Folgen die Banken zu verschärften, an die Situation angepassten Risikoanalysen und zu strengeren Kreditvergabeentscheidungen veranlasst. Hierbei spielt nunmehr das Ausmaß der Abhängigkeit der Unternehmen von Energie bzw. Energiepreisen eine wichtige Rolle.
2 Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten weiterhin rückläufig
Nachdem die Kreditrichtlinien für private Wohnbaukredite im dritten Quartal 2022 deutlich verschärft worden waren, blieben sie in den beiden Folgequartalen weitgehend unverändert (Tabelle 2 und Grafik 1). Auch für das zweite Quartal 2023 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken weitgehend unveränderte Richtlinien. Als Gründe für die Verschärfungen im dritten Quartal 2022 wurden eine ungünstigere Risikoeinschätzung (insbesondere bzgl. der Aussichten und voraussichtlichen Preisentwicklung am Wohnimmobilienmarkt, was sich in diesem Fall auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten bezieht) und ihre Risikotoleranz angeführt, sowie die im August 2022 in Kraft getretene „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ (KIM-VO) 40 , die eine neue Rechtslage für die Vergabe von Wohnbaukrediten hergestellt hat.
Analog zu den Kreditrichtlinien blieben auch die Kreditbedingungen für Wohnbaukredite im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 weitgehend unverändert – nach Verschärfungen im dritten Quartal 2022 (höhere Erfordernisse für Sicherheiten, geringere Beleihungsquote), die im Zusammenhang mit der KIM-VO zu sehen sind. Die Margen für Wohnbaukredite wurden seit 2021 kaum geändert.
Nach dem überaus starken Rückgang im dritten und vierten Quartal 2022 meldeten die Banken, dass die Nachfrage nach Wohnbaukrediten im ersten Quartal 2023 abermals gesunken ist, aber moderater als zuvor. Das wurde in der letzten Umfrage (Jänner 2022) auch in etwa so erwartet. Für das zweite Quartal 2023 gehen die befragten Banken von einer weitgehend unveränderten Nachfrage (auf niedrigem Niveau) aus. Der Rückgang in der zweiten Jahreshälfte 2022 ist die deutlichste diesbezügliche Änderung seit Bestehen der Umfrage über das Kreditgeschäft 41 und hat eine langjährige, expansive Entwicklung (seit ca. 2012 in den Umfrageergebnissen erkennbar; Stagnation bzw. leichtes Wachstum auf hohem Niveau in den letzten beiden Jahren) beendet.
Als Hauptgrund für den Rückgang der Nachfrage seit Mitte 2022 wurde das allgemeine Zinsniveau genannt (Grafik 3). Im Juli 2022 hat die EZB – nach Ankündigung im Juni 2022 – mit der schrittweisen Erhöhung ihrer Leitzinsen begonnen, wodurch das allgemeine Zinsniveau und somit auch die Zinsen für neue Wohnbaukredite bzw. die Finanzierungskosten für Wohnbau spürbar gestiegen sind. 42 Als weitere Gründe für den Nachfrageeinbruch wurden die Aussichten und die voraussichtliche Preisentwicklung am Wohnimmobilienmarkt sowie das in Folge des Kriegs in der Ukraine und der (erwarteten) Konjunktureintrübung gesunkene Konsumentenvertrauen genannt (letzteres nicht mehr für das erste Quartal 2023). Für das vierte Quartal 2022 wurden mit der Reduktion bzw. dem Wegfallen von Umschuldungen und der verstärkten Nutzung alternativer Finanzierungsquellen weitere, aber weniger relevante Gründe für die gesunkene Nachfrage genannt.
Im ersten Quartal 2023 ist der Anteil abgelehnter Kreditanträge für Wohnbau im Vergleich zum Vorquartal gestiegen, nachdem er bereits im dritten Quartal 2022 deutlich angewachsen war. 43 Im vierten Quartal 2022 blieb er weitgehend unverändert (und somit auf dem erhöhten Niveau des dritten Quartals 2022). Davor gab es vom ersten Quartal 2015 (erstmalige Fragestellung zum Thema) bis zum zweiten Quartal 2022 nur vereinzelt Meldungen über Änderungen beim Anteil der abgelehnten Kreditanträge zur Wohnbaufinanzierung. Für die Entwicklung des Anteils der abgelehnten Kreditanträge werden standardmäßig in der Umfrage keine Gründe erhoben. Die derzeit erhöhte Ablehnungsrate lässt sich jedoch gut vor dem Hintergrund der verschärften Angebotspolitik der Banken und des herausfordernden Umfelds (Leistbarkeit, Zinswende, Inflation, Unsicherheit) erklären.
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 Banken | ||||||||||||||||||
Wohnbaukredite | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | |
Kreditrichtlinien | –2 | –2 | –1 | –1 | 0 | –2 | –1 | –1 | 0 | 1 | –1 | –1 | –1 | –2 | –4 | –1 | 0 | 1 |
Kreditbedingungen insgesamt | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | –3 | –1 | 1 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | 2 | 2 | 3 | 1 | 0 | –2 | 0 | –4 | 0 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 1 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | –2 | –3 | –1 | –2 | –1 | –1 | –1 | –1 | 0 | 0 | 0 | –1 | 1 | .. |
Genehmigte Kreditanträge
(Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen) |
–1 | –1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –5 | –1 | –3 | .. |
Kreditnachfrage | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | –1 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 | –5 | –6 | –3 | –1 |
Konsumkredite und sonstige Kredite | ||||||||||||||||||
Kreditrichtlinien | 0 | –2 | –2 | –1 | 0 | –3 | –2 | –3 | –1 | –1 | 0 | 0 | 1 | –1 | –1 | –2 | 0 | 0 |
Kreditbedingungen insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | –2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | 0 | .. |
Margen für durchschnittliche Kredite | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | –1 | –1 | –1 | 0 | 1 | 0 | –1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | .. |
Margen für risikoreichere Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | –2 | –2 | –1 | –2 | –1 | –1 | –1 | –2 | –1 | 1 | 0 | 0 | 0 | .. |
Genehmigte Kreditanträge
(Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen) |
0 | 1 | –1 | –1 | 0 | –3 | –3 | –1 | –1 | –1 | –2 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | 0 | .. |
Kreditnachfrage | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | –4 | –1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 1 | –1 | 0 | –2 |
Quelle: OeNB. | ||||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | ||||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Lockerung von Richtlinien, Bedingungen und Margen (geringere Margen), Anstieg der genehmigten Kreditanträge, Anstieg der Nachfrage; negativ = umgekehrte Entwicklungen. |
Neben den Umfrageergebnissen zeigt auch ein Blick auf die Monetärstatistik starke Änderungen im Geschäft mit Wohnbaukrediten in Österreich. Von August 2021 bis Juli 2022 wurden neue Wohnbaukredite 44 im durchschnittlichen monatlichen Volumen von 2,4 Mrd EUR vergeben (Monatswerte immer zwischen 2 Mrd EUR und 3,1 Mrd EUR; 2,8 Mrd EUR im Juli 2022). Im August 2022 betrug das Neukreditvolumen nur mehr 1,4 Mrd EUR, und es ist bis Februar 2023 weiter auf 0,8 Mrd EUR gesunken. Dieser ausgeprägte Rückgang ist auf die oben beschriebenen Gründe zurückzuführen, wobei er hauptsächlich nachfrageseitig bestimmt sein dürfte. Die von den Banken gemeldeten Rückgänge bei der Kreditnachfrage waren deutlich ausgeprägter als die gemeldeten angebotsseitigen Verschärfungen. Für den abrupten Rückgang von Juli auf August 2022 dürften Vorzieheffekte in Zusammenhang mit der im August 2022 in Kraft getretenen KIM-VO verantwortlich sein (vorgezogene Nachfrage, um den verschärften Regeln zu entgehen) – und Vorzieheffekte aufgrund der erwarteten Zinsanstiege.
Bei Konsum- und sonstigen Krediten gab es im ersten Quartal 2023 keine Änderungen bei Angebot und Nachfrage (Tabelle 2 und Grafik 1). Im vierten Quartal 2022 wurden die Kreditrichtlinien noch etwas verschärft (aufgrund einer geänderten Risikoeinschätzung durch die Banken). Für das zweite Quartal 2023 wird eine leicht geringere Nachfrage erwartet.
3 Etwas verschlechterte Refinanzierungsbedingungen für Banken
Im ersten Quartal 2023 haben sich die Bedingungen für die Refinanzierung der Banken über mittel- bis langfristige Anleihen und am kurzfristigen Geldmarkt (Laufzeit von über einer Woche) etwas verschlechtert (Tabelle 3 45 ). Für das zweite Quartal 2023 werden weitere leichte Verschlechterungen bei der Refinanzierung über mittel- bis langfristige Anleihen erwartet – sowie ein Rückgang der langfristigen Kundeneinlagen (über ein Jahr Bindung).
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich | ||||||||||||||||||
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Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 8 Banken | ||||||||||||||||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||||||||||
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | |
Retail-Refinanzierung | ||||||||||||||||||
Kurzfristige Einlagen (bis zu einem Jahr) | 1 | 3 | 0 | 0 | –1 | 2 | 1 | 4 | 2 | 2 | 3 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 |
Langfristige Einlagen (über ein Jahr) | 0 | –1 | –2 | 0 | –4 | 0 | 0 | 3 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | –2 | 0 | 1 | 1 | –3 |
Unbesicherter Interbankengeldmarkt | ||||||||||||||||||
Sehr kurzfristiger Geldmarkt (bis zu einer Woche) | 1 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | 2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | –1 | –1 | –1 | –1 |
Kurzfristiger Geldmarkt (über eine Woche) | 0 | 0 | 0 | 0 | –5 | –2 | 2 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | –1 | 1 | –1 | –1 | –2 | –1 |
Großvolumige Schuldtitel | ||||||||||||||||||
Kurzfristige Schuldtitel3 | 1 | 0 | 0 | 0 | –1 | –1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | –1 | –1 | –1 | –1 |
Mittel- bis langfristige Schuldtitel | 3 | 4 | 3 | 1 | –4 | –4 | 3 | 5 | 5 | 2 | 3 | 1 | –4 | –5 | –5 | 0 | –2 | –2 |
Quelle: OeNB. | ||||||||||||||||||
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal. | ||||||||||||||||||
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Positiv = Verbesserung, negativ = Verschlechterung. |
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3 Antworten von 3 bis 6 Banken. |
Bereits in den ersten drei Quartalen 2022 war es zu wiederholten und ausgeprägten Verschlechterungen bei der Refinanzierung über mittel- bis langfristige Anleihen gekommen. Im Lauf des Jahres 2022 (vor allem bis Oktober) sind allgemein die Zinsen auf den Anleihemärkten deutlich gestiegen.
4 Auswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems
Im Rahmen der Umfrage über das Kreditgeschäft werden die Banken halbjährlich zu den Auswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems befragt. Thematisiert wurden dabei zuletzt das geldpolitische Portfolio an Vermögenswerten 46 , die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte und erstmalig die Leitzinsentscheidungen 47 .
Im letzten Halbjahr (viertes Quartal 2022 und erstes Quartal 2023) führte das geldpolitische Portfolio an Vermögenswerten zu keinen nennenswerten Änderungen der finanziellen bzw. bilanziellen Lage der österreichischen Banken. Zuvor hatte sich – gemäß den Umfrageergebnissen – das geldpolitische Portfolio des Eurosystems über Jahre hinweg (teilweise deutlich) negativ auf das Zinsergebnis der Banken und somit ihre Ertragslage ausgewirkt, sowie positiv auf die Liquidität der Banken und ihre Finanzierungsbedingungen am Markt. Für das nächste Halbjahr (zweites und drittes Quartal 2023) erwarten die Banken nachteilige Auswirkungen in beschränktem Umfang auf ihre Liquidität, ihre Finanzierungsbedingungen und ihre Ertragslage. Seit Juli 2022 führt das Eurosystem keine Nettowertpapierkäufe mehr durch, Tilgungsbeträge von bereits gekauften Wertpapieren wurden bis Februar 2023 in vollem Umfang reinvestiert. Seit März 2023 reduziert das Eurosystem seine Wertpapierbestände maßvoll, da Tilgungsbeträge nicht mehr in vollem Umfang reinvestiert werden.
Die Angebotspolitik der Banken (Kreditrichtlinien, Kreditbedingungen) und das Kreditvolumen waren bis Mitte 2022 kaum vom geldpolitischen Portfolio beeinflusst. Im letzten Halbjahr hat es etwas zur Verschärfung der Angebotspolitik im Unternehmenskundengeschäft (nicht im Privatkundengeschäft) beigetragen – und soll diesbezüglich auch im nächsten Halbjahr leicht verschärfend wirken. Das Kreditvolumen war im letzten Halbjahr weitgehend unbeeinflusst vom geldpolitischen Portfolio und soll auch im nächsten Halbjahr davon unbeeinflusst bleiben.
Von September 2019 bis Dezember 2021 wurden vom Eurosystem im Quartalsabstand zehn gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren durchgeführt (dritte Reihe der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte). Insgesamt wurden diese mit attraktiven Bedingungen ausgestatteten Geschäfte von den Banken sehr gut angenommen. Die Teilnahme an einzelnen Geschäften war stark. Für die Banken ergaben sich dadurch gemäß den Umfrageergebnissen durchwegs sehr positive Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation (betreffend Liquidität, Refinanzierungssituation, Profitabilität, Fähigkeit zur Erfüllung regulatorischer oder aufsichtlicher Anforderungen), die sich auch im zweiten und dritten Quartal 2022 fortgesetzt gezeigt haben – vor allem hinsichtlich Liquidität und Profitabilität. Für das letzte Halbjahr (viertes Quartal 2022 und erstes Quartal 2023) haben die Banken im Aggregat der Antworten jedoch kaum noch zusätzliche positive Effekte der Geschäfte gemeldet. 48 Für das nächste Halbjahr (zweites und drittes Quartal 2023) erwarten die befragten Banken negative Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation (ausgehend von der Situation der Vorperiode). Negative Auswirkungen auf ihre Angebotspolitik und das vergebene Kreditvolumen werden von den Banken nur in geringem Ausmaß erwartet. Hintergrund des (erwarteten) Richtungswechsels bei den Auswirkungen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte ist ihr planmäßiges Auslaufen seit September 2022. Die erhaltenen Mittel müssen von den Banken zurückgezahlt werden. Weiters wurden mit Wirkung vom 23. November 2022 die Bedingungen der Geschäfte (vor allem die Verzinsung) geändert bzw. an die Lage nach der Zinswende angepasst. Beim Abschluss der Geschäfte bzw. bei der ursprünglichen Konditionierung war ein höheres Zinsniveau noch nicht absehbar.
Gemäß den Ergebnissen aus früheren Umfragerunden haben die Banken die durch die Geschäfte erhaltenen Mittel vor allem für die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte verwendet – was dem erklärten Zweck dieser Geschäfte entspricht – sowie für die Liquiditätshaltung innerhalb des Eurosystems. 49
Die Leitzinsentscheidungen haben sich im letzten Halbjahr (viertes Quartal 2022 und erstes Quartal 2023) überaus positiv auf die Ertragslage der Banken ausgewirkt. Die Umfrageergebnisse zeigen das sehr deutlich. Die höheren Leitzinsen bzw. das dadurch gestiegene Zinsniveau hat das Zinsergebnis der Banken aufgrund von Margeneffekten steigen lassen. Vereinzelt wurde auch von leicht negativen Volumeneffekten auf das Zinsergebnis berichtet, die das Gesamtbild aber nicht trüben konnten. Im Gegensatz zum Zinsergebnis wurden die Gebühren- und Provisionserträge von den Leitzinserhöhungen gedämpft – aber nur leicht. Auf die Kapitalertragssituation sowie den Rückstellungs- und Wertberichtigungsbedarf der Banken hatten die Leitzinsentscheidungen kaum Einfluss. Die Entwicklungen des letzten Halbjahrs sollen sich im Ausblick auf das nächste Halbjahr (zweites und drittes Quartal 2023) in ähnlicher Intensität fortsetzen und die Ertragslage insgesamt weiter positiv beeinflussen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der geldpolitische Kurswechsel die Ertragslage der österreichischen Banken hinsichtlich des Zinsergebnisses verbessert hat. Negative Auswirkungen des Kurswechsels auf die finanzielle Lage der Banken bleiben auf absehbare Zeit moderat und beeinflussen Kreditangebot und Kreditvergabekapazität der Banken nur gering.
Die Zentralbanken des Euroraums – in Österreich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – führen gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2003 viermal jährlich eine Umfrage über das Kreditgeschäft im Euroraum durch, um ihren Informationsstand über das Kreditvergabeverhalten der Banken und das Kreditnachfrageverhalten von Unternehmen und privaten Haushalten zu verbessern. Dabei werden rund 160 führende Banken aus allen Ländern des Euroraums befragt, darunter acht Institute aus Österreich. Seit der Umfrage für das erste Quartal 2015 wird ein revidierter und erweiterter Fragebogen verwendet. Mit der Umfrage für das erste Quartal 2022 wurden einige der bestehenden Standardfragen erweitert.
Kreditrichtlinien sind die internen Kriterien (sowohl die schriftlich festgelegten als auch die ungeschriebenen), die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bank Kredite vergeben möchte.
Kreditbedingungen sind die speziellen Verpflichtungen, auf die sich Kreditgeber und Kreditnehmer geeinigt haben (z. B. Margen, Nebenkosten, Sicherheitserfordernisse usw.).
Kreditmargen sind Aufschläge auf relevante Referenzzinssätze bzw. die Differenzen zwischen Kreditzinssätzen und Refinanzierungszinssätzen. Im Rahmen der Umfrage über das Kreditgeschäft im Euroraum wird bei einer Verringerung der Margen von einer Lockerung und bei einer Erhöhung der Margen von einer Verschärfung gesprochen. Eine Lockerung der Margen ist für Kreditnehmer positiv, schränkt aber unmittelbar die Ertragsmöglichkeiten der Banken als Kreditgeber ein.
Der Saldo aus positiven und negativen Antworten errechnet sich aus der Anzahl der Banken, die auf eine Frage in positiver Richtung antworten (z. B. Lockerung der Margen, Steigerung der Nachfrage) abzüglich der Anzahl der Banken, die auf eine Frage in negativer Richtung antworten (z. B. Verschärfung der Margen, Rückgang der Nachfrage). Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen hier als Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
Der Nettoprozentsatz ist der Saldo aus positiven und negativen Antworten im Verhältnis zur Anzahl der Antworten insgesamt. Wenn beispielsweise von acht antwortenden Banken zwei angeben, dass die Nachfrage nach Wohnbaukrediten gestiegen ist, eine angibt, dass die Nachfrage gesunken ist und die übrigen fünf angeben, dass die Nachfrage unverändert geblieben ist, dann ergibt sich ein Saldo von +1 bzw. ein Nettoprozentsatz von +12,5 (⅛). In diesem Beispiel gibt ein Überhang von nur einer Bank eine Nachfragesteigerung an – zu wenig, um daraus eine allgemeine Aussage abzuleiten. In einem solchen Fall muss von einer weitgehend unveränderten Situation ausgegangen werden.
Veröffentlichungshinweise: Der Artikel zur Umfrage über das Kreditgeschäft erscheint regelmäßig in der OeNB-Publikationsreihe „Statistiken – Daten & Analysen“ und wird vorab auf der OeNB-Website veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen und Daten zu den Österreich-Ergebnissen ( https://www.oenb.at/Geldpolitik/Erhebungen/umfrage-ueber-das-kreditgeschaeft.html ). Euroraum-Ergebnisse veröffentlicht die EZB ( https://www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_lending_survey/html/index.en.html ).
36 Das Eurosystem, bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums (in Österreich die OeNB), führt jedes Quartal eine Umfrage durch, um Informationen über Angebot und Nachfrage im Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen und privaten Haushalten zu erheben. Befragt werden dabei leitende Kreditmanagerinnen und Kreditmanager großer Banken. Methodisch ist die Umfrage eine qualitative Erhebung. Die Antworten werden auf einer Ordinalskala erfasst. Die Fragen beziehen sich auf Veränderungen zur Vorperiode und die Gründe dafür. Die diesem Bericht zugrunde liegende Umfrage wurde in der zweiten Märzhälfte durchgeführt. Redaktionsschluss für sonstige Daten: 26. April 2023.
37 Oesterreichische Nationalbank, Referat Konjunktur, gerald.hubmann@oenb.at.
38 Grafik 1 stellt die Entwicklungen anhand des gleitenden Durchschnitts der letzten vier Quartale dar, wodurch die Ergebnisse geglättet werden. Eventuell von der Beschreibung abweichende Einzelquartalszahlen stellen daher keinen inhaltlichen Widerspruch dar.
39 In der Umfrage wird nach vollständig abgelehnten Kreditanträgen gefragt. In Tabelle 1 sind diesbezügliche Ergebnisse invertiert enthalten (als genehmigte Kreditanträge), um expansive Entwicklungen einheitlich mit positiven Werten bzw. restriktive Entwicklungen einheitlich mit negativen Werten darzustellen.
40 Ziel der Verordnung ist die Begrenzung von zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung in einem herausfordernden Umfeld (Eintrübung der Wirtschaftslage, Zinswende, gestiegene Immobilienpreise und bisherige Kreditvergabepraxis). Der Fokus wird dabei auf die finanzielle Belastung bzw. Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmenden gelegt. Durch die KIM-VO wurde für Wohnbaukredite eine maximale Beleihungsquote von 90 %, eine maximale Schuldendienstquote von 40 % und eine maximale Laufzeit von 35 Jahren festgelegt, wobei Ausnahmen von diesen Vorgaben in beschränktem Umfang möglich sind. Siehe die Presseaussendung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 20. Juni 2022, https://www.fma.gv.at/fma-erlaesst-verordnung-fuer-nachhaltige-vergabestandards-bei-der-finanzierung-von-wohnimmobilien-kim-vo/ .
41 Die erste Umfrage über das Kreditgeschäft wurde für das vierte Quartal 2002 durchgeführt. Für das dritte Quartal 2022 meldeten fünf von sieben zu Wohnbaukrediten befragte Banken eine verminderte Nachfrage (Nettoprozentsatz von –71), für das vierte Quartal sechs von sieben Banken (Nettoprozentsatz von –86), wobei die Banken auch hauptsächlich von deutlichen Rückgängen berichteten (und in geringerer Häufigkeit von leichten Rückgängen). Eine ähnlich auffällige Entwicklung bzgl. der Nachfrage nach Wohnbaukrediten gab es vom dritten Quartal 2008 bis zum ersten Quartal 2009 im Zuge der globalen Finanzkrise (Nettoprozentsätze von –60, –60 und –80 für die drei Quartale bei damals fünf befragten Banken).
42 Geldmarktzinsen (z. B. der EURIBOR), an die Zinsen für Wohnbaukredite häufig gebunden sind, steigen schon seit Jahresbeginn 2022. Die Zinsschritte der EZB bzw. ihre Ankündigung im Juni haben die Anstiege intensiviert.
43 In der Umfrage wird nach vollständig abgelehnten Kreditanträgen gefragt. In Tabelle 2 sind diesbezügliche Ergebnisse invertiert enthalten (als genehmigte Kreditanträge), um expansive Entwicklungen einheitlich mit positiven Werten bzw. restriktive Entwicklungen einheitlich mit negativen Werten darzustellen.
44 Echte Neukreditvergabe ohne neuverhandelte Kredite österreichischer Banken an Ansässige im Euroraum; Quelle: EZB.
45 Einige Refinanzierungsmöglichkeiten, nach denen standardmäßig gefragt wird (Verbriefung von Krediten, außerbilanzielle Übertragung von Kreditrisiken), haben zuletzt für die an der Umfrage teilnehmenden Banken nur eine untergeordnete Rolle gespielt und sind nicht in der Tabelle enthalten.
46 Anmerkung: Die Fragestellung ist ab dieser Umfragerunde präzisiert bzw. allgemeiner gefasst („geldpolitisches Portfolio an Vermögenswerten“, nach „Programme zum Ankauf von Vermögenswerten“ in früheren Runden).
47 In früheren Umfragerunden wurden die Auswirkungen des negativen Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität thematisiert. Aufgrund des Endes der Negativzinspolitik der EZB wird diese Frage nicht mehr gestellt.
48 Die individuellen Antworten der befragten Banken bzgl. des letzten Halbjahrs streuen stark und zeigen gegensätzliche Auswirkungen/Betroffenheiten hinter dem weitgehend neutralen Aggregat.
49 Die Mittelverwendung wurde seit der vorletzten Umfragerunde nicht mehr thematisiert.
Automatisierte Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren der Monetärstatistik
Manuel Schubert 50
Für die Erstellung der EZB-Monetärstatistik ist jedes in Österreich ansässige Kreditinstitut dazu verpflichtet, monatlich detaillierte, an die Bilanz angelehnte Informationen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zu melden. Die damit einhergehende große Datenmenge sowie die geringe Zeitspanne bis zur Publikation der Zahlen stellen eine Herausforderung beim Datenqualitätssicherungsprozess dar.
Die OeNB entwickelte nun ein Konzept, durch das sie die Kreditinstitute direkt bei der initialen Meldungslegung über außergewöhnliche Entwicklungen informieren kann; dies war bisher erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Konkret wurden Analyseaggregate aus der granularen Datenbasis zu Bankkrediten und -einlagen definiert, welche sich als relevant für die nachgelagerte Analyse erwiesen hatten. Sollte die Entwicklung eines dieser Aggregate vorgegebene Schwellenwerte übersteigen, wird der Melder, also das Kreditinstitut, über eine automatisierte Rückfrage darüber informiert. Implementieren die Melder die Prüfungen ebenfalls selbst in ihren statistischen Meldesystemen, können sie schon bei der Meldungslegung Kommentare an die OeNB übermitteln.
Dieses Konzept zur automatisierten Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren hat sich als treffsicher und effizient erwiesen, da die Melder mehr Zeit für die Beantwortung der automatisch ausgesendeten Rückfragen haben und der nachgelagerte manuelle Prüfaufwand reduziert wird. Seit Beginn 2022 wird das neue Konzept erfolgreich im Datenaufbereitungsprozess für die EZB-Monetärstatistik angewandt.
Die Monetärstatistik als zentrale statistische Bankenmeldung in Österreich
Jedes in Österreich ansässige Kreditinstitut ist auf Basis einer EZB-Verordnung 51 und der OeNB-Datenmodellverordnung 52 dazu verpflichtet, monatlich detaillierte, an die Bilanz angelehnte Informationen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zu übermitteln. Zweck dieser statistischen Meldung ist vor allem, die Datengrundlage für die geldpolitischen Entscheidungen im Euroraum an die Europäische Zentralbank (EZB) zu liefern (z. B. für die Berechnung der Geldmengenaggregate). Zusätzlich werden die monetärstatistischen Daten auch für die Erstellung nationaler Zahlenaggregate (z. B. zur Entwicklung der Kredite an private Haushalte) verwendet, um die Entwicklung des heimischen Bankensektors im Zeitverlauf messen und daraus verlässliche Vergleiche zu anderen Mitgliedsländern des gemeinsamen Währungsraums erstellen zu können.
Die Daten für die EZB-Monetärstatistik werden in Österreich anhand sogenannter Smart Cubes im Rahmen des Meldewesen-Datenmodells von allen meldepflichtigen Institutionen 53 gemeldet. Die Banken speichern ihre Daten in der Datenbank in multidimensionaler Form und mit einer Vielzahl von beschreibenden Attributen ab. Dies geschieht auf Einzelgeschäftsbasis und auf Basis des Datenmodells, das die Banken gemeinsam mit der OeNB entwickelt haben. Die Daten werden in einen gesonderten „Datenwürfel“ übertragen, dem sogenannten Basic Cube. Aus diesem werden anhand definierter Algorithmen die Smart Cubes erstellt und an die OeNB gesendet. Die Monetärstatistikmeldung umfasst insgesamt drei Smart Cubes: einen für Daten zu Krediten (KRSC), einen zu Einlagen und Sachkonten (ESSC) und einen zu Wertpapieren (WPSC). Diese granularen Finanzdaten werden von der OeNB qualitätsgeprüft, aggregiert und an die jeweiligen Empfänger übermittelt – z. B. an die EZB oder an den Internationalen Währungsfonds (IWF).
Für die Meldeperiode Dezember 2022 bedeutete das konkret, dass 445 meldepflichtige Banken über 1,3 Millionen Datenpunkte im Rahmen dieser Cubes an die OeNB übermittelten. Dieser hohe Detailierungsgrad ermöglicht es, genaue Aussagen zu einzelnen Bilanzposten und ihren Unterpositionen treffen zu können. Neben dem großen Datenvolumen ist allerdings die geringe Zeitspanne zwischen dem Einlangen der Daten bei der OeNB und der Veröffentlichung der wesentlichen Euroraum- bzw. nationalen Aggregate eine Herausforderung für die Datenqualitätssicherung. 54 Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es notwendig, die Daten schon beim Einlangen umfassend automatisiert zu überprüfen, um den Meldern die notwendige Zeit für Erklärungen bzw. Datenkorrekturen zu geben.
Bevor die statistischen Meldungen in die Datenbank übernommen werden, überprüft die OeNB, ob die vorgegebenen technischen Spezifika eingehalten worden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass das Format und die Kopfdaten der Meldedateien den Vorgaben entsprechen und nur festgelegte Dimensionsausprägungen verwendet werden. Beispielsweise müssen Länder- und Währungscodes den jeweiligen ISO-Normen 55 entsprechen. In weiteren Schritten werden automatisierte Checks zur Datenqualität und -entwicklung durchgeführt.
Bei den Datenqualitätsprüfungen wird zwischen zwei Arten von Prüfungen unterschieden: Bei „harten“ Prüfungen ist ein Kommentar oder eine Datenrevision seitens der Melder zwingend erforderlich. Ein Beispiel hierfür wäre die Sicherstellung, dass keine negativen Buchwerte bei Krediten oder Einlagen gemeldet worden sind. Bei „weichen“ Prüfungen bzw. Plausibilisierungsprüfungen führt das Ausbleiben einer Rückmeldung nicht automatisch zu einer Ablehnung der Meldung. Beispielsweise sind Zeitreihenanalysen im Regelfall „weiche“ Plausibilitätsprüfungen, welche nicht zwingend einen Kommentar oder eine Revision erfordern, da hier die gemeldeten Werte den Geschäftsbetrieb der Melder widerspiegeln. Zeitreihenanalysen sind von zentraler Bedeutung, um die Datenentwicklungen im nachgelagerten Qualitätssicherungsprozess bzw. bei der Aufbereitung der Daten für die Analystinnen und Analysten oder die Öffentlichkeit erklären und interpretieren zu können.
Die hohe Granularität der Bankenmeldung und die kurze Zeitspanne für die Datenqualitätsprüfung erforderten die Entwicklung und Implementierung eines Konzepts, welches die Anzahl an ausgesendeten Eingangsprüfungen möglichst zielgerecht und treffsicher macht. Dieses Konzept wird im nachfolgenden Teil vorgestellt.
Automatisierte Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren beim Meldungseingang
Bei der Qualitätssicherung wichtiger Indikatoren liegt der Fokus auf den wesentlichen Zahlenaggregaten, auf die Analystinnen und Analysten sowie die Öffentlichkeit ein besonderes Augenmerk werfen. Deswegen sollen diese Analyseaggregate möglichst schon beim Meldungseingang geprüft werden. Zusätzlich wird den Meldern durch das neue Konzept die Möglichkeit gegeben, bereits vorab Kommentare zu auffallenden Entwicklungen mitzuschicken, sodass die implementierten Zeitreihenprüfungen gar nicht an den Melder gesendet werden müssen. In der Monetärstatistik stehen insbesondere die Entwicklungen der Kredite und Einlagen im Fokus. Beide zu meldende Bestandteile weisen eine hohe Granularität auf; so besitzt der Kredit-Smart-Cube (KRSC) 39 Dimensionen und der Einlagen-und-Sachkonten-Smart-Cube (ESSC) 22 Dimensionen.
Von analytischem Interesse sind vor allem Aggregate, welche nach folgenden Kriterien untergliedert werden: der Ursprungslaufzeit der Kredite bzw. der Einlagen, der Währung der Geschäfte und nach Informationen zum Geschäftspartner wie dessen Sitzland und ESVG-Sektor (Tabelle 1). Für die Berechnungen der beschriebenen Aggregate sind 293 Prüfregeln im Meldesystem implementiert worden, wovon 133 für Kredite und 160 für Einlagen gelten. Sowohl die Prüfregeln als auch die eben erwähnte Untergliederung wurden von der OeNB definiert und den Meldern kommuniziert. 56 Dadurch ist die Nachvollziehbarkeit der Prüfungen für die Melder gewährleistet. Wenn eine Bank die definierten Prüfungen auch in ihrem statistischen Meldesystem implementiert hat, kann sie bereits vorab – d. h. beim erstmaligen Versenden der Daten an die OeNB – einen entsprechenden Kommentar zur Entwicklung der Zeitreihe mitschicken, sodass die mögliche Anfrage bereits bei Meldungseingang als beantwortet gilt. Die Rechenregeln werden von der OeNB in einer eigenen, den Banken geläufigen Syntax zur Verfügung gestellt und regelmäßig gewartet.
Ursprungslaufzeit des
Kredits bzw. der Einlage |
Währung des Kredits
bzw. der Einlage |
Sitzland des
Geschäftspartners |
ESVG-Sektor
des Geschäftspartners |
---|---|---|---|
Bis 1 Jahr | Euro | Inland | MFIs1 |
1 bis 2 Jahre | Fremdwährung | Sonstige Währungsunion | Versicherungen |
2 bis 5 Jahre | Rest der Welt | Pensionskassen | |
Über 5 Jahre | Sonstige Finanzintermediäre | ||
Staat | |||
Nichtfinanzielle
Unternehmen |
|||
Private Haushalte | |||
Quelle: Eigene Darstellung. | |||
1 Monetäre Finanzinstitute. |
Im nachfolgenden Schritt werden für jedes der Analyseaggregate zwei Schwellenwerte errechnet. Einer gilt für die absolute Wertveränderung im Vergleich zum Vormonat und einer für die relative Veränderung. Wenn die Entwicklung eines Analyseaggregats beide Schwellenwerte übersteigt, erfolgt eine automatische Rückfrage an den Melder. Die Schwellenwerte werden als Absolutwerte angegeben und gelten somit sowohl für Anstiege als auch für Rückgänge in den Daten.
Der österreichische Bankensektor ist im europäischen Vergleich sehr heterogen strukturiert. In Bezug auf die Gesamtgröße des Markts gibt es eine sehr hohe Anzahl an kleinen Banken, deren Entwicklungen einzeln betrachtet nur einen geringen Einfluss auf den Gesamtmarkt aufweisen. Aus diesem Grund wäre es nicht sinnvoll, Schwellenwerte allgemeingültig sowie auf Einzelmelderbasis zu definieren. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, ist die Meldepopulation entsprechend ihres Anteils am jeweiligen Bilanzposten (Kredite und Einlagen) in drei Melderklassen (Peer Groups) eingeteilt worden: Banken mit einem kumulierten Marktanteil von bis zu 50 % des Volumens gehören zur Klasse A (groß), Banken mit einem Marktanteil von über 50 % bis 80 % zählen zur Klasse B (mittel) und alle weiteren Banken zur Klasse C (klein; Tabelle 2). Die Größe einer Bank kann auch durch die Anzahl der einzelnen Meldewerte veranschaulicht werden, da größere Banken im Normalfall ein breiteres Angebot an unterschiedlichen Geschäften aufweisen. So meldete eine durchschnittliche Bank der Melderklasse A im Dezember 2022 über 21.000 Einzelwerte zu Krediten und um die 2.000 Einzelwerte zu Einlagen an die OeNB. Durch die Einteilung in die drei Melderklassen können die Größen der Banken schon bei der Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt werden, wodurch der individuelle Einfluss jeder Bank auf die Entwicklung des heimischen Gesamtmarkts sichtbar wird. 57
Wie bereits erwähnt haben die Melder unter Zuhilfenahme der veröffentlichten Informationen nun schon vorab die Möglichkeit, die eigenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Kommentare an die OeNB zu übermitteln. Sollten dadurch bereits alle Plausibilitätsfragen an einen Melder beatwortet worden sein, werden vom Meldesystem keine automatischen Rückfragen ausgesandt. Die Kommentare der Banken werden für den weiteren Qualitätssicherungsprozess herangezogen.
Melder | Anteil in % | Melderklasse |
---|---|---|
Bank 1 | 12,0 | A |
Bank 2 | 20,4 | A |
. . . | . . . | . . . |
Bank 11 | 49,0 | A |
Bank 12 | 50,4 | B |
Bank 13 | 51,7 | B |
. . . | . . . | . . . |
Bank 69 | 79,8 | B |
Bank 70 | 80,1 | C |
Bank 71 | 80,3 | C |
. . . | . . . | . . . |
Bank 445 | 100,0 | C |
Quelle: Eigene Darstellung. |
Ergebnisanalyse
Nach einer Testphase im zweiten Halbjahr 2021, in welcher die Analyseaggregate näher ausgestaltet und die Schwellenwerte justiert worden sind, erfolgt seit Beginn 2022 die automatische Aussendung der aggregierten Plausibilisierungen direkt nach dem Dateneingang. Im vierten Quartal 2022 wurden pro Monat im Durchschnitt zwischen 60 und 70 automatische Rückfragen je Melderklasse ausgesandt. Bei Übergabe der Meldewerte an die Analystinnen und Analysten, die wenige Tage nach dem Meldestichtag stattfand, belief sich die Rücklaufquote an Kommentaren auf die ausgesandten Rückfragen auf ca. 90%. Die Melder konnten demnach die Zeit, die sie durch das neue Konzept dazugewannen, erfolgreich nutzen, um die Meldedaten einer zielgerichteten Analyse zu unterziehen. Zudem konnte die OeNB auffällige Datenentwicklungen schon vorab erkennen. Bei der Auswertung der vorab gesendeten Kommentare zeigte sich, dass die Entwicklungen größtenteils bestätigt wurden und in den meisten Fällen auch eine ausreichende Erklärung mitgeliefert wurde. Die im Jahr 2022 erzielten Erfahrungswerte zeigen eindeutig, dass der gesamte Analyseprozess durch die Implementierung des neuen Plausibilitätskonzepts deutlich gekürzt wurde und mehrfaches Rückfragen verhindert werden konnte. Gleichzeitig konnten Meldefehler rasch aufgedeckt und durch die starke Automatisierung unverzüglich an die Melder kommuniziert werden, sodass die Werte noch rechtzeitig vor ihrer Publikation korrigiert werden konnten.
Nach über einem Jahr der Anwendung des neuen Systems im Qualitätssicherungsprozess haben sich die überarbeiteten Plausibilitätsprüfungen der gemeldeten Granulardaten in der Monetärstatistik als sehr effizient erwiesen. Das Hauptziel, den Meldern zielgerichtete Fragen zu Datenentwicklungen in automatisierter und transparenter Form zu schicken und ihnen damit mehr Zeit für die Beantwortung zu geben sowie mögliche Meldefehler rasch aufdecken zu können, konnte erreicht werden. Zudem haben sich die generierten Rückfragen als treffsicher und relevant für die nachgelagerte Analyse erwiesen. Für die Zukunft wird angedacht, dieses System auszuweiten, sodass es nicht nur bei Krediten und Einlagen, sondern auch bei weiteren Bilanzposten angewendet wird (wie beispielsweise bei von Banken gehaltenen oder begebenen Schuldverschreibungen).
50 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken, manuel.schubert@oenb.at.
51 Verordnung (EU) 2021/379 der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2).
52 Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Übermittlung von Meldedaten an die Oesterreichische Nationalbank unter Anwendung eines Datenmodells (Datenmodellverordnung 2018).
53 Meldepflichtig sind in Österreich ansässige Kreditinstitute und sonstige monetäre Finanzinstitute.
54
Einlangen der Daten am 10. Bankarbeitstag, Veröffentlichung inkl. Presseaussendung durch die EZB am
19. Bankarbeitstag.
55 Auf der OeNB-Website findet sich eine Liste der akzeptierten ISO-Codes .
56 Diese und weitere Prüfregeln werden zusammen mit den angewandten Schwellenwerten auf der OeNB-Website zum Meldewesen in der zentralen Erhebungsübersicht (herunterladbare Excel-Datei) unter dem Punkt „Prüfungsstammdaten“ publiziert. Die Publikation der Sektor-Einteilung und die Zuweisung in die drei Melderklassen finden sich auf der OeNB-Website zur Dokumentation des gemeinsamen Meldewesen-Datenmodells .
57 Siehe Fußnote 7.
Kataster und Grundbuch – welche Daten enthalten sie und wie verlässlich sind die Angaben für statistische und ökonomische Analysen?
Lukas Simhandl 58 , Karin Wagner, Corinna Zeiser 59
Der Kataster bildet gemeinsam mit dem Grundbuch das österreichische Verzeichnis der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. Eine Analyse der Entwicklungen am Immobilienmarkt und deren mannigfaltigen Implikationen ist nicht nur für die Einschätzung der Vulnerabilität der privaten Haushalte, sondern auch für die Stabilität des Finanzmarktes wesentlich und bildet die Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsträger. Auskünfte aus dem öffentlich zugänglichen Grundbuch sollten zur Verbesserung der Datenbasis und damit auch zur Verbesserung der Qualität der damit durchgeführten Analysen führen.
Im vorliegenden Artikel werden die Daten des Grundbuches und des Katasters hinsichtlich Herkunft, Zugänglichkeit und statistischer Güte beleuchtet. Da die Grundbuchdaten zwar öffentlich, aber nicht maschinenlesbar sind, muss auf kommerzielle Anbieter der Datensätze zurückgegriffen werden. Bei einem Vergleich der Datenmeldungen von drei Anbietern zur gleichen Gemeinde ergaben sich teilweise deutliche Unterschiede. Es wird aufgezeigt, dass eine Verbesserung der Datensituation dringend notwendig ist, um eine ausreichende Datenqualität für eine Vielzahl von Analysen bereitstellen zu können.
Entwicklungen auf den Immobilienmärkten sind für die gesamte Volkswirtschaft und die Finanzmarktstabilität von besonderer Bedeutung. Daher ist es wesentlich, diese Entwicklungen und ihre Implikationen eingehend zu analysieren. Eine möglichst detaillierte Datenbasis hinsichtlich der Grundstücke und Eigentumsverhältnisse ist hierbei essenziell.
Während der Kataster seit über 200 Jahren einen sehr detaillierten Überblick über die Vermessung der Grundstücksgrenzen bietet und somit über die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse (wie Lage, Fläche, Benützungsart) Auskunft gibt, enthält das Grundbuch bzw. enthalten die Urkunden Angaben zu Veränderungen der Eigentums- bzw. Grundstücksverhältnisse (durch Kauf, Schenkung etc.). Die vorliegende Studie soll einen Überblick über die entsprechende Datenlage in Österreich bieten.
Nach einer kurzen Darstellung der historischen Hintergründe des Katasters und des Grundbuchs in Kapitel 1 folgt in Kapitel 2 eine Darstellung dazu, wo jeweils welche Daten zu finden sind. Schließlich beschäftigen wir uns in Kapitel 3 mit der Frage, warum man die Informationen aus den Kauf-, Schenkungs- und sonstigen Urkunden nur von kommerziellen Anbietern bekommt, und untersuchen die Qualität dieser Daten. In der Zusammenfassung werden die Schlussfolgerungen präsentiert.
1 Die Liegenschaftserfassung mittels Kataster und Grundbuch
Der Kataster teilt das Staatsgebiet in sogenannte Katastralgemeinden und in Grundstücke. Er wird von den Vermessungsämtern zur Ersichtlichmachung tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z. B. Lage, Fläche, Benützungsart) geführt und – im Falle des (neueren nachgemessenen) Grenzkatasters – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen herangezogen.
Die Erfassung der Liegenschaften hat ihren Beginn in der Einhebung von Grundsteuern. Kaiserin Maria Theresia verpflichtete mittels Patent vom 5. September 1747 die Grundeigentümerinnen bzw. -eigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen. Nur wenn das unterblieb, erfolgte eine Vermessung von Amts wegen (Theresianischer Kataster). In den folgenden Jahrzehnten kam es unter Kaiser Josef II. (erstmals) zur systematischen Erfassung aller Gebiete der Monarchie in einem einheitlichen, großmaßstäbigen Kartenwerk mit detaillierter Darstellung des Geländes und der Topografie. Unter Kaiser Franz I. erfolgte 1817–1865 die Katastervermessung der Grundstücksgrenzen der österreichischen Länder der Monarchie. Der Franziszeische Kataster umfasst weite Teile Mitteleuropas. Erst durch den Kataster konnten die Grenzen der Gemeinden gebildet werden. Auf dem heutigen Staatsgebiet Österreichs befinden sich ca. 10 Mio Grundstücke. Mit dem Vermessungsgesetz 1968 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Grenzen der Grundstücke exakt und rechtsverbindlich zu sichern und damit die Ersitzung von Grundstücksteilen auszuschließen (BEV, 2019). Es wird auf Basis von genau definierten technischen und rechtlichen Verfahren geodätisch 60 vermessen.
Der Grundbegriff Katastralgemeinde (KG) bezeichnet Teile der Erdoberfläche. Die KG umfasst meist eine politische Gemeinde oder einen Bezirk. Jede Katastralgemeinde hat einen Namen und eine 5-stellige Nummer (z. B. Katastralgemeinde Hirtenberg 04312). Im Jahr 2021 gab es laut Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) 7850 Katastralgemeinden in Österreich.
Die Einlagezahl (EZ) ist eine noch kleinere territoriale Bezeichnung von Grund und Boden. Eine Liegenschaft wird daher oft auch als „Grundbuchseinlage“ (oder „Grundbuchskörper“) bezeichnet. Eine Einlage enthält ein oder mehrere Grundstücke, die im Eigentum einer Person bzw. mehrerer Personen stehen. Im Jahr 1874 wurden die Grundbücher neu angelegt, daher bekam damals jedes Haus zusätzlich zur Ordnungsnummer eine eigene Grundbuchs-Einlagezahl zugeteilt (Abbildung 1).
Das Grundbuch enthält Angaben zu Veränderungen der im Kataster vermerkten Grundstücksverhältnisse und enthält die Sammlung der diesen Veränderungen zugrunde liegenden Urkunden (z. B. Eigentumsverträgen, Schenkungen etc.). D. h. im Grundbuch findet man nur Angaben zu Grundstücken, bei denen sich eine Veränderung ergeben hat (Verkauf, Schenkung, Parifizierung etc.), jedoch NICHT zu allen Grundstücken des Staatsgebietes. Seit 1883 wurde das Grundbuch in seiner heutigen Rechtsform für den verbindlichen Nachweis der dinglichen Rechte wie (Wohnungs-)Eigentum, Baurechte, Pfandrechte und die privatrechtlichen Verpflichtungen/Lasten an Liegenschaften geführt. Öffentliche Güter (z. B. Straßen, Gehwege) werden nicht im Grundbuch vermerkt. Die Bezirksgerichte führen die Grundbücher mit über 2 Mio Grundbuchseinlagen (Barta, 2014). Laut Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gibt es derzeit 116 Bezirksgerichte. 61
Der Abgleich zwischen Kataster und Grundbuch erfolgt auf täglicher Basis (Abbildung). Seit 1999 ist die Abfrage der Grundstücksdatenbank (die die Daten des Grundbuchs und Katasters enthält) online möglich 62 , und zwar über die Verrechnungsstellen der Republik Österreich und das BEV. Die Abfragen sind kostenpflichtig, die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die bereits erwähnten Verrechnungsstellen.
Erst durch die Verschränkung dieser beiden Datenbereiche ist eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer möglich (da bei 40 % der Einlagezahlen mehr als ein Grundstück enthalten ist, reicht die Angabe der KG und der EZ des Katasters nicht aus, man benötigt die Grundstücksnummer des Grundbuchs).
2 Welche Angaben findet man wo?
Im Kataster findet man folgende Informationen:
Der Kataster besteht aus dem sogenannten Technischen Operat (technische Unterlagen, Geschäftsregister, Katastralmappen), dem Grundstücks-, Eigentümerverzeichnis und dem Adressregister und enthält beispielsweise Variablen, die in Tabelle 1 dargestellt sind.
Grundstücksverzeichnis | Eigentümerverzeichnis |
---|---|
Katastralgemeindenummer | Katastralgemeindenummer |
Einlagezahl | Einlagezahl |
Grundstücksnummer | Laufende Nummer des Anteils (Erklärung siehe Kapitel 2) |
Grenzkatasterindikator | Zähler des Anteils (Erklärung siehe Anhang) |
Benützungsart | Nenner des Anteils (Erklärung siehe Anhang) |
Nutzung | Nachname |
Teilflächenindikator | Vorname |
Indikator | Geburtsdatum |
Fläche | Juristische Person (Ja/Nein) |
Ertragsmesszahl | Bezeichnung (Firmenname) |
Geschäftsfallnummer | Registerart (Angabe des Registers (z. B Firmenbuch)) |
Geschäftsfalltyp | Registercode (z. B. Firmenbuchnummer) |
Adresse der Liegenschaft ODER des Hauptwohnsitzes
des Eigentümers bzw. der Eigentümerin |
|
Quelle: BEV, OeNB. |
Welche Daten enthält das Grundbuch?
In der Urkundensammlung des Grundbuchs findet sich z. B. der Kaufvertrag mit Vertragsdatum und Kaufpreis, ein Schenkungsvertrag etc. Die Urkunden wurden bis zur elektronischen Umstellung (im Jahr 2007) in Papier in der Reihenfolge ihrer Tagebuchzahl jahrgangsweise geordnet, zu Bänden gebunden und beim jeweiligen Bezirksgericht aufbewahrt. Daher stammt auch der Grundbegriff der Tagebuchzahl (TZ), z. B. 1099/2000. Diese nennt die Nummer und das Jahr der Urkunde, auf die sich die Eintragung bezieht.
Die Urkunden bilden die Grundlage der Eintragung ins Hauptbuch, das aus
der „Aufschrift“ und drei Abschnitten, die „Blätter“ genannt werden, besteht. Die Aufschrift enthält die Angabe der Katastralgemeinde, der Einlagezahl und des Gerichtsbezirks, sie bildet gleichsam die „Überschrift“ einer Grundbucheinlage (Abbildung 3).
Im Blatt A (Gutsbestandblatt), das in die Abschnitte „A1“ und „A2“ unterteilt ist, werden alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke mit ihrer zugehörigen Grundstücksnummer angeführt sowie die mit dem Eigentum an Grundstücken verbundenen Rechte, sowie öffentlich-rechtliche Beschränkungen und Zu- oder Abschreibungen von Grundstücken. Ein „G“ neben der Grundstücksnummer bedeutet, dass dieses Grundstück im Grenzkataster (siehe Kapitel 1) eingetragen ist, d. h. dass die Grenzen von allen Nachbarinnen und Nachbarn anerkannt wurden.
Für die Richtigkeit der Angabe der Fläche haftet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber (meist Verkäuferin bzw. Verkäufer), nicht die beauftragte Anwältin oder der beauftragte Anwalt bzw. die beauftragte Notarin oder der beauftragte Notar. Zusätzlich wird auch die Benutzungsart der jeweiligen Liegenschaft angeführt (z. B. Baufläche, Landwirtschaft etc.).
Im Abschnitt A1 werden die Grundstücksnummer, die Fläche der Liegenschaft, die Flächenwidmungen und die Adresse angezeigt. Im Abschnitt A2 finden sich etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte.
Im Eigentumsblatt B werden die Anteile an der Liegenschaft, der Name, das Geburtsdatum und die Adresse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sowie die Art, auf die der Eigentumsvermerk zurückgeht, angezeigt. Bei einer Urkunde (z. B. Kauf) wird auch das Datum vermerkt. Nach einer laufenden Nummer ist jeweils die Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl und die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Miteigentumsanteils angegeben. Bei natürlichen Personen wird das Geburtsdatum, die Wohnadresse und Postleitzahl, bei juristischen Personen die Firmenbuchnummer und der Sitz des Unternehmens angegeben. Es wird nicht immer die korrekte Eigentümerin bzw. der korrekte Eigentümer vermerkt, sondern manchmal ein Proxy (eine Bevollmächtigte bzw. ein Bevollmächtigter) eingetragen. Diese Tatsache erschwert den Abgleich der Daten mit anderen Datenquellen (wie z. B. Kataster). 63
Das Lastenblatt C schließlich enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (z. B. Pfandrechte, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Dienstbarkeiten (Servituten), Bestands-, Vor- oder Wiederkaufsrechte). Hier sind auch etwaige beim Eigentumstransfer bestehenden Besicherungen angegeben.
3 Warum für aussagekräftige Analysen Daten von kommerziellen Anbietern benötigt werden und welche Qualität diese Daten haben?
Benötigt man beispielsweise für die Analyse der Entwicklungen am Immobilienmarkt Daten des Grundbuchs, das Angaben von Veränderungen enthält (wie z. B. Kaufpreis, Vertragsdatum von Käufen bzw. Schenkungen), so stößt man auf folgende Hürden:
Erstens wurde die elektronische Hinterlegung der Urkunden erst in der zweiten Hälfte der 2000er-Jahre verpflichtend vorgeschrieben. Zuvor sind die Urkunden nur in Papierform bei den Bezirksgerichten einzusehen. Selbst seit 2007 liegen die Urkunden nur im PDF-Format und nicht in maschinenlesbarem Format vor. Es kommen für die Extrahierung von PDFs bzw. Bildern verschiedene Methoden (z. B. Anwendung von Optical Character Recognition [OCR/optischer Zeichenerkennung] und Machine Learning [ML] oder manuelle Extraktion) zur Anwendung (siehe Kasten A1 im Anhang).
Zweitens wird die Anwendung dieser Methoden (siehe Kasten A1 im Anhang) erschwert, weil die Urkunden weder vom Aufbau noch vom Inhalt her standardisiert sind.
Drittens ist der Abruf der Angaben im Grundbuch sowie der elektronischen Urkunden kostenpflichtig.
Qualität der Daten kommerzieller Anbieter
Um die Qualität der Grundbuchdaten (in maschinenlesbarem Format) von kommerziellen Anbietern einzuschätzen und die Frage, wie groß die Abweichungen unter den potenziellen Lieferanten sind, beantworten zu können, wurden drei Anbieter zur Übermittlung eines Testdatensatzes zu einer kleinen Gemeinde (ca. 2.500 Einwohnerinnen bzw. Einwohner) mit nachfolgenden Attributen eingeladen (Tabelle 2) 64 .
Katastralgemeinde |
ESVG-Sektoreinteilung – Privat, Unternehmen,
öffentliche Einheiten etc. |
---|---|
Einlagezahl | Firmenbuchnummer |
Grundstücksnummer | Geburtsdatum (Ver-)Käuferin bzw. (Ver-)Käufer |
B-Laufende Nummer | PLZ (Ver-)Käuferin bzw. (Ver-)Käufer |
TOP-Nr. | Darlehen |
Fläche | Baujahr |
Kaufvertragsdatum | Nutzungsart – granularere Einteilung |
Jahr der Verbücherung | Widmung – (Bauland, Wohnen etc.) |
Käuferin bzw. Käufer | Gesamtpreis |
Land / Auslandstransaktion | Längengrad, Breitengrad |
Quelle: OeNB. |
Es wurden für den Vergleich der Testdatensätze nur die Jahre 2015–2019 herangezogen, da in den anderen Jahren die Abdeckung der Anbieter unterschiedlich ist und daher nicht vergleichbar wäre. Es zeigte sich, dass die Anzahl der Objekte und die Angaben der Einlagezahlen und Katastralgemeinden unterschiedlich waren. Erstaunlich war, dass nur bei rund 75% bis 80 % der gelieferten Objekte (Tabelle 3) die Angaben unter den drei Anbietern gleich waren. Diese Resultate wurden mittels Abfragen der Objekte im Grundbuch verifiziert.
Anzahl der
Objekte im Testdatensatz 2015–2019 |
Unterschiede in
der Anzahl der Objekte als Prozentsatz des Gesamtdatensatzes des Anbieters |
Anzahl der
Objekte, die nur ein Anbieter hat |
Anzahl der
Objekte, wo nur zwei Anbieter dieselben Angaben machen |
Prozentsatz der
Grundstücke, die im Vergleich zu den beiden anderen Anbietern gleich sind |
|
---|---|---|---|---|---|
Anbieter 1 | 69 | 10 (14 %) | 4 | 6 | 59 (von 69) = 86 % |
Anbieter 2 | 73 | 19 (26 %) | 10 | 7 | 54 (von 73) = 74 % |
Anbieter 3 | 64 | 9 (14 %) | 2 | 9 | 55 (von 64) = 86 % |
Quelle: OeNB. |
Bei einem Vergleich der Attribute (Tabelle 4) zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Unterschied – nur bei 70 % (Variable: Käuferin/Käufer) und bei rund 80 % (z. B. Variablen: Fläche, Preis) sind die Angaben aller drei Anbieter gleich.
Grundmenge
168 Objekte |
Anzahl der Einträge pro Objekt,
bei denen dieses Attribut bei allen Anbietern gleich ist |
in % der Grundmenge |
Anzahl der Einträge pro Objekt,
bei denen das Attribut bei nur zwei Anbietern gleich ist |
in % der Grundmenge |
Anzahl der Einträge pro Objekt,
bei denen es den Wert nur bei einem Anbieter gibt |
in % der Grundmenge |
---|---|---|---|---|---|---|
Fläche | 133 | 79 | 10 | 6 | 25 | 15 |
Preis | 139 | 83 | 12 | 7 | 17 | 10 |
Jahr der Verbücherung | 164 | 98 | 2 | 1 | 2 | 1 |
Verkäuferin/Verkäufer | 117 | 70 | 20 | 12 | 31 | 18 |
Käuferin/Käufer | 118 | 70 | 28 | 17 | 22 | 13 |
Land Verkäuferin/Verkäufer | 159 | 95 | 6 | 4 | 3 | 2 |
Land Käuferin/Käufer | 155 | 92 | 2 | 1 | 2 | 1 |
Durchschnitt | 141 | 84 | 11 | 7 | 15 | 9 |
Quelle: OeNB. |
Pro Objekt werden die verschiedenen Attribute (Fläche, Preis, Jahr etc.) in den Datenbanken der Datenlieferanten gespeichert. Neben dem Zeitpunkt und der Aktualisierungsfrequenz sowie der technisch-methodischen Herangehensweise (manuelle Erfassung, ML, OCR etc.) kann es zu unterschiedlich vielen Einträgen pro Objekt in den gemeldeten Datensätzen kommen (siehe Tabelle 4). Bei der Überprüfung der Resultate konnte man bei manchen Liegenschaften die Ergebnisse der Anbieter nicht eindeutig nachvollziehen. Möglicherweise haben manche Anbieter nur die Urkundensammlung ausgewertet, während andere Anbieter vielleicht auch Angaben aus den Blättern des Grundbuchs herangezogen haben. Dies ist u. a. auch eine Kostenfrage, da die einzelnen Teile unterschiedliche Kosten verursachen. Es wurde bei der Auswertung ersichtlich, dass die Anbieter bei dem Testlauf die Daten unterschiedlich intensiv nachbearbeitet haben. 65
Fehler können beim Auslesen der Urkunde aus dem PDF-Format entstehen, manche passieren auch bei der manuellen Eingabe der Daten (manche Felder werden manuell eingegeben) oder sie entstehen der Grundbuchführerin bzw. dem Grundbuchführer, die bzw. der für die Erfassung des unterschriebenen und von einer oder einem Anwältin/Anwalt bzw. Notarin/Notar bzw. Ziviltechnikerin/Ziviltechniker übermittelten Vertrags zuständig ist.
Die Auswertungen der Testdaten machen deutlich, dass die Qualität der Daten der kommerziellen Anbieter nicht ausreichend ist und ein Abgleich mit dem Kataster unabdingbar ist.
Eine (sektorale) Betrachtung der Transaktionszahl und des -volumens ist für die Betrachtung der Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt interessant. Erhöht sich die Zahl der Transaktionen ungewöhnlich schnell und deutlich, so könnte dies beispielsweise auf die Entstehung eines Preisdrucks hindeuten (Tabelle 5). 66
Gesamt ca. 105.000–130.000, davon: |
---|
Gewerbeimmobilien ca. 5.000–15.000 |
Wohnungen ca. 60.000 |
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ca. 30.000–45.000 |
Sonstiges ca. 10.000 |
Quelle: REMAX STAT, DSS GmbH. |
Eine solche Analyse wird dadurch erschwert, dass jegliche Änderung im Grundbuch durch eine (weitere) Tagebuchzahl eingetragen wird – z. B. bei Eintragung eines Pfandrechtes auf eine Immobilie ohne Änderung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers. Daher kann die Anzahl der Transaktionen und damit des -volumens nicht einfach ermittelt werden, sie muss um derartige Änderungen bereinigt werden. Aus diesen Gründen schwanken die Angaben zur Transaktionszahl unter den kommerziellen Anbietern der Grundbuchdaten. Eine (annähernd) korrekte Angabe ist nur in der Zusammenschau von Grundbuch und Kataster möglich.
Vergleicht man zu guter Letzt die Grundbuchdaten kommerzieller Anbieter mit den Daten des Katasters (wie z. B. Grundstücksfläche, Angabe der EZ und KG), so kann z. B. die Flächenangabe aus dem Grundbuch (die eigentlich aus dem Kataster stammt und nachgemessen wurde) von der in der Kaufurkunde angegebenen Flächenangabe abweichen, da ja die Angaben in der Urkunde von der Verkäuferin oder dem Verkäufer bzw. der Käuferin oder dem Käufer angegeben werden.
Da die kommerziellen Datenanbieter in der Regel die Urkunden zukaufen und nicht über einen Zugang der gesamten Grundbuchdaten verfügen, sind manche Daten im Kataster oftmals genauer bzw. aktueller.
Ein kurzer Blick zur Datenlage unter den drei zufällig ausgewählten europäischen Ländern Irland, Niederlande und Kroatien (Kasten 1) zeigt, dass die zugrunde liegenden Datenquellen und der Zugang zu Daten sehr unterschiedlich sind. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den Ländern sehr divers ausgestaltet. Irland ist hier herausragend, weil sehr detaillierte Daten kostenlos öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
Datenzugang zu Immobiliencharakteristika in Irland, in den Niederlanden sowie in Kroatien 67
In Irland gibt es die Property Services Regulatory Authority (PSRA), deren Aufgabe darin besteht, die Property Services Providers (PSPs), d. h. Auktionärinnen bzw. Auktionäre, Immobilienmaklerinnen bzw. -makler, Vermieterinnen bzw. Vermieter und Verwaltungsagentinnen bzw. -agenten zu kontrollieren und zu überwachen. Es sollen bei der Erbringung von Immobiliendienstleistungen hohe Standards eingehalten werden. Die PSRA erfüllt diese Aufgabe durch die Lizenzierung und Regulierung von Immobiliendienstleistern. Die PSRA ist gemäß Property Services (Regulation) Act 2011 68 für drei öffentliche Register verantwortlich, nämlich das Property Price Register 69 , das Commercial Property Lease Register 70 und das Property Services Providers Register 71 . Damit sind sehr detaillierte Daten verfügbar. Das Commercial Property Lease Register enthält die folgenden Informationen zu allen seit dem 1. Jänner 2010 abgeschlossenen gewerblichen Mietverträgen: Adresse des Gewerbeobjekts, das Gegenstand des Mietvertrags ist, Datum der Vermietung des Objekts, Laufzeit der Mietjahre und die für das Objekt zu zahlende Miete.
In Bezug auf gewerbliche Mietverträge, die ab dem 3. April 2012 abgeschlossen wurden, verpflichtet das Gesetz die Mieterinnen bzw. Mieter, der PSRA folgende Informationen zusätzlich zu übermitteln: Anfangsdatum der Mietbedingungen, jede Kapitaleinlage, die für das Eigentum gezahlt wird, Häufigkeit der Mietänderungen, Angabe, wer für Versicherungen, Servicegebühren und Reparaturen zuständig ist bzw. haftet, Nettofläche der Immobilie, Angaben zu mietfreien Zeiträumen, Einrichtungszeit, Ausstattungsbeihilfen und Kapitalüberlegungen sowie Angaben im Falle einer Unterbrechungsklausel im Mietvertrag.
Unter Artikel 88 (2) des Property Services Act 2011 ist die Mieterin bzw. der Mieter bei Änderung der Miethöhe verpflichtet, diese bekanntzugeben. Die „response rate“ (wie gut die Antwortrate an die PSRA laut Auskunft der irischen Notenbank ist) zeigt, dass 50%–60% der abgeschlossenen Verträge gemeldet werden. Die Datensituation in Irland kann als Best-Practice-Beispiel bezeichnet werden.
In den Niederlanden ist der Datenzugang zum Grundbuch nicht öffentlich. Der sogenannte. WOZ-Wert 72 wird verwendet, um die Steuerlast zu berechnen. Man erhält jedes Jahr einen WOZ-Bescheid. Gemeinden fügen dem WOZ-Beschluss oft das Wertgutachten bei. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer kann bei der Gemeinde/beim Grundbuchamt (Kataster) neben dem Wertgutachten für ihr bzw. sein Wohn- oder Geschäftshaus Informationen zum Preis von Immobilien anfordern, die in einer bestimmten Postleitzahl um den Stichtag (1. Jänner des Vorjahres) verkauft wurden. Auf dieser Weise kann sie bzw. er den WOZ-Wert des Eigenheims mit dem Preis ähnlicher Immobilien vergleichen.
In Kroatien ist der Zugang zum Kataster (inklusive Eigentümerdaten) sehr gut dokumentiert. Unter Angabe von EZ und KG sind die geografische Lage und die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Liegenschaft kostenlos im PDF-Format abrufbar 73 . Die Urkunden sind nicht öffentlich zugänglich.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Der Kataster als Überblick über die Grundstücksverhältnisse im gesamten Bundesgebiet bildet gemeinsam mit dem Grundbuch, das die Veränderungen dieser Verhältnisse erfasst, das österreichische Verzeichnis der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. Im Rahmen dieser Analyse wurden die Daten des Katasters und des Grundbuchs vorgestellt. Da die Urkunden des Grundbuchs als PDFs und vom Inhalt und Aufbau nicht standardisiert sind, sind sie nicht elektronisch verwertbar. Daher werden diese Daten von kommerziellen Unternehmen in maschinenlesbares Format gebracht. Wir haben angebotene Testdaten analysiert und die Möglichkeiten sowie die Beschränkungen dieser Datensätze aufgezeigt. Unsere Auswertungen machen deutlich, dass die Qualität der angebotenen Daten nicht ausreichend ist und daher ein Abgleich mit dem Kataster, aber auch mit weiteren Datenquellen unabdingbar ist.
Selbst die Zahl aller in einem bestimmten Zeitraum (Jahr, Quartal) stattgefundenen Transaktionen bzw. das Transaktionsvolumen ist nur durch die Zusammenschau von Grundbuch und Kataster möglich.
In einigen europäischen Ländern sind die Daten zum Grundbuch (teilweise gratis) und maschinenlesbar aufbereitet. Dagegen ist in Österreich ein Datenzugang nicht gegeben, weder für staatsnahe Unternehmen und Ministerien als Grundlage von wirtschaftspolitischen Entscheidungen noch für wissenschaftliche Forscherinnen bzw. Forscher, und zwar aus Datenschutzgründen, aus Kostengründen und aufgrund der technischen Aufbereitung.
Um den Fundus von Grundbuch- und Katasterdaten für Analysen verwendbar zu machen, schlagen wir folgende Schritte auf inhaltlicher Ebene vor: 1.) Standardisierung der Erfassung der Daten und Inhalte des Grundbuchs, 2.) Abgleich der Inhalte des Grundbuchs mit dem Kataster, 3.) Vereinheitlichung der Flächenwidmungs- und Benützungsangaben und Abgleich mit den Angaben des Katasters und 4.) Heranziehung der Daten der Gebäude- und Wohnungszählung 74 beim Datenabgleich. Bei den Banken liegen Angaben zur aktuellen Nutzungsart der Immobilien vor, allerdings nur für jene, an denen ein aushaftender Kredit hängt. Erst nach dem Abgleich all dieser Datenquellen sind verlässliche Angaben für vielfältige Analysen möglich.
Zusätzlich braucht es maschinenlesbare Inhalte und Schnittstellen. In einer zunehmend komplexen und digitalisierten Welt ist daher weiterer Handlungsbedarf angezeigt, um den vorhandenen Datenschatz künftig besser zu organisieren und zu nutzen. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, bringt aber auch große Herausforderungen. Die aktuell geführte Debatte über die Umsetzung der Verordnung über die europäische Datenverwaltung (Data Governance Act) in Österreich 75 bietet eine große Chance zur Weiterentwicklung des Datenökosystems öffentlicher Stellen und für einen damit verbundenen Digitalisierungsschub. Dabei handelt es sich nicht um einen Automatismus, sondern es gibt konkreten Handlungsbedarf. Dazu zählen auch jene Maßnahmen, die in diesem Artikel aufgezeigt wurden.
Die Entwicklungen am Immobilienmarkt haben diverse Implikationen für die Volkswirtschaft und die Finanzmärkte. Umfangreiche, datenbasierte Analysen sind wesentlich für die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger. Deswegen sind Schritte zur Verbesserung der Datensituation beim Kataster und beim Grundbuch dringend notwendig – gerade die aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt unterstreichen diese Notwendigkeit.
Literatur
ADVOKAT. ERV Grundbuch – Elektronischer Rechtsverkehr– ADVOKAT Online .
Barta, H. 2004. onlineLehrbuch Zivilrecht. Kapitel 2. B. Die Lehre von Titel und Modus. 2 II. Das Grundbuch. https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap2_0.xml?section-view=true;section=2#DasGrundbuch
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. 2019. BEV – Kataster.
Degenhardt, S. 2023. FinanzOnline-Leitfaden. Grunderwerbsteuer. Bundesministerium für Finanzen. https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:4e443bbf-af4d-4342-a777-8dbddfa38f5a/Handbuch%20FinOn%20Parteienvertreter%202023.pdf.
Anhang
Methoden zur Extrahierung von PDFs in maschinenlesbarem Format – Optical Character Recognition (Optische Zeichenerkennung, OCR) und Natural Language Processing (NLP) 76
Optical Character Recognition (OCR) basiert auf Artificial Intelligence und Machine Learning und ist eine Technologie, die die Umwandlung von gescannten Papierdokumenten in maschinenlesbare Dokumente ermöglicht. Dazu werden Libraries mit vortrainierten, neuronalen Netzen (wie z. B. Tesseract) verwendet.
Auf Basis dieser Ergebnisse kann mittels Natural Language Processing (NLP) ein Text Mining erfolgen, um definierte Attribute, wie z. B. den Kaufpreis in einer Urkunde, zu erkennen und zu extrahieren. Da sich Kaufverträge jedoch signifikant von „normalen“ Texten unterscheiden, müssen für eine gute Erkennungsrate spezielle Modelle entwickelt und trainiert werden.
Der Weg von der Unterfertigung des (z. B. Kauf-)Vertrags zum Grundbuch und zum Kataster
Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker (BRÄG 2006) 77 wurde die Möglichkeit geschaffen, Urkundenarchive einzurichten. Damit dürfen Originalurkunden in Papier gescannt und in ein Datenarchiv („Archivium“ für Rechtsanwältinnen und -anwälte, „cyberDoc“ für Notarinnen bzw. Notare und „bAIK“ (für Zivilingenieurinnen bzw. -ingenieure) hochgeladen werden. Seit Jänner 2007 werden die Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Justiz gespeichert. Rechtsanwältinnen bzw. -anwälte und Notarinnen bzw. Notare sind seit dem 1. November 2009 verpflichtet, Grundbuchseingaben und Beilagen elektronisch einzubringen.
Wie sieht nun beispielsweise der Weg von der Unterschrift des Vertrags bis zur Eintragung ins Grundbuch (= Verbücherung) aus?
Nachdem die Vertragsparteien den Kaufvertrag unterfertigt haben, sind zunächst z. B. etwaige eingetragene Pfandrechte und Hypotheken zu löschen (oder zu übernehmen 78 ), etwaige Genehmigungen von Behörden 79 einzuholen und die Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Um Eigentum an einer Liegenschaft zu erwerben, muss beim für den Ort der Liegenschaft zuständigen Bezirksgericht um Einverleibung des Eigentumsrechts elektronisch 80 angesucht werden, d. h. die Kanzlei bringt das Grundbuchsgesuch 81 ein und sendet dieses per Elektronischem Rechtsverkehr (ERV) an eine Übermittlungsstelle 82 (erster Schritt in Grafik A 1 ). Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann eine Anwältin bzw. ein Anwalt, eine Notarin bzw. ein Notar oder eine Ziviltechnikerin bzw. ein Ziviltechniker sein; Steuerberaterinnen bzw. -berater sind ausgeschlossen. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer kann im Wege der Selbstberechnung durch die Parteivertreterin bzw. den Parteivertreter (Notarin/Notar, Anwältin/Anwalt) erfolgen oder von der Käuferin bzw. dem Käufer über das Finanzamt abgeführt werden.
Die Selbstberechnung durch die Parteivertreterin bzw. den Parteivertreter ist schneller (sie dauert rund 1–2 Tage) bis zur Eintragung ins Grundbuch im Vergleich zur Abführung der Steuer durch die Käuferin bzw. den Käufer (eine Abgabenerklärung mit Anzeige beim Finanzamt dauert ungefähr 4–5 Monate). In der Regel wird daher eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater von der Notarin bzw. dem Notar oder der Anwältin bzw. dem Anwalt beauftragt, die bzw. der die Berechnung der Grunderwerbsteuer vornimmt. 83 Dem Finanzamt werden Kaufpreis, KG, EZ, Grundstücknummer und Größe des Anteils (als Bruchzahl mit Zähler und Nenner) des Objekts übermittelt. 84
Die Übermittlungsstelle bestätigt die Entgegennahme, führt formale Prüfungen durch und leitet den Antrag an das Bundesrechenzentrum (BRZ, zweiter Schritt in Grafik A 1) weiter. Das BRZ protokolliert die Einbringung, bringt einen eindeutigen Zeitstempel an, leitet den Antrag an das zuständige Gericht weiter (dritter Schritt in Grafik A 1) und bestätigt den Erhalt des Antrags via Übermittlungsstelle an die Einbringerin bzw. den Einbringer. Aus dem ERV-Antrag werden die allgemeinen Daten, die Personenliste, die Zuordnung zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger, Urkunden etc. übernommen. Die Grundbuchführerin bzw. der Grundbuchführer oder die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger kontrolliert u. a. die Antragsdaten, den Beschlussvorschlag und prüft die Urkunden 85 . Im Anschluss erfolgt die Übertragung der Arbeitsversion ins Hauptbuch des Grundbuchs und das Verfügen der Urkunden in die Urkundensammlung. Stimmt etwas nicht, wird das Gesuch von der Rechtspflegerin bzw. dem Rechtspfleger an die Einbringerin bzw. den Einbringer zurückgeschickt (zurück- bzw. abgewiesen, bei Abweisung bekommt der Antrag eine neue Tagebuchzahl).
Schlussendlich wird der Grundbuchbeschluss der Einbringerin bzw. dem Einbringer im ERV-Rückverkehr übermittelt.
Beim Eigentumserwerb gilt das grundbuchsrechtliche Vertrauensprinzip, wonach die Käuferin bzw. der Käufer auf die Korrektheit der Angaben im Grundbuch vertrauen darf. Ein Beispiel: A ist Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie. B fälscht den Kaufvertrag und lässt sich als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eintragen. B verkauft die Liegenschaft an C, die bzw. der auf den Grundbucheintrag des B vertraut. Sollte A nicht über diese Transaktion informiert worden sein, so kann A binnen der sogenannten Schreijahre, also drei Jahre ab Eintragung des C, die Löschung der bzw. des C als Eigentümerin bzw. Eigentümer verlangen (laut § 64 GBG). Es empfiehlt sich daher, alle zwei bis drei Jahre das Grundbuch zu überprüfen.
58 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Data Governance, Stammdaten und Bankenabwicklung, lukas.simhandl@oenb.at.
59 Oesterreichische Nationalbank, Referat Forschung, karin.wagner@oenb.at, corinna.zeiser@oenb.at.
60 Eine geodätische Linie ist die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten auf einer Fläche.
61 https://richtervereinigung.at/justiz/gerichtsbarkeit/ordentliche-gerichtsbarkeit/#:~:text=Die%20ordentlichen%20Gerichte%20in%20%C3%96sterreich,4%20Oberlandesgerichte%20(OLG)%2C%20und .
62 Dagegen ist z. B. das Eigentümerverzeichnis nicht öffentlich zugänglich.
63 Eine B-Laufende Nummer wird im Falle mehrerer Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer übersprungen, wenn diese Laufende Nummer gelöscht wird (z. B. bei Löschung eines Pfandrechts). Nur wenn es die letzte Nummer zu dieser Liegenschaft war, wird der Hinweis „gelöscht“ hinzugefügt. Erst seit rund drei Jahren dürfte aufgrund einer Anweisung der Notariatskammer immer eine neue B-Laufende Nummer vergeben werden müssen, sobald eine Änderung der Eigentumsverhältnisse erfolgt.
64 Die Autorinnen und der Autor danken Valentin Vertneg (Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Data Governance, Stammdaten und Bankenabwicklung), der bei der Auswertung dieses Datenvergleichs tatkräftig involviert war.
65 Es wurde von den Anbietern angekündigt, gegebenenfalls im Echtbetrieb eine zusätzliche manuelle Nachbearbeitung durchführen zu wollen.
66 Die von der OeNB regelmäßig veröffentlichten Kennzahlen zur Immobilienmarktanalyse basieren auf anderen Datengrundlagen und sind von den hier aufgezeigten Inkonsistenzen der Testdaten nicht betroffen.
67 Verfasst von Karin Wagner, Oesterreichische Nationalbank, Referat Forschung, karin.wagner@oenb.at.
68 https://www.irishstatutebook.ie/eli/2011/act/40/enacted/en/print#sec88.
69 https://www.propertypriceregister.ie/.
71 Register of Licensed Property Services Providers - Property Services Regulatory Authority (psr.ie).
72 WOZ ist die Abkürzung des niederländischen Valuation of Immovable Property Act (Wet Waardering Onroerende Zaken.
73 https://oss.uredjenazemlja.hr/public/cadServices.jsp?action=publicCadastreParcel.
74 https://www.statistik.at/ueber-uns/erhebungen/registerzaehlung/gebaeude-und-wohnungszaehlung.
75 https://www.oenb.at/Statistik/positionspapier-datenverwaltung.html.
76 Verfasst von Thomas Bisanz, Oesterreichische Nationalbank, Abteilung IT-Development, thomas.bisanz@oenb.at.
77 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_I_164/BGBLA_2005_I_164.html.
78 Die Gläubigerinnen bzw. Gläubiger sind im Grundbuch bzw. in der Urkundensammlung des Grundbuchsgerichts ersichtlich.
79 Z. B. Grundverkehrsgenehmigung im Falle des Verkaufs an eine Ausländerin bzw. Ausländer (Nicht-EWR-Bürgerin oder -bürger).
80 Davon ausgenommen sind derzeit Grundbuchsachen, die zu anderen Akten gehören, z. B. zu einem Exekutions- oder Verlassenschaftsakt. Zudem gibt es weiterhin Papieranträge, z. B. wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht durch eine Notarin bzw. einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt vertreten ist.
82 Gemäß § 3 Abs. 1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006), BGBl. II Nr. 481/2005 wurden diese bekanntgemacht. https://edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv.
83 Sobald ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb vorliegt, muss (zumindest) eine Abgabenerklärung eingereicht werden. Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und Notarinnen bzw. Notare können im Rahmen der sogenannten Selbstberechnung den Steuerbetrag berechnen und die Grunderwerbsteuer im Namen der Steuerschuldnerin bzw. des Steuerschuldners an das Finanzamt abführen – dies ist spätestens bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Selbstberechnung erfolgt, zweitfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten.
84 Es wird vom Finanzamt eine Vorgangsnummer für die Selbstberechnung vergeben (für jede Transaktion separat).
85 Urkunden in Papier werden gescannt und in das Urkundenarchiv gestellt.
Transitorische Risiken – Analyse und Vergleich quantitativer Kennzahlen für österreichische nichtfinanzielle IFRS-Unternehmen
Patrick Landendinger, Stefan Löschenbrand, Manuel Mayer, Florian Resch, Sabine Wukovits 86
Transitorische Risiken, d. h. die Möglichkeiten und Herausforderungen, die durch den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verursacht werden, beeinträchtigen die Finanzlage nichtfinanzieller Unternehmen, u. a. durch die Einführung von Regulierungen zur Limitierung oder Bepreisung von Treibhausgasemissionen. Die Integration dieser Risiken in die Kreditrisikomessung stellt eine zentrale Herausforderung für Kreditinstitute und Ratingagenturen dar. Für die vorliegende Analyse nutzen wir Jahresabschluss- und Emissionsdaten österreichischer nichtfinanzieller IFRS-Konzerne. Die Jahresabschlüsse werden unter Verwendung von Treibhausgas-Preisszenarien des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) mittels zusätzlicher Emissionskosten gestresst und durch die Anwendung des Ratingmodells des „Inhouse Credit Assessment System“ (ICAS) der OeNB werden gestresste Ausfallswahrscheinlichkeiten für jeden Konzern bestimmt. Die Ergebnisse zeigen, dass Konzerne in den „Climate Policy Relevant Sectors“ (CPRS) 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorger) am stärksten betroffen sind. Der Vergleich mit der Maßzahl „Co2-Intensität“ zeigt eine hohe Übereinstimmung in der Rangfolge der Risikoeinschätzung.
1 Einleitung
In einer im Jahr 2021 veröffentlichten Presseaussendung hat das Eurosystem bekanntgegeben, Klimawandelrisiken stärker in seine geldpolitische Strategie zu integrieren (Europäische Zentralbank, 2021a). Im zugehörigen Strategieplan werden die bis 2024 geplanten Maßnahmen konkretisiert, welche unter anderem folgende Schwerpunkte vorsehen (Europäische Zentralbank, 2021b): Klimawandelrisiken sind im Rahmenwerk für Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte zu berücksichtigen und es wurden Minimumstandards für die Berücksichtigung von Klimawandelrisiken bei internen Bonitätsbeurteilungen bis Mitte 2022 entwickelt, welche ab Ende 2024 verpflichtend anzuwenden sind. 87
Grundsätzlich können Klimawandelrisiken in physische und transitorische Risiken unterteilt werden. Physische Risiken können akut (z. B. durch plötzliche Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen) oder dauerhaft (z. B. durch den Verlust an Biodiversität oder eine deutliche Verringerung der Niederschläge) auftreten. Transitorische Risiken bezeichnen Risiken (vereinzelt auch Chancen), die sich aus der Anpassung an eine kohlenstoffarme Wirtschaft ergeben. Der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zufolge können transitorische Risiken dabei unterschiedlicher Art sein: Politische, rechtliche, technologische, Markt- und Reputationsrisiken führen zu negativen finanziellen Auswirkungen auf bestimmte Bilanzpositionen und/oder die Profitabilität von nichtfinanziellen Unternehmen (TCFD, 2017). Sowohl der Pfad als auch die Geschwindigkeit der Anpassung sind von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig, welche die einzelnen Sektoren stärker bzw. weniger stark betreffen werden und damit zu einer differenzierten Risikobetroffenheit führen können.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat mit Fokus auf Emissionspreise als Haupttreiber von transitorischen Risiken einen CO2-Stresstest für den österreichischen Bankensektor unternommen; dieser basiert auf einem neuen System zur Bepreisung von Kohlenstoffemissionen für einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont und verwendet Sektoraggregate (Guth et al., 2021). In der vorliegenden Untersuchung wird der Ansatz des Kohlenstoffpreis-Stresstests für einzelne nichtfinanzielle Konzerne angewandt, um eine Einschätzung über die transitorischen Risiken mittels quantitativer Methoden zu gewinnen.
2 Analyse
2.1 Daten
Für die Analyse werden neben den konsolidierten Jahresabschlussdaten österreichischer, nichtfinanzieller IFRS-Unternehmen auch deren gemäß nichtfinanzieller Berichterstattung veröffentlichte CO2-Emissionsdaten für das Bilanzjahr 2020 genutzt. Sowohl die Finanz- als auch die Emissionsdaten wurden durch das Interne Bonitätsbeurteilungssystem (Inhouse credit assessment system, ICAS) 88 der OeNB direkt aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen übernommen. Für diese Analyse werden ausschließlich Scope-1-Emissionen, d. h. die direkten Treibhausgasemissionen von vom Unternehmen kontrollierten oder im Besitz befindlichen Emissionsquellen, herangezogen. Ob ein Unternehmen lediglich CO2-Emissionen angibt (betrifft nur wenige Unternehmen), oder CO2-Äquivalente, d. h. inkl. sonstiger Treibhausgase (Großteil der Unternehmen), wird dabei nicht näher unterschieden.
Das Sample umfasst insgesamt 49 Unternehmen und wird für die Analyse in Climate Policy Relevant Sectors (CPRS) und Nicht-CPRS unterteilt. Diese Einteilung wurde unter Berücksichtigung der vierstelligen NACE-Klassifikation Rev2 von Battiston et al. (2017) entwickelt und bezieht sich auf Sektoren, die sowohl positiv als auch negativ von Klimaschutzpolitik betroffen sein könnten. Die Sektoren 1 bis 6 (fossile Brennstoffe, Versorgung(swirtschaft), energieintensiver Sektor, Gebäude, Transport und Landwirtschaft) sind als CPRS deklariert und umfassen insgesamt 34 Unternehmen. Die verbleibenden 15 Unternehmen sind Nicht-CPRS-Sektoren zugeordnet.
2.2 Szenarien
Die für diese Analyse genutzten CO2-Preis-Szenarien wurden vom Network for Greening the Financial System (NGFS) veröffentlicht; diese stimmen mit den politischen Zielen des Zwei-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens überein und erlauben aufgrund ihrer Kohärenz auch für einen längeren Zeithorizont eine einheitliche Modellierung von physischen und transitorischen Risiken (NGFS, 2023).
Die vom NGFS beschriebenen Szenarien reichen von „orderly“, „disorderly“, „hot house world“ bis hin zu „too little, too late“. Jedes Szenario ist verbunden mit einem entsprechenden Transitionspfad. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Szenarien konzentrieren wir uns auf eine „orderly transition“, bei der von einer frühzeitigen und schrittweisen Verschärfung von klimabezogenen Politikmaßnahmen ausgegangen wird, womit steigende CO2-Preise ab dem Jahr 2020 impliziert werden. Das Orderly-Szenario wird in zwei Pfade unterteilt: Der „Net Zero 2050“-Pfad erfordert die Reduktion der CO2-Emissionen auf Netto-Null bis zum Jahr 2050, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen; die zweite Möglichkeit „Below 2°C“ führt zu einer Temperaturerhöhung auf ca. 1,7°C. Eine Übersicht über die verschiedenen Szenarien und die damit verbundene prognostizierte Entwicklung der CO2-Preise zeigt Grafik 1.
Da das NGFS die CO2-Preisentwicklung, beginnend mit dem Jahr 2015, lediglich in Fünfjahresintervallen angibt, wird die Erhöhung der Kohlenstoffpreise zwischen den Intervallen für die einzelnen Jahre interpoliert. Das für unsere Analyse verwendete Hauptszenario konzentriert sich auf (Effekte durch) zusätzliche Kosten, die durch einen Preis von 60 EUR/t CO2-Äquivalente entstehen; im Folgenden wird dies als Standard(stress)szenario bezeichnet. Die Höhe von 60 EUR ist gewählt worden, um sowohl wirtschaftswissenschaftlichen Überlegungen (Die Presse, 2021) als auch den Erwartungen der EU-Kommission (Ariadne, 2021) Rechnung zu tragen, die einen entsprechenden Preis für das Jahr 2030 erwartet.
2.2 Methode
Das Forschungsmodell beruht auf der Idee der Szenario-Analyse mit einem Prognosehorizont von einem Jahr. Unter der Annahme eines hypothetischen CO2-Preises wird die Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens simuliert. Das Konzept und die zugrunde liegenden Annahmen können folgendermaßen zusammengefasst werden:
(1) Bestimmung der Scope-1-Emissionen für jedes Unternehmen.
(2) Bestimmung zusätzlicher Kosten, verursacht durch einen hypothetischen, höheren CO2-Preis. Da bereits angefallene Kosten für CO2-Emissionen nicht immer offengelegt werden, werden diese bei Anwendung des Stressszenarios nicht berücksichtigt werden. Der Stress muss folglich als Kostenfaktor verstanden werden, welcher als laufende CO2-Kosten zusätzlich zu den bereits anfallenden Kosten hinzuzurechnen ist.
(3) Erstellung einer Prognose der finanziellen Faktoren, basierend auf dem gestressten Kostenfaktor (d. h. höhere Aufwendungen für direkte CO2-Emissionen wie z. B. eine Erhöhung der CO2-Besteuerung) unter der Annahme, dass sowohl der Verkaufspreis des Produkts als auch die Nachfrage unverändert bleiben; es kommt also zu keiner Weitergabe der erhöhten CO2-Kosten. Diese Annahme kann mit dem kurzfristigen Prognosehorizont für Ausfallswahrscheinlichkeiten bei ICAS-Ratings begründet werden.
(4) Erstellung eines gestressten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung) unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten für die CO2-Emissionen aber einer ansonsten gleichbleibenden Bilanz (z. B. keine zusätzlichen Investitionen).
(5) Berechnung der Ausfallswahrscheinlichkeit vor und nach dem Stress unter Verwendung des OeNB-Ratingmodells für IFRS-Unternehmen. 89 Das IFRS-Modell besteht aus sechs Finanzkennzahlen und wird jährlich validiert. Tabelle 1 zeigt die Kennzahlen und ob sie im Zuge der Analyse vom Stresstest betroffen sind:
Kennzahl | Gestresst |
---|---|
EBIT, bereinigt | Ja |
Selbstfinanzierungsgrad | Ja |
Netto-Finanzverbindlichkeitenquote | Nein |
Fremdkapitalzinslast | Nein |
Cashflow-Rendite1 | Nein |
EBITDA – ROI, bereinigt | Ja |
Quelle: OeNB (eigene Darstellung). | |
1 Aufgrund höherer Komplexität und der Notwendigkeit zusätzlicher
Annahmen ist der Cashflow nicht Teil des Stresstests. Diese Restriktion könnte in zukünftigen Untersuchungen revidiert werden. |
2.4 Zugrunde liegende Annahmen
Dieser Modellierungsansatz unterliegt bestimmten Annahmen, allen voran der eben genannten Annahme einer feststehenden Bilanz:
- Höhere CO2-Preise führen demnach zu höheren Kosten und in weiterer Folge zu einer Reduktion der Gewinne und des Eigenkapitals. Es kommt somit zu keiner zusätzlichen Finanzierung (z. B. einer zusätzlichen Aufnahme von Bankkrediten), um die zusätzlichen Kosten auszugleichen.
- Höhere Kosten werden nicht an die Kundinnen und Kunden weitergereicht, wodurch sowohl Ein- und Verkaufspreise als auch Produktions- und Verkaufsvolumen unverändert bleiben.
- Das Management unternimmt keine zusätzlichen Aktivitäten, um Änderungen an der Produktion oder hin zu emissionsärmeren Technologien vorzunehmen; sowohl Höhe als auch Zusammensetzung der Forschung-und-Entwicklung-Investitionen bleiben unverändert.
- Die Zusammensetzung der Bilanz bleibt ansonsten unverändert.
- Es erfolgt keine Änderung des Geschäftsmodells.
- Es erfolgt keine Berücksichtigung der bereits im Jahresabschluss berücksichtigten CO2-Kosten.
Zwar entsprechen diese Annahmen einer starken Vereinfachung der wirtschaftlichen Realität, die Berücksichtigung dieser möglichen Reaktionen würde jedoch weitere starke Annahmen erfordern – beispielsweise hinsichtlich der Preiselastizitäten oder der Reaktion von Marktteilnehmern, was wiederum zu unsichereren Analyseergebnissen führen würde.
3 Ergebnisse
3.1 Auswirkung des Stressszenarios auf den Jahresabschluss
Wie in Kapitel 2.3 beschrieben, wird davon ausgegangen, dass die gestressten CO2-Preise die Produktionskosten erhöhen, was in der Folge zu niedrigeren Gewinnen (EBIT, EBITDA 90 ) und wiederum zu einem reduziertem Eigenkapital führt. Grafik 2 zeigt die Auswirkung eines CO2-Preises in Höhe von 60 EUR pro Tonne an CO2-Emissionen auf die Produktionskosten. Wie oben bereits beschrieben, fließt diese Preiserhöhung als sogenanntes Standardszenario in unsere Analyse ein. Der Effekt ist für die Sektoren 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorgung) besonders ausgeprägt und verdeutlicht die wachsende Bedeutung von CO2-Kosten als Produktionsfaktor unter dem Stressszenario.
Grafik 3 bestätigt, dass diese beiden Sektoren mit einer Steigerung der Ausfallswahrscheinlichkeit (probability of default, PD) um mehr als 5% im Standardszenario am stärksten betroffen sind. Der Sektor 9 (andere), der den Nicht-CPRS angehört, zeigt nur eine begrenzte Steigerung der PD. Diese ist aber – ausgenommen fossile Brennstoffe und Versorgungssektor – stärker ausgeprägt als bei den restlichen CPRS.
Dieser Anstieg der Ausfallswahrscheinlichkeiten führt auch zu Ratingmigrationen, hier gemessen auf der Eurosystem-Ratingskala (Eurosystem Credit Quality Steps, CQS). 91 Die CQS kennzeichnen einen in der EU anerkannten, standardisierten Indikator für Kreditrisiko und reichen von 1 (höchste Kreditqualität) bis hin zu 8 (schlechteste Kreditwürdigkeit). Grafik 4 zeigt, dass im Standardszenario Migrationen nur in geringem Ausmaß vorliegen. Jedoch zeigt Tabelle 2, dass mehr als ein Viertel aller Unternehmen in den Sektoren 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorgung) um einen Credit Quality Step herabgestuft werden würden.
CPRS-Klassifikation | Unternehmen |
Herabstufungen
(in % aller Einheiten in diesem Sektor) |
---|---|---|
1 – Fossile Brennstoffe | 3 | 1 (33%) |
2 – Versorgung | 7 | 2 (29%) |
3 – Energieintensiv | 12 | 1 (8%) |
Sonstige CPRS | 12 | 0 (0%) |
9 – Nicht-CPRS | 15 | 1 (6%) |
Gesamt | 49 | 6 (12%) |
Quelle: OeNB. |
3.2 Vergleich mit nicht zukunftsbezogenen Kennzahlen: Emissionsintensität
Während diese Analyse auf einem zukunftsbezogenen Modellierungsansatz basiert, wird zur Bewertung von transitorischen Risiken häufig die aktuell beobachtete Emissionsintensität, berechnet als Tonnen an CO2-Emissionen pro Millionen Euro Umsatz (t CO2/Mio EUR), verwendet. Grafik 5 zeigt die Emissionsintensität nach CPRS-Klassifikation anhand von Boxplots. Ähnlich den Ergebnissen aus Grafik 3 weisen die Sektoren 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorgung) die höchste Emissionsintensität auf, während die verbleibenden CPRS auf gleicher Höhe wie Nicht-CPRS (Sektor 9 – Andere) sind. Im Vergleich der gestressten Ratings im Standardszenario mit der Emissionsintensität jedes Unternehmens (siehe Grafik 6) zeigt sich ein entsprechender Zusammenhang mit einem Rangkorrelationskoeffizienten von 0,56 (Kendall’sches Tau) für CPRS und einem Wert von 0,23 (Kendall’sches Tau) für Nicht-CPRS.
6 Conclusio
Diese Analyse untersucht die Auswirkungen steigender CO2-Preise auf das kurzfristige Kreditrisiko österreichischer nichtfinanzieller IFRS-Konzerne. Die CO2-Preis-Szenarien sind dem NGFS entnommen und die CO2-Kosten werden der ansonsten gleichbleibenden Bilanz als zusätzliche Kosten hinzugefügt. Zur Berechnung der gestressten Ausfallswahrscheinlichkeit wurde das Ratingmodell des OeNB-ICAS für IFRS-Jahresabschlüsse angewandt. Der größte Effekt eines Preises von 60 EUR pro Tonne CO2 zeigt sich für die CPRS 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorgung) mit einem Anstieg der Ausfallswahrscheinlichkeit um mehr als 5%. Die damit verbundene Anzahl an Migrationen gemessen auf der Eurosystem-Ratingskala ist jedoch für die meisten betroffenen Sektoren begrenzt, nur in den CPRS 1 (fossile Brennstoffe) und 2 (Versorgung) würde über ein Viertel aller Unternehmen im Stressszenario heruntergestuft. Als Benchmarking wurde der Anstieg der Ausfallswahrscheinlichkeit mit der Emissionsintensität (gemessen in CO2-Emissionen durch Umsatz) verglichen. Der Zusammenhang zwischen den beiden Ansätzen ist für CPRS stärker ausgeprägt als für Nicht-CPRS.
Literaturverzeichnis
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Battiston, S., A. Mandel, I. Monasterolo F. Schütze und G. Visentin. 2017. A Climate stress-test of the financial system. Nature Climate Change, 7(4). https://doi.org/doi:10.1038/nclimate3255.
Die Presse. 2021. Wifo-Chef: CO2-Abgabe sollte auf 60 Euro steigen. https://www.diepresse.com/6042288/wifo-chef-co2-abgabe-sollte-auf-60-euro-steigen .
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86
Oesterreichische Nationalbank, Abteilung SAMBA (Statistik – Aufsicht, Modelle und Bonitätsanalysen),
patrick.landendinger1@oenb.at, stefan.loeschenbrand@oenb.at, manuel.mayer@oenb.at, florian.resch@oenb.at, sabine.wukovits@oenb.at. Alle geäußerten Ansichten geben nur die Meinung der Autorin und der Autoren wieder und nicht unbedingt die der Oesterreichischen Nationalbank. Sämtliche verbliebenen Fehler sind die der Autorin und der Autoren.
87 Genauere Informationen zu den Minimumstandards für ICASs sind zu finden im Economic Bulletin Issue 6, 2022 (europa.eu) .
88 Eine Übersicht der ICASs ist ebenfalls zu finden im Economic Bulletin Issue 6, 2022 (europa.eu) .
89 Weitere Informationen zum statistischen Modell ist zu finden in Leitner und Mayer (2015) ; eine Übersicht zur Validierung in Leitner und Mayer (2016) .
90 EBIT: earnings before interest, taxes; EBITDA: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization.
91 Nähere Informationen zur Übersetzung von Ausfallswahrscheinlichkeiten in Credit Quality Steps in Leitner und Mayer (2015) .
Erholung im Reiseverkehr sorgt für positive Leistungsbilanz Österreichs im Jahr 2022
Predrag Ćetković, Thomas Cernohous, Patricia Walter 92
Im Jahr 2022 betrug die Leistungsbilanz Österreichs gegenüber dem Ausland (saldiert) nach erster Berechnung rund 3 Mrd EUR oder 0,7 % des BIP. Das ist ein deutlich positiveres Ergebnis als noch im Jahr 2021 (1,4 Mrd EUR bzw. 0,4% des BIP) und vor allem der Erholung im Reiseverkehr geschuldet, die für einen Einnahmenüberschuss in Höhe von 7,2 Mrd EUR sorgte. Demgegenüber weitete sich das Defizit aus dem internationalen Güterhandel aus (–0,6 Mrd EUR). Die Netto-Vermögensposition Österreichs gegenüber dem Ausland ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 9% auf 65,3 Mrd EUR gestiegen. Das Jahr 2022 war stark von Bewertungsänderungen charakterisiert, wobei die veränderte Zinslandschaft, die Kursentwicklung bei Wertpapieren sowie die Abwertung des Euro eine Rolle spielten.
1 Reale Außenwirtschaft
Obwohl Österreichs Außenwirtschaft im Jahr 2022 vor großen Herausforderungen stand, insbesondere einer fortgesetzten Unterbrechung von Liefer- und Produktionsketten und rasch steigenden Energiepreisen, ergeben die vorläufigen Zahlen einen positiveren und höheren Beitrag aus dem Handel mit Gütern und Dienstleistungen zum Wirtschaftswachstum als noch im Jahr 2021, nämlich 6,4 Mrd EUR oder 1,4 % des BIP. Die gesamte Leistungsbilanz Österreichs, einschließlich Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie laufenden Transfers vis-a-vis der übrigen Welt (Primär- und Sekundäreinkommen), bilanzierte deutlich positiv im Ausmaß von 3,1 Mrd EUR oder 0,7 % des BIP.
Der Güterhandel ergab laut Zahlungsbilanzstatistik der OeNB ein Einnahmendefizit in Höhe von –0,6 Mrd EUR. Die Differenz zwischen dem Wachstum der Importe und jenem der Exporte hat sich zwar im Vergleich zum Jahr 2021 verringert, die Importe wuchsen aber weiterhin unter dem Eindruck steigender Preise für Energie und Brennstoffe stärker. Gegenüber dem Jahr 2019, als Maßstab für die nominellen Werte vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, bedeutet das ein Wachstum der Importe um rund 35% bzw. der Exporte um rund 31%. Positiv auf die Güterhandelsbilanz ausgewirkt haben sich vor allem die Transithandelserträge (11,6 Mrd EUR) sowie jene Erträge, die aus dem Warenverkehr im Zuge internationaler Produktionsketten stammen (5,2 Mrd EUR).
Die Reiseverkehrseinnahmen Österreichs betrugen im Jahr 2022 nach erster Schätzung 18,2 Mrd EUR. Das stellt eine enorme Erholung im Vergleich zum Jahr 2021 dar (8,4 Mrd EUR), das noch von Schließungsmaßnahmen im Zuge der Eindämmung der COVID-19-Pandemie geprägt war, entsprach gegenüber dem Jahr 2019 aber noch immer einem Rückgang von rund 11%. Der Hauptanteil der Einnahmen kam von Gästen aus dem Nachbarland Deutschland, deren Marktanteil knapp 50 % betrug. Die Durchschnittsausgaben ausländischer Gäste in Österreich (gesamte Reiseverkehrsausgaben pro gezählte Übernachtung) lagen mit rund
186 EUR um 2 % über jenen des Jahres 2019. Unter Berücksichtigung des Preisauftriebs im Bereich Beherbergung und Gastronomie hat sich allerdings das Ausgabeverhalten im Reiseverkehr in realer Betrachtung deutlich verringert.
2 Kapitalverkehr
Die Vermögensposition Österreichs gegenüber dem Ausland hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 um etwa 9% auf 65,3 Mrd EUR erhöht. Die Entwicklung der Bestände an Direktinvestitionen (DI) und grenzüberschreitenden Wertpapieren wurde insbesondere durch Preisentwicklungen getrieben. Die vorläufigen Daten für das Jahr 2022 lassen bei Direktinvestitionen eine deutliche Abkühlung der Dynamik gegenüber dem Rekordjahr 2021 erwarten. Die Bestände bei aktiven Direktinvestitionen (ADI) betrugen zum Jahresultimo 238,4 Mrd EUR (+4,1%), jene der passiven (PDI) 191,2 Mrd EUR (+1,7%). Der Zuwachs ist jedoch zum überwiegenden Teil auf Bewertungseffekte, verursacht durch Preiseffekte bei börsennotierten Unternehmen sowie einen schwachen Euro, zurückzuführen. Bei Transaktionen war eine differenzierte Entwicklung zu beobachten: Während Eigenkapitaltransaktionen und reinvestierte Gewinne stagnierten beziehungsweise leicht negativ waren, wurden vermehrt Finanzierungen innerhalb von Konzernen vergeben (ADI: +2,7 Mrd EUR; PDI: +5,8 Mrd EUR). Ein Grund dafür könnten teurere Bankkredite aufgrund der Zinswende sein.
Aktive DI | Passive DI | |
---|---|---|
in Mrd EUR | ||
Bestand zum 31. Dezember 2021 | 229,0 | 188,0 |
Eigenkapitaltransaktionen | 0,3 | –2,2 |
Nettogewährung Konzernkredite | 2,7 | 5,8 |
Reinvestierte Gewinne | –3,1 | –1,7 |
Preiseffekte | 6,2 | 3,3 |
Wechselkurseffekte | 1,9 | –0,2 |
Sonstige Änderungen | 1,5 | –1,7 |
Bestand zum 31. Dezember 2022 | 238,4 | 191,2 |
Quelle: OeNB. |
Der Stand der grenzüberschreitenden Investitionen in Wertpapiere ist insbesondere in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 aufgrund von Bewertungseffekten deutlich zurückgegangen, im vierten Quartal konnte hingegen eine Erholung der Aktienmärkte beobachtet werden. Die negativen Preiseffekte in den ersten drei Quartalen des Jahres sind dabei einerseits auf die sinkenden Marktpreisbewertungen von verzinslichen Wertpapieren aufgrund der Zinspolitik sowie andererseits auf die Verluste an den Börsen zurückzuführen. Im Hinblick auf die Wechselkurseffekte war die Abwertung des Euro in den ersten drei Quartalen 2022, gefolgt von dessen Aufwertung im vierten Quartal, ausschlaggebend. Über das ganze Jahr betrachtet gingen die Verbindlichkeiten stärker als die Forderungen zurück, was einen positiven Effekt (+5,5 Mrd EUR) auf die Nettovermögensposition Österreichs hatte.
Der Saldo der Transaktionen der Portfolioinvestitionen betrug 2022 rund
–2,8 Mrd EUR, wobei ein positiver Saldo von rund 2,3 Mrd EUR im vierten Quartal negativen Salden in den drei vorhergehenden Quartalen gegenübersteht. Der Saldo für das Gesamtjahr ergibt sich aus forderungsseitigen Transaktionen von 14,9 Mrd EUR und verbindlichkeitsseitigen Transaktionen von 17,7 Mrd EUR. Die Transaktionen wurden auf beiden Seiten von verzinslichen Wertpapieren dominiert (aktiv: 10,4 Mrd EUR, passiv: 18,7 Mrd EUR). Bezüglich der anderen Finanzinstrumente gab es – auf das Gesamtjahr betrachtet – auf Forderungsseite ein Plus von rund 2,9 Mrd EUR für Aktien und 1,7 Mrd EUR für Investmentfondsanteile. Verbindlichkeitsseitig reduzierten sich die Aktien transaktionsbedingt über das Jahr gerechnet um –1,5 Mrd EUR, während die Investmentfondsanteile um 0,5 Mrd EUR stiegen.
Der private Haushaltssektor hat in allen vier Quartalen des Jahres 2022 positive Zugänge ausländischer verzinslicher Wertpapiere, die sich auf das Jahr betrachtet auf 0,9 Mrd EUR kumulieren (rund 0,3 Mrd EUR davon allein im vierten Quartal). Neben den verzinslichen Wertpapieren gab es 2022 bei den Haushalten auch einen Zugang von Aktien von rund 1,8 Mrd EUR und 2,9 Mrd EUR bei Investmentfondsanteilen.
92 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken, predrag.cetkovic@oenb.at, thomas.cernohous@oenb.at, patricia.walter@oenb.at.
DATEN
Redaktionsschluss: 15. April 2023
Die jeweils aktuellsten Daten sowie weitere Indikatoren können auf der OeNB-Website www.oenb.at abgerufen werden:
Statistische Daten: www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen.html
Benutzerdefinierte Abfrage: www.oenb.at/isaweb/dyna1.do?lang=DE&go=initHierarchie
Webservice: www.oenb.at/Statistik/Benutzerdefinierte-Tabellen/webservice.html
Veröffentlichungskalender: www.oenb.at/isaweb//releasehierarchie.do?lang=DE
Tabellenübersicht
1 Österreichischer Beitrag zu den Euro-Geldmengen M393
2 Kredite innerhalb und außerhalb des Euroraums 93
3 Kundenzinssätze – Neugeschäft 94
7 Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE und FinStab 98
8 Sonstige Finanzintermediäre 99
11 Zahlungsbilanz – Gesamtübersicht – Global 104
12 Österreichs Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland 105
Periodenendstand | 2020 | 2021 | 2022 | Sep. 22 | Okt. 22 | Nov. 22 | Dez. 22 | Jän. 23 | Feb. 23 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio EUR | |||||||||
M3 (M2 + 1. + 2. + 3.) | 402.894 | 422.446 | 435.696 | 437.927 | 445.351 | 437.922 | 435.696 | 435.517 | 435.683 |
1. Einlagen aus Repo-Geschäften2 | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
2. Begebene Geldmarktfondsanteile3 | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
3. Begebene Schuldverschreibungen
von bis zu 2 Jahren3 |
3.223 | 3.672 | 4.367 | 3.684 | 4.803 | 5.546 | 4.367 | 5.782 | 6.194 |
M2 (M1 + 4. + 5.) | 399.695 | 418.743 | 431.277 | 434.278 | 440.263 | 432.143 | 431.277 | 429.492 | 429.144 |
4. Einlagen mit Bindungsfrist von bis zu 2 Jahren | 90.407 | 85.203 | 100.378 | 89.221 | 93.732 | 98.066 | 100.378 | 100.850 | 104.082 |
5. Einlagen mit Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten | 4.012 | 2.641 | 1.262 | 2.301 | 1.702 | 1.413 | 1.262 | 1.250 | 1.266 |
M1 (6.) | 305.276 | 330.898 | 329.636 | 342.756 | 344.830 | 332.664 | 329.636 | 327.392 | 323.795 |
6. Täglich fällige Einlagen | 305.276 | 330.898 | 329.636 | 342.756 | 344.830 | 332.664 | 329.636 | 327.392 | 323.795 |
Längerfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||||
Einlagen mit Bindungsfrist von über 2 Jahren
von Nicht-MFIs im Euroraum |
41.564 | 39.751 | 36.746 | 36.779 | 36.851 | 36.767 | 36.746 | 36.768 | 36.438 |
Einlagen mit Kündigungsfrist von über 3 Monaten
von Nicht-MFIs (ohne Zentralstaaten) im Euroraum |
325 | 475 | 296 | 323 | 317 | 309 | 296 | 243 | 245 |
Begebene Schuldverschreibungen von über 2 Jahren3 | 97.916 | 98.315 | 111.763 | 110.177 | 109.529 | 112.167 | 111.763 | 119.063 | 121.045 |
Kapital und Rücklagen4 | 88.057 | 93.085 | 93.504 | 92.903 | 93.676 | 93.406 | 93.504 | 95.186 | 94.938 |
Forderungen5 an Nicht-MFIs im Euroraum | |||||||||
Öffentliche Haushalte | 147.136 | 166.423 | 147.994 | 155.871 | 156.065 | 152.305 | 147.994 | 151.095 | 150.592 |
Sonstige Nicht-MFIs | 456.180 | 485.815 | 507.030 | 505.559 | 506.975 | 509.358 | 507.030 | 508.728 | 510.290 |
Buchkredite | 407.226 | 437.335 | 462.020 | 460.492 | 461.155 | 463.364 | 462.020 | 462.972 | 464.494 |
Nettoforderungen gegenüber
Ansässigen außerhalb des Euroraums |
61.098 | 54.676 | 54.058 | 58.755 | 50.145 | 63.246 | 54.058 | 55.656 | 44.000 |
Quelle: OeNB. | |||||||||
1 Ohne Bargeldumlauf. | |||||||||
2 Exklusive Repo-Geschäfte mit Clearinghäusern. | |||||||||
3 Positionen sind um entsprechende Forderungen an im Euroraum ansässige Monetäre Finanzinstitute (MFIs) konsolidiert. | |||||||||
4 Die Position „Kapital und Rücklagen“ ist um Aktien und sonstige Anteilsrechte an im Euroraum ansässigen MFIs konsolidiert. | |||||||||
5 Forderungen beinhalten Kredite, gehaltene Schuldverschreibungen, Aktien und sonstige Anteilsrechte und Investmentfondsanteile. |
Periodenendstand | 2020 | 2021 | 2022 | Sep. 22 | Okt. 22 | Nov. 22 | Dez. 22 | Jän. 23 | Feb. 23 |
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in Mio EUR | |||||||||
Kredite in Österreich | |||||||||
Nichtfinanzielle Unternehmen | 169.765 | 184.548 | 201.357 | 199.268 | 200.099 | 201.748 | 201.357 | 201.827 | 203.182 |
Private Haushalte | 174.502 | 184.181 | 190.869 | 191.049 | 190.540 | 190.786 | 190.869 | 189.649 | 189.146 |
Kredite für Konsumzwecke | 16.712 | 16.977 | 17.167 | 17.341 | 17.269 | 17.330 | 17.167 | 17.165 | 17.130 |
Kredite für Wohnbau | 121.195 | 129.799 | 135.326 | 135.365 | 134.963 | 135.035 | 135.326 | 134.048 | 133.511 |
Sonstige Kredite | 36.595 | 37.405 | 38.376 | 38.344 | 38.308 | 38.421 | 38.376 | 38.437 | 38.505 |
Öffentliche Haushalte | 24.718 | 25.419 | 22.842 | 23.844 | 23.656 | 23.443 | 22.842 | 22.822 | 22.929 |
Versicherungen und Pensionskassen | 47 | 49 | 54 | 57 | 75 | 158 | 54 | 51 | 52 |
Sonstige Finanzintermediäre1 | 16.329 | 16.610 | 16.406 | 16.000 | 16.142 | 16.101 | 16.406 | 16.001 | 15.936 |
Kredite in der sonstigen Währungsunion | |||||||||
Nichtfinanzielle Unternehmen | 28.005 | 30.072 | 28.478 | 29.722 | 29.609 | 29.752 | 28.478 | 29.402 | 29.955 |
Private Haushalte | 6.314 | 8.046 | 8.796 | 8.740 | 8.756 | 8.779 | 8.796 | 8.814 | 8.777 |
Kredite für Konsumzwecke | 226 | 211 | 205 | 208 | 208 | 204 | 205 | 218 | 216 |
Kredite für Wohnbau | 4.334 | 6.098 | 6.847 | 6.821 | 6.832 | 6.858 | 6.847 | 6.820 | 6.790 |
Sonstige Kredite | 1.753 | 1.738 | 1.745 | 1.711 | 1.716 | 1.717 | 1.745 | 1.776 | 1.770 |
Öffentliche Haushalte | 139 | 330 | 325 | 334 | 329 | 329 | 325 | 325 | 325 |
Versicherungen und Pensionskassen | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Sonstige Finanzintermediäre1 | 12.186 | 13.754 | 15.989 | 15.586 | 15.862 | 15.970 | 15.989 | 17.149 | 17.367 |
Kredite außerhalb des Euroraums | |||||||||
Banken | 29.350 | 25.282 | 28.141 | 37.692 | 40.116 | 47.963 | 28.141 | 48.961 | 39.851 |
Nichtbanken | 42.263 | 42.301 | 43.631 | 46.423 | 46.468 | 46.195 | 43.631 | 41.353 | 41.921 |
Quelle: OeNB. | |||||||||
1 Der Begriff „sonstige Finanzintermediäre“ subsumiert alle Einheiten der ESVG-Sektoren 125 bis 127; hierunter fallen unter anderem Holdinggesellschaften,
Finanzierungsleasinggesellschaften sowie Stiftungen. |
2020 | 2021 | 2022 | Sep. 22 | Okt. 22 | Nov. 22 | Dez. 22 | Jän. 23 | Feb. 23 | |
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in % | |||||||||
Einlagenzinssätze2 | |||||||||
von privaten Haushalten mit vereinbarten Laufzeiten | |||||||||
bis 1 Jahr | 0,14 | 0,11 | 0,52 | 0,8 | 1,23 | 1,44 | 1,66 | 1,9 | 2,06 |
1 bis 2 Jahre | 0,25 | 0,18 | 0,68 | 0,63 | 1,85 | 1,84 | 1,84 | 2,04 | 2,16 |
über 2 Jahre | 0,45 | 0,45 | 1,04 | 1,13 | 1,89 | 2,02 | 2 | 2,42 | 2,39 |
von nichtfinanziellen Unternehmen mit vereinbarten Laufzeiten | |||||||||
bis 1 Jahr | –0,12 | –0,36 | 0,36 | 1 | 1,16 | 1,57 | 1,94 | 2,13 | 2,41 |
Kreditzinssätze2 | |||||||||
an private Haushalte | |||||||||
für Konsum | 5,22 | 5,63 | 6,28 | 6,43 | 6,80 | 7,08 | 7,20 | 8,01 | 8,08 |
Effektivzinssatz3 | 7,16 | 7,38 | 7,77 | 7,94 | 8,31 | 8,53 | 8,56 | 9,21 | 9,31 |
Wohnbau | 1,34 | 1,20 | 1,87 | 2,11 | 2,62 | 2,95 | 2,86 | 3,33 | 3,49 |
Effektivzinssatz3 | 1,73 | 1,57 | 2,18 | 2,39 | 2,78 | 3,13 | 3,10 | 3,56 | 3,70 |
für sonstige Zwecke | 1,73 | 1,61 | 2,13 | 2,26 | 2,92 | 3,11 | 3,20 | 3,73 | 3,92 |
freie Berufe | 1,83 | 1,72 | 2,27 | 2,40 | 3,07 | 3,30 | 3,25 | 3,95 | 4,16 |
an nichtfinanzielle Unternehmen | |||||||||
Kredite bis 1 Mio EUR | 1,59 | 1,63 | 2,08 | 2,14 | 2,75 | 3,09 | 3,11 | 3,52 | 3,95 |
mit Kreditlaufzeit bis 1 Jahr | 1,74 | 1,69 | 2,17 | 2,43 | 3,03 | 3,39 | 3,77 | 3,96 | 4,41 |
mit Kreditlaufzeit über 1 Jahr | 1,82 | 1,61 | 2,05 | 2,07 | 2,70 | 3,03 | 2,96 | 3,44 | 3,81 |
Kredite über 1 Mio EUR | 1,36 | 1,34 | 1,82 | 2,05 | 2,54 | 2,84 | 3,07 | 3,41 | 3,76 |
mit Kreditlaufzeit bis 1 Jahr | 0,98 | 0,79 | 1,35 | 1,76 | 2,30 | 2,67 | 2,96 | 3,23 | 3,58 |
mit Kreditlaufzeit über 1 Jahr | 1,58 | 1,55 | 2,03 | 2,18 | 2,61 | 2,89 | 3,11 | 3,48 | 3,81 |
Quelle: OeNB. | |||||||||
1 Der Zinssatz ist der vereinbarte annualisierte Jahreszinssatz in Prozent pro Jahr. In diesem Zinssatz sind nur etwaige unterjährige Zinskapitalisierungen,
aber keine sonstigen Kosten enthalten. |
|||||||||
2 In Euro. | |||||||||
3 Ohne „Private Organisationen ohne Erwerbszweck“. |
Periodenendstand | 2020 | 2021 | 2022 | Q1 22 | Q2 22 | Q3 22 | Q4 22 |
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AKTIVA | in Mio EUR | ||||||
Kassenbestand und Guthaben bei Zentralbanken | 163.796 | 186.146 | 161.131 | 184.310 | 189.971 | 189.606 | 161.131 |
Darlehen und Kredite | 752.165 | 787.015 | 814.095 | 799.309 | 819.877 | 834.953 | 814.095 |
Schuldverschreibungen | 133.908 | 137.988 | 146.062 | 139.737 | 144.554 | 145.254 | 146.062 |
Eigenkapitalinstrumente | 8.803 | 8.709 | 8.875 | 9.712 | 9.220 | 9.175 | 8.875 |
Derivate inklusive für Sicherungsmaßnahmen
mit positivem Marktwert |
22.811 | 18.258 | 22.898 | 17.792 | 20.813 | 27.149 | 22.898 |
Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten
Unternehmen, die nicht voll- oder quotenkonsolidiert werden |
21.234 | 22.840 | 23.032 | 22.136 | 22.480 | 22.205 | 23.032 |
Materielle Vermögenswerte | 11.587 | 23.669 | 10.952 | 17.094 | 10.773 | 10.749 | 10.952 |
Immaterielle Vermögenswerte | 2.968 | 3.165 | 3.063 | 3.081 | 3.059 | 3.038 | 3.063 |
Steueransprüche und sonstige Vermögenswerte | 19.155 | 8.803 | 9.575 | 9.081 | 10.618 | 9.235 | 9.575 |
Summe Aktiva/Passiva | 1.136.427 | 1.196.594 | 1.199.683 | 1.202.252 | 1.231.364 | 1.251.364 | 1.199.683 |
PASSIVA | |||||||
Einlagen von Zentralbanken | 73.834 | 96.059 | 62.977 | 97.966 | 98.839 | 95.219 | 62.977 |
Einlagen von Kreditinstituten | 102.410 | 106.308 | 106.199 | 109.917 | 117.085 | 119.350 | 106.199 |
Einlagen von Nichtbanken | 655.729 | 686.238 | 709.312 | 690.873 | 708.959 | 720.114 | 709.312 |
Begebene Schuldverschreibungen | 152.876 | 152.233 | 162.558 | 149.026 | 151.946 | 155.500 | 162.558 |
Derivate inkl. für Sicherungsmaßnahmen
mit negativem Marktwert |
16.745 | 12.545 | 20.702 | 13.179 | 17.558 | 24.540 | 20.702 |
Lieferverpflichtungen eines Leerverkäufers | 1.023 | 1.035 | 676 | 1.063 | 1.143 | 739 | 676 |
Auf Anforderung rückzahlbares Aktienkapital2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte, den
Veräußerungsgruppen zugeordnete Verbindlichkeiten2 |
236 | 11.571 | 115 | 4.933 | 4 | 5 | 115 |
Steuerschulden und sonstige finanzielle und nichtfinanzielle
Verbindlichkeiten |
24.743 | 15.385 | 17.575 | 20.957 | 20.208 | 18.145 | 17.575 |
Rückstellungen | 12.954 | 13.773 | 11.599 | 12.739 | 11.408 | 11.196 | 11.599 |
Eigenkapital und Minderheitenanteile | 95.878 | 101.447 | 107.970 | 101.599 | 104.214 | 106.555 | 107.970 |
davon: Kumuliertes sonstiges Ergebnis2 | –8.488 | –8.602 | –9.232 | –8.535 | –7.515 | –7.220 | –9.232 |
davon: Minderheitenanteile | 6.486 | 7.137 | 7.556 | 7.100 | 7.159 | 7.454 | 7.556 |
Summe Aktiva/Passiva | 1.136.427 | 1.196.594 | 1.199.683 | 1.202.252 | 1.231.364 | 1.251.364 | 1.199.683 |
Quelle: OeNB. | |||||||
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten Einzelkreditinstituten unter Berücksichtigung von
Verflechtungen aufgrund regulatorischer Konsolidierung. Die im obenstehenden Schema ausgewiesenen Positionen können im Zeitablauf der Veröffentlichung zu Meldeterminen vor dem 1. Quartal 2018 anders benannt gewesen sein bzw. kann es bei der Definition einzelner Positionen über die angeführten Differenzen hinaus zu Abweichungen zwischen verschiedenen Meldestichtagen kommen. |
|||||||
2 Für diese Positionen werden lediglich Daten von nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzierenden Kreditinstitutsgruppen dargestellt. | |||||||
Anmerkung: Datenstand: 24. März 2023. Ab Berichtstermin März 2021 sind Unternehmen, die bloß nach BWG (aber nicht nach CRR) Kreditinstitute sind
(u. a. Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften und Betriebliche Vorsorgekassen) nicht mehr enthalten. BWG = Bankwesengesetz; CRR = Capital Requirements Regulation/Kapitaladäquanzverordnung. |
Periodenendstand | Q4 21 | Q1 22 | Q2 22 | Q3 22 | Q4 22 |
---|---|---|---|---|---|
in Mio EUR | |||||
Eigenmittel | 99.223 | 96.851 | 101.018 | 101.750 | 103.195 |
Kernkapital (T1) | 88.030 | 86.520 | 90.652 | 91.211 | 92.812 |
Hartes Kernkapital (CET1) | 82.527 | 81.019 | 85.125 | 85.687 | 87.335 |
Zusätzliches Kernkapital | 5.503 | 5.501 | 5.527 | 5.524 | 5.477 |
Ergänzungskapital (T2) | 11.194 | 10.331 | 10.366 | 10.539 | 10.383 |
Gesamtrisikobetrag | 514.690 | 533.383 | 538.988 | 542.213 | 536.907 |
Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, das
Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen |
449.376 | 461.716 | 469.415 | 468.828 | 460.631 |
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken | 7 | 30 | 197 | 166 | 31 |
Gesamtrisikobetrag für Positions-,
Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken |
9.921 | 13.752 | 13.505 | 15.371 | 15.688 |
Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken | 47.082 | 49.045 | 48.445 | 51.149 | 49.958 |
Zusätzlicher Risikopositionsbeitrag aufgrund
fixer Gemeinkosten2 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung
der Kreditbewertung |
1.500 | 1.487 | 1.671 | 1.750 | 1.549 |
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Großkredite
im Handelsbuch |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Risikopositionsbeträge | 6.805 | 7.352 | 5.753 | 4.951 | 9.050 |
in % | |||||
Harte Kernkapitalquote (CET1) | 16,03 | 15,19 | 15,79 | 15,80 | 16,27 |
Kernkapitalquote (T1) | 17,10 | 16,22 | 16,82 | 16,82 | 17,29 |
Gesamtkapitalquote | 19,28 | 18,16 | 18,74 | 18,77 | 19,22 |
Quelle: OeNB. | |||||
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten
Einzelkreditinstituten unter Berücksichtigung von Verflechtungen aufgrund regulatorischer Konsolidierung. |
|||||
2 Risikopositionsbeträge von regulatorisch konsolidierten Wertpapierfirmen. | |||||
Anmerkung: Datenstand: 24. März 2023. |
Periodenendstand | 2021 | Q3 22 | Q4 22 |
---|---|---|---|
in Mio EUR | |||
Zinsergebnis, netto | 15.659 | 13.671 | 19.299 |
davon: Zinsen und ähnliche Erträge | 21.944 | 21.120 | 31.029 |
davon: (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) | 6.285 | 7.450 | 11.729 |
(Auf Anforderung rückzahlbare Aufwendungen für Aktienkapital)2 | 0 | 0 | 0 |
Dividendenerträge | 651 | 345 | 568 |
Provisionsergebnis, netto | 8.042 | 7.309 | 10.097 |
davon: Provisionserträge | 10.525 | 9.259 | 12.650 |
davon: (Provisionsaufwand) | 2.483 | 1.949 | 2.552 |
Gewinne oder (–) Verluste bei der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto |
82 | –161 | 13 |
Gewinne oder (–) Verluste aus Ausbuchungen von Anteilen an Tochter-, Gemeinschafts-
und assoziierten Unternehmen |
–6 | –12 | –2 |
Gewinne oder (–) Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten, netto |
–632 | –568 | –983 |
Gewinne oder (–) Verluste aus nicht zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, netto2 |
78 | –485 | –371 |
Sonstige Bewertungsergebnisse nach IFRS und nGAAP FINREP | 1.115 | 1.387 | 2.115 |
Gewinne oder (–) Verluste bei der Ausbuchung nichtfinanzieller Vermögenswerte, netto | 30 | 48 | 73 |
Sonstige betriebliche Erträge | 3.870 | 2.618 | 3.746 |
(Sonstige betriebliche Aufwendungen) | 3.082 | 1.989 | 2.950 |
Betriebserträge, netto | 25.805 | 22.163 | 31.605 |
(Verwaltungsaufwendungen) | 13.881 | 10.524 | 14.482 |
davon: (Personalaufwendungen) | 8.724 | 6.495 | 8.873 |
davon: (Sachaufwendungen) | 5.157 | 4.029 | 5.610 |
(Barbeiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen)3 | 803 | 772 | 816 |
(Abschreibungen) | 1.415 | 1.026 | 1.405 |
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei nichtfinanziellen Vermögenswerten) | 167 | –5 | 129 |
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und
assoziierten Unternehmen) |
517 | 2.801 | 1.904 |
Betriebsergebnis | 9.022 | 7.045 | 12.869 |
(Zahlungsverpflichtungen gegenüber Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen)3 | 12 | 29 | 6 |
(Rückstellungen oder (–) Wertaufholung für Kreditrisiko) | 129 | 17 | 26 |
(Sonstige Rückstellungen) | 322 | 128 | 489 |
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung für mit Anschaffungskosten bewerteten Darlehen, Kredite und
Schuldtitel) |
981 | 1.309 | 2.112 |
(Sonstige Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und
nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten) |
–20 | 15 | 33 |
Erfolgswirksam erfasster negativer Geschäfts- oder Firmenwert | 116 | 0 | 0 |
Anteil des Gewinns oder (–) Verlusts aus Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und
assoziierten Unternehmen, die nicht voll- oder quotenkonsolidiert sind |
1.329 | 1.492 | 2.140 |
Gewinn oder (–) Verlust aus als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerten und
Veräußerungsgruppen, die nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung als aufgegebene Geschäftsbereiche erfüllen2 |
–8 | 10 | –10 |
Änderungsgewinne oder -verluste (–), netto für IFRS2 | –48 | 0 | –80 |
Periodenergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen | 8.986 | 7.049 | 12.252 |
(Ertragssteuern) | 1.663 | 1.600 | 2.069 |
Periodenergebnis nach Steuern und vor Minderheitenanteilen | 7.323 | 5.449 | 10.183 |
Außerordentlicher Gewinn oder (–) Verlust nach Steuern für UGB-/BWG-Melder | –7 | 21 | 209 |
Gesamtergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern2 | –589 | 455 | 451 |
(Den Minderheitenanteilen zurechenbar) | 642 | 382 | 688 |
Periodenergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen | 6.085 | 5.544 | 10.156 |
Quelle: OeNB. | |||
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten Einzelkreditinstituten
unter Berücksichtigung von Verflechtungen aufgrund regulatorischer Konsolidierung. Die im obenstehenden Schema ausgewiesenen Positionen können im Zeitablauf der Veröffentlichung zu Meldeterminen vor dem 1. Quartal 2018 anders benannt gewesen sein bzw. kann es bei der Definition einzelner Positionen über die angeführten Differenzen hinaus zu Abweichungen zwischen verschiedenen Meldestichtagen kommen. |
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2 Für diese Positionen werden lediglich Daten von nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzierenden
Kreditinstitutsgruppen dargestellt. |
|||
3 In dieser Position sind nur Daten von Kreditinstitutsgruppen bzw. Einzelkreditinstituten, die gemäß Artikel 9 der Durchführungsverordnung 680/2014
oder Artikel 5, 7 und 11 der EZB-VO 2015/534 (mit Ausnahme jener nach Artikel 11 Absatz 6) melden, enthalten. |
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Anmerkung: Werte für das gesamte bisherige Geschäftsjahr in Mio EUR – Abzugsposten sind in Klammern dargestellt. Datenstand: 24. März 2023.
Ab Berichtstermin März 2021 sind Unternehmen, die bloß nach BWG (aber nicht nach CRR) Kreditinstitute sind (u. a. Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften und Betriebliche Vorsorgekassen) nicht mehr enthalten. BWG = Bankwesengesetz; CRR = Capital Requirements Regulation/Kapitaladäquanzverordnung. |
Q4 20 | Q4 21 | Q2 22 | Q3 22 | Q4 22 | |
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GKE – Inländische Schuldner nach ÖNACE-2008-Abschnitten | in Mio EUR | ||||
A – Land- & Forstwirtschaft; Fischerei | 2.683 | 2.997 | 3.041 | 3.204 | 3.189 |
B – Bergbau, Gewinnung von Steinen & Erden | 712 | 747 | 757 | 770 | 835 |
C – Herstellung von Waren | 39.203 | 40.517 | 41.209 | 41.355 | 42.770 |
D – Energieversorgung | 7.130 | 7.466 | 9.241 | 10.018 | 11.061 |
E – Wasserversorgung, Abwasser-/Abfallentsorgung | 3.262 | 3.155 | 3.195 | 3.266 | 3.248 |
F – Bauwesen | 24.797 | 26.540 | 27.582 | 28.314 | 28.816 |
G – Handel, Instandhaltung & Reparatur (Kfz) | 26.420 | 27.578 | 28.821 | 29.427 | 30.038 |
H – Verkehr & Lagerei | 11.540 | 11.670 | 11.370 | 11.182 | 11.059 |
I – Beherbergung & Gastronomie | 13.668 | 14.490 | 14.322 | 14.307 | 14.330 |
J – Information & Kommunikation | 2.405 | 2.350 | 2.267 | 2.266 | 2.329 |
K – Erbringung von Finanz- & Versicherungsdienstleistungen | 344.368 | 363.023 | 364.626 | 385.621 | 350.129 |
L – Grundstücks- & Wohnungswesen | 92.066 | 99.910 | 103.690 | 105.226 | 105.790 |
M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen & technischen DL | 37.860 | 41.652 | 45.166 | 45.638 | 47.500 |
N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen DL | 11.399 | 12.074 | 12.281 | 12.314 | 12.493 |
O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung | 47.257 | 46.427 | 44.645 | 46.455 | 42.783 |
P – Erziehung & Unterricht | 433 | 382 | 383 | 370 | 395 |
Q – Gesundheits- & Sozialwesen | 5.283 | 5.457 | 5.457 | 5.315 | 5.107 |
R – Kunst, Unterhaltung & Erholung | 1.381 | 1.379 | 1.312 | 1.300 | 1.350 |
S – Erbringung von sonstigen DL | 3.039 | 3.197 | 3.011 | 3.107 | 3.124 |
T – Private Haushalte | 47.982 | 56.358 | 62.108 | 62.604 | 61.359 |
U – Exterritoriale Organisationen & Körperschaften | 5 | 5 | 4 | 3 | 3 |
GKE – Sonstige inländische Schuldner (ohne ÖNACE-2008-Zuordnung) | 1.702 | 1.594 | 1.553 | 1.559 | 1.542 |
GKE – Schuldner aus Euro-Teilnehmerländern ohne Österreich | 144.859 | 147.305 | 159.425 | 162.162 | 158.285 |
GKE – Sonstige ausländische Schuldner | 109.651 | 113.959 | 122.540 | 124.264 | 115.816 |
„Delta-Erhebung (zur GKE)“ gemäß FinStab – Rechtsträger3 | 1.629 | 1.681 | 1.827 | 1.813 | 1.835 |
„Delta-Erhebung (zur GKE)“ gemäß FinStab – natürliche Personen | 151.192 | 156.516 | 158.805 | 158.763 | 157.467 |
Kreditrisikobehaftete Instrumente insgesamt | 1.131.929 | 1.188.430 | 1.228.640 | 1.260.622 | 1.212.651 |
Quelle: OeNB. | |||||
1 Die GKE hat gemäß § 75 Bankwesengesetz (BWG) die Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten zum Inhalt und wird auf
Basis der GKE-V erhoben. |
|||||
2 Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und
Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken – Meldeverordnung FinStab (Finanzmarktstabilität), welche als sogenannte „Delta-Erhebung“ zur GKE erhoben wird. Auf der Schuldnerseite erfolgt lediglich eine Differenzierung in Rechtsträger und natürliche Personen, sodass für diese Datenbasis keine Aufgliederung in ÖNACE-2008-Abschnitte möglich ist. |
|||||
3 Definition im Sinne des Artikels 1(5) der AnaCredit-VO. | |||||
Anmerkung: DL = Dienstleistungen. Als kreditrisikobehaftete Instrumente werden für die Zwecke der Granularen Kreditdaten-
Erhebung (GKE) folgende Instrumentarten herangezogen: Einlagen bei anderen Instituten, Umgekehrte Pensionsgeschäfte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Revolvierende Kredite, Überziehungskredite, Kreditkartenkredite, Kreditlinien ohne Revolvierende Kredite, Finanzierungsleasing, Andere Kredite, Schuldverschreibungen inkl. CLN, Sonstige Wertpapiere, Verbriefungstranchen, Einlagentermingeschäfte, Sonstige Zusagen sowie Finanzgarantien exkl. Kreditderivate. In Abhängigkeit der Meldebestimmungen sowie der jeweiligen Instrumentart errechnet sich für den jeweiligen Melderkreis (CRR-Kreditinstitute, CRR-Finanzinstitute) das dargestellte Engagement gemäß GKE auf Basis der Summierung folgender Wertarten: Ausstehender Nominalwert, Außerbilanzieller Wert (= Nicht-ausgenutzter, Rahmen), Buchwert, Nominale. Die „Delta-Erhebung“ zur GKE steht auf Basis der FinStab nur für CRR-Kreditinstitute sowie Sonderbanken zur Verfügung. CLN = Credit Linked Note; CRR = Capital Requirements Regulation/Kapitaladäquanzverordnung. |
Periodenendstand | 2020 | 2021 | 2022 | Q3 21 | Q4 21 | Q1 22 | Q2 22 | Q3 22 | Q4 22 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Investmentfonds | in Mio EUR | ||||||||
Bereinigtes Fondsvolumen (abzüglich der
„Fonds-in-Fonds“-Veranlagungen) |
175.239 | 198.201 | 173.356 | 191.326 | 198.201 | 190.055 | 176.644 | 171.995 | 173.356 |
Veränderung des bereinigten Fondsvolumens | 7.217 | 22.961 | –24.844 | 3.517 | 6.875 | –8.146 | –13.410 | –4.649 | 1.361 |
Bereinigte Nettomittelveränderung | 5.570 | 11.909 | 702 | 2.961 | 3.355 | 1.911 | –453 | –355 | –401 |
Kapitalveränderung durch Ausschüttungen
zum Ex-Tag |
1.138 | 1.288 | 1.793 | 281 | 595 | 427 | 348 | 334 | 683 |
Kapitalveränderung durch
Kurswertveränderungen und Erträge |
2.785 | 12.340 | –23.753 | 837 | 4.115 | –9.630 | –12.609 | –3.960 | 2.445 |
Pensionskassen | |||||||||
Vermögensbestand | 25.391 | 27.334 | 24.663 | 26.821 | 27.334 | 26.307 | 24.930 | 24.657 | 24.663 |
Inländische Investmentzertifikate | 19.119 | 19.591 | 16.409 | 20.077 | 19.591 | 18.730 | 16.747 | 16.396 | 16.409 |
Ausländische Investmentzertifikate | 5.051 | 6.498 | 7.067 | 5.655 | 6.498 | 6.413 | 6.846 | 6.986 | 7.067 |
Sonstige Vermögenswerte | 1.221 | 1.246 | 1.186 | 1.089 | 1.246 | 1.164 | 1.337 | 1.275 | 1.186 |
Versicherungen | |||||||||
Summe der Aktiva | 138.416 | 141.097 | 145.358 | 144.992 | 145.358 | 140.023 | 132.673 | 128.548 | 127.691 |
Verzinsliche Wertpapiere | 54.689 | 54.332 | 50.007 | 51.075 | 50.007 | 46.176 | 41.602 | 39.583 | 38.884 |
begeben von Ansässigen im Inland | 14.841 | 13.942 | 11.749 | 12.336 | 11.749 | 10.939 | 9.633 | 9.084 | 8.320 |
begeben von Ansässigen im
sonstigen Euroraum |
26.874 | 28.037 | 26.237 | 26.667 | 26.237 | 24.159 | 21.943 | 20.845 | 20.648 |
begeben von Ansässigen in
der übrigen Welt |
12.973 | 12.352 | 12.021 | 12.072 | 12.021 | 11.078 | 10.025 | 9.653 | 9.916 |
Aktien und sonstige Anteilsrechte | 19.413 | 21.178 | 25.514 | 24.608 | 25.514 | 25.735 | 26.060 | 25.902 | 26.484 |
begeben von Ansässigen im Inland | 13.562 | 13.810 | 17.412 | 16.411 | 17.412 | 17.453 | 18.180 | 18.411 | 18.653 |
begeben von Ansässigen im
sonstigen Euroraum |
1.708 | 1.848 | 2.134 | 2.099 | 2.134 | 2.439 | 2.480 | 2.168 | 2.206 |
begeben von Ansässigen in
der übrigen Welt |
4.143 | 5.521 | 5.968 | 6.098 | 5.968 | 5.844 | 5.401 | 5.323 | 5.626 |
börsennotierte Aktien | 1.226 | 1.120 | 1.370 | 1.434 | 1.370 | 1.251 | 1.222 | 1.160 | 1.240 |
nicht börsennotierte Aktien | 13.996 | 15.453 | 18.400 | 18.021 | 18.400 | 18.732 | 18.794 | 18.657 | 18.908 |
sonstige Anteilsrechte | 4.190 | 4.605 | 5.744 | 5.153 | 5.744 | 5.753 | 6.044 | 6.086 | 6.336 |
Investmentfondsanteile | 37.498 | 37.702 | 40.280 | 39.608 | 40.280 | 37.999 | 34.868 | 33.287 | 33.789 |
Quelle: OeNB. |
Nichtfinanzielle
Unternehmen |
Finanzielle
Kapitalgesellschaften |
davon Monetäre
Finanzinstitute |
davon Investment-
fonds |
davon sonstige
nichtmonetäre Finanzinstitute |
davon
Versicherungen |
davon
Pensionskassen |
Private
Haushalte |
Private
Organisationen ohne Erwerbszweck |
Übrige Welt (gegenüber
Österreich) |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geldvermögen | Bestände in Mio EUR | |||||||||
Währungsgold und
Sonderziehungsrechte (SZR) |
x | 22.309 | 22.309 | x | x | x | x | x | x | 6.891 |
Bargeld | 2.602 | 4.423 | 4.374 | 0 | 49 | 1 | 0 | 27.889 | 0 | 9.803 |
Täglich fällige Einlagen | 76.136 | 169.097 | 149.687 | 7.881 | 8.311 | 2.805 | 413 | 209.581 | 6.927 | 119.946 |
Sonstige Einlagen | 28.001 | 235.093 | 214.935 | 763 | 18.510 | 660 | 224 | 90.012 | 1.359 | 50.952 |
Kurzfristige Kredite | 36.003 | 69.513 | 59.809 | 552 | 7.293 | 1.857 | 2 | 2.365 | 0 | 33.750 |
Langfristige Kredite | 138.731 | 508.243 | 473.235 | 244 | 28.816 | 5.909 | 38 | 425 | 0 | 97.779 |
Handelskredite | 47.790 | 38 | 37 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19 | 15 | 26.535 |
Kurzfristige verzinsliche Wertpapiere | 20 | 7.410 | 6.824 | 577 | 7 | 1 | 0 | 440 | 1 | 27.018 |
Langfristige verzinsliche Wertpapiere | 4.348 | 323.365 | 205.354 | 75.259 | 3.108 | 38.967 | 677 | 20.258 | 835 | 290.157 |
Börsennotierte Aktien | 40.759 | 62.806 | 4.839 | 40.677 | 16.000 | 1.291 | 0 | 37.158 | 1.088 | 48.816 |
Nicht börsennotierte Aktien | 48.124 | 72.026 | 24.887 | 107 | 36.926 | 10.057 | 50 | 4.558 | 63 | 18.396 |
Investmentzertifikate | 17.763 | 157.425 | 13.197 | 64.178 | 23.025 | 33.553 | 23.472 | 80.768 | 3.129 | 28.273 |
Sonstige Anteilsrechte | 190.913 | 110.774 | 39.617 | 3.122 | 61.736 | 6.275 | 24 | 171.028 | 2.550 | 145.566 |
Lebensversicherungsansprüche | x | x | x | x | x | x | x | 63.434 | x | 1.536 |
Nicht-Lebensversicherungsansprüche | 2.959 | 3.126 | 0 | 0 | 0 | 3.126 | 0 | 3.766 | 0 | 1.205 |
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche | x | x | x | x | x | x | 0 | 47.211 | x | 0 |
Ansprüche auf andere Leistungen
als Altersversicherungsleistungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16.719 | 0 | 0 |
Übrige Forderungen inkl.
Finanzderivate |
12.218 | 38.018 | 28.308 | 224 | 7.807 | 1.622 | 57 | 12.703 | 217 | 20.886 |
Finanzvermögen in Summe
(Bestände) |
646.367 | 1.783.666 | 1.247.414 | 193.585 | 211.586 | 106.123 | 24.958 | 788.335 | 16.184 | 927.509 |
Quelle: OeNB. |
Nichtfinanzielle
Unternehmen |
Finanzielle
Kapitalgesellschaften |
davon Monetäre
Finanzinstitute |
davon Investment-
fonds |
davon sonstige
nichtmonetäre Finanzinstitute |
davon
Versicherungen |
davon
Pensionskassen |
Private
Haushalte |
Private
Organisationen ohne Erwerbszweck |
Übrige Welt (gegenüber
Österreich) |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geldvermögensbildung | Über 4 Quartale kumulierte Transaktionen in Mio EUR | |||||||||
Währungsgold und
Sonderziehungsrechte (SZR) |
x | 119 | 119 | x | x | x | x | x | x | 0 |
Bargeld | 1.863 | –10.137 | –10.138 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1.647 | 0 | 5.735 |
Täglich fällige Einlagen | –5.615 | –24.298 | –21.724 | –81 | –1.948 | –178 | –367 | 6.152 | 138 | 19.177 |
Sonstige Einlagen | 9.040 | –9.585 | –15.140 | 35 | 5.395 | 86 | 40 | –1.165 | 299 | 6.352 |
Kurzfristige Kredite | 445 | 3.884 | 2.220 | 171 | 1.235 | 261 | –3 | –580 | 0 | –376 |
Langfristige Kredite | 9.831 | 22.749 | 22.716 | 30 | –225 | 216 | 13 | 125 | –12 | 2.624 |
Handelskredite | –8.138 | 8 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | –13 | 4 | –1.185 |
Kurzfristige verzinsliche
Wertpapiere |
–25 | –3.380 | –3.686 | 308 | 7 | –9 | 0 | –24 | 1 | 2.594 |
Langfristige verzinsliche
Wertpapiere |
122 | 20.796 | 20.276 | 161 | 129 | 127 | 103 | 2.433 | 29 | 16.192 |
Börsennotierte Aktien | 6.483 | 747 | 220 | 662 | –114 | –20 | 0 | 1.976 | –1 | 66 |
Nicht börsennotierte Aktien | –813 | –1.753 | –566 | –29 | –1.037 | –154 | 33 | 43 | –1 | 290 |
Investmentzertifikate | –768 | –1.590 | –327 | –2.135 | 13 | 689 | 169 | 5.294 | 135 | 502 |
Sonstige Anteilsrechte | –6.726 | 839 | 279 | 418 | –158 | 300 | 0 | 723 | 5 | –6.109 |
Lebensversicherungsansprüche | x | x | x | x | x | x | x | –1.332 | x | –138 |
Nicht-Lebensversicherungsansprüche | –361 | –380 | 0 | 0 | 0 | –380 | 0 | –460 | 0 | 123 |
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche | x | x | x | x | x | x | 0 | 228 | x | 0 |
Ansprüche auf andere Leistungen
als Altersversicherungsleistungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.323 | 0 | 0 |
Übrige Forderungen inkl.
Finanzderivate |
–1.608 | –4.773 | –5.629 | 200 | 603 | 99 | –46 | –531 | –26 | –7.380 |
Geldvermögensbildung in
Summe (Transaktionen) |
3.728 | –6.754 | –11.374 | –261 | 3.902 | 1.037 | –58 | 15.840 | 571 | 38.467 |
Nettogeldvermögen | –317.713 | 7.677 | 38.030 | –8.746 | –36.077 | 13.802 | 667 | 569.178 | 13.707 | –65.332 |
Finanzierungssaldo | –6.584 | 2.582 | 1.567 | –2.773 | 1.286 | 2.712 | –210 | 9.606 | 610 | 8.506 |
Quelle: OeNB. |
Nichtfinan-zielle
Unternehmen |
Finanzielle
Kapitalgesellschaften |
davon Monetäre
Finanzinstitute |
davon
Investmentfonds |
davon sonstige
nichtmonetäre Finanzinstitute |
davon
Versicherungen |
davon
Pensionskassen |
Private
Haushalte |
Private
Organisationen ohne Erwerbszweck |
Übrige Welt (gegenüber
Österreich) |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verbindlichkeiten | Bestände in Mio EUR | |||||||||
Währungsgold und
Sonderziehungsrechte (SZR)1 |
x | 6.891 | 6.891 | x | x | x | x | x | x | 22.309 |
Bargeld | x | 44.180 | 44.180 | x | x | x | x | x | x | 610 |
Täglich fällige Einlagen | x | 584.137 | 584.137 | x | x | x | x | x | x | 21.348 |
Sonstige Einlagen | x | 305.888 | 305.888 | x | x | x | x | x | x | 107.636 |
Kurzfristige Kredite | 47.508 | 23.718 | 0 | 357 | 22.474 | 888 | 0 | 7.649 | 305 | 62.301 |
Langfristige Kredite | 342.568 | 39.621 | 0 | 300 | 37.056 | 2.258 | 6 | 208.023 | 1.879 | 146.864 |
Handelskredite | 39.193 | 134 | 3 | 0 | 130 | 0 | 0 | 115 | 4 | 31.622 |
Kurzfristige verzinsliche
Wertpapiere |
446 | 7.148 | 7.148 | x | 0 | 0 | 0 | x | x | 6.927 |
Langfristige verzinsliche
Wertpapiere |
35.508 | 158.862 | 140.611 | 0 | 13.079 | 5.171 | 0 | x | x | 178.616 |
Börsennotierte Aktien | 97.394 | 33.366 | 24.201 | x | 4.110 | 5.055 | x | x | x | 83.060 |
Nicht börsennotierte Aktien | 45.909 | 45.727 | 39.143 | 174 | 195 | 6.214 | 0 | x | x | 64.210 |
Investmentzertifikate | x | 201.387 | 0 | 201.387 | 0 | 0 | x | x | x | 98.215 |
Sonstige Anteilsrechte | 321.683 | 171.404 | 19.522 | 88 | 151.727 | 67 | 0 | x | 13 | 139.342 |
Lebensversicherungsansprüche | x | 59.832 | x | x | 0 | 59.832 | x | x | x | 5.138 |
Nicht-Lebensversicherungsansprüche | x | 9.032 | x | x | 0 | 9.032 | x | x | x | 2.023 |
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche | 13.781 | 33.323 | 6.457 | x | 0 | 2.582 | 24.284 | x | x | 0 |
Ansprüche auf andere Leistungen
als Altersversicherungsleistungen |
0 | 16.719 | 0 | 0 | 16.719 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Übrige Forderungen inkl.
Finanzderivate |
20.089 | 34.620 | 31.202 | 25 | 2.171 | 1.222 | 0 | 3.370 | 277 | 22.619 |
Verbindlichkeiten in Summe
(Bestände) |
964.079 | 1.775.990 | 1.209.384 | 202.331 | 247.662 | 92.322 | 24.291 | 219.157 | 2.477 | 992.841 |
Quelle: OeNB. | ||||||||||
1 Auslandsposition der OeNB inklusive Barrengold, der eine imputierte Verbindlichkeit des Auslandes gegenübergestellt wird. |
Nichtfinan-zielle
Unternehmen |
Finanzielle
Kapitalgesellschaften |
davon Monetäre
Finanzinstitute |
davon
Investmentfonds |
davon sonstige
nichtmonetäre Finanzinstitute |
davon
Versicherungen |
davon
Pensionskassen |
Private
Haushalte |
Private
Organisationen ohne Erwerbszweck |
Übrige Welt (gegenüber
Österreich) |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Finanzierung | Über 4 Quartale kumulierte Transaktionen in Mio EUR | |||||||||
Währungsgold und
Sonderziehungsrechte (SZR)1 |
x | 0 | 0 | x | x | x | x | x | x | 119 |
Bargeld | x | 875 | 875 | x | x | x | x | x | x | –1.759 |
Täglich fällige Einlagen | x | –13.415 | –13.415 | x | x | x | x | x | x | 2.055 |
Sonstige Einlagen | x | –12.920 | –12.920 | x | x | x | x | x | x | 20.041 |
Kurzfristige Kredite | 3.775 | 23 | 0 | 61 | –84 | 47 | –1 | –539 | 24 | 3.048 |
Langfristige Kredite | 23.099 | 3.193 | 0 | 123 | 2.829 | 242 | –1 | 6.809 | –60 | 2.137 |
Handelskredite | –7.118 | 48 | 1 | 0 | 48 | 0 | 0 | –5 | 1 | –2.881 |
Kurzfristige verzinsliche
Wertpapiere |
–37 | 539 | 539 | x | 0 | 0 | 0 | x | x | –3.474 |
Langfristige verzinsliche
Wertpapiere |
–4.015 | 16.493 | 16.230 | x | –151 | 414 | 0 | x | x | 14.412 |
Börsennotierte Aktien | 178 | –221 | 117 | x | –338 | 0 | 0 | x | x | 9.303 |
Nicht börsennotierte Aktien | 502 | 253 | 800 | x | –398 | –154 | 0 | x | x | –2.986 |
Investmentzertifikate | x | 2.125 | 0 | 2.125 | 0 | 0 | 0 | x | x | 1.605 |
Sonstige Anteilsrechte | –3.912 | –1.081 | 31 | –6 | –1.073 | –34 | 0 | x | 1 | –6.226 |
Lebensversicherungsansprüche | x | –1.506 | 0 | x | 0 | –1.506 | 0 | x | x | 36 |
Nicht-Lebensversicherungsansprüche | x | –693 | 0 | x | 0 | –693 | 0 | x | x | –385 |
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche | –3 | 243 | 89 | x | 0 | 0 | 155 | x | x | 0 |
Ansprüche auf andere Leistungen
als Altersversicherungsleistungen |
0 | 1.323 | 0 | 0 | 1.323 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Übrige Forderungen inkl.
Finanzderivate |
–2.156 | –4.615 | –5.288 | 205 | 460 | 8 | 0 | –31 | –5 | –5.083 |
Finanzierung in Summe
(Transaktionen) |
10.313 | –9.335 | –12.941 | 2.513 | 2.616 | –1.675 | 153 | 6.234 | –39 | 29.962 |
Nettogeldvermögen | –317.713 | 7.677 | 38.030 | –8.746 | –36.077 | 13.802 | 667 | 569.178 | 13.707 | –65.332 |
Finanzierungssaldo | –6.584 | 2.582 | 1.567 | –2.773 | 1.286 | 2.712 | –210 | 9.606 | 610 | 8.506 |
Quelle: OeNB. | ||||||||||
1 Auslandsposition der OeNB inklusive Barrengold, der eine imputierte Verbindlichkeit des Auslandes gegenübergestellt wird. |
2020 | 2021 | 2022 | Q1 22 | Q2 22 | Q3 22 | Q4 22 | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio EUR | ||||||||
Leistungsbilanz | Netto | 11.345 | 1.439 | 3.075 | 1.254 | –1.646 | 1.060 | 2.407 |
Credit | 229.454 | 265.007 | 308.473 | 72.692 | 76.310 | 78.996 | 80.475 | |
Debet | 218.109 | 263.568 | 305.397 | 71.437 | 77.957 | 77.936 | 78.067 | |
Güter | Netto | 3.394 | –337 | –645 | –1.312 | 118 | 1.027 | –478 |
Credit | 139.930 | 167.969 | 199.394 | 47.381 | 50.743 | 50.822 | 50.448 | |
Debet | 136.535 | 168.306 | 200.039 | 48.693 | 50.625 | 49.795 | 50.926 | |
Dienstleistungen | Netto | 8.048 | 2.449 | 7.057 | 3.444 | 216 | 601 | 2.796 |
Credit | 56.744 | 59.080 | 77.158 | 18.223 | 17.446 | 20.498 | 20.991 | |
Debet | 48.696 | 56.631 | 70.100 | 14.779 | 17.229 | 19.897 | 18.195 | |
Primäreinkommen | Netto | 3.379 | 1.826 | –1.092 | –281 | –1.217 | –290 | 696 |
Credit | 26.369 | 31.220 | 24.154 | 5.351 | 6.225 | 5.578 | 7.000 | |
Debet | 22.990 | 29.394 | 25.248 | 5.633 | 7.442 | 5.869 | 6.304 | |
Sekundäreinkommen | Netto | –3.476 | –2.499 | –2.245 | –596 | –764 | –278 | –607 |
Credit | 6.412 | 6.739 | 7.766 | 1.737 | 1.896 | 2.097 | 2.036 | |
Debet | 9.888 | 9.238 | 10.012 | 2.333 | 2.661 | 2.375 | 2.643 | |
Vermögensübertragungen | Netto | –410 | 106 | 636 | 154 | 99 | 116 | 267 |
Credit | 420 | 1.474 | 2.948 | 598 | 665 | 771 | 914 | |
Debet | 830 | 1.368 | 2.311 | 444 | 566 | 655 | 646 | |
Kapitalbilanz | Netto | 4.494 | –4.048 | –8.539 | 5.246 | –5.950 | 243 | –8.078 |
Direktinvestitionen i. w. S. | Netto | 10.729 | 7.302 | –1.000 | 2.197 | –4.347 | –480 | 1.630 |
Forderungen | Netto | 1.064 | 17.990 | –2.497 | 4.882 | –7.524 | 450 | –305 |
Verpflichtungen | Netto | –9.666 | 10.688 | –1.497 | 2.685 | –3.177 | 930 | –1.935 |
Direktinvestitionen i. e. S. | Netto | 14.102 | 4.056 | –1.983 | 1.554 | –4.299 | –619 | 1.381 |
im Ausland | Netto | 11.245 | 18.364 | –3.800 | 4.335 | –7.614 | 318 | –839 |
in Österreich | Netto | –2.857 | 14.308 | –1.817 | 2.781 | –3.315 | 937 | –2.220 |
Portfolioinvestitionen | Netto | –13.258 | 9.878 | –2.793 | –2.291 | –968 | –1.801 | 2.267 |
Forderungen | Netto | 18.745 | 16.503 | 14.902 | 8.196 | 3.343 | –3.420 | 6.783 |
Anteilspapiere und Investmentzertifikate | Netto | 7.544 | 12.872 | 4.500 | 2.757 | 461 | –344 | 1.626 |
Langfristige verzinsliche Wertpapiere | Netto | 3.999 | 2.485 | 14.006 | 7.253 | 4.458 | 1.616 | 679 |
Geldmarktpapiere | Netto | 7.202 | 1.146 | –3.605 | –1.815 | –1.576 | –4.691 | 4.477 |
Verpflichtungen | Netto | 32.003 | 6.624 | 17.694 | 10.486 | 4.310 | –1.618 | 4.516 |
Anteilspapiere und Investmentzertifikate | Netto | 4.203 | 3.717 | –980 | 554 | –819 | –794 | 79 |
Langfristige verzinsliche Wertpapiere | Netto | 12.591 | 5.234 | 16.079 | 7.118 | 5.335 | 3.772 | –146 |
Geldmarktpapiere | Netto | 15.209 | –2.327 | 2.594 | 2.814 | –206 | –4.596 | 4.582 |
Sonstige Investitionen | Netto | 4.433 | –25.964 | –6.411 | 4.483 | –73 | 2.332 | –13.153 |
Forderungen | Netto | –6.663 | 7.173 | 23.020 | 2.930 | 12.226 | 16.512 | –8.648 |
davon Handelskredite | Netto | –375 | 5.639 | –1.645 | 1.322 | –1.540 | 954 | –2.381 |
davon Kredite | Netto | 1.061 | 8.442 | 3.563 | 105 | 2.865 | 3.250 | –2.657 |
davon Bargeld und Einlagen | Netto | –7.992 | –7.768 | 20.324 | 2.365 | 10.957 | 12.293 | –5.291 |
Verpflichtungen | Netto | –11.096 | 33.137 | 29.432 | –1.552 | 12.299 | 14.180 | 4.505 |
davon Handelskredite | Netto | 2.665 | 3.160 | –1.371 | 104 | –1.726 | 1.548 | –1.297 |
davon Kredite | Netto | –1.181 | 3.901 | 566 | 2.204 | 1.623 | –1.542 | –1.719 |
davon Bargeld und Einlagen | Netto | –12.294 | 21.271 | 30.428 | –3.737 | 12.013 | 13.965 | 8.187 |
Finanzderivate | Netto | 1.105 | 583 | 1.093 | 24 | –609 | 119 | 1.559 |
Offizielle Währungsreserven | Netto | 1.484 | 4.153 | 572 | 832 | 47 | 73 | –380 |
Statistische Differenz | Netto | –6.441 | –5.593 | –12.249 | 3.837 | –4.402 | –931 | –10.753 |
Quelle: OeNB, Statistik Austria. | ||||||||
Anmerkung: Bis 2019 endgültige Daten, 2020 und 2021 revidierte Daten, 2022 provisorische Daten. |
Q1 21 – Q4 21 | Q1 22 – Q4 22 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Credit | Debet | Netto | Credit | Debet | Netto | |
in Mio EUR | ||||||
Dienstleistungen | 59.080 | 56.631 | 2.450 | 77.158 | 70.100 | 7.057 |
Gebühren für Lohnveredelung | 1.846 | 2.694 | –848 | 2.168 | 3.006 | –839 |
Reparaturdienstleistungen | 751 | 876 | –126 | 809 | 999 | –190 |
Transport | 16.205 | 16.422 | –215 | 20.613 | 20.380 | 232 |
Internationaler Personentransport | 1.332 | 759 | 573 | 2.242 | 1.587 | 656 |
Frachten | 12.059 | 14.667 | –2.607 | 14.978 | 17.421 | –2.443 |
Transporthilfsleistungen | 1.736 | 546 | 1.190 | 2.202 | 888 | 1.314 |
Post- und Kurierdienste | 1.079 | 449 | 629 | 1.191 | 485 | 707 |
Reiseverkehr | 8.383 | 6.253 | 2.129 | 18.211 | 11.026 | 7.184 |
Geschäftsreisen | 1.562 | 887 | 675 | 2.600 | 1.262 | 1.338 |
Urlaubsreisen | 6.482 | 4.821 | 1.661 | 14.997 | 9.041 | 5.956 |
Bauleistungen | 877 | 681 | 196 | 939 | 774 | 165 |
Versicherungsdienstleistungen | 704 | 1.477 | –774 | 928 | 1.604 | –676 |
Finanzdienstleistungen | 2.476 | 1.786 | 689 | 2.707 | 1.823 | 883 |
Finanzdienstleistungen im engeren Sinn | 1.244 | 776 | 467 | 957 | 909 | 49 |
unterstellte Bankgebühr (FISIM) | 1.233 | 1.010 | 223 | 1.749 | 914 | 834 |
Patente, Lizenzen, Franchise und Handelsmarken | 1.452 | 1.541 | –87 | 1.575 | 1.749 | –174 |
Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen | 8.211 | 8.003 | 208 | 9.568 | 9.178 | 390 |
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen | 16.870 | 15.253 | 1.618 | 18.288 | 17.757 | 531 |
Forschungs- und Entwicklungsleistungen | 2.615 | 1.315 | 1.301 | 2.914 | 1.370 | 1.545 |
Rechts- und Wirtschaftsdienste, Werbung und Marktforschung | 3.883 | 4.978 | –1.094 | 4.542 | 6.038 | –1.496 |
Technische Dienstleistungen | 5.479 | 2.700 | 2.779 | 5.310 | 2.978 | 2.333 |
Dienstleistungen für Landwirtschaft, Bergbau und Recycling | 203 | 112 | 91 | 236 | 137 | 99 |
Operational leasing | 730 | 691 | 40 | 754 | 739 | 15 |
Handelsleistungen | 1.222 | 1.552 | –330 | 1.302 | 1.693 | –393 |
Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen | 2.736 | 3.905 | –1.169 | 3.230 | 4.803 | –1.573 |
Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Erholung | 598 | 1.475 | –878 | 611 | 1.622 | –1.011 |
Regierungsleistungen, a. n. g. | 705 | 170 | 535 | 742 | 183 | 558 |
Dienstleistungsverkehr nach Regionen | ||||||
EU-271 | 43.318 | 42.602 | 716 | 58.253 | 52.932 | 5.321 |
davon Euroraum-19 | 36.186 | 32.682 | 3.504 | 48.632 | 40.770 | 7.861 |
davon Deutschland | 23.688 | 16.210 | 7.478 | 31.439 | 19.548 | 11.892 |
davon Italien | 2.857 | 3.024 | –167 | 3.745 | 3.681 | 64 |
davon Ungarn | 1.384 | 1.657 | –273 | 1.840 | 1.925 | –83 |
Extra-EU-27 | 15.762 | 14.029 | 1.734 | 18.905 | 17.168 | 1.736 |
davon Vereinigtes Königreich | 2.255 | 2.584 | –329 | 2.862 | 2.911 | –49 |
davon Schweiz | 4.501 | 2.531 | 1.970 | 5.275 | 2.939 | 2.335 |
davon USA | 1.873 | 2.285 | –412 | 2.677 | 3.285 | –609 |
davon Russische Föderation | 857 | 779 | 77 | 706 | 721 | –15 |
davon China | 601 | 614 | –13 | 650 | 594 | 56 |
Quelle: OeNB, Statistik Austria. | ||||||
1 EU-27: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die entsprechenden europäischen Organisationen. |
||||||
Anmerkung: Bis 2019 endgültige Daten, 2020 und 2021 revidierte Daten, 2022 provisorische Daten. |
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nach Komponenten | in Mio EUR | |||||||||
Transaktionen | Netto | –547 | 6.335 | –1.837 | 9.074 | 4.752 | 11.153 | 5.915 | 15.465 | –135 |
Eigenkapital | Netto | –3.040 | 3.772 | –4.489 | 6.568 | 245 | 6.210 | –22 | 11.327 | 342 |
Neuinvestitionen (+) | Netto | 32.554 | 16.723 | 21.291 | 20.583 | 15.489 | 39.432 | 24.973 | 23.792 | x |
Desinvestitionen (–) | Netto | 35.595 | 12.951 | 25.779 | 14.015 | 15.244 | 33.222 | 24.995 | 12.465 | x |
Reinvestierte Gewinne | Netto | –1.114 | 650 | 5.025 | 4.294 | 1.997 | 4.096 | 3.069 | 5.465 | –3.142 |
Sonstiges DI-Kapital1 | Netto | 3.607 | 1.913 | –2.373 | –1.788 | 2.509 | 847 | 2.868 | –1.327 | 2.664 |
Forderungen (+) | Netto | 3.263 | 1.851 | –1.982 | –530 | 3.109 | 1.260 | 4.508 | 1.676 | 3.053 |
Verbindlichkeiten (–) | Netto | –345 | –62 | 391 | 1.258 | 600 | 413 | 1.640 | 3.003 | 389 |
Nach Zielregion | ||||||||||
Global | –547 | 6.335 | –1.837 | 9.074 | 4.752 | 11.153 | 5.915 | 15.465 | –135 | |
EU-275 | 2.308 | 3.682 | 4.709 | 8.551 | –670 | 5.389 | –1.176 | 14.248 | 1.106 | |
Deutschland | –805 | 543 | 1.160 | 1.676 | –1.978 | 978 | 2.146 | 390 | –439 | |
Italien | –339 | 508 | 734 | –149 | 567 | –219 | 168 | 731 | 616 | |
Niederlande | 5.183 | –910 | 6.227 | 4.457 | –1.581 | 11.819 | –7.432 | 1.455 | 1.906 | |
Ungarn | –214 | 661 | –753 | 298 | 626 | 543 | 579 | 113 | 222 | |
Tschechien | 356 | 610 | –922 | 492 | 495 | 1.125 | 786 | 1.678 | –956 | |
Rumänien | –1.056 | 1.195 | –918 | 671 | 1.023 | 400 | 425 | 40 | –576 | |
Extra-EU-27 | –2.856 | 2.653 | –6.546 | 523 | 5.421 | 5.764 | 7.090 | 1.217 | –1.241 | |
Vereinigtes Königreich | –806 | –15 | 747 | –187 | –249 | 601 | 424 | 640 | 1.921 | |
Schweiz | 362 | 589 | 1.119 | –709 | 1.111 | 776 | 7.002 | –208 | –1.186 | |
Türkei | 428 | 191 | –2.430 | –1.111 | 300 | 93 | 160 | 97 | 271 | |
USA | 1.115 | 583 | –193 | 220 | 1.292 | 181 | 1.069 | 2.017 | 380 | |
Russland | 247 | 392 | –468 | 1.210 | 504 | 889 | –422 | –325 | –561 | |
China4 | –173 | 127 | 243 | 526 | 368 | 77 | –1.945 | 4 | –172 | |
Europa | 1.579 | 5.182 | 3.684 | 7.062 | 720 | 7.879 | 6.412 | 13.131 | –271 | |
Euroraum-19 | 3.808 | 794 | 10.144 | 6.059 | –2.878 | 2.973 | –4.227 | 3.890 | 2.679 | |
CESEE3 | –3.254 | 4.423 | –6.360 | 3.672 | 3.440 | 4.372 | 3.980 | 10.381 | –1.910 | |
Quelle: OeNB. | ||||||||||
1 Nettogewährung Konzernkredite bei aktiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Forderungen abzüglich Nettoveränderung
der Verpflichtungen. |
||||||||||
2 Nettogewährung Konzernkredite bei passiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Verpflichtungen abzüglich Nettoveränderung
der Forderungen. |
||||||||||
3 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro,
Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland. |
||||||||||
4 Einschließlich Hongkong. | ||||||||||
5 EU-27: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die entsprechenden europäischen Organisationen. |
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Anmerkung: Bis 2019 endgültige Daten, 2020 revidierte Daten, 2021 und 2022 provisorische Daten. |
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||
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Nach Komponenten | in Mio EUR | |||||||||
Transaktionen | Netto | 3.450 | 1.341 | –7.687 | 13.237 | 4.564 | 4.382 | –8.187 | 11.409 | 1.849 |
Eigenkapital | Netto | 4.547 | 2.729 | –6.039 | 5.977 | 2.836 | –1.819 | –4.493 | 2.045 | –2.196 |
Neuinvestitionen (+) | Netto | 21.327 | 13.250 | 8.727 | 19.600 | 28.890 | 18.477 | 16.146 | 17.166 | x |
Desinvestitionen (–) | Netto | 16.781 | 10.521 | 14.766 | 13.623 | 26.054 | 20.296 | 20.639 | 15.121 | x |
Reinvestierte Gewinne | Netto | –2.564 | 570 | 3.148 | 6.697 | 3.732 | 4.382 | 328 | 6.548 | –1.743 |
Sonstiges DI-Kapital2 | Netto | 1.468 | –1.958 | –4.795 | 563 | –2.003 | 1.819 | –4.022 | 2.815 | 5.788 |
Forderungen (–) | Netto | 658 | –726 | 5.244 | 873 | 1.915 | 214 | 3.690 | –104 | –4.054 |
Verbindlichkeiten (+) | Netto | 2.125 | –2.685 | 449 | 1.435 | –89 | 2.033 | –332 | 2.711 | 1.734 |
Nach Herkunftsregionen | ||||||||||
Global | 3.450 | 1.341 | –7.687 | 13.237 | 4.564 | 4.382 | –8.187 | 11.409 | 1.849 | |
EU-275 | 443 | 7.090 | –10.128 | 9.086 | 7.851 | 2.065 | 260 | 6.132 | 2.952 | |
Deutschland | –1.421 | 3.460 | –125 | 4.400 | 6.368 | 685 | –742 | 2.630 | 70 | |
Italien | –1.019 | 1.207 | –6.904 | 606 | 132 | –241 | –35 | 359 | 365 | |
Niederlande | 1.183 | 1.708 | –3.769 | 1.740 | 14 | 244 | 637 | 731 | 236 | |
Luxemburg | 926 | 814 | 777 | 1.869 | 43 | 1.083 | 133 | 1.125 | 2.694 | |
Belgien | 24 | –28 | –31 | –89 | 70 | 0 | 10 | 52 | –36 | |
Spanien | –444 | –193 | 239 | 19 | 34 | –2 | 448 | 37 | –753 | |
Frankreich | 196 | –442 | –258 | 499 | –458 | 284 | –152 | 414 | 35 | |
Extra-EU-27 | 3.007 | –5.748 | 2.442 | 4.151 | –3.287 | 2.317 | –8.447 | 5.277 | –1.103 | |
Vereinigtes Königreich | –1.221 | 614 | 52 | 397 | 180 | –761 | –1.573 | 99 | –178 | |
Schweiz | –349 | 103 | 712 | 1.251 | 116 | 573 | 720 | 123 | 364 | |
USA | 155 | –3.193 | 116 | –5.011 | –2.674 | –1.293 | –972 | 2.062 | –504 | |
Russland | 559 | 69 | –211 | 5.797 | –2.204 | 668 | –4.228 | 3.074 | 2.720 | |
Japan | 773 | –207 | –57 | –134 | 87 | 1.380 | –75 | 345 | –251 | |
Europa | –620 | 8.061 | –9.478 | 15.801 | 5.949 | 2.762 | –4.405 | 10.390 | 5.847 | |
Euroraum-19 | 521 | 7.045 | –10.363 | 9.078 | 7.531 | 2.012 | –288 | 5.782 | 2.798 | |
CESEE3 | 511 | 188 | –121 | 5.772 | –2.066 | 618 | –4.037 | 3.407 | 2.815 | |
Quelle: OeNB. | ||||||||||
1 Nettogewährung Konzernkredite bei aktiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Forderungen abzüglich Nettoveränderung
der Verpflichtungen. |
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2 Nettogewährung Konzernkredite bei passiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Verpflichtungen abzüglich Nettoveränderung
der Forderungen. |
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3 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro,
Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland. |
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4 Einschließlich Hongkong. | ||||||||||
5 EU-27: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die entsprechenden europäischen Organisationen. |
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Anmerkung: Bis 2019 endgültige Daten, 2020 revidierte Daten, 2021 und 2022 provisorische Daten. |