Newsletter zu allgemeinen Meldewesenerleichterungen für Kreditinstitute
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verlässliche Daten sind insbesondere in Krisenzeiten von besonderer Bedeutung. So ist auch im aktuellen Umfeld der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen Risiken, Unsicherheiten und Herausforderungen für die Gesamtwirtschaft eine valide Datenbasis, insbesondere zu gewissen Schlüsselparametern im Bereich der Eigenmittel, Liquidität sowie div. Risiko- und Finanzinformationen, essenziell.
Daher ist es von größter Bedeutung, dass trotz der aktuellen Einschränkungen, mit denen Banken, Aufsichts- und Abwicklungsbehörden sowie Notenbanken derzeit konfrontiert sind, weiterhin ein breites Spektrum an aktuellen und validen Informationen für die Lagebeurteilung zur Verfügung steht.
Da jedoch auch die meldenden Institute in der gegenwärtigen Situation einer enormen Belastungsprobe ausgesetzt sind, unterstützten OeNB und FMA sämtliche Maßnahmen und Spielräume im regulatorischen Rahmenwerk, die seitens EZB, EBA, SRB und SSM aktuell in Diskussion stehen und in Kürze gesetzt werden, um eine Entlastung im Bereich des Meldewesens herbei zu führen. Dies betrifft speziell folgende Bereiche:
- Erstreckung der Übermittlungsfristen durch Kulanz bei der Entgegennahme von – im Sinne der gültigen Rechtslage - verspäteten Meldungen im Bereich der Aufsichtsdaten um voraussichtlich einen Monat (mit wenigen Ausnahmen: bspw. könnte die Übermittlungsfrist der monatlichen Liquiditätsmeldungen gewahrt, jene zur Meldung der Finanzierungspläne hingegen um zwei Monate verlängert werden).
- Erstreckung der Übermittlungsfristen durch Kulanz bei der Entgegennahme von – im Sinne der gültigen Rechtslage - verspäteten Meldungen auch im Bereich von abwicklungsspezifischen Aufsichtsdaten für jene Institute, welche im Zuständigkeitsbereich der FMA als nationale Abwicklungsbehörde liegen (mit der Ausnahme gewisser Kerninformationen zur Passivseite und gruppeninternen Verbindlichkeiten). Auch das SRB evaluierte Anpassungen und informierte die Institute in seinem Zuständigkeitsbereich bereits über mögliche Flexibilität im Rahmen von Informations- und Datenanfragen.
- Ad-hoc Datenanfragen werden auf das absolut Notwendigste reduziert.
- Auch im Bereich des nicht-aufsichtsrechtlichen Meldewesens an die EZB (Monetärstatistik) wird es voraussichtlich Spielraum bei den Übermittlungsfristen (für zumindest einige Meldungen) geben.
- Im Rahmen der tourlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen geringfügige Inkonsistenzen sowie Plausibilitäts-Checks, die üblicherweise über das „harte“ Prüfregelset hinaus zur Anwendung kommen, nicht prioritär behandelt werden.
- Für die Übermittlung von Korrekturmeldungen soll den Banken ein etwas längerer Zeitrahmen als bisher eingeräumt werden.
Die OeNB befindet sich in ständigem Austausch mit der Industrie und kennt deren Herausforderungen sehr genau. Daher werden darüber hinaus auch im Bereich der nationalen Meldeanforderungen ebenfalls die europäischen Spielräume und maßnahmenflankierende Erleichterungen umgesetzt. Hier ergibt sich zusätzlich noch folgendes Maßnahmen-Paket:
- Der Beobachtungszeitraum der GKE-Qualitätskennzahlen wird um ein Quartal auf Q2/2020 (d.h. beginnend mit Berichtstermin Juni 2020) verschoben.
- Beschränkung der Expertenrunden betreffend Datenmodell-Weiterentwicklung auf das absolut Notwendigste.
Die OeNB hofft damit, der Industrie einen entsprechenden Spielraum einzuräumen, bleibt weiterhin in ständigem Austausch und unterstützt bei darüberhinausgehenden, individuellen Problemen.
In weiterer Folge werden auf der OeNB-Website im Bereich Meldewesen – sobald alle Informationen aus internationalen Entscheidungen verfügbar sind - Details zu den einzelnen Maßnahmen, die jeweiligen Erhebungen betreffend, bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement