IV. Sonstige Angaben
Die Veröffentlichung der Statistik ist eine Verpflichtung im Rahmen des SDDS. Unter „Sonstige Angaben“ erfolgt eine zusätzlich Untergliederung der Forderungen der OeNB und der Verpflichtungen des Zentralstaates in Bezug auf die Angaben in den Abschnitten I und II. Die offiziellen Währungsreserven der OeNB (aus Abschnitt I) werden auch nach Währungsgruppen untergliedert.
OeNB, ÖBFA.
Termingeschäfte, Finanzderivate, Futures, Swaps, Optionsgeschäfte, Short-Positionen, Long-Positionen, offizielle Währungsreserven, Währungsgruppen, SZR-Währungskorb.
2012/120/EU Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 9. Dezember 2011 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (EZB/2011/23).
Articles of Agreement of the International Monetary Fund und Special Data Dissemination Standard des IWF.
Die Erhebung erfolgt monatlich.
OeNB, ÖBFA.
2012/120/EU Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 9. Dezember 2011 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (EZB/2011/23).
IWF, 2011: International Reserves and Foreign Currency Liquidity: Guidelines For A Data Template.
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