Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE und FinStab – § 9 BWG Zweigstellen
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Diese Tabelle enthält Informationen zu kreditrisikobehafteten Instrumenten gemäß der Granularen Kreditdaten-Erhebung (GKE) und der Meldeverordnung FinStab, wobei diese Daten auf der Ebene der im Inland ansässigen Schuldner nach ÖNACE 2008-Abschnitten und auf der Ebene der im Ausland ansässigen Schuldner nach weiteren länderspezifischen Aggregaten (Schuldner aus Euro-Teilnehmerländern ohne Österreich, Sonstige ausländische Schuldner) sowie auf der Ebene der Institute nach den meldenden Banksektoren gegliedert werden.
Dabei hat die GKE gemäß § 75 Bankwesengesetz (BWG) die Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten zum Inhalt und wird auf Basis der GKE-V erhoben. Die Meldegrenze für Instrumente von CRR-Kreditinstituten gegenüber Rechtsträgern im Sinne des Artikel 1(5) der AnaCredit-VO beläuft sich auf 25.000 EUR Engagement je Schuldner, wohingegen die Meldegrenze für Instrumente von CRR-Finanzinstituten und Instrumente an natürliche Personen bei 350.000 EUR liegt.
Die Meldeverordnung FinStab wird auf Basis der Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken erhoben und stellt eine sogenannte „Delta-Erhebung (zur GKE)“ dar. Aufgrund der unterschiedlichen Meldebestimmungen ergeben sich abweichende Aggregate. So erfolgt auf der Schuldner-Seite lediglich eine Differenzierung in Rechtsträger und in natürliche Personen, sodass für diese Datenbasis keine Aufgliederung nach ÖNACE 2008-Abschnitten möglich ist.
OeNB.
§ 75 BWG, GKE-V, Meldeverordnung FinStab.
Bankwesengesetz (BWG); Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdaten-Erhebungs-Verordnung, GKE-V), Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken – Meldeverordnung FinStab (Finanzmarktstabilität).
Monatliche bzw. quartalsweise Erhebungen im Zuge der GKE-V bzw. Meldeverordnung FinStab.
CRR-Kreditinstitute, CRR-Finanzinstitute, Sonderbanken (im Fall der „Delta-Erhebung (zur GKE)“).
ÖNACE 2008, Bankensektoren, Rechtsträger im Sinne des Artikel 1(5) AnaCredit-VO..
Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE und FinStab, GKE, Granulare Kreditdaten-Erhebung, Sektoren, Branchen, OENACE, ÖNACE, NACE, Bankensektoren, Kredite an Unternehmen, Unternehmenskredite.
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