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Statistiken – Daten und Analysen Q1-21

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Der einleitende Artikel von Martin Bartmann liefert ein Update zu den Auswirkungen der COVID-19-­Pandemie auf die Kreditentwicklung privater Haushalte und nichtfinanzieller Unternehmen bei im Euroraum ansässigen monetären Finanzinstituten. Es zeigt sich, dass das Kreditwachstum nicht­finanzieller Unternehmen deutlich angesprungen ist und auch bis Oktober 2020 auf hohem Niveau verblieb. Bei privaten Haushalten war der größte Effekt bei Konsumkrediten – aufgrund mangelnder Nachfrage – erkennbar, wodurch es in diesem Sektor zu einer leicht rückläufigen Kreditentwicklung kam.

Wie gewohnt werden Ihnen die aktuellen Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft bei einer Auswahl an Kreditmanagern von Banken von Gerald Hubmann präsentiert. Auch hier spiegelt sich die COVID-19-Pandemie sowohl in der Angebots- als auch der Nachfrageseite der Kreditvergabe, aber auch in den Kreditrichtlinien und Kreditbedingungen wider.

Unabhängig von den Einflüssen der Pandemie beschreiben Birgit Bernhard und Niklas Riedlberger die nichtfinanzielle Berichterstattung österreichischer nichtfinanzieller Unternehmen mit dem Fokus auf Corporate Social Responsibility im Jahr 2019. Gemäß den Bestimmungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz muss über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange berichtet werden. Eine nähere Auseinandersetzung in der Praxis mit dem Kernthema „Umwelt“ zeigt jedoch, dass in den österreichischen nichtfinanziellen Berichten des Jahres 2019 weniger als die Hälfte der möglichen Punkte hinsichtlich relevanter umweltbezogener Themen erzielt wurde.

Weiters informiert Patrick Thienel über die im Dezember 2020 von der EZB beschlossene Novelle der Verordnung zur Meldung von Zahlungsverkehrsstatistiken, welche nicht nur zu inhaltlichen Erweiterungen der bestehenden Meldepflichten, sondern auch zu einer größeren Detaillierungstiefe sowie zu höheren Meldefrequenzen führte. In diesem Zusammenhang gelang die Implementierung eines „Multiuse of data“-Ansatzes insofern, als zukünftig Anforderungen der Europäischen Zentralbank und der Europäische Bankenaufsichtsbehörde in einer Meldung integriert abgebildet werden.

Zwei Kurzberichte sowie eine Auswahl von 13 Tabellen ergänzen das vorliegende Heft.

Kurzberichte

Leicht rückläufige Bestände von Finanzierungsleasing-Krediten und deutlicher Rückgang von Factoring-Forderungen

Thomas Pöchel 1

Im Zeitraum der COVID-19-Pandemie sank der – in der EZB-OFI 2 -Statistik ­erfasste – Forderungsbestand der sogenannten Kredit vergebenden, sonstigen ­Finanzintermediäre (Unterkategorie 3 des Teilsektors 125 laut ESVG 2010) von 11,8 Mrd EUR (erstes Quartal 2020) auf 11,4 Mrd EUR (zweites Quartal 2020) bzw. 11,3 Mrd EUR (drittes Quartal 2020). Dieser Rückgang basiert auf den ­Entwicklungen in den beiden größten Teilsegmenten dieses Sektors – den ­Finanzierungsleasing-Einheiten und den Factoringgesellschaften.

Hinsichtlich der Einordnung dieser Werte ist auf die unterschiedliche ­statistische Handhabung von Leasing im ESVG 2010 hinzuweisen, welches der EZB-OFI-Statistik zugrunde liegt und wonach nur Finanzierungsleasing diesem Sektor zuzuordnen ist. In Abgrenzung zu anderen Leasingformen (insbesondere dem sogenannten „Operating Leasing“) steht beim sogenannten Finanzierungs­leasing nicht die reine Gebrauchsüberlassung im Vordergrund, sondern eine ­(zukünftige) Kaufabsicht des Leasingnehmers. Aus diesem Grund geht das ­Leasingobjekt (mit allen anhaftenden Risiken) beim Finanzierungsleasing in das wirtschaftliche Eigentum des Leasingnehmers über (bzw. wird dieses statistisch dort erfasst) und es entsteht ein entsprechender Kredit als Forderung des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer. Zur Identifikation bzw. Klassifikation von Finanzierungsleasing-Einheiten (welche in der EZB-OFI-Statistik enthalten sind) wird innerhalb der OeNB eine entsprechende Zuordnungsregel angewendet, um der definitorischen Abgrenzung im ESVG 2010 Rechnung zu tragen. 4

Grafik 1 zeigt die von der OeNB im Rahmen des sogenannten GKE-Melde­wesens („Granulare Krediterhebung“) erhobenen Daten zu Finanzierungsleasing-Kreditbeständen von inländischen Finanzierungsleasing-Einheiten für den Zeitraum seit Beginn dieses Meldeformats (September 2018). Es zeigt sich für das Jahr 2020 ein relativ konstantes Bild mit nur geringen Rückgängen von 9,5 Mrd EUR (erstes Quartal 2020) auf 9,3 Mrd EUR (drittes Quartal 2020) bzw. 9,4 Mrd EUR (Oktober 2020). Mit 8,8 Mrd EUR (bzw. 94 %) ist weiterhin nahezu der voll­ständige Bestand an Finanzierungsleasing-Forderungen gegenüber inländischen Schuldnern ausgewiesen.

Für die Einordnung der Zahlen ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen des GKE-Meldewesens aufgrund von Meldegrenzen nur Finanzierungsleasing-Kredite erhoben werden, bei denen das Gesamtengagement des Schuldners 350.000 EUR übersteigt.

Die Grafik „Kreditbestand österreichischer Finanzierungsleasing-Einheiten“ stellt ein gestapeltes Säulendiagramm dar und zeigt die monatliche Entwicklung für die zwei Kategorien „gegenüber Inland“ und „gegenüber Ausland“ für den Zeitraum von September 2018 bis Oktober 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von 0 bis 11 und bildet den Wert in Milliarden ab. Entwicklung der „Kreditbestände gegenüber Inland“: Quartalsdurchschnitt im 4. Quartal 2018: 9,4; Jahresdurchschnitt 2019: 9,2; Quartalsdurchschnitt im 1. Quartal 2020: 9; Quartalsdurchschnitt im 2. Quartal 2020: 9; Quartalsdurchschnitt im 3. Quartal 2020: 8,9; Oktober 2020: 8,8. Entwicklung der „Kreditbestände gegenüber Ausland“: Quartalsdurchschnitt im 4. Quartal 2018: 0,5; Jahresdurchschnitt 2019: 0,6; Quartalsdurchschnitt im 1. Quartal 2020: 0,5; Quartalsdurchschnitt im 2. Quartal 2020: 0,5; Quartalsdurchschnitt im 3. Quartal 2020: 0,5; Oktober 2020: 0,6. Als Anmerkung ist in der Grafik folgender Text angeführt: „Meldegrenze der Erfassung liegt bei 350.000 EUR Gesamtengagement je Schuldner, d. h. Finanzierungsleasing-Bestände unter dieser Schwelle sind nicht enthalten“. Quelle: OeNB.

Das zweite große Subsegment der Kredit vergebenden, sonstigen Finanzintermediäre bilden die sogenannten Factoringgesellschaften, die auf den Kauf bzw. die Übernahme von Forderungen spezialisierte Einheiten darstellen, welche ­insbesondere Forderungen des Unternehmenssektors übernehmen. 5

Grafik 2 zeigt die von den österreichischen Factoringgesellschaften über­nommenen Forderungsbestände im Zeitverlauf seit 2014, die von der OeNB im Rahmen des Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweises erhoben werden. Es zeigt sich, dass nach dem Wachstum der letzten Jahre im Zeitraum der COVID-19-­Pandemie deutlich rückläufige Bestände zu beobachten sind (1,8 Mrd EUR im ersten Quartal 2020 im Vergleich zu 1,6 Mrd EUR im dritten Quartal 2020). Dies ist insbesondere auf den Rückgang von Forderungsbeständen gegenüber aus­ländischen Schuldnern zurückzuführen, die von 1,2 Mrd EUR im ersten Quartal 2020 auf 0,9 Mrd EUR im dritten Quartal 2020 abnahmen. Da Factoring oftmals auch zur Absicherung von Forderungen im Bereich der Exportwirtschaft ein­gesetzt wird, könnte dies auf die aktuell gedämpften internationalen Handels­aktivitäten aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie zurückzuführen sein.

Die Grafik „Forderungsbestand inländischer Factoringeinheiten“ stellt ein Liniendiagramm dar und zeigt die quartalsweise Entwicklung für die drei Kategorien „Forderungen“, „hievon gegenüber Inland“ und „hievon gegenüber Ausland“ für den Zeitraum vom 4. Quartal 2014 bis zum 3. Quartal 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von 0 bis 2 und bildet den Wert in Milliarden ab. Entwicklung der „Forderungen gesamt“: Jahresdurchschnitt 2015: 1; Jahresdurchschnitt 2016: 1,1; Jahresdurchschnitt 2017: 1,2; Jahresdurchschnitt 2018: 1,4; Jahresdurchschnitt 2019: 1,7; 1. Quartal 2020: 1,8; 2. Quartal 2020: 1,6; 3. Quartal 2020: 1,6. Entwicklung der „Forderungen gegenüber Inland“: Jahresdurchschnitt 2015: 0,5; Jahresdurchschnitt 2016: 0,5; Jahresdurchschnitt 2017: 0,5; Jahresdurchschnitt 2018: 0,6; Jahresdurchschnitt 2019: 0,7; 1. Quartal 2020: 0,7; 2. Quartal 2020: 0,6; 3. Quartal 2020: 0,6. Entwicklung der „Forderungen gegenüber Ausland“: Jahresdurchschnitt 2015: 0,5; Jahresdurchschnitt 2016: 0,6; Jahresdurchschnitt 2017: 0,6; Jahresdurchschnitt 2018: 0,8; Jahresdurchschnitt 2019: 1; 1. Quartal 2020: 1,2; 2. Quartal 2020: 1; 3. Quartal 2020: 0,9. Quelle: OeNB.

1 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetär­statistiken, thomas.poechel@oenb.at.

2 Other Financial Intermediaries.

3 Die in diesem Bericht thematisierten „finanziellen Kapitalgesellschaften, die Kredite gewähren“ stellen neben ­„finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben“, „Wertpapierhändlern“ sowie ­„speziellen finanziellen Kapitalgesellschaften“ die vierte Subkategorie des Teilsektors 125 laut ESVG 2010 dar und bilden – gemessen an der Bilanzsumme – aktuell mit 45 % rund die Hälfte dieses Segments.

4 Als Finanzierungsleasing-Einheiten gelten demnach all jene Leasinggesellschaften (Finanzinstitute laut § 1 Bankwesengesetz), deren gemeldete Kreditsumme (laut GKE) zumindest 50 % der Bilanzsumme des ­Jahresabschlusses beträgt.

5 Beim Factoring ist grundsätzlich noch zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden, wobei nur beim echten Factoring das Ausfallsrisiko der Forderung von der Factoringgesellschaft übernommen wird.

Leichter Anstieg nur bei Zwischen- und Gelddarlehen bei Österreichs Bausparkassen

Patrick Thienel 6

Die Anzahl der Bausparverträge erreichte in Österreich Ende 2020 mit 4.017.222 einen neuerlichen Tiefststand (–6,5% im Jahresvergleich). Im Gesamtjahr 2020 lag die Zahl der Neuabschlüsse der vier in Österreich tätigen Bausparkassen ­(Raiffeisen, s Bausparkasse, Start, Wüstenrot) bei 502.579 (–12,1% im Jahres­vergleich).

Darlehen

Während sich das Kreditvolumen für Wohnbauzwecke bei österreichischen Monetären Finanzinstituten (MFIs) in Summe im Jahresvergleich um 5,4% erhöhte, stiegen die aushaftenden Darlehen der Bausparkassen um 1,7%.

Das Säulendiagramm in Grafik 1 zeigt die aushaftenden Darlehen der österreichischen Bausparkassen in Mio EUR vom vierten Quartal 2015 bis zum vierten Quartal 2020. Während die Bauspardarlehen von 12.602 Mio EUR (4. Quartal 2015) auf 10.413 Mio EUR (4. Quartal 2020) zurückgegangen sind, veränderten sich die Zwischendarlehen von 3.312 Mio EUR (4. Quartal 2015) auf 2.553 Mio EUR (4. Quartal 2020) und die Gelddarlehen stiegen von 3.083 Mrd EUR (4. Quartal 2015) auf 4.944 Mrd EUR (4. Quartal 2020). Quelle: Oesterreichische Nationalbank.

Die insgesamt aushaftenden Darlehen der Bausparkassen lagen Ende 2020 bei 17,9 Mrd EUR. Insbesondere die Gelddarlehen konnten seit dem zweiten Quartal 2017 einen ansteigenden Trend verzeichnen (was auf die veränderten Zinslandschaft zurückzuführen ist) und erreichten mit 4,9 Mrd EUR einen neuen Höchststand. Die Zwischendarlehen stiegen nur relativ leicht auf 2,6 Mrd EUR an. Der Anteil der klassischen Bauspardarlehen an den insgesamt aushaftenden Darlehen ist in den letzten fünf Jahren von 66,3% auf 58,1% zurückgegangen. Neben der ­Finanzierung oder Sanierung von Wohnbau können Darlehen auch für diverse ­andere Zwecke – wie z. B. Pflege oder Bildung – bei den Bausparkassen aufge­nommen werden.

Einlagen

Die Einlagen bei den österreichischen Bausparkassen betrugen im Dezember 2020 trotz rückläufiger Neuverträge bzw. Volumina noch immer 17,5 Mrd EUR (–4,9 % im Jahresvergleich). Im Vergleich dazu stiegen die Einlagen von privaten Haushalten bei österreichischen Banken im Vergleich zum Vorjahr um 6,3% auf 283,8 Mrd EUR.

Bei einem Vergleich mit den gebundenen Einlagen des gesamten MFI-Sektors (ca. drei Viertel der Bauspareinlagen sind langfristig gebunden) lässt sich allerdings erkennen, dass die entsprechende Wachstumsrate ebenfalls negativ (–4,3%) war.

Zinssätze

Der Zinssatz für neu abgeschlossene Wohnbaudarlehen von Bausparkassen betrug im Dezember 2020 1,63%. Damit lag er um 36 Basispunkte über dem Durchschnittszinssatz für neue Wohnbaukredite in Österreich, der einen Wert von 1,27% erreichte (siehe Tabelle 1).

Der Neugeschäftszinssatz für Bauspareinlagen sank gegenüber dem Vorjahr zwar um 13 Basispunkte auf 0,71%, lag aber noch immer um 19 Basispunkte über dem Durchschnittszinssatz des vergleichbaren gebundenen Einlagenproduktes ­aller österreichischer MFIs (0,52%).

Wie anhand der Tabelle 1 deutlich wird, ist über die Zeit immer ein leichter Zinsvorteil bei Neugeschäftseinlagenzinssätzen der Bausparkassen gegenüber dem Durchschnittswert aller MFIs zu beobachten. Diese Differenz ist beim Bestand täglich fälliger Einlagen noch deutlicher ausgeprägt (aktuell 45 Basispunkte). Beim langfristigen Einlagenbestand lag der Zinssatz von Bausparkassen aber durchwegs nur marginal unter jenem aller MFIs.

Tabelle 1: Einlagen- und Kreditzinssätze von Bausparkassen gegenüber privaten Haushalten  
Neugeschäft Bestand
Einlagen mit einer
­Bindungsfrist über 2 Jahre
Wohnbaukredite an
­private Haushalte
Täglich fällige Einlagen
Einlagen mit einer
­Bindungsfrist über 2 Jahre
Wohnbaukredite an
­private Haushalte
Alle MFIs in
Österreich
Bauspar-
kassen
Alle MFIs in
Österreich
Bauspar-
kassen
Alle MFIs in
Österreich
Bauspar-
kassen
Alle MFIs in
Österreich
Bauspar-
kassen
Alle MFIs in
Österreich
Bauspar-
kassen
in %
Dez. 19 0,54 0,84 1,43 1,66 0,08 0,57 0,55 0,51 1,72 2,52
Jän. 20 0,43 0,77 1,40 1,65 0,08 0,56 0,53 0,49 1,71 2,50
Feb. 20 0,45 0,73 1,39 1,65 0,08 0,56 0,52 0,48 1,70 2,48
März 20 0,49 0,74 1,40 1,69 0,07 0,56 0,51 0,47 1,69 2,46
Apr. 20 0,46 0,66 1,36 1,43 0,07 0,55 0,50 0,46 1,68 2,44
Mai 20 0,40 0,65 1,35 1,50 0,07 0,55 0,50 0,45 1,68 2,42
Juni 20 0,47 0,60 1,41 1,56 0,07 0,55 0,49 0,44 1,67 2,41
Juli 20 0,42 0,61 1,34 1,40 0,07 0,55 0,46 0,43 1,66 2,38
Aug. 20 0,43 0,61 1,31 1,50 0,07 0,55 0,47 0,42 1,64 2,36
Sep. 20 0,44 0,61 1,30 1,55 0,07 0,54 0,47 0,41 1,62 2,34
Okt. 20 0,46 0,62 1,26 1,51 0,07 0,52 0,46 0,40 1,58 2,31
Nov. 20 0,47 0,64 1,26 1,48 0,07 0,52 0,45 0,39 1,56 2,28
Dez. 20 0,52 0,71 1,27 1,63 0,06 0,51 0,40 0,37 1,55 2,27
Quelle: OeNB.

6 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetär­statistiken, patrick.thienel@oenb.at.

Analysen

Executive Summaries

Strong corporate loan growth since the start of the COVID-19 pandemic

This report reviews the growth of credit granted by monetary financial institutions (MFIs) resident in the euro area to households and nonfinancial corporations. Euro area data show that corporate loan growth surged following the outbreak of the COVID-19 pandemic – and the rollout of numerous ­public support measures – and remained at elevated levels (6.8%) until October 2020. In Austria, the outbreak of the pandemic also went hand in hand with a rise in corporate loan growth: We observe a peak in April 2020 at 7.2%, some easing in the following months and an October growth rate of 5.8%. With regard to the growth of loans to households, the pandemic-related impact was largest for ­consumer loans. The lack of demand for such loans caused growth to be negative in most euro area countries. In October 2020, household loan growth totaled 3.8% in Austria and 3.1% in the euro area, which is slightly below pre-pandemic levels in both instances.

Austrian banks’ corporate lending business in 2020 was driven by support measures (public loan ­guarantees and loan moratoria) adopted in response to the COVID-19 pandemic, mostly in the first half of 2020. While having been very effective, these measures appear to have masked a number of difficulties, which means that the true economic impact of the crisis is yet to come. At present, banks expect difficulties especially for businesses that were vulnerable even before the outbreak of the ­pandemic, and for small enterprises. The situation for large enterprises, by contrast, is considered good. Banks also emphasize that the impact of the pandemic varies across industries.

Given the risk situation in 2020, banks became more cautious in their corporate lending last year. The bank lending survey found banks to have tightened their credit standards for loans to enterprises in the second half of 2020, with public loan guarantees keeping them from doing so sooner or more strongly.

Corporate loan demand went down in the fourth quarter of 2020, given reduced financing ­demand for fixed investment and corporations’ stronger reliance on internal funds. Shrinking financing ­demand for fixed investment had already been reported by surveyed banks for the first three quarters of 2020. In this period, and particularly in the first two quarters of 2020, loan demand was rising as enterprises urgently needed liquidity to remain solvent and keep up operations during the crisis.

Demand for housing loans has been increasing almost nonstop since the third quarter of 2019, driven by low interest rate levels according to the survey.

Nonfinancial reporting by Austrian nonfinancial corporations in 2019

Since the 2017 reporting year, large corporations that meet certain criteria have had to publish ­nonfinancial reports, beyond their regular financial reports, to document their corporate social ­responsibility and to reach out to the stakeholder community. Under Austria’s sustainability and ­diversity improvement legislation, the companies in question are required to report on their ecological and social footprint, their performance as an employer, human rights issues as well as their anticorruption efforts. When taking a closer look at how major Austrian nonfinancial corporations dealt with the core issue of environmental protection in their 2019 reports, however, we find that they scored less than half the points to be awarded for eco-friendliness. The reports typically contain data on exhaust emissions, energy use and wastewater, but tend to be rather vague on environmental compliance and biodiversity. To close the substantial reporting gaps observed, both reporting companies and ­standard-setting regulators will have to step up a gear. This analysis is based on the nonfinancial reports published for 2019 by Austria’s top-30 nonfinancial corporations (based on sales and total assets).

Enhanced reporting requirements for payment transactions from 2022

In December 2020, the ECB amended its regulation on payment statistics, adding new reporting ­requirements, increasing reporting frequency and requiring the collection of more detailed data. Above all, the reporting requirements were expanded to cover payment innovations and fraudulent payment transactions. The new reporting framework supports the multi-use of data by integrating the statistical requirements of both the ECB and the European Banking Authority (EBA) within one ­reporting process. The new regulation strikes a balance between the cost of data collection and the usefulness of the data, as worked out through in-depth discussions at the ESCB level and with the ­reporting institutions.

Übersicht

Hohes Wachstum bei Unternehmenskrediten seit Ausbruch der COVID-19-­Pandemie

Der vorliegende Bericht betrachtet die Kreditentwicklung privater Haushalte und nichtfinanzieller Unternehmen bei im Euroraum ansässigen monetären Finanzinstituten (MFIs). Es zeigt sich, dass mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie – nicht zuletzt als Folge der diversen staatlichen Hilfsmaßnahmen – das Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen im Euroraum deutlich angesprungen ist und auch bis Oktober 2020 auf hohem Niveau (6,8%) verblieb. In Österreich ging mit Ausbruch der Pandemie ebenfalls ein höheres Kreditwachstum bei Unternehmen einher (Spitzenwert 7,2% im April 2020) welches sich im Laufe des Jahres 2020 wieder etwas abflachte und schlussendlich im Oktober 2020 5,8% aufwies. Bei privaten Haushalten war der größte Effekt der COVID-19-Pandemie bei Konsumkrediten – aufgrund mangelnder Nachfrage – erkennbar, welche in den meisten Euroraum-Ländern eine rückläufige Entwicklung aufwiesen. Insgesamt lag das Kreditwachstum im Oktober 2020 bei privaten Haushalten sowohl in Österreich (3,8%) bzw. im Euroraum (3,1%) geringfügig unter den vor Ausbruch der Pandemie aufgewiesenen Werten.

COVID-Kredithilfen für Unternehmen wirken – Banken erwarten aber Zahlungsschwierigkeiten beim Auslaufen der Hilfsmaßnahmen. Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom Jänner 2021

Das Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen war 2020 geprägt von COVID-19-bedingten ­Stützungsmaßnahmen (gewährt vor allem im ersten Halbjahr 2020; Kredite mit staatlichen Garantien, Kreditmoratorien). Laut Aussagen der Banken haben die COVID-19-Hilfsmaßnahmen gut gewirkt, verdecken derzeit aber auch viele Schwierigkeiten. Die wahren wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise werden sich erst zeigen. Das gilt aus aktueller Sicht vor allem für Unternehmen, die schon vor Krisenbeginn Probleme hatten, und für kleine Unternehmen. Die Lage großer Unternehmen wird hingegen gut bewertet. Die Banken betonen auch die unterschiedliche Betroffenheit von Branchen.

Die Risikosituation führte 2020 zu einer vorsichtigeren Angebotspolitik der Banken im Kredit­geschäft mit Unternehmen. Die Richtlinien für Unternehmenskredite wurden von den befragten Banken im zweiten Halbjahr 2020 verschärft. Die staatlichen Kreditgarantien haben insgesamt frühere und stärkere Verschärfungen der Richtlinien verhindert.

Die Nachfrage nach Unternehmenskrediten ist im vierten Quartal 2020 gesunken. Begründet wurde dies mit einem Rückgang des Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen und einer verstärkten Innenfinanzierung. Ein laufender Rückgang des Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen wurde von den an der Umfrage teilnehmenden Banken bereits für die ersten drei Quartale 2020 gemeldet. Der hohe Liquiditätsbedarf der Unternehmen zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit und ihres Betriebs infolge der Krise hat allerdings die Kreditnachfrage in den ersten drei Quartalen ansteigen lassen – besonders stark in den ersten beiden Quartalen.

Die Nachfrage nach Wohnbaukrediten ist seit dem dritten Quartal 2019 fast durchgehend gestiegen. Als Grund für diese expansive Entwicklung wurde das niedrige Zinsniveau genannt.

Nichtfinanzielle Berichterstattung österreichischer nichtfinanzieller Unternehmen im Jahr 2019

Um dem Gedanken der Corporate Social Responsibility (CSR) sowie dem erweiterten Stakeholder-Ansatz gerecht zu werden, müssen große Kapitalgesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen, seit dem Berichtsjahr 2017 nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen. Gemäß den Bestimmungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) muss über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ­berichtet werden. Eine nähere Auseinandersetzung in der Praxis mit dem Kernthema „Umwelt“ zeigt jedoch, dass in den österreichischen nichtfinanziellen Berichten des Jahres 2019 weniger als die Hälfte der möglichen Punkte hinsichtlich relevanter umweltbezogener Themen erzielt wurde. Am häufigsten wurden Informationen zu Emissionen, Energie und Abwasser veröffentlicht, während die Themen Umwelt-Compliance und Biodiversität kaum in den Berichten behandelt wurden. Dieses noch geringe Ausmaß der Umsetzung zeigt einen nach wie vor deutlichen Aufholbedarf auf, sowohl für die berichtspflichtigen Unternehmen als auch für die verantwortlichen Standardsetzer. Die Analyse basiert auf den nichtfinanziellen Berichten des Jahres 2019 der – gemessen an Umsatz und Bilanzsumme – 30 größten österreichischen nichtfinanziellen Unternehmen.­

Erweiterte Meldewesen-Anforderungen im Bereich des Zahlungsverkehrs ab 2022

Die im Dezember 2020 von der EZB beschlossene Novelle der Verordnung zur Meldung von Zahlungsverkehrsstatistiken führte nicht nur zu inhaltlichen Erweiterungen der bestehenden Meldepflichten, sondern auch zu einer größeren Detaillierungstiefe sowie zu höheren Meldefrequenzen. Neben der Aufnahme neuer Zahlungsmethoden betrifft die Erweiterung vor allem die Berichtspflicht hinsichtlich betrügerischer Transaktionen. In diesem Zusammenhang gelang die Implementierung eines „Multiuse of data“ insofern, als statistische Anforderungen der EZB und auch Aufsichtsanforderungen der ­Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in einer Meldung integriert abgebildet werden. Dem ­Verordnungsbeschluss vorangegangen war eine umfangreiche Abwägung von Kosten und Nutzen aller Anforderungen auf ESZB-Ebene bzw. eine umfangreiche Abstimmung mit den Berichtspflichtigen.

Hohes Wachstum bei Unternehmenskrediten seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie

Kreditentwicklung bei im Euroraum ansässigen monetären Finanzinstituten

Martin Bartmann 7

Der vorliegende Bericht betrachtet die Kreditentwicklung privater Haushalte und nichtfinanzieller Unternehmen bei im Euroraum ansässigen monetären Finanzinstituten (MFIs). Es zeigt sich, dass mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie – nicht zuletzt als Folge der diversen ­staatlichen Hilfsmaßnahmen – das Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen im Euroraum deutlich angesprungen ist und auch bis Oktober 2020 auf hohem Niveau (6,8%) ­verblieb. In Österreich ging mit Ausbruch der Pandemie ebenfalls ein höheres Kreditwachstum bei Unternehmen einher (Spitzenwert 7,2% im April 2020) welches sich im Laufe des Jahres 2020 wieder etwas abflachte und schlussendlich im Oktober 2020 5,8% aufwies. Bei privaten Haushalten war der größte Effekt der COVID-19-Pandemie bei Konsumkrediten – aufgrund mangelnder Nachfrage – erkennbar, welche in den meisten Euroraum-Ländern eine ­rückläufige Entwicklung aufwiesen. Insgesamt lag das Kreditwachstum im Oktober 2020 bei ­privaten Haushalten sowohl in Österreich (3,8%) bzw. im Euroraum (3,1%) geringfügig unter den vor Ausbruch der Pandemie aufgewiesenen Werten.

Hohes Wachstum von Unternehmenskrediten seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie

Das Wachstum von Unternehmenskrediten im Euroraum lag bis Februar 2020 bei 3,0% und verlor bis zu diesem Zeitpunkt – im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten – an Schwung. Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie stieg das Kreditwachstum des Unternehmenssektors im Euroraum sprunghaft auf bis zu 7,4% im Mai 2020 an und lag schlussendlich im Oktober 2020 bei 6,8%. Das hohe Kreditwachstum dürfte nicht zuletzt die Folge von zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, wie z. B. Kreditgarantien bzw. Überbrückungsfinanzierungen, sein. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der darauf­folgenden staatlichen Hilfsmaßnahmen auf das Kreditwachstum des Unternehmenssektors waren zwischen den einzelnen Euroraum-Ländern sehr unterschiedlich. Am stärksten sprangen die Wachstumsraten von Unternehmenskrediten in ­Spanien und in Frankreich an. In lediglich drei Monaten erhöhte sich das Kreditwachstum in Spanien von –1,2% auf 8,8% bzw. in Frankreich von 5,5% auf 12,0% (Mai 2020). Im Oktober 2020 lagen die entsprechenden Wachstumsraten mit 8,1% (Spanien) bzw. 12,7% (Frankreich) weiterhin über dem Euroraum-Durchschnitt. Auch in Italien stieg das Kreditwachstum des Unternehmenssektors mit dem ­Ausbruch der COVID-19-Pandemie an, jedoch verlief der entsprechende Anstieg weniger sprunghaft, sondern nahm bis Oktober 2020 (7,5%) kontinuierlich zu. In Österreich und auch in Deutschland ging mit Ausbruch der Pandemie ebenfalls ein höheres Wachstum bei Unternehmenskrediten einher, wobei die Anstiege deutlich geringer als in Spanien bzw. Frankreich waren und sich das Wachstum im weiteren Verlauf des Jahres 2020 wieder etwas abschwächte. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland lagen die Wachstumsraten bei Unternehmenskrediten im Oktober 2020 mit 5,8% bzw. mit 4,6% unter dem Euroraum-Durchschnitt.

Das Liniendiagramm in Grafik 1 zeigt das Kreditwachstum nichtfinanzieller Unternehmen im Euroraum insgesamt bzw. in den ausgewählten Ländern Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien zwischen Oktober 2016 und Oktober 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von –4% bis +16%. Zu Beginn der Periode wiesen die Jahreswachstumsraten in den ausgewiesenen Ländern folgende Werte auf: Österreich: 1,4%, Deutschland 2,5%, Spanien –1,5%, Frankreich 4,9%, Italien 0,8% bzw. im Euroraum 2,2%. Das Kreditwachstum stieg in den meisten Ländern und auch im Euroraum insgesamt in den folgenden Jahren stetig an, lediglich in Italien und Spanien war eine Stagnation bzw. ein leichter Rückgang erkennbar. Mit Ausbruch der COVID-19 Pandemie im Februar 2020 kam es jedoch zu einem deutlich höheren Kreditwachstum bei Unternehmen. Schlussendlich lagen die Jahreswachstumsraten in den betrachteten Ländern bei folgenden Werten (Oktober 2020): Österreich: 5,8%, Deutschland 4,6%, Spanien 8,1%, Frankreich 12,7%, Italien 7,5% bzw. im Euroraum bei 6,8%. Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Europäische Zentralbank.

Sowohl in Österreich (7,9%) als auch im Euroraum insgesamt (9,4%) waren es im Oktober 2020 ausschließlich längerfristige Kredite mit einer Ursprungs­laufzeit von über einem Jahr, die für das positive Kreditwachstum verantwortlich waren. Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr wurden ­hingegen im Jahresvergleich im Euroraum (–5,1%) und auch in Österreich (–5,0%) ­abgebaut. Die Entwicklungen zwischen den einzelnen Euroraum-­Ländern zeigten in diesem Zusammenhang jedoch große Unterschiede. In Frankreich kam es vor allem zu einer deutlichen Ausweitung bei kurzfristigen Unternehmens­krediten um 29,7% (Oktober 2020), hingegen stiegen Kredite mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit 9,33% weniger dynamisch an. Das ungewöhnlich hohe Wachstum kurzfristiger Unternehmenskredite ließ den Anteil Frankreichs in ­diesem Segment am Gesamtvolumen im Euroraum von 19,6% (Februar 2020) auf 26,6% (Oktober 2020) ansteigen. In Spanien und Italien hingegen waren kur­zfristige Unter­nehmenskredite mit einer Jahreswachstumsrate von –21,4% bzw. –19,7% (Oktober 2020) deutlich rückläufig, während Kredite mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit 18,7% bzw. 18,3% im Jahresvergleich überproportional stark anstiegen.

Grafik 2 zeigt als Linien dargestellt den Verlauf (Oktober 2016 bis Oktober 2020) der Jahreswachstumsraten von Krediten an nichtfinanzielle Unternehmen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bzw. von über einem Jahr. Beide Linien werden sowohl für Österreich als auch für den Euroraum dargestellt. Die Skala auf der y-Achse reicht von –15% bis +20%. Das Wachstum von kurzfristigen Unternehmenskrediten bis ein Jahr startete im Oktober 2016 in Österreich bei –5,9%, jenes im Euroraum bei –0,9%. Die Jahreswachstumsrate im Euroraum stieg – nachdem sie –2,9% im April 2017 erreicht hatte – in den folgenden Monaten stetig an und erreichte ihren Höchstwert im Mai 2018 bei 3,7%. In weiterer Folge war jedoch wieder eine rückläufige Entwicklung zu erkennen, die schlussendlich bei –5,1% im Oktober 2020 endete. In Österreich war bei kurzfristigen Krediten nichtfinanzieller Unternehmen eine sehr volatile Entwicklung erkennbar. Das Kreditwachstum in diesem Segment stieg bis auf 16,9% im Oktober 2018 an und nahm in weiterer Folge auf bis zu –11,3% im Februar 2020 ab. Im Oktober 2020 wurde in Österreich ein Wert von –5,0% aufgewiesen. Bei Krediten mit einer Laufzeit von über einem Jahr stieg die Jahreswachstumsrate in Österreich von 3,3% im Oktober 2016 auf 7,9% im Oktober 2020 fast durchgängig stetig an. Im Euroraum lag die entsprechende Jahreswachstumsrate im Oktober 2016 mit 2,7% unter, im Oktober 2020 mit 9,4% jedoch über jener Österreichs. Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Europäische Zentralbank.

Vermehrte Neukreditvergaben an Unternehmen in den ersten Monaten nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie

Die im Euroraum mit Ausbruch der Pandemie stark steigenden Wachstumsraten von Unternehmenskrediten gingen mit hohen neu vergebenen Unternehmens­krediten einher. Im Euroraum insgesamt wurden zwischen März und Mai 2020 neue Einmalkredite an den Unternehmenssektor in Höhe von 709 Mrd EUR ­vergeben, dieser Wert lag um 24% über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres und wurde insbesondere von Frankreich und Spanien beeinflusst. Der Anteil der beiden Länder an den gesamten Neukreditvergaben im Euroraum stieg von 28% (März bis Mai 2019) auf 39% für die Zeit von März bis Mai 2020 an. Im Laufe des Jahres 2020 nahm die Dynamik der Neukreditvergaben im Euroraum allerdings wieder ab und in den letzten drei Monaten des Beobachtungszeitraumes (August bis Oktober 2020) lagen die im Euroraum neu vergebenen Unternehmenskredite sogar unter den Vorjahreswerten (–8,4%). Trotzdem wurde im Euroraum ins­gesamt in den ersten zehn Monaten des Jahres 2020, aufgrund der durch die staatlichen Hilfsprogramme unterstützten hohen Neukreditvergaben nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie, ein um 100 Mrd EUR bzw. 5% höheres neues Kreditvolumen an Unternehmen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres vergeben.

Grafik 3 zeigt in einem Balkendiagramm die Neukreditvergaben an im Euroraum ansässige Unternehmen von März 2019 bis Oktober 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von 0 bis 300 Mrd EUR. Es werden die beiden Euroraum-Länder Spanien und Frankreich explizit gezeigt, die restlichen Euroraum-Länder werden als Gesamtwert dargestellt. Im April 2018 – nach Ausbruch der Pandemie – wurde im Euroraum insgesamt mit einem Neukreditvolumen von 248 Mrd EUR der höchste Wert im Betrachtungszeitraum aufgewiesen. Spanien und Frankreich hatten daran mit einem Wert von jeweils 52 Mrd EUR den höchsten Anteil von allen Euroraum-Ländern. In den darauffolgenden Monaten gingen die Volumina neuer Unternehmenskredite wieder zurück und erreichten im Oktober 2020 im Euroraum insgesamt 172 Mrd EUR. In diesem Monat wurden in Frankreich 27 Mrd EUR bzw. in Spanien 20 Mrd EUR an neuen Unternehmenskrediten vergeben. Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Europäische Zentralbank.

In Österreich lag das neu vergebene Kreditvolumen an nichtfinanzielle Unternehmen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2020 hingegen unter dem ­Vorjahreswert. Das geringere Neukreditvolumen war ausschließlich auf neu ­vergebene Großkredite über eine Mio EUR zurückzuführen, während Kredite bis zu einer Mio EUR in Österreich vermehrt vergeben wurden. Insbesondere kurzfristige Unternehmenskredite über eine Mio EUR mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr waren fast vollständig für das geringere Neugeschäft in Österreich ­verantwortlich.

Die Neukreditvergaben von Unternehmenskrediten bis zu einer Mio EUR ­erreichten in Österreich im Juni 2020 mit 1,1 Mrd EUR den höchsten Wert seit 2009. Speziell in der Kategorie mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren – in diese Kategorie fallen Kredite mit staatlichen Überbrückungsgarantien bis 500 Tsd EUR, einer Laufzeit von maximal fünf Jahren und einem Zinssatz von 0,0% – ­waren die Kreditvergaben besonders hoch. Der hohe Anteil der Überbrückungsfinanzierungen mit staatlicher Garantie führte auch dazu, dass der kapital­gewichtete Durchschnittszinssatz für neue Unternehmenskredite bis eine Mio EUR auf seinen historischen Tiefststand von 1,21% (Juni 2020) fiel. In diesem Monat lag der Anteil von Krediten, die mit einer 100%-Garantie oder -Sicherheit ausgestattet sind, an den gesamten neu vergebenen Krediten bis eine Mio EUR bei 44% und damit weit über dem langjährigen Durchschnitt (25%). In den darauffolgenden Monaten ging der Anteil der zu 100% besicherten Kredite wieder ­zurück. Gleichzeitig stieg auch der kapitalgewichtete Durchschnittszinssatz in ­diesem Segment wieder auf 1,59% (Oktober 2020) an, damit lag dieser jedoch noch immer unter dem vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie bestehenden Niveau.

Grafik 4 zeigt in einem gemischten Balken- bzw. Liniendiagramm die Neukreditvergaben bis eine Million EUR – untergliedert nach der Ursprungslaufzeit bis ein Jahr, ein bis fünf Jahre und über fünf Jahre – an in Österreich ansässige Unternehmen bzw. den zugrunde liegenden kapitalgewichteten Durchschnittszinssatz von Oktober 2017 bis Oktober 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von 0 bis 1.200 Mio EUR bzw. auf der Sekundärachse von 0% bis 2,5%. Die Neukreditvergaben erreichten im April bzw. Mai 2020 mit jeweils rund 1,1 Mrd EUR ihren bisherigen Höchststand. Zuvor lagen die monatlichen Werte meist zwischen 600 und 800 Mio EUR. Ausschlaggebend für die hohen Werte waren neu vergebene Kredite mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren. In diese Kategorie fallen insbesondere Kredite mit staatlichen Überbrückungsgarantien bis 500 Tsd EUR, einer Laufzeit von maximal fünf Jahren und einem Zinssatz von 0,0%. Aufgrund des hohen Anteils an Krediten mit staatlichen Überbrückungsgarantien ging der Zinssatz für neu vergebene Unternehmenskredite bis eine Mio EUR von 1,7% im April 2020 auf 1,21% im Juni 2020 zurück. Im Oktober 2020 wurde in Österreich wieder ein Wert von 1,59% aufgewiesen, die Neukreditvergaben lagen in diesem Segment zu diesem Zeitpunkt wieder bei 660 Mio EUR. Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Europäische Zentralbank.

Kreditstundungen von Banken an Unternehmen und Haushalte gingen zurück

Neben der Mitwirkung an den staatlichen Garantieprogrammen stundete der ­österreichische Bankensektor Unternehmen und Haushalten mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie Kredite in Milliardenhöhe. Der Anteil der im Zuge der ­Pandemie gestundeten Kredite (sowohl gesetzliche als auch von Banken gewährte freiwillige Kreditstundungen) am gesamten aushaftenden Kreditvolumen privater Haushalte und nichtfinanzieller Unternehmen (337 Mrd EUR) erreichte im Juni 2020 seinen Höchstwert bei ca. 9%. Dabei wurden rund 206 Tsd Kredite von österreichischen Banken mit einem Kreditvolumen von ca. 30,6 Mrd EUR gestundet. Das aushaftende Volumen von Unternehmenskrediten, die einem Moratorium unterliegen, erreichte im Juni 2020 16,5 Mrd EUR, jenes ­privater Haushalte lag bei 14,1 Mrd EUR – wovon 5,9 Mrd EUR selbstständig erwerbstätige Haushalte betrafen. Seit Juni 2020 halbierte sich das Volumen der gestundeten Kredite und es wies im November 2020 nur noch 14,3 Mrd EUR auf, wobei 7,7 Mrd EUR auf Unternehmenskredite und 6,6 Mrd EUR auf gestundete Kredite privater Haushalte – 5,4 Mrd EUR davon waren gesetzliche Kreditstundungen – zurückzuführen waren. Somit ging auch der Anteil von gestundeten Krediten am gesamten aushaftenden Kreditvolumen privater Haushalte und nichtfinanzieller Unternehmen deutlich zurück und betrug im November 2020 nur noch 4%.

Grafik 5 zeigt in einem Balkendiagramm die Kreditstundungen österreichischer Banken – untergliedert nach den Sektoren der privaten Haushalte und nichtfinanziellen Unternehmen – von Mai 2020 bis November 2020. Die Skala auf der y-Achse reicht von 0 bis 35 Mrd EUR. Im Juni 2020 wurde mit einem gestundetem Kreditvolumen von 30,6 Mrd. EUR der Höchstwert erreicht. Davon entfielen 14,1 Mrd EUR auf gestundete Unternehmenskredite bzw. 16,5 Mrd auf Kredite privater Haushalte. Seit Juni 2020 ging das gestundete Kreditvolumen stetig zurück und erreichte im November 2020 14,3 Mrd EUR. Zu diesem Zeitpunkt waren 6,6 Mrd EUR an Unternehmenskrediten bzw. 7,7 Mrd EUR an Krediten privater Haushalte gestundet. Quelle: Oesterreichische Nationalbank.

Stabiles Kreditwachstum bei privaten Haushalten

Das Kreditwachstum privater Haushalte entwickelte sich im Verlauf des Jahres 2020, sowohl in Österreich als auch im Euroraum, stabil. Mit Ausbruch der ­COVID-19-Pandemie kam es in Österreich lediglich zu einem geringen Rückgang der Wachstumsrate von 4,3% im Februar 2020 auf 3,6% im Mai 2020. Dieser Rückgang war insbesondere durch die negative Entwicklung bei Konsumkrediten – aufgrund von Nachfrageeffekten – hervorgerufen worden. Im Oktober 2020 lag das Kreditwachstum privater Haushalte bei 3,8%, wobei die Verwendungszwecke (Konsum-, Wohnbau- und sonstige Kredite) sehr unterschiedlich zum Kreditwachstum beitrugen. Konsumkredite wurden im Jahresvergleich von privaten Haushalten in Österreich im Ausmaß von 3,5% abgebaut, während sich Kredite für Wohnbauzwecke mit einem Wachstum von 5,6% weiterhin deutlich positiv entwickelten. Kredite für sonstige Zwecke 8 wiesen ebenfalls ein positives ­Wachstum in Höhe von 1,9% auf.

Das Liniendiagramm in Grafik 6 zeigt das Kreditwachstum privater Haushalte – untergliedert nach den Verwendungszwecken Konsum und Wohnbau für Österreich und den Euroraum insgesamt –zwischen Oktober 2016 und Oktober 2020. Das Kreditwachstum von Wohnbaukrediten lag über den gesamten Zeitraum in Österreich bei über 4% und wies im Oktober 2020 5,6% auf. Im Euroraum stieg das Kreditwachstum von Wohnbaukrediten von 2,2% im Oktober 2016 auf 4,6% im Oktober 2020 konstant an. Das Kreditwachstum bei Konsumkrediten stieg in Österreich von –1,5% im Oktober 2016 auf bis zu 2,8% im September 2020 an. Im Euroraum lag das Wachstum bei Konsumkrediten über den gesamten Zeitraum hinweg deutlich über jenem Österreichs. Im Oktober 2016 wurde im Euroraum ein Wert von 3,5% aufgewiesen, dieser stieg bis 7,5% im April 2018 an. Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie gingen die Wachstumsraten bei Konsumkrediten, sowohl in Österreich als auch im Euroraum insgesamt, deutlich zurück und lagen im Oktober 2020 mit –3,5% bzw. –0,2% im negativen Bereich. Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Europäische Zentralbank.

Im Euroraum insgesamt lag das Kreditwachstum privater Haushalte im ­Oktober 2020 mit 3,2% geringfügig unter dem Wert vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie (Februar 2020: 3,7%). Die Entwicklungen der unterschiedlichen Verwendungszwecke zeigten eine hohe Ähnlichkeit zu jenen in Österreich. ­Konsumkredite verloren im Euroraum mit Ausbruch der Pandemie deutlich an Dynamik. Nachdem im Februar 2020 in diesem Segment noch ein Kredit­wachstum von 6,1% festzustellen war, ging dieses auf bis zu –0,2% im Oktober 2020 ­zurück. Bei Betrachtung der einzelnen Euroraum-Länder zeigte sich, dass der Einbruch des Wachstums bei Konsumkrediten in Spanien (von 11,7% im Februar auf –0,5% im Oktober 2020) am stärksten ausgeprägt war. Kredite für Wohnbauzwecke waren im Euroraum insgesamt auch weiterhin gefragt und stiegen im Jahresvergleich um 4,6% (Oktober 2020) an. In den meisten Euroraum-Ländern waren deutlich ­positive Wachstumsraten in diesem Segment zu beobachten, lediglich in Spanien (–1,4%), Irland (–1,1%) und Griechenland (–2,9%) ging das Kreditvolumen ­privater Haushalte für Zwecke des Wohnbaus zurück.

7 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetär­statistiken, martin.bartmann@oenb.at.

8 Bei Krediten für sonstige Zwecke handelt es sich zu einem Großteil um Kredite an selbstständig Erwerbstätige für Geschäftszwecke.

COVID-Kredithilfen für Unternehmen wirken – Banken erwarten aber Zahlungsschwierigkeiten beim Auslaufen der Hilfsmaßnahmen

Österreich-Ergebnisse der euroraumweiten Umfrage über das Kreditgeschäft vom Jänner 2021 9

Gerald Hubmann 10

Das Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen war 2020 geprägt von COVID-19-bedingten Stützungsmaßnahmen (gewährt vor allem im ersten Halbjahr 2020; Kredite mit staatlichen Garantien, Kreditmoratorien). Laut Aussagen der Banken haben die COVID-19-­Hilfsmaßnahmen gut gewirkt, verdecken derzeit aber auch viele Schwierigkeiten. Die wahren wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise werden sich erst zeigen. Das gilt aus aktueller Sicht vor allem für Unternehmen, die schon vor Krisenbeginn Probleme hatten, und für kleine Unternehmen. Die Lage großer Unternehmen wird hingegen gut bewertet. Die Banken betonen auch die unterschiedliche Betroffenheit von Branchen.

Die Risikosituation führte 2020 zu einer vorsichtigeren Angebotspolitik der Banken im Kreditgeschäft mit Unternehmen. Die Richtlinien für Unternehmenskredite wurden von den befragten Banken im zweiten Halbjahr 2020 verschärft. Die staatlichen Kreditgarantien ­haben insgesamt frühere und stärkere Verschärfungen der Richtlinien verhindert.

Die Nachfrage nach Unternehmenskrediten ist im vierten Quartal 2020 gesunken. ­Begründet wurde dies mit einem Rückgang des Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen und einer verstärkten Innenfinanzierung. Ein laufender Rückgang des Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen wurde von den an der Umfrage teilnehmenden Banken bereits für die ersten drei Quartale 2020 gemeldet. Der hohe Liquiditätsbedarf der Unternehmen zur ­Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit und ihres Betriebs infolge der Krise hat allerdings die Kreditnachfrage in den ersten drei Quartalen ansteigen lassen – besonders stark in den ersten beiden Quartalen.

Die Nachfrage nach Wohnbaukrediten ist seit dem dritten Quartal 2019 fast durch­gehend gestiegen. Als Grund für diese expansive Entwicklung wurde das niedrige Zinsniveau genannt.

Die Entwicklungen im Kreditgeschäft sind immer auch vor dem allgemeinen ­konjunkturellen Hintergrund zu beurteilen und sind demnach seit März 2020 stark von den Folgen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Gemäß WIFO-Schnellschätzung vom 29. Jänner 2021 ist das reale BIP in Österreich 2020 um 7,4% ­gesunken. Die weitere Entwicklung bzw. der für das Jahr 2021 erwartete Aufschwung sind vom Verlauf der Pandemie bestimmt und können zeitnah mit dem wöchentlichen BIP-Indikator der OeNB 11 verfolgt werden.

Die vierteljährliche Umfrage enthält standardmäßig Fragen zu den ­Erwartungen über künftige Entwicklungen. Allerdings wurde ein Großteil der Erhebung in ­Österreich vor der Ankündigung des dritten Lockdowns (18.12.2020) durch­geführt. Die an der vorliegenden Umfrage teilnehmenden Banken wurden auch – zusätzlich zur Beantwortung der standardisierten Fragestellungen – um ihre ­Einschätzungen zu Entwicklungen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie gebeten, die das Kreditgeschäft betreffen.

Abschnitt 1 behandelt das Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen, ­Abschnitt 2 das Wohnbaukreditgeschäft mit privaten Haushalten. In Abschnitt 3 geht es um Konsumkredite und sonstige Kredite an private Haushalte. Abschnitt 4 hat die Refinanzierungssituation der Banken zum Thema.

Punktuelle Ergebnisse für die einzelnen Quartale sind den Tabellen 1 bis 3 zu entnehmen, Grafik 1 zeigt längerfristige Trends bei den Quartalsveränderungen, Grafik 2 stellt die langfristige Entwicklung der Zinsen für Neukredite in Österreich und des allgemeinen Zinsniveaus dar. Kasten 1 am Ende des Artikels enthält Erläuterungen.

1 Kreditgeschäft mit Unternehmen 2020 geprägt von COVID-19-Hilfen

Die Folgen der COVID-19-Pandemie haben Unternehmen teils hart getroffen und erforderten Hilfsmaßnahmen der öffentlichen Hand, um die heimische ­Produktions- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten. Staatliche Garantien für Kredite an ­Unternehmen bildeten eine der wichtigsten Hilfsmaßnahmen. 12 Im ersten Halbjahr 2020 war die Nachfrage nach staatlich garantierten Krediten infolge des ersten Lockdowns ab Mitte März besonders stark, im zweiten Halbjahr schwächte sie sich jedoch ab. Bis August stieg das Volumen der vom Bund übernommenen Haftungen auf rund 6,5 Mrd EUR, per 31. Dezember 2020 belief es sich laut BMF auf ca. 6,6 Mrd EUR (Summe aller Haftungen über alle Abwicklungsstellen). 13 Die staatlichen Garantien erlaubten es den Banken, dem hohen Bedarf an Überbrückungs- und Refinanzierungen nachzukommen. Laut Aussagen der befragten Banken konnten sie ­hierdurch in der Kreditvergabe weniger restriktiv sein. Ohne staatliche Garantien wäre die Vergabe vieler Kredite aus wirtschaftlichen und regulatorischen Gründen nicht möglich gewesen (Risikosituation, bilanzielle Auswirkungen).

Die mit einer Haftung des Bundes ausgestatteten Kredite zielen auf die Überbrückung von Liquiditätsengpässen bzw. dienen der Liquiditätsvorsorge von Unternehmen. Vereinzelt wurde von den Banken auch die Stützung der Investitions­tätigkeit (indirekte Auswirkungen durch Stärkung des Gesamtfinanzierung) ­angeführt sowie die Substitution bestehender Kredite. Nach Bewilligung der Haftungen wurden jedoch die von den Banken eingerichteten Rahmen für staatlich garantierte Kredite von den Unternehmen teilweise nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen.

Aus Sicht der befragten Banken sind die Bundeshaftungen ein sinnvolles und ­notwendiges Instrument zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Auch Kreditmoratorien (gesetzliche 14 und von den Banken freiwillig gewährte Stundungen von Kreditraten) waren und sind eine wichtige Überbrückungs­hilfe für die Unternehmen. Im Gegensatz zu den Krediten mit staatlichen Garantien begründen Moratorien keine neuen Schulden, sondern verschieben bestehende Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft. Die Gewährung erfolgt vergleichsweise unkompliziert und schnell. Im zweiten Halbjahr 2020 kam es – den Angaben der Banken zufolge – zu einem deutlichen Rückgang der Moratorien. 15 Die weitere ­Bedeutung bzw. Notwendigkeit von Stundungen werden vom Verlauf der ­Pandemie abhängen. Die Banken erwarten für kleine Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten beim Auslaufen der Moratorien. Ende 2020 zeigten sich jedoch noch kaum Probleme.

Allgemein weisen die befragten Banken darauf hin, dass die COVID-19-Hilfsmaßnahmen gut gewirkt haben, derzeit aber auch viele Schwierigkeiten verdecken und sich die wahren wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise erst zeigen werden, wobei aus aktueller Sicht vor allem Unternehmen, die schon vor Krisenbeginn Probleme hatten, und kleine Unternehmen betroffen sein werden. Die Lage großer Unternehmen wird hingegen als gut bewertet. Diese hätten aus der Vergangenheit ­gelernt (Finanzkrise 2008), seien solide aufgestellt und hätten schnell auf die ­Krisensituation reagiert (Liquiditätsbeschaffung). Die Banken betonen auch die unterschiedliche Betroffenheit von Branchen.

Das Eurosystem unterstützt mit seiner Geldpolitik 16 die Bewältigung und Erholung von der Krise, indem es die Banken umfangreich und zu guten Konditionen mit Liquidität versorgt und günstige Finanzierungsbedingungen für Unternehmen schafft. Das allgemeine Zinsniveau ist historisch niedrig (siehe Grafik 2). Der 3-Monats-Euribor ist im Oktober 2020 auf unter –0,5% gefallen und lag Anfang Jänner 2021 auf historischen Tiefstständen bei –0,55%.

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zeigen sich deutlich in den Ergebnissen der Umfrage über das Kreditgeschäft. So kam es 2020 zu auffälligen ­Brüchen und Änderungen von bis zum Ausbruch der Pandemie bzw. zum Beginn des ersten Lockdowns beobachteten Entwicklungen. Durch die geänderte Risikosituation gestalten die Banken ihre Kreditangebotspolitik vorsichtiger.

Im dritten und vierten Quartal 2020 haben die Banken ihre Richtlinien für das ­Unternehmenskundengeschäft jeweils verschärft. Als Gründe wurden eine veränderte Risikoeinschätzung (Wirtschaftslage allgemein, branchenspezifische bzw. individuelle Situation der Unternehmen, nicht aber Werthaltigkeit der Sicherheiten) und die Risikotoleranz der Banken angeführt. Die Wettbewerbssituation sowie ­Refinanzierungskosten und bilanzielle Restriktionen waren für die Änderungen der Richtlinien unwesentlich. Für das erste Quartal 2021 werden weitere Verschärfungen erwartet. Von Mitte 2015 bis zum zweiten Quartal 2020 war es nur vereinzelt zu Verschärfungen der Richtlinien gekommen (siehe Tabelle 1 und ­Grafik 1 17 ). Die verzögerte Anpassung der Richtlinien (erst ab dem dritten Quartal 2020) ist in Zusammenhang mit der großen Bedeutung der staatlich garantierten Kredite im ersten Halbjahr 2020 und der danach abnehmenden Bedeutung zu ­sehen (siehe oben). Die Richtlinien für Kredite ohne staatliche Garantien wurden bereits im ersten Halbjahr verschärft. 18

Bei den Kreditbedingungen für Unternehmenskredite ist es bereits seit dem ersten Quartal 2020 zu Verschärfungen gekommen. Die Margen (Aufschläge auf Referenzzinsen, wie z. B. den Euribor, ergeben zusammen mit den Referenzzinsen die ­Kreditzinsen) wurden laufend erhöht (verschärft) – vor allem jene für risiko­reichere Kredite. Als Gründe nannten die befragten Banken hauptsächlich die ­Risikoeinschätzung und ihre Risikotoleranz, aber auch Refinanzierungskosten und bilanzielle Restriktionen (letztere wurden vor allem für Verschärfungen im zweiten Quartal 2020 genannt). Die Wettbewerbssituation war 2020 für Margen­änderungen unwesentlich.

Vom zweiten bis zum vierten Quartal 2020 wurden auch andere Kredit­bedingungen (Kreditbedingungen außer Margen) laufend verschärft – die Erfordernisse für Sicherheiten wurden erhöht sowie die Höhe von Krediten oder ­Kreditrahmen reduziert. Im zweiten Quartal 2020 kam es zudem zu ­Verschärfungen bei den Zusatz- oder Nebenvereinbarungen sowie bei der Fristigkeit. Vor dem zweiten Quartal 2020 wurden über Jahre hinweg nur vereinzelt Änderungen ­anderer Kreditbedingungen gemeldet.

Die Nachfrage nach Unternehmenskrediten ist im vierten Quartal 2020 gesunken. Gemäß Einschätzung der befragten Banken ist dies einerseits Folge des ­verringerten Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen, andererseits einer verstärkten ­Innenfinanzierung geschuldet. Ein laufender Rückgang des Finanzierungsbedarfs für Anlageinvestitionen wurde bereits für die ersten drei Quartale 2020 gemeldet (besonders ausgeprägt im zweiten Quartal 2020). Der hohe Liquiditätsbedarf der Unternehmen zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit und ihres Betriebs infolge der Krise hat allerdings die Kreditnachfrage in den ersten drei Quartalen ansteigen lassen – besonders stark in den ersten beiden Quartalen. Für das erste Quartal 2021 wird abermals ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet.

Tabelle 1: Kredite oder Kreditrahmen für Unternehmen  
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 bzw. 8 Banken
2017 2018 2019 2020 2021
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1
Kreditrichtlinien (Lockerung = positiv, Verschärfung = negativ)
Unternehmen gesamt 0 1 –1 1 0 –1 0 0 –1 0 0 –1 –1 –1 –3 –3 –2
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen 0 0 –1 0 0 –1 0 0 –1 0 0 –1 0 –1 –2 –2 –2
Kredite an große Unternehmen 0 1 –1 1 0 1 0 0 –1 0 0 –1 –1 –1 –3 –2 –2
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) 0 1 –1 1 0 0 0 0 0 1 0 –1 0 –1 –3 –2 –2
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) 0 1 –1 1 0 –1 0 0 –1 0 0 –1 –1 –1 –3 –3 –2
Kreditbedingungen insgesamt (Lockerung = positiv, Verschärfung = negativ)
Unternehmen gesamt 1 0 1 0 1 1 0 0 –1 1 1 2 –2 –3 –2 –2 ..
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen 1 0 1 0 1 –1 0 0 –1 0 1 1 –2 –2 –2 –2 ..
Kredite an große Unternehmen 1 1 1 0 2 1 1 0 0 2 1 2 –1 –3 –2 –1 ..
Margen für durchschnittliche Kredite (Lockerung/geringere Marge = positiv, Verschärfung/höhere Marge = negativ)
Unternehmen gesamt 4 3 3 0 3 3 1 0 1 2 4 3 –3 –3 –3 –1 ..
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen 3 3 1 0 1 2 0 0 1 2 4 2 –1 –2 –3 –1 ..
Kredite an große Unternehmen 4 3 4 1 3 4 2 1 0 2 5 3 –3 –5 –3 0 ..
Margen für risikoreichere Kredite (Lockerung/geringere Marge = positiv, Verschärfung/höhere Marge = negativ)
Unternehmen gesamt 0 0 0 –1 0 0 –1 0 –1 0 0 1 –4 –6 –4 –3 ..
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen 0 0 0 –1 –1 –1 –1 0 –1 0 0 0 –2 –4 –5 –3 ..
Kredite an große Unternehmen 1 1 0 –1 0 0 –1 0 –1 0 0 2 –4 –6 –4 –2 ..
Genehmigte Kreditanträge (gestiegen = positiv, gesunken = negativ)
Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen –1 1 –2 0 0 0 –2 –1 –1 –1 –2 –1 0 0 –3 –1 ..
Kreditnachfrage (gestiegen = positiv, gesunken = negativ)
Unternehmen gesamt 4 3 2 4 4 5 2 3 –2 0 –1 1 5 6 2 –2 3
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen 3 1 2 3 3 3 1 3 –2 –1 –1 1 3 4 0 –3 2
Kredite an große Unternehmen 4 2 2 3 2 5 3 3 –1 1 0 1 5 7 2 –2 2
Kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) 1 2 0 3 2 3 0 2 0 2 1 1 6 5 1 –3 2
Langfristige Kredite (Laufzeit über ein Jahr) 5 4 6 6 5 6 4 3 –1 –1 –1 2 1 6 2 –1 0
Quelle: OeNB.
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal.
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.

Bei Betrachtung der Entwicklungen von Kreditangebot und Kreditnachfrage, gegliedert nach Wirtschaftssektoren 19 zeigen sich ein paar Auffälligkeiten. 2020 kam es für alle abgefragten Sektoren zu laufenden Verschärfungen der Kreditbedingungen, die im ersten Halbjahr stärker ausfielen als im zweiten Halbjahr. Eine Ausnahme bildete die gewerbliche Wohnimmobilienwirtschaft, für die die Kreditbedingungen im zweiten Halbjahr unverändert belassen wurden. Hingegen war der Gewerbe­immobiliensektor im Laufe des Jahres von Verschärfungen der Kreditrichtlinien betroffen. Hinsichtlich der Kreditnachfrage kam es im ersten Halbjahr 2020 in allen abgefragten Sektoren zu teils deutlichen Anstiegen – außer seitens der Wohn- und der Gewerbeimmobilienwirtschaft, wo die Nachfrage weitgehend ­unverändert blieb. Im zweiten Halbjahr ist die Kreditnachfrage von Unternehmen der Wohnimmobilienwirtschaft gestiegen und von Unternehmen des Dienstleistungssektors gesunken. Ansonsten kam es nur zu geringfügigen Änderungen der Nachfrage der betrachteten Wirtschaftssektoren. Für das erste Halbjahr 2021 erwarten die ­Banken eine steigende Kreditnachfrage von Handelsunternehmen und Wohn­immobilienunternehmen.

2 Wohnbaukredite von privaten Haushalten 2020 vermehrt nachgefragt

Schon im zweiten Quartal 2020 haben die Banken ihre Richtlinien für Wohnbaukredite an private Haushalte etwas verschärft (siehe Tabelle 2 und Grafik 1). Als Grund wurde die Risikosituation genannt (allgemeine Wirtschaftslage und Risikotoleranz der Banken). Aus Risikogründen ist es seit dem zweiten Quartal 2018 immer wieder zu leichten Verschärfungen der Richtlinien für Wohnbaukredite gekommen. Die Entwicklung im Jahr 2020 ist im Vergleich zur Entwicklung in den Vorjahren nicht auffällig. Für das erste Quartal 2021 werden keine weiteren Verschärfungen ­erwartet.

Tabelle 2: Kredite an private Haushalte  
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 7 Banken
2017 2018 2019 2020 2021
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1
Kreditrichtlinien (Lockerung = positiv, Verschärfung = negativ)
Wohnbaukredite 0 –1 1 –1 0 –2 –1 0 –2 –2 –1 –1 0 –2 –1 –1 0
Konsumkredite und sonstige Kredite 0 0 1 –1 1 –1 0 –1 0 –2 –2 –1 0 –3 –2 –3 –1
Kreditbedingungen insgesamt (Lockerung = positiv, Verschärfung = negativ)
Wohnbaukredite 0 –1 1 0 1 –2 0 0 0 0 0 –1 0 –1 –1 –1 ..
Konsumkredite und sonstige Kredite 0 0 0 –1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 –1 –1 –2 ..
Margen für durchschnittliche Kredite (Lockerung/geringere Marge = positiv, Verschärfung/höhere Marge = negativ)
Wohnbaukredite 1 2 2 1 2 1 2 1 2 2 3 1 0 –2 0 –4 ..
Konsumkredite und sonstige Kredite 0 0 –1 1 0 0 0 1 0 0 1 1 0 –1 –1 –1 ..
Margen für risikoreichere Kredite (Lockerung/geringere Marge = positiv, Verschärfung/höhere Marge = negativ)
Wohnbaukredite 0 0 –1 –1 –1 –1 –1 0 0 0 0 0 –2 –3 –1 –2 ..
Konsumkredite und sonstige Kredite 0 0 –1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 –2 –2 –1 –2 ..
Genehmigte Kreditanträge
(Anteil bezogen auf das Gesamtvolumen)
(gestiegen = positiv, gesunken = negativ)
Wohnbaukredite –1 0 0 0 0 –2 0 0 –1 –1 0 0 0 0 0 0 ..
Konsumkredite und sonstige Kredite 0 1 1 1 1 0 0 0 0 1 –1 –1 0 –3 –3 –1 ..
Kreditnachfrage (gestiegen = positiv, gesunken = negativ)
Wohnbaukredite 2 2 3 1 1 0 –1 –1 1 1 2 2 3 –1 2 0 0
Konsumkredite und sonstige Kredite 2 3 0 0 –1 0 0 0 1 0 1 0 0 –4 –1 0 0
Quelle: OeNB.
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal.
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zeigen sich allerdings bei den Kreditbedingungen. Die Margen für durchschnittliche Wohnbaukredite, die vor 2020 über Jahre hinweg gesenkt worden waren (hauptsächlich aus Wettbewerbsgründen), wurden im zweiten Quartal 2020 und im vierten Quartal 2020 erhöht (verschärft). Im ersten und dritten Quartal 2020 blieben sie unverändert. Die Margen für risikoreichere Wohnbaukredite wurden 2020 fortlaufend verschärft (vor 2020 gab es über Jahre hinweg nur vereinzelt Verschärfungen). Die ­Verschärfungen begründeten die Banken hauptsächlich mit einer geänderten Risiko­situation (Risikoeinschätzung, Risikotoleranz der Banken) und auch mit ­Refinanzierungskosten und bilanziellen Restriktionen. Vereinzelt wurden 2020 auch andere Bedingungen bei Wohnbaukrediten für die Kreditnehmer ­ungünstiger ausgestaltet – zu erwähnen ist vor allem eine Erhöhung der Erfordernisse für ­Sicherheiten im dritten Quartal 2020.

Die Nachfrage nach Wohnbaukrediten ist seit dem dritten Quartal 2019 fast durchgehend gestiegen – mit einer Trendunterbrechung im zweiten Quartal 2020. Im vierten Quartal 2020 blieb sie unverändert. Für das erste Quartal 2021 erwarten die befragten Banken keine weitere Änderung. Das niedrige Zinsniveau (siehe ­Grafik 2) wurde als Grund für die weitgehend expansive Entwicklung genannt.

3 Angebotspolitik der Banken für private Konsum- und sonstige ­Kredite 2020 verschärft

Die Richtlinien für Konsum- und sonstige Kredite an private Haushalte wurden seit dem zweiten Quartal 2020 laufend verschärft (siehe Tabelle 2 und Grafik 1). Der Grund war auch hier die Risikosituation (hauptsächlich die allgemeine Wirtschaftslage und die Risikotoleranz der Banken, aber auch die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer). Für das erste Quartal 2021 werden weitgehend unveränderte Richtlinien erwartet.

Die Risikosituation hat die Banken auch veranlasst, die Margen für risikoreichere Konsum- und sonstige Kredite 2020 laufend zu erhöhen (verschärfen). Bei den Margen für durchschnittliche Konsum- und sonstige Kredite kam es 2020 nur vereinzelt zu Verschärfungen. 20 Neben den Margen wurden 2020 auch andere Kreditbedingungen für Konsum- und sonstige Kredite, die vor 2020 über Jahre hinweg nur vereinzelt geändert wurden, etwas verschärft (Erfordernisse für Sicherheiten, Kredithöhe).

Nachdem es im zweiten Quartal 2020 zu einem Nachfrageeinbruch bei den Konsum- und sonstigen Krediten gekommen war, gab es laut den befragten Banken nachfrageseitig im dritten und vierten Quartal 2020 kaum weitere Änderungen. Auch davor war die Nachfrage von Mitte 2017 bis zum ersten Quartal 2020 weitgehend unverändert geblieben. Der auffällige Rückgang im zweiten Quartal wurde von den ­befragten Banken mit geringeren Ausgaben für langlebige Konsumgüter (PKW, Möbel usw.) 21 und gesunkenem Konsumentenvertrauen begründet. 22 Für das erste Quartal 2021 wird eine unveränderte Nachfrage nach Konsum- und sonstigen Krediten erwartet.

4 Verbesserte Refinanzierungsbedingungen für Banken in der zweiten Jahreshälfte 2020

Die Refinanzierungssituation hat sich für die österreichischen Banken im dritten und im vierten Quartal vorteilhaft entwickelt (siehe Tabelle 3 23 ). Es kam zu allgemeinen ­Verbesserungen bei der Refinanzierung am Geldmarkt und zu Verbesserungen am Kapitalmarkt bei der Refinanzierung über mittel- bis langfristige Anleihen. Die Einlagen sind gestiegen (sowohl kurz- als auch langfristige). Im Ausblick auf das erste Quartal 2021 erwarten die an der Umfrage teilnehmenden Banken eine ­weitere Verbesserung der Refinanzierungssituation. In den ersten beiden ­Quartalen 2020 war es noch zu Verschlechterungen gekommen. Für die Zeit von 2017 bis 2019 haben die Banken überwiegend Verbesserungen ihrer Refinanzierungs­situation gemeldet.

Tabelle 3: Zugang der Banken zu ausgewählten Refinanzierungsquellen  
Veränderung im jeweiligen Quartal,1 Ergebnisse für Österreich
Saldo aus positiven und negativen Antworten,2 Antworten von 8 Banken
2017 2018 2019 2020 2021
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1
Retail-Refinanzierung (Verbesserung = positiv, Verschlechterung = negativ)
Kurzfristige Einlagen (bis zu einem Jahr) 2 1 2 1 3 0 0 1 1 3 0 0 –1 2 1 4 3
Langfristige Einlagen (über ein Jahr) 0 1 1 –1 2 –1 –2 –1 0 –1 –2 0 –4 0 0 3 3
Unbesicherter Interbankengeldmarkt (Verbesserung = positiv, Verschlechterung = negativ)
Sehr kurzfristiger Geldmarkt (bis zu einer Woche) 2 1 2 1 2 0 1 0 1 0 0 0 –1 –1 2 2 2
Kurzfristiger Geldmarkt (über eine Woche) 2 1 1 0 2 0 1 0 0 0 0 0 –5 –2 2 2 2
Großvolumige Schuldtitel (Verbesserung = positiv, Verschlechterung = negativ)
Kurzfristige Schuldtitel3 0 2 2 1 1 0 0 0 1 0 0 0 –1 –1 0 1 1
Mittel- bis langfristige Schuldtitel 3 3 4 4 3 0 –1 –3 3 4 3 1 –4 –4 3 5 3
Quelle: OeNB.
1 Die letzte Spalte enthält die Erwartungen der Banken für das angegebene nächste Quartal.
2 Die Bezeichnungen „positiv“ und „negativ“ dienen der Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.
3 Antworten von 4 bis 6 Banken.
Grafik 1 zeigt die „Entwicklung der Kreditrichtlinien und der Kreditnachfrage“ in Österreich seit 2007 in acht Liniendiagrammen. Dabei werden Quartalsveränderungen als Nettoprozentsatz (gleitender Durchschnitt der letzten vier Quartale) dargestellt. Die Skala auf der y-Achse reicht jeweils von –100 bis +100. Positive Werte bezeichnen eine expansive Entwicklung (Lockerung der Richtlinien, Anstieg der Nachfrage), negative Werte eine restriktive Entwicklung. Der Nettoprozentsatz für die Richtlinien für Kredite an Unternehmen insgesamt liegt im ersten Quartal 2007 bei –20 und fällt bis zum vierten Quartal 2008 auf –65, um bis zum zweiten Quartal 2010 auf +5 zu steigen. Ab dem zweiten Quartal 2011 fällt er wieder, bis auf –44 im ersten Quartal 2013. Danach steigt er wieder bis auf –7 im vierten Quartal 2013. Vom ersten Quartal 2014 bis zum vierten Quartal 2019 schwankt er zwischen –16 und +3.2020 fällt er von –6 im ersten Quartal 2020 auf –25 im vierten Quartal. Der Nettoprozentsatz für die Kreditnachfrage von Unternehmen insgesamt liegt im ersten Quartal 2007 bei +10 und fällt bis zum zweiten Quartal 2009 auf –40, um anschließend wieder zu steigen. Vom ersten Quartal 2010 bis zum dritten Quartal 2011 liegt er weitgehend bei –15. Danach fällt er bis zum dritten Quartal 2012 auf –45, um anschließend bis zum zweiten Quartal 2014 auf –7 zu steigen. Einem kurzen Rückgang auf –25 im vierten Quartal 2014 folgt ein längerer Anstieg auf +47 im zweiten und dritten Quartal 2018. Anschließend fällt er durchgehend bis auf –6 im vierten Quartal 2019, um 2020 wieder positive Werte anzunehmen (Maximum von +44 im dritten Quartal 2020). Die Entwicklung von Richtlinien und Nachfrage in den Unterkategorien Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, Kredite an große Unternehmen, kurzfristige Kredite sowie langfristige Kredite entspricht grob den Entwicklungen insgesamt – mit teilweise abweichender Intensität der Schwankungen. Insbesondere bei der Nachfrage nach kurzfristigen Krediten zeigt sich die Entwicklung ab 2010 weniger volatil als bei der Nachfrage insgesamt und nach langfristigen Krediten, ist aber ab dem dritten Quartal 2019 expansiver als jene bei der Nachfrage nach langfristigen Krediten. Der Entwicklung der Richtlinien bei Wohnbaukrediten sowie bei Konsumkrediten und sonstigen Krediten an private Haushalte zeigt keine ausgeprägten Schwankungen. Der Nettoprozentsatz liegt seit 2007 jeweils in einem Bereich von –29 bis +11. Zuletzt ist er von Werten um 0 im Jahr 2017 bis auf Werte von –29 bis –14 in den letzten fünf Quartalen gefallen. Der Nettoprozentsatz der Nachfrage nach Wohnbaukrediten fällt von +20 im zweiten Quartal 2007 bis auf –55 im zweiten Quartal 2009, um anschließend wieder deutlich zu steigen. Dabei werden mehrere Spitzen erreicht (+20 im dritten und vierten Quartal 2011, +34 im zweiten Quartal 2013, +25 im dritten Quartal 2015, +29 im vierten Quartal 2017). Dazwischen fällt er immer wieder, bleibt aber zumeist positiv. Im ersten Quartal 2020 liegt er nach einem Anstieg über mehrere Quartale hinweg bei +29. Dannach fällt er auf +14 im vierten Quartal 2020. Der Nettoprozentsatz der Nachfrage nach Konsumkrediten und sonstigen Krediten entwickelt sich zumeist ähnlich wie jener der Nachfrage nach Wohnbaukrediten, allerdings ab 2012 leicht restriktiver. Die Bandbreite reicht dabei ab 2012 von –20 bis +25. Vom ersten Quartal 2018 bis zum ersten Quartal 2020 schwankt er leicht zwischen –4 und +7. 2020 fällt er auf bis zu –18 im dritten und vierten Quartal. Quelle: OeNB.
Grafik 2 zeigt die „Entwicklung der Zinsen für neue Kredite in Österreich“ seit 2000 als Liniendiagramm auf der Basis von Monatswerten. Dargestellt werden Kreditzinsen für nichtfinanzielle Unternehmen, Kreditzinsen für Wohnbaukredite an private Haushalte, Kreditzinsen für Konsumkredite an private Haushalte, Kreditzinsen für sonstige Kredite an private Haushalte, der EZB-Hauptrefinanzierungssatz, der EZB-Einlagensatz und der 3-Monats-Euribor. Dargestellt werden: Kreditzinsen im Neugeschäft (inkl. Neuverhandlungen) in % – gleitender Durchschnitt der letzten drei Monatswerte, Leitzinsen und Euribor – Monatsendstände, „Haushalte“ bezeichnet den Haushaltssektor. Konsumkredite und sonstige Kredite an private Haushalte werden im Rahmen der Umfrage über das Kreditgeschäft als eine gemeinsame Kategorie abgefragt, in der Zinsstatistik sind sie getrennt ausgewiesen. Die Skala auf der y-Achse geht von 0 bis 8%. Die Grafik zeigt, wie sich die Kreditzinsen im Vergleich zu den Leitzinsen und dem Euribor entwickelt haben. In Konsequenz der Senkungen der Leitzinsen sind auch die Kreditzinsen gefallen. Die Zinsen für Unternehmenskredite sind von über 5% Ende 2008 auf 1,4% im November 2020 gefallen (zwischenzeitlich auf 1,3% Anfang 2020), jene für Wohnbaukredite von über 5,5% Ende 2008 auf 1,3% im November 2020, jene für sonstige Kredite von ca. 6% Ende 2008 auf 1,7% im November 2020 und jene für Konsumkredite von ca. 7% Ende 2008 auf 4,9% im zweiten Quartal 2020, wobei die Zinsen für Konsumkredite seit 2011 zumeist um 5% herum schwanken. Im zweiten Halbjahr 2020 sind sie allerdings markant gestiegen (5,5% im November 2020). Quelle: OeNB, Macrobond, EZB.

Die Zentralbanken des Euroraums – in Österreich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – führen gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2003 viermal ­jährlich eine Umfrage über das Kreditgeschäft im Euroraum durch, um ihren Informationsstand über das Kreditvergabeverhalten der Banken und das Kreditnachfrageverhalten von Unternehmen und privaten Haushalten zu verbessern. Dabei wurden zuletzt 143 führende Banken aus allen Ländern des Euroraums befragt, darunter acht Institute aus Österreich.

Ab der Umfrage für das erste Quartal 2015 wird ein revidierter und erweiterter Frage­bogen verwendet. Einige der aktuell erhobenen Daten sind daher erst ab 2015 verfügbar.

Kreditrichtlinien sind die internen Kriterien – sowohl die schriftlich festgelegten als auch die ungeschriebenen –, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bank Kredite ­vergeben möchte.

Kreditbedingungen sind die speziellen Verpflichtungen, auf die sich Kreditgeber und Kreditnehmer geeinigt haben (z. B. Margen, Nebenkosten, Sicherheitserfordernisse usw.).

Kreditmargen sind Aufschläge auf relevante Referenzzinssätze bzw. die Differenzen zwischen Kreditzinssätzen und Refinanzierungszinssätzen. Im Rahmen dieser Umfrage wird bei einer Verringerung der Margen von Lockerung und bei einer Erhöhung der Margen von Verschärfung gesprochen. Eine Lockerung der Margen ist für Kreditnehmer positiv, schränkt aber unmittelbar die Ertragsmöglichkeiten der Banken als Kreditgeber ein.

Saldo aus positiven und negativen Antworten: Die Anzahl der Banken, die auf eine Frage in positiver Richtung antworten (z. B. Lockerung der Margen, Steigerung der Nachfrage) abzüglich der Anzahl der Banken, die auf eine Frage in negativer Richtung antworten (z. B. Verschärfung der Margen, Rückgang der Nachfrage). Die Bezeichnungen „positiv“ und „­negativ“ dienen hier als Richtungsangabe und sind in diesem Zusammenhang als wertfrei zu verstehen.

Nettoprozentsatz: Der Saldo aus positiven und negativen Antworten im Verhältnis zur Anzahl der Antworten insgesamt. Wenn z. B. von acht antwortenden Banken zwei angeben, dass die Nachfrage nach Wohnbaukrediten gestiegen ist, eine angibt, dass die Nachfrage ­gesunken ist und die übrigen fünf angeben, dass die Nachfrage unverändert geblieben ist, dann ergibt sich ein Saldo von plus eins bzw. ein Nettoprozentsatz von +12,5 (⅛). In diesem Beispiel gibt ein Überhang von nur einer Bank eine Nachfragesteigerung an – zu wenig, um daraus eine allgemeine Aussage abzuleiten. In einem solchen Fall muss von einer weitgehend unveränderten Situation ausgegangen werden.

Veröffentlichungshinweise: Der Artikel zur Umfrage über das Kreditgeschäft erscheint regelmäßig in der OeNB-Quartalspublikationsreihe „Statistiken – Daten und Analysen“ und wird vorab auf der OeNB-Website veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen und Daten zu den Österreich-Ergebnissen ( https://www.oenb.at/Geldpolitik/Erhebungen/­umfrage-ueber-das-kreditgeschaeft.html ). Euroraum-Ergebnisse veröffentlicht die EZB ( https://www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_lending_survey/html/index.en.html ).

9 Das Eurosystem (die EZB und die nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums – in Österreich die OeNB) führt jedes Quartal eine Umfrage durch, um Informationen über Angebot und Nachfrage im Kreditgeschäft der Banken mit Unternehmen und privaten Haushalten zu erheben. Befragt werden dabei leitende ­Kreditmanagerinnen und Kreditmanager großer Banken. Methodisch ist die Umfrage eine qualitative Erhebung. Die Antworten werden auf einer Ordinalskala erfasst. Die Fragen beziehen sich auf Veränderungen in der Vergangenheit, auf Gründe für diese Veränderungen und bei einigen Fragen auch auf erwartete zukünftige Veränderungen. Die diesem Bericht ­zugrunde liegende Umfrage wurde im Dezember 2020 durchgeführt. Redaktionsschluss für sonstige Daten: 29. Jänner 2021.

10 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung für volkswirtschaftliche Analysen, gerald.hubmann@oenb.at.

11 Veröffentlicht auf der Website der OeNB: https://www.oenb.at/Publikationen/corona.html.

12 Kredite mit staatlichen Garantien sind ein Teil des Corona-Hilfspakets der Österreichischen Bundesregierung. Durch die Garantien sollen Unternehmen mit Liquiditätsproblemen infolge der COVID-19-Pandemie leichter und günstig an Bankkredite kommen. Beispielsweise werden Kredite mit einer staatlichen Garantie von 100% in den ersten beiden Jahren mit höchstens 0% verzinst (Kreditzinssatz als 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, aber in den ersten beiden Jahren höchstens 0%).

13 Zur besseren Einordnung der Haftungssumme ein Vergleich mit der durchschnittlichen monatlichen Neukredit­vergabe an nichtfinanzielle Unternehmen (echte Neukreditvergabe ohne neuverhandelte Kredite österreichischer Banken an Ansässige im Euroraum, Quelle: EZB): 6,9 Mrd EUR 2019 bzw. 5,7 Mrd EUR von Jänner bis ­November 2020. Anmerkung: „Unternehmen“ sind in der Monetärstatistik teilweise im Haushaltssektor erfasst (z. B. Personen­gesellschaften, Einzelunternehmen, Selbstständige).

14 Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von höchstens 2 Mio EUR (4. COVID-19-Gesetz als Grundlage – auch für Moratorien für Verbraucherkredite).

15 Statistische Erhebungen zeigen einen Rückgang der Moratorien bei Krediten an inländische nichtfinanzielle Unternehmen von 14,1 Mrd EUR im Juni 2020 auf 5,5 Mrd EUR Ende Dezember 2020 und bei Krediten ­insgesamt (an inländische Unternehmen und inländische private Haushalte) von 30,6 Mrd EUR im Juni 2020 auf 14,1 Mrd EUR Ende Dezember 2020 (gesetzliche und freiwillige Moratorien von in Österreich ansässigen ­Banken, aushaftendes Kreditvolumen, hochgerechnet, Quelle: OeNB).

16 Siehe den vorigen Bericht zur Umfrage über das Kreditgeschäft, Statistiken – Daten & Analysen Q4/20 (29–47).

17 Hinweis: Grafik 1 stellt die Entwicklungen anhand des gleitenden Durchschnitts der letzten vier Quartale dar, wodurch die Ergebnisse geglättet werden. Eventuell von der Beschreibung abweichende Einzelquartalszahlen ­stellen daher keinen inhaltlichen Widerspruch dar.

18 Ab dieser Umfragerunde und solange das Thema relevant ist, werden die Banken halbjährlich auch zur ­Entwicklung von Kreditangebot und Kreditnachfrage bei Krediten mit staatlichen Garantien sowie bei Krediten ohne ­staatliche Garantien befragt. Für die rückblickende Betrachtung wurden in dieser Runde – neben den Entwicklungen im zweiten Halbjahr 2020 – auch jene im ersten Halbjahr erhoben.

19 Seit der Umfragerunde für das zweite Quartal 2020 werden die teilnehmenden Banken halbjährlich zu Entwicklungen im Kreditgeschäft mit Unternehmen, gegliedert nach Wirtschaftssektoren befragt. Die Entwicklungen ­werden für folgende Wirtschaftssektoren erhoben: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Baugewerbe/Bau (ohne Immobilien), Dienstleistungen (ohne Finanzdienstleistungen und Immobilien), Handel sowie ­Immobilien (noch zusätzlich untergliedert in Gewerbeimmobilien- und Wohnimmobilienwirtschaft).

20 Anmerkung: Die Zinsen für Konsumkredite sind 2020 merkbar gestiegen, jene für sonstige Kredite etwas gefallen (siehe Grafik 2). Die sonstigen Kredite an private Haushalte umfassen – gemäß Monetärstatistik – auch „unternehmerische“ Kredite (z. B. an Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Selbstständige).

21 Anmerkung: geringere Konsummöglichkeiten aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-­Pandemie (Schließungen des stationären Handels), geringerer finanzieller Spielraum der Konsumentinnen und Konsumenten (Einkommensverluste aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie). In diesem Zusammenhang wird auf die 2020 stark gestiegene Sparquote hingewiesen. Die OeNB-Prognose vom Dezember 2020 (https://www.oenb.at/dam/jcr:2ae68b72-0777-40b7-97a2-69be576625c9/prognose_dez_20.pdf, siehe: ­Kasten 2, S. 14–15) befasst sich mit den Motiven für diesen Anstieg („Zwangssparen“, „Vorsichtssparen“).

22 Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bzw. der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf den privaten Konsum sind auch in der Kreditstatistik zu sehen. So wurden im zweiten Quartal 2020 in Österreich nur mehr 0,8 Mrd EUR an Konsumkrediten neu vergeben, im zweiten Quartal 2019 waren es noch 1,1 Mrd EUR (echte Neukreditvergabe ohne neuverhandelte Kredite, Quelle: OeNB)

23 Einige Refinanzierungsmöglichkeiten, nach denen standardmäßig gefragt wird (Verbriefung von Krediten, außerbilanzielle Übertragung von Kreditrisiken), spielten zuletzt für die an der Umfrage teilnehmenden Banken nur eine untergeordnete Rolle und sind nicht in der Tabelle enthalten.

Nichtfinanzielle Berichterstattung österreichischer nichtfinanzieller Unternehmen im Jahr 2019

Birgit Bernhard, Niklas Riedlberger 24

Um dem Gedanken der Corporate Social Responsibility (CSR) sowie dem erweiterten ­Stakeholder-Ansatz gerecht zu werden, müssen große Kapitalgesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen, seit dem Berichtsjahr 2017 nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen. Gemäß den Bestimmungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes ­(NaDiVeG) muss über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichtet werden. Eine nähere ­Auseinandersetzung in der Praxis mit dem Kernthema „Umwelt“ zeigt jedoch, dass in den österreichischen nichtfinanziellen Berichten des Jahres 2019 weniger als die Hälfte der möglichen Punkte ­hinsichtlich relevanter umweltbezogener Themen erzielt wurde. Am häufigsten wurden Informationen zu Emissionen, Energie und Abwasser veröffentlicht, während die Themen Umwelt-Compliance und Biodiversität kaum in den Berichten behandelt wurden. Dieses noch geringe Ausmaß der Umsetzung zeigt einen nach wie vor deutlichen Aufholbedarf auf, sowohl für die berichtspflichtigen Unternehmen als auch für die verantwortlichen Standardsetzer. Die Analyse basiert auf den nichtfinanziellen Berichten des Jahres 2019 der – gemessen an Umsatz und ­Bilanzsumme – 30 größten österreichischen nichtfinanziellen Unternehmen.

1 Hintergrund

Mit der Veröffentlichung der Non-Financial Reporting Directive (2014/95/EU) der Europäischen Union am 22. Oktober 2014 wurde ein einheitlicher und ­verbindlicher Normenrahmen für die nichtfinanzielle Berichterstattung in Europa geschaffen. Waren die davor angewandten Bestimmungen zum Bericht nicht­finanzieller Informationen von der freiwilligen Offenlegung der Unternehmen ­abhängig, so wurden Unternehmen nun erstmalig dazu verpflichtet, über ­relevante Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Menschenrechte, Korruption und Bestechung zu berichten. 25 Die daraus gewonnen Informationen geben ­verstärkt Aufschluss darüber, welche Auswirkungen Unternehmen – mit ihren Produkten oder innerhalb der Lieferkette – auf die Umwelt und die Gesellschaft haben. Diese Maßnahmen sollen die soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung von ­Unternehmen fördern, womit dem Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) Rechnung getragen wird (Mittelbach-Hörmanseder und Schiff, 2018). ­Darüber hinaus erhofft sich die EU, von den positiven Wirkungen durch erhöhte CSR-Aktivitäten zu profitieren, u. a. durch Effekte wie Kosteneinsparungen ­mittels Produktinnovationen, gesteigerte Mitarbeiterproduktivität, geringeres Rechtsstreitrisiko sowie die attraktivere Positionierung am Kapitalmarkt (Lin-Hi und Blumberg, 2020).

2 Gesetzlicher Rahmen in Österreich

Die Umsetzung der NFRD-Richtlinie erfolgte in Österreich am 17. Januar 2017 mit der Einführung des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG), dessen inhaltliche Bestimmungen rückwirkend mit 6. Dezember 2016 in Kraft traten. Demzufolge implementierte der österreichische Gesetzgeber die erweiterte nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht in den §§ 243b und 267a im Unternehmensgesetzbuch (UGB). Darüber hinaus gab es vereinzelte ­Änderungen sowohl im Aktiengesetz als auch im GmbH-Gesetz. Die ersten nach dem NaDiVeG erstellten Berichte erschienen im Jahr 2018 und enthielten nichtfinanzielle Informationen aus dem Geschäftsjahr 2017 (Schneider, 2018).

2.1 Berichterstattungspflicht

Das NaDiVeG regelt unter anderem, welche Unternehmen zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu enthält § 243b UGB für Unternehmen ohne Tochtergesellschaften und auf konsolidierter Ebene § 267a UGB für Mutterunternehmen bzw. Konzerne. Die Regelungen zur Berichtspflicht sind jedoch größtenteils für beide Paragrafen ident. Demnach wird die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung ausgelöst, wenn die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt sind:

  • große Kapitalgesellschaft
  • von öffentlichem Interesse
  • mit durchschnittlich 500 Beschäftigten

Eine große Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn das Unternehmen als AG, SE 26 oder GmbH organisiert ist und die Größenkriterien nach § 221 Abs 3 UGB ­überschritten werden. Als Unternehmen von öffentlichem Interesse definiert der österreichische Gesetzgeber in § 189a Z 1 lit a-d UGB Versicherungsunternehmen, Banken und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Bemessung des ­Arbeitnehmerkriteriums stützt sich auf § 221 Abs 6 UGB und ist erfüllt, wenn im Jahresdurchschnitt 500 Beschäftigte tätig sind (Ziskovsky und Nowotny, 2018).

2.2 Wesentliche Inhalte

Fällt ein Unternehmen unter die Berichterstattungspflicht nach § 243b bzw. § 267a UGB, sollten zuerst die wesentlichen Berichtsinhalte eruiert werden. Dabei muss zumindest auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Menschenrechte, Korruption und Bestechung eingegangen werden. Zur Identifikation der ­wesentlichen Inhalte empfiehlt sich die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, wobei es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dabei werden wesentliche Themen als solche definiert, die erhebliche ökonomische, ökologische und soziale ­Auswirkungen der Organisation aufzeigen oder die Beurteilungen und Entscheidungen der ­Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Um den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse zu visualisieren und nachvollziehbar zu gestalten, kommen in den Berichten ­vermehrt Wesentlichkeitsmatrizen zum Einsatz (Frey, 2018).

3 Analyse des Umsetzungsgrades in Österreich

Die nachfolgende Analyse gibt einen Überblick über den Umsetzungsgrad der nichtfinanziellen Berichterstattung in Österreich. Darüber hinaus werden weitere theoretische Inhalte des NaDiVeG anhand praxisbezogener Ergebnisse ­erklärt und verdeutlicht. Für die gleichmäßige Sektorenaufteilung nach dem Konzept der ­Publikation des European Records of IFRS Consolidated ­Accounts (ERICA) ­beläuft sich der Stichprobenumfang auf 30 österreichische nichtfinanzielle Unternehmen (ERICA Working Group und ECCBSO, 2020). Für jede Branche wurden die jeweils größten Unternehmen – gemessen an Umsatz und Bilanzsumme – aus­gewählt. Alle untersuchten Gesellschaften veröffentlichten im Jahr 2020 eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht unter den Anwendungsvorschriften des NaDiVeG.

4 Allgemeine Erkenntnisse

4.1 Rahmenwerk als Orientierung

Als Orientierungshilfe für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann nach § 243b Abs. 5 UGB auf nationale, unionsbasierte oder internationale ­Rahmenwerke zugegriffen werden. Aus der NFRD-Richtlinie gehen zahlreiche Empfehlungen zur Verwendung von Rahmenwerken bestimmter Organisationen, wie z. B. der Global Compact der Vereinten Nationen oder die Leitlinien der OECD 27 , hervor. In der Berichtspraxis sticht v. a. der GRI-Standard – entwickelt von der Global Reporting Initiative – hervor. Sowohl im internationalen Bereich als auch in der Stichprobe stellt dieses Rahmenwerk den klaren Favoriten dar. 26 der 30 ­analysierten Unternehmen verwendeten den GRI-Standard als Leitfaden bei der Berichterstellung. Im Hinblick auf dessen Verwendung werden Hilfestellungen zu Themen wie der „Wesentlichkeit“ oder der stärkeren Einbindung der Stakeholder angeboten. Darüber hinaus enthält das Rahmenwerk genaue Anleitungen und ­Anforderungen, wie über ökonomische, ökologische und soziale Angaben ­berichtet werden soll. Für jeden Themenbereich existieren hilfreiche Dokumente mit ­einzelnen Modulen und Indikatoren, welche die Anwendung im eigenen Unternehmen erleichtern sollen. 28 Die verbleibenden vier Gesellschaften verzichteten zur Gänze auf die unterstützende Wirkung eines Rahmenwerks.

4.2 Formale Stellung und Ansiedelung im externen Berichtswesen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stellung und Ansiedelung des Ausweises der Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der nichtfinanziellen externen ­Berichterstattung. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, die nichtfinanzielle Erklärung als Teil des ­Lageberichts zu veröffentlichen. Um all jene Unternehmen zu schützen, die bereits vor der Umsetzung des NaDiVeG einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht ­erstellten, implementierte der Gesetzgeber ein Wahlrecht gemäß § 243b Abs 6 UGB zur Fortführung dieser Berichterstattungsform. Durch diese Regelung ist es erlaubt, einen nichtfinanziellen Bericht als separates Dokument zu erstellen und ­offenzulegen. Aus der gelebten Praxis ergab sich eine dritte Möglichkeit die ­Nachhaltigkeitsinformationen auszuweisen: Die nicht offizielle integrierte Berichterstattung liegt vor, wenn die nichtfinanziellen Angaben als eigenes Kapitel im ­Geschäftsbericht dargestellt werden, anstatt diese als Teil des Lageberichts oder als separaten Bericht zu veröffentlichen (Baumüller, 2020). Eine Studie der ­ersten Berichtssaison (2017) zeigt, dass 40% der Unternehmen einen eigenen nichtfinanziellen Bericht erstellten, 37% die kombinierte Berichterstattung nutzten und nur 20 % bei der Eingliederung in den Lagebericht blieben (PwC und WU, 2018). Im Jahr 2018 setzt sich der Trend zur Erstellung eines separaten Berichts fort: 50% der Unternehmen legten einen solchen vor (Ernst & Young und WU, 2019).

Grafik 1 zeigt ein Kreisdiagramm und bietet eine Übersicht über das Veröffentlichungsformat der nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Verteilung auf die Kategorien „separater Nachhaltigkeitsbericht“, „als Teil des Geschäftsberichts“ und „im Lagebericht“ wird in Kreissegmenten dargestellt. Quelle: OeNB.

In der vorliegenden Stichprobe (siehe Grafik 1) nutzt die Hälfte der Unternehmen das Wahlrecht, einen eigenen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. 30% weisen die Informationen zwar als Teil des Geschäftsberichts aus, jedoch werden diese nicht innerhalb des Lageberichts veröffentlicht, wonach in diesen Fällen die integrierte Berichterstattung vorliegt. Nur ein Fünftel kommt dem Grundgedanken des österreichischen Gesetzgebers nach und legt die Berichtsinhalte im Lagebericht offen.

4.3 Validierung der nichtfinanziellen Informationen

Der Aufgabenbereich der Aufsichtsräte von berichtspflichtigen Unternehmen wird durch die Bestimmungen des ­NaDiVeG um die inhaltliche Prüfung der veröffentlichten nichtfinanziellen Informationen erweitert. Der Aufsichtsrat kann in diesem Zusammenhang zwar freiwillig auf die Kompetenzen von externen Abschluss­prüferinnen und -prüfern zugreifen, eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht (Baumüller, 2018). Die unabhängigen Prüferinnen und Prüfer sind lediglich dazu verpflichtet zu ­kontrollieren, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der nicht­finanzielle Bericht nach den gesetzlichen Bestimmungen erstellt wurde (Existenzprüfung) (Gedlicka, 2018). Generell wird jedoch empfohlen, die nichtfinanziellen Informationen – neben der Prüfung durch den Aufsichtsrat – zusätzlich einer ­inhaltlichen Prüfung durch einen externen Auditor zu unterziehen. Dieser Schritt soll das Vertrauen gegenüber den Stakeholdern stärken und die Qualität der ­berichteten Daten gewähr­leisten (Milla und Sternisko, 2019).

In den Berichtsjahren 2017 und 2018 fiel die externe Prüfquote mit nur 27% (PwC und WU, 2018) bzw. 26% (Ernst & Young und WU, 2019) sehr gering aus. Im Stichprobenumfang des vorliegenden Artikels kommen mit 16 Unternehmen (=53 %) deutlich mehr den oben genannten Empfehlungen nach. Dabei werden alle Prüfungen mit „begrenzter“ Sicherheit durchgeführt, die sich hinsichtlich des Umfanges der durchgeführten Prüfungshandlungen von Prüfungen mit „hin­reichender“ Sicherheit unterscheiden. Die übrigen 14 Gesellschaften verbleiben bei der bloßen Existenzprüfung durch den Abschlussprüfer bzw. die Abschlussprüferin, wobei nur vier davon explizit im Bestätigungsvermerk darauf hinweisen.

5 Umweltanalyse

Aufgrund der existenziellen Bedrohung durch den Klimawandel und die Umweltzerstörung stellte die Europäische Union Ende 2019 den „Grünen Deal“ vor. ­Dieser umfasst einen Aktionsplan mit Maßnahmen, durch die die EU bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden könnte (Europäische Kommission, 2019). Um die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen finanzieren zu können, bedarf es Investitionen in umweltfreundliche Technologien und nachhaltig ­handelnde Unternehmen. Für die Beurteilung der unternehmerischen Nachhaltigkeit erstellen Ratingagenturen individuelle Nachhaltigkeitsratings, basierend auf den ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) (EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance, 2018). Für die Ermittlung dieser Faktoren bedarf es einer erweiterten Offenlegungspflicht, wodurch die Relevanz der nichtfinanziellen Berichterstattung bestätigt wird.

5.1 Fokus auf Umweltbelange

Der Fokus bei diesen Vorhaben liegt eindeutig auf dem Thema Umwelt, weshalb auch in der anschließenden Analyse der Nachhaltigkeitsberichte v. a. ökologische Berichtsinhalte (Umweltbelange) thematisiert werden. Der Stichprobenumfang entspricht den Beschreibungen aus Abschnitt 3. Wie bereits erwähnt, wird der GRI-Standard am häufigsten als Rahmenwerk für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verwendet. Dieser beinhaltet ein eigenes Anwendungsdokument (GRI – 300) für umweltspezifische Angaben. Darin enthalten sind acht Module, beginnend mit Materialien bis hin zu Energie, Wasser, Biodiversität, Emissionen, Abfall, Umwelt-Compliance und die Umweltbewertung der Lieferanten. 29 Jedes Modul wiederum besteht aus einzelnen Indikatoren, wodurch der Anwender bzw. die Anwenderin in eine bestimmte Richtung innerhalb des Moduls gelenkt wird. Als Beispiel kann das Modul „Wasser“ genannt werden, welches sich aus den ­Indikatoren „Wasserverbrauch“, „Wasserentnahme“ und „Wasserrückführung“ ­zusammensetzt.

5.2 Methodik

Um den Umsetzungsgrad der umweltbezogenen Berichtsinhalte in den jeweiligen nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Nachhaltigkeitsberichten zu prüfen, wird ­anhand eines selbstentwickelten Scoring-Modells ein eigenes Punktesystem aufgestellt. Dadurch können sowohl quantitative als auch qualitative Informationen gemessen und anschließend untereinander verglichen werden (Laier, 2011). Wenn keine Angaben zu einem Indikator ersichtlich sind, werden 0 Punkte vergeben. Bei qualitativen Angaben gibt es 1 Punkt für eine kurze Erwähnung und 2 Punkte für eine ausführliche Beschreibung der Inhalte. Wendet man dieses Bewertungsschema auf die acht Umweltmodule des GRI-Standards an, ergibt sich ein maximal erreichbarer Punktescore von 92 Punkten pro Bericht. Eine detaillierte Übersicht über die verwendeten Kriterien und des relevanten Punktesystems wird im Annex II dargestellt.

5.3 Ergebnisse

Der bestbewertete Bericht der Stichprobe kommt auf ein Ergebnis von 53 Punkten. Am unteren Ende befindet sich hingegen ein Unternehmen mit ­lediglich 12 Punkten, das damit den letzten Platz im Ranking einnimmt. Im Durchschnitt beträgt der erreichte Umweltscore 31 Punkte, womit nur rund ein Drittel der möglichen umwelt­spezifischen Berichtsinhalte tatsächlich Erwähnung in den Nachhaltigkeitsberichten findet. Aus Grafik 2 ist ersichtlich, wie die Unternehmen punktemäßig abschneiden. Bei 22 von 30 Berichten liegt das Gesamtergebnis größtenteils zwischen 21–40 Punkten. Die 20-Punktegrenze wird lediglich von drei Unternehmen unterschritten. Daraus wird ersichtlich, dass diese Unternehmen sehr ­wenig über die Auswirkungen auf die Umwelt berichten. Die besten fünf der untersuchten Gesellschaften überschreiten jeweils die 40-Punktemarke, am ­oberen Ende begrenzt von dem am besten bewerteten Unternehmen mit 53 Punkten.

Grafik 2 zeigt ein Balkendiagramm und bietet eine Übersicht über die Verteilung der Punktescores zum Thema Umwelt. Die Darstellung erfolgt nach Punkte-Bereich. Je Punkte-Bereich wird die Anzahl der darin enthaltenen Unternehmen gezeigt. Quelle: OeNB.

Um zu erkennen, welche Umweltthemen für die Zusammensetzung des ­Gesamtergebnisses ausschlaggebend sind, werden die durchschnittlich erreichten und möglichen Punkte pro Modul dargestellt. Dabei wird aus Grafik 3 ersichtlich, dass die Kategorie „Emissionen“ mit 21 Punkten die meisten Berichtsmöglich­keiten bietet. Davon wurden im Durchschnitt 8,8 Punkte erzielt, was einer ­Berichtsquote von 41,9% entspricht. Dahingegen fällt der potenzielle Berichtsumfang beim Thema „Umwelt-Compliance“ mit nur zwei möglichen Punkten sehr gering aus. Die höchste Quote mit 44,7% kann in der Kategorie „Energie“ verzeichnet werden, die niedrigste mit 11,8% hingegen beim Thema rund um die Biodiversität. Insgesamt ergab sich bei allen umweltrelevanten Angaben eine ­Berichtsquote von unter 50%. Dies bedeutet, dass weniger als die Hälfte der ­möglichen Punkte pro Kategorie tatsächlich erreicht wurde. Damit wird der ­Aufholbedarf für Unternehmen und Standardsetzer verdeutlicht.

Grafik 3 zeigt ein Balkendiagramm und illustriert die erreichten und möglichen Punkte nach umweltbezogener Kategorie. Es werden die möglichen Punkte, die durchschnittlich erreichten Punkte sowie die daraus resultierende Berichtsquote dargestellt. Quelle: OeNB.

Aus einer detaillierteren Betrachtung der Kategorien ergeben sich einzelne ­Indikatoren, über die besonders häufig berichtet wurde, und andere, bei denen es Schwierigkeiten bei der Offenlegung gab. Auf diese wird anschließend näher ­eingegangen.

Häufig berichtete Indikatoren

Am häufigsten werden Detailinformationen zu Emissionen offengelegt. Allein mit den Beschreibungen und Berechnungen bzgl. Treibhausgas-Emissionen konnten durchschnittlich 5 Punkte erzielt werden. Dabei kann zwischen mehreren Scopes unterschieden werden. In Scope 1 sind Emissionen enthalten, die vom eigenen Unternehmen ausgestoßen werden. Scope 2 besteht aus indirekten Treibhausgasen durch zugekauften Strom oder erworbener Energie und Scope 3 umfasst indirekte Emissionen, die nicht dem Scope 2 zuzuordnen sind und außerhalb des Unter­nehmens entstehen. 30 Mit durchschnittlichen 2,63 Punkten pro Bericht wird der Energieverbrauch innerhalb des Unternehmens deutlich häufiger angeführt als der ­Verbrauch außerhalb des Unternehmens. Dies ist auf die eingeschränkte Verfügbarkeit der externen Informationen zurückzuführen. Ebenso wird mit durchschnittlich 2,47 Punkten vermehrt über den internen Wasserverbrauch berichtet. ­Dabei wird sowohl qualitativ der Umgang mit dem Thema Wasser hervorgehoben als auch quantitativ eine Kennzahl für den tatsächlichen Verbrauch angeführt.

Selten erwähnte Indikatoren

Deutlich geringeren Anklang fanden sehr schwer messbare Indikatoren, wie ­Tierarten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation, deren Lebensräume durch die Geschäftstätigkeit beeinflusst werden, Emissionen von Ozon ­abbauenden Substanzen oder von der Abwassereinleitung betroffene Gewässer. Diese und weitere sind nur für einen geringen Teil der Gesamtpunkte verantwortlich, weshalb sie keine nähere Behandlung finden. Im Gegensatz zu anderen ­Modulen wird das Thema „Biodiversität“ vermehrt als nicht wesentlich eingestuft, weshalb dieses generell selten in den nichtfinanziellen Berichten zu finden ist. Ebenso stellen die Angaben zur Abwassersituation die Unternehmen vor Schwierigkeiten. Die allgemeine Beschreibung wie auch die angegebene Kennzahl zu ­diesem Thema sind insgesamt für nur 0,76 Punkte pro Bericht verantwortlich. Selten (0,57 Punkte) wird auch über die Kategorie „Umwelt-Compliance“ berichtet. Inhaltlich sollten erhaltene Bußgelder und Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen Umweltgesetze offengelegt werden.

Annex I:

Tabelle 1: Branchendefinition  
Sektorenbezeichnung NACE-BEL 2008 (2-stellig)
Lebensmittelproduktion 01; 02; 10–12
Chemie 20–23
Metalle, elektronische und elektrische Geräte 24–27
Maschinenbau 28
Fahrzeugbau 29–30
Sonstige Produktion 03; 07–09; 13–18; 31–33
Energie 05–06; 19; 35–36
Hoch- und Tiefbau 41–43
Einzelhandel 45; 47
Großhandel 46
Transport- und Lagerwesen 49–53
Information und Telekommunikation 58–63
Immobilien 68
Sonstige Dienstleistungen 37–39; 55–56; 69–96
Quelle: ERICA WG and ECCBSO 2020.

Annex II:

Tabelle 2: Anforderungskatalog für die Punktevergabe im Scoring-Modell  
Kategorien Scoring (Punktevergabe)
Umweltbelange 301–308 Qualitative Angaben Quantitative Angaben
1. Das Unternehmen berichtet über Materialien. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
2. Das Unternehmen geht auf den Umgang mit Energie ein. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
3. Das Unternehmen stellt die Wasser- und Abwassersituation dar. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
4. Es wird über Biodiversität berichtet. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
5. Das Unternehmen zeigt die verursachten Emissionen auf. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
6. Das Unternehmen beschreibt die Abwasser- und Abfallsituation. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
7. Das Unternehmen gibt Details zur Umwelt-Compliance preis. 0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
8. Es wird auf die Umweltbewertung der Lieferantinnen und
Lieferanten eingegangen.
0–2 je Indikator 0–1 je Indikator
Quelle: OeNB.

Literatur

Baumüller, J. 2018. Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat. In: Aufsichtsrataktuell 2018, Heft 3. 7–17.

Baumüller, J. 2020. Nichtfinanzielle Berichterstattung. Verlag Österreich.

ERICA Working Group/ECCBSO. 2020. European non-financial listed groups: Analysis of 2018 data.

Ernst & Young und WU. 2019. Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Top-Unternehmen.

EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance. 2018. Financing a sustainable European economy. Final Report 2018.

Europäische Kommission. 2019. Mitteilung der Kommission. Der europäische Grüne Deal (COM/2019/640 final).

Frey, B. 2018. Mindestanforderungen an die Berichterstattung laut NaDiVeG. In: RWZ 2018/7, Heft 1. 29–30.

Gedlicka, W. 2018. Aufgaben und Rolle des gesetzlichen Abschlussprüfers zur nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NaDiVeG. In: RWZ 2018/5, Heft 1. 19.

Laier, R. 2011. Value Reporting: Analyse von Relevanz und Qualität der wertorientierten Berichterstattung von DAX-30 Unternehmen. Wiesbaden.

Lin-Hi, N. und I. Blumberg. 2020. Wertschaffende CSR-Strategien: Theoretische Fundierung und praktische Implikationen. In: Genders, S. (Hrsg.) CSR und Institutionen: Etablierung unternehmerischer Verantwortung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. 1. Auflage. 3–15.

Milla, A. und A. Sternisko. 2019. Die Enforcement-Schwerpunkte 2019 - ein Gespräch mit Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek, stv. Leiter der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. In: RWZ 2019/80, Heft 11. 373.

Mittelbach-Hörmanseder, S. und F. Schiff. 2018. Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung – ein Überblick. In: RWZ 2018/8, Heft 1. 34.

PwC und WU. 2018. Das erste Jahr NaDiVeG – Ergebnisse, Erfahrungen, Empfehlungen.

Schneider, G. 2018. Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) - ein Überblick. In: RWZ 2018/3, Heft 1. 6.

Ziskovsky, L. und C. Nowotny. 2018. Kommentierung des § 265. In: Ratka, T., E. Rauter und M. Straube (Hrsg.) UGB - Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch (UGB II/RLG § 243b). Rz 6–8.

24 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Aufsicht, Modelle und Bonitätsanalysen, birgit.bernhard@oenb.at.

25 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014.

26 „Societas Europaea”: Europäische Aktiengesellschaft.

27 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014.

28 GRI Standards 2020. https://www.globalreporting.org/how-to-use-the-gri-standards/gri-standards-german-translations/ [letzter Zugriff: 22.12.2020].

29 GRI Standards 2020. GRI 301-308. https://www.globalreporting.org/how-to-use-the-gri-standards/gri-­standards-german-translations/ [letzter Zugriff: 22.12.2020].

30 Glossar der GRI-Standards 2016. https://www.globalreporting.org/media/xiwmyxmp/german-gri-standards-glossary-2016.pdf.

Erweiterte Meldewesen-Anforderungen im Bereich des Zahlungsverkehrs ab 2022

Patrick Thienel 31

Die im Dezember 2020 von der EZB beschlossene Novelle der Verordnung zur Meldung von Zahlungsverkehrsstatistiken führte nicht nur zu inhaltlichen Erweiterungen der bestehenden Meldepflichten, sondern auch zu einer größeren Detaillierungstiefe sowie zu höheren Meldefrequenzen. Neben der Aufnahme neuer Zahlungsmethoden betrifft die Erweiterung vor allem die Berichtspflicht hinsichtlich betrügerischer Transaktionen. In diesem Zusammenhang gelang die Implementierung eines „Multiuse of data“ insofern, als statistische Anforderungen der EZB und auch Aufsichtsanforderungen der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in einer Meldung integriert abgebildet werden. Dem Verordnungsbeschluss vorangegangen war eine umfangreiche Abwägung von Kosten und Nutzen aller Anforderungen auf ESZB-Ebene bzw. eine umfangreiche Abstimmung mit den Berichtspflichtigen.

Am 1. Dezember 2020 wurde vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Novelle der bestehenden Verordnung zur Erhebung von Zahlungsverkehrsstatistiken 32 beschlossen, welche am 11. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Als Konsequenz wurde das bestehende nationale Meldewesen zum Zahlungsverkehr neu evaluiert und in wesentlichen Aspekten adaptiert. Die geforderten Daten sind ab 2022 nach dem neuen Meldewesen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zum Zahlungsverkehr zu melden.

Der EZB-Verordnung war Anfang 2018 ein Fact Finding bei Meldepflichtigen in allen Ländern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) vorangegangen, wodurch die Anforderungen besser definiert und alternative Datenquellen erkundet werden konnten. Sie beinhaltete eine erste Machbarkeitsbewertung, die zum Ausschluss der anspruchsvollsten oder kostspieligsten Merkmale führte.

Dem folgte Mitte 2018 eine Kostenbewertung mittels eines Fragebogens, der an die für die statistischen Erhebungen zuständigen Stellen in der EZB, die nationalen Zentralbanken und die Berichtspflichtigen gerichtet war, um die Kosten für die Erhebung der im vorangegangenen Schritt ermittelten Daten zu schätzen und einen tieferen Einblick in die kostenintensiven Merkmale zu ermöglichen, wobei zwischen Einrichtungs- und Betriebskosten unterschieden wurde. Dabei wurde deutlich, dass einige der wichtigsten Kostentreiber in den einzelnen Ländern ähnlich waren, während andere hauptsächlich damit zusammenhingen, ob die angeforderten Statistiken bereits auf nationaler Ebene gemeldet wurden. 33

Im nächsten Schritt folgte eine Bewertung des erwarteten Nutzens durch die Datenanwenderinnen und -anwender, um diesen den potenziell anfallenden Kosten gegenüberzustellen. Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse (Mitte 2019) wurden von der EZB die Vorteile der verschiedenen Optionen für die Nutzerinnen und Nutzer gegen die Kosten für die Erstellerinnen bzw. Ersteller und die Berichtspflichtigen abgewogen, was zu weiteren Straffungen in den geplanten Berichtspflichten führte.

Komplettiert wurden die Vorbereitungsarbeiten durch eine öffentliche Konsultation im ersten Halbjahr 2020. Im Rahmen dieser wurde vonseiten der zukünftigen Melder insbesondere gefordert, dass mehr als 12 Monate für die Umsetzung zur Verfügung stehen sollen, eine Angleichung der Erhebungsmethodologie bzw. der Definitionen zwischen EZB-Verordnung und der Leitlinie der Europäischen Banken­aufsichtsbehörde (EBA) zur Erhebung von betrügerischen Transaktionen sowie eine Reduzierung von Länder- und Branchengliederungen (Händlerkategoriencodes) stattfinden sollte 34 . Diesen Wünschen konnte seitens EZB auch größtenteils nachgekommen werden.

So sind wesentliche Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer – wie etwa die monatlichen Meldungen für ökonomische Prognosen, einige Inhalte zu betrügerischen Transaktionen (welche maßgeblich über die Anforderungen der EBA ­hinausgegangen wären) sowie der Verzicht auf Details bei erhaltenen Transaktionen und detaillierte Ländergliederungen bei ausgewählten Transaktionen – ersatzlos weggefallen. Warum eine Novelle sieben Jahre nach dem Beschluss der ersten EZB-Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik grundsätzlich notwendig wurde, wird im nächsten Kapitel dargestellt.

1 Zweck der Erweiterungen

Das Tempo der Veränderungen im Bereich des Zahlungsverkehrs verlief in den letzten Jahren rasant. Neue Technologien schufen neue Möglichkeiten Geld zu ­bewegen und es entstanden neue Geschäftsmodelle. Die Digitalisierung hat zu Verbesserungen beim Zugang zu Dienstleistungen sowie bei deren Qualität und Komfort geführt. Im Bereich des Zahlungsverkehrs sind die Dienstleistungen ­zunehmend sofort, rund um die Uhr und global verfügbar. Aber neue Entwicklungen bringen typischerweise neue Risiken (z. B. neue Betrugsarten) mit sich, während sie nicht alle alten Risiken beseitigen.

Diese Entwicklungen werfen viele Fragestellungen auf, sowohl für die Zahlungsverkehrsbranche als auch für Notenbanken und Aufsichtsbehörden. Eine dieser Fragen ist die statistische Abbildung des Marktes und all seiner Phänomene. Sie dient nicht als Selbstzweck, sondern ist eine wichtige Grundlage für informierte Entscheidungen von Unternehmen und Haushalten bzw. ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabenerfüllung ebendieser Notenbanken und Aufsichtsbehörden.

1.1 EZB-Anforderungen

Die Zahlungsverkehrsstatistiken, welche der EZB zu übermitteln sind, werden verwendet, um Trends im Zahlungsverkehr zu erkennen. Weiters dienen sie dazu, der breiten Öffentlichkeit und den relevanten Interessengruppen einen Überblick über die Welt des Zahlungsverkehrs in Europa in Bezug auf Volumina, Dienstleistungen, Anbieter und Systeme zu geben, sowie die politischen Entscheidungen des ESZB durch die Bereitstellung relevanter statistischer Daten zu unterstützen.

Im Detail 35 sollen mit der Novelle der Verordnung Meldepflichten für „Informationen über innovative Zahlungsdienste und -kanäle, Zahlungssysteme und ­betrügerische Zahlungsvorgänge eingeführt werden. Die Erhebung dieser Daten wird die EZB in die Lage versetzen, ihre Katalysator- und Überwachungsfunktion in den Bereichen Massenzahlungsverkehr und Zahlungssysteme effektiver wahrzunehmen. Darüber hinaus werden detailliertere und in höherer zeitlicher Frequenz erhobene statistische Daten über Kartenzahlungen dazu beitragen, das Verständnis der EZB für den grenzüberschreitenden Handel und wirtschaftliche Entwicklungen zu verbessern.

Daten zur Zahlungsverkehrsstatistik und zur Statistik über Zahlungssysteme sind für eine Bestandsaufnahme und die Beobachtung der Entwicklungen auf den Zahlungsmärkten in den EU-Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung. Die EZB erhebt zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme (auch Zahlungsverkehrssysteme genannt) in der Europäischen Union zu fördern, länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken und trägt somit zur reibungslosen Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Aufsicht über Kreditinstitute und zur Stabilität des Finanzsystems bei.

Da Zahlungen mit Hilfe von Zahlungsinstrumenten durchgeführt und über Zahlungssysteme abgewickelt werden, ist die Erhebung statistischer Daten zu Zahlungsinstrumenten erforderlich, um das reibungslose Funktionieren der Systeme sicherzustellen, welche die Zahlungen durchlaufen. Im Hinblick darauf, dass die Standards für Zahlungsinstrumente durch Zahlungsverfahren vorgegeben werden, ist darüber hinaus die Erhebung statistischer Daten zum Betrieb der Zahlverfahren als Beitrag zum reibungslosen Funktionieren dieser Zahlungssysteme erforderlich. Für diese Zwecke benötigt die EZB sowohl jährliche als auch halbjährliche statistische Daten. Daher soll künftig die Meldefrequenz erhöht werden (derzeit erhebt die EZB die Daten nur jährlich).

Angesichts der Verzahnung von Zahlungsinstrumenten und Zahlungssystemen ist das öffentliche Vertrauen in die jeweiligen Zahlungsinstrumente entscheidend für das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme. Aufgrund finanzieller Verluste, die auf Betrug zurückzuführen sind, wird das öffentliche Vertrauen in Zahlungsinstrumente untergraben. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu treffen, durch welche die Sicherheit der Zahlungsinstrumente und ihrer Nutzerinnen und Nutzer sowie der Zahlungssysteme, die solche Zahlungen durchlaufen, sichergestellt ist. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, sowohl die Schwere des Betrugs als auch die Betrugsmethoden zu überwachen, um den Schutz, die Sicherheit und die Effizienz dieser Instrumente zu gewährleisten, damit diese reibungslos funktionieren können.

Gemäß der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) aus dem Jahr 2015 haben EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Zahlungsdienstleister den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln vorlegen. Weitere Einzelheiten zu diesen statistischen Daten sowie zu den aggregierten Daten, welche die zuständigen Behörden mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der EZB teilen müssen, sind in den EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen aufgeführt. Da sich die EBA-Leitlinien auf die Meldung von Daten konzentrieren, die hauptsächlich für Aufsichtszwecke relevant sind, muss sichergestellt werden, dass die der EZB zur Verfügung stehenden statistischen Daten es der EZB ermöglichen, ihren Aufsichtsaufgaben in effektiver Weise nachzukommen. So müssen beispielsweise Entwicklungen bei den neuen Zahlungsdiensten genau überwacht, politische Vorgaben für die sich rasch entwickelnden Märkte für Massenzahlungen erarbeitet und das Maß an Sicherheit und Effizienz von Zahlungsinstrumenten bewertet werden, um die spezifischen Risiken (z. B. finanzielle und operationelle Risiken) in Bezug auf die einzelnen Zahlverfahren zu mindern. Folglich ist eine detailliertere Meldung von Betrugsdaten erforderlich. Berichtspflichtige sollten daher nicht nur – wie in den EBA-Leitlinien vorgesehen – statistische Daten zu Betrugsfällen pro Zahlungsinstrument melden (z. B. kartengebundene Zahlungsinstrumente, Überweisungen und Lastschriften), sondern detailliertere Daten zu Zahlungsmethoden, Zahlverfahren und zur Aufschlüsselung nach Ländern vorlegen. Zur Vereinfachung der den Berichtspflichtigen auferlegten Meldepflichten sollte die Meldefrequenz ferner an die in den EBA-Leitlinien vorgesehene Meldefrequenz angeglichen werden. Aus den gleichen Gründen wurde im Interesse eines einheitlichen Meldewesens eine Angleichung der Begriffsbestimmungen und der Methodik vorgenommen.

Gleichermaßen wird es möglich sein, vertrauliche statistische Daten zu Betrugs­fällen, die gemäß dieser Verordnung erhoben werden, an eine nationale zuständige Behörde zu übermitteln, um die Erhebung statistischer Daten gemäß der PSD2 zu erleichtern – vorausgesetzt, dass die Vorschriften für den Schutz und die Verwendung vertraulicher statistischer Daten eingehalten werden.

Um der Reform der Regulierung von Zahlungen in der Europäischen Union Rechnung zu tragen, welche zusätzliche Zahlungsdienste, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste erlaubt, ist die Erhebung von Daten zu den Tätigkeiten dieser neuen Zahlungsdienstleister erforderlich. Die bestehenden Meldepflichten wurden daher erweitert, sodass Daten zu den Tätigkeiten dieser neuen Arten von Zahlungsdienstleistern sowie Daten zur starken Kundenauthentifizierung bzw. zu möglichen Ausnahmen von der Durchführung von Transaktionen mit starker Kundenauthentifizierung erhoben werden, damit das ESZB seine unab­hängigen Überwachungsaufgaben erfüllen kann.

Zur Überwachung des grenzüberschreitenden Handels wie auch zur Verbesserung der Gesamtqualität der Daten, die für die Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik erforderlich sind – insbesondere zu den Positionen „Reisen“, „Transport“ und „Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen (E-Commerce)“ – sind weitere Einzelheiten zu kartengebundenen Zahlungsvorgängen erforderlich. Die Erhebung statistischer Daten zu den Tätigkeitsbereichen von Händlern mit Hilfe des Händler­kategoriencodes (Merchant Category Code — MCC) und die Erfassung kartengebundener Zahlungsvorgänge weltweit ermöglicht eine eingehende Analyse internationaler Zahlungsvorgänge und eine genaue Analyse der Aufteilung der Zahlungen auf die verschiedenen Kategorien von Waren und Dienstleistungen. Aus dem gleichen Grund sollten Berichtspflichtige zur vierteljährlichen Meldung dieser Statistiken innerhalb kürzerer Meldefristen verpflichtet werden, um die Relevanz und Nutzung der Statistiken zu verbessern und zur Erstellung der vierteljährlichen Zahlungs­bilanz beizutragen.

Eine höhere Meldefrequenz und eine detailliertere geografische Aufschlüsselung von Zahlungsverkehrsstatistiken sind erforderlich, um kurzfristige Konjunkturentwicklungen, darunter der vierteljährliche private Konsum, der zentraler Bestandteil des prognostizierten Bruttoinlandsprodukts ist, besser bewerten zu können.“

1.2 Anforderungen der nationalen Zahlungssystemaufsicht

Neben den Datenanforderungen der EZB beinhaltet das Meldewesen schon derzeit Anforderungen der nationalen Zahlungssystemaufsicht, welche in der OeNB ­angesiedelt ist.

Die OeNB ist gemäß § 44a Nationalbankgesetz 1984 zur Ausübung der Aufsicht über die Zahlungssysteme verpflichtet. Die Zahlungssystemstatistik wurde mit Beginn des Jahres 2004 als Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eingeführt.

Die Aufsicht umfasst die Prüfung der Systemsicherheit von Zahlungssystemen und das Einholen von Auskünften über Maßnahmen zur Gewährleistung der System­sicherheit und die Art und Volumina der Zahlungen. Sie erstreckt sich auf Betreiber von Zahlungssystemen und auf in Österreich niedergelassene Teilnehmer an Zahlungssystemen, die jeweils österreichischem Recht unterliegen und auf in Österreich niedergelassene Teilnehmer an Zahlungssystemen, die nicht österreichischem Recht unterliegen. Aufgrund der gemeldeten Daten erhält die OeNB einerseits Informationen zu den Transaktions- und Werteströmen, die von österreichischen Zahlungssystemen durchgeführt werden, und andererseits auch zu auftretenden Systemstörungen, deren Dauer und den dagegen ergriffenen Maßnahmen.

Grundsätzlich ändert sich durch die Meldewesen-Erweiterungen seitens der neuen EZB-Verordnung nichts an den bestehenden Anforderungen der Zahlungssystemaufsicht in der OeNB. Die auf Basis des neuen Meldewesens erhobenen Daten stehen allerdings auch den Kolleginnen und Kollegen der Aufsicht zur Verfügung, sollten sie diese für ihre Aufgabenerfüllung benötigen.

1.3 Anforderungen für Zahlungsbilanzzwecke

Neben den beiden oben genannten Anforderungen nutzt die OeNB schon derzeit das Meldewesen zu Zahlungsverkehrstransaktionen im Zusammenhang mit der Erstellung der österreichischen Zahlungsbilanz. Insbesondere werden die Daten zur Überwachung des grenzüberschreitenden Handels wie auch zur Steigerung der Datenqualität im Gesamtprozess der Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik verwendet.

Wie schon im Kapitel 1.1 zu den EZB-Anforderungen angeführt, wird die ­Erhebung statistischer Daten zu kartengebundenen Zahlungsvorgängen insofern erweitert, als die Ermittlung der Tätigkeitsbereiche von Händlern mit Hilfe des Händlerkategoriencodes (Merchant Category Code – MCC) genauer spezifiziert wird. Derzeit werden auf Basis § 6 (2) Devisengesetz 2004 bzw. Abschnitt 3.2 (Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs) der Zahlungsbilanz­meldeverordnung der OeNB 2012 zehn Branchen erhoben.

1.4 Integration der EBA-Anforderungen

Die PSD2 schreibt vor, dass Zahlungsdienstleister ihren nationalen Aufsichtsbehörden – in Österreich der FMA – mindestens einmal jährlich Statistiken über Betrugsfälle im Zusammenhang mit verschiedenen Zahlungsmitteln vorlegen müssen. Diese nationalen Aufsichtsbehörden sollen gemäß Artikel 96, Absatz 6 PSD2 die aggregierten Betrugsdaten an die EBA und die EZB übermitteln. Da in der PSD2 nicht genau festgelegt ist, was zu melden ist, hat die EBA (in enger Zusammenarbeit mit der EZB) eine Leitlinie zur Betrugsmeldung unter der PSD2 erarbeitet.

Nichtsdestotrotz hat die EZB all diese Datenanforderungen aus der EBA-Leitlinie auch in ihre Verordnungsnovelle übernommen. In den Ländern des Euroraums werden die Berichtspflichtigen damit mit zwei unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen zur Meldung von Daten über Zahlungsbetrug konfrontiert, von denen eine auf den EBA-Leitlinien und die andere auf der EZB-Verordnung basiert. Um Doppelmeldungen zu vermeiden, haben sich EBA und EZB auf das Modell eines „einheitlichen Datenflusses“ („single dataflow“) von den Berichtspflichtigen geeinigt. 36 Das bedeutet, dass die Meldepflichtigen die Daten nur einmal, nämlich auf Basis der Vorgaben der EZB-Verordnung an die jeweiligen Notenbanken – also in Österreich an die OeNB – schicken müssen. Diese leitet die Daten an die EZB weiter, welche sie mit der EBA teilt. Eine zweite Meldung an die FMA kann entfallen, sofern es eine nationale Übereinkunft zu diesem Datenfluss gibt. In Österreich gibt es diese Übereinkunft zwischen OeNB und FMA. Rechtlich wird dies im Rahmen einer Novelle von § 86 des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) bzw. einer eigenen Verordnung der FMA geregelt, im Rahmen derer die Datenerfassung an die OeNB delegiert wird.

Der „einheitliche Datenfluss“ gemäß des „Multiuse of data“-Prinzips umfasst den gesamten Produktionszyklus für diese Statistiken und soll den Meldeaufwand minimieren, die Effizienz der Erfassungssysteme erhöhen sowie die Konsistenz der Informationen gewährleisten, die sowohl der EZB bzw. dem Eurosystem als auch der EBA bzw. den nationalen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen.

Dabei ist insbesondere zu betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden beim Datenqualitätsmanagement als zentraler Aspekt angesehen wird. Im Rahmen dessen soll es nur einen einzigen Ansprechpartner für die Berichtspflichtigen geben.

Es sollte auch hervorgehoben werden, dass eine solche Zusammenarbeit bei der Entgegennahme und Validierung der Daten in keiner Weise die Verantwortung jeder Behörde für die Durchführung ihrer eigenen Aufgaben, sei es Regulierung, Aufsicht oder Überwachung, mindert. Die hier beschriebene Zusammenarbeit ­bezieht sich nur auf den Datenempfang bzw. die Datenvalidierung und der Zusammenstellung der relevanten Statistiken, auf deren Grundlage jede Behörde anschließend ihre Aufgaben wahrnimmt.

Nachgeordnet zu den neuen Rechtsakten auf europäischer Ebene (EZB-Verordnung bzw. Leitlinie, PSD2 bzw. EBA-Leitlinie) gibt es eine Reihe von nationalen Umsetzungen. So werden die gesammelten Anforderungen im Rahmen einer ­Novelle der bestehenden OeNB-Datenmodellverordnung dargestellt. Dies dient einerseits der nationalen Umsetzung der EZB-Verordnung und andererseits der Zusammenfassung der Meldevorgaben zu diesem Thema. Vorgelagert wird es noch nötig sein, die Zahlungsbilanzmeldeverordnung anzupassen, weil hier eine nationale Angleichung der Vorgaben an die EZB-Anforderungen zweckmäßig ist.

Die Anforderungen vonseiten der PSD2 bzw. der EBA-Leitlinie – welche sich auch in der EZB-Verordnung finden und somit auch in der OeNB-Datenmodellverordnung – müssen aber auch gesondert national umgesetzt werden. So ist geplant § 86 ZaDiG zu ändern bzw. eine Umsetzungsverordnung der FMA herauszugeben. Darin sollen im Wesentlichen die EBA-Vorgaben dargestellt werden, aber auch klargestellt werden, dass die Meldepflicht mit der einmaligen Meldung der Daten an die OeNB als erfüllt angesehen wird.

1.5 Sonstige Nutzung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 Artikel 8 sind die nationalen Zentralbanken verpflichtet, die zur Erfüllung der statistischen Berichtspflichten der gegenüber der EZB erhobenen vertraulichen statistischen Daten ausschließlich zur Durchführung der Aufgaben des ESZB zu verwenden, es sei denn

a. der anderweitigen Verwendung dieser statistischen Daten wird vom identifizierbaren Berichtspflichtigen oder von den entsprechenden sonstigen juristischen oder natürlichen Personen, Rechtssubjekten oder Niederlassungen ausdrücklich zugestimmt,

b. sie werden nach Maßgabe einer zwischen den nationalen Ämtern für Statistik und der nationalen Zentralbank geschlossenen Vereinbarung auf nationaler Ebene für statistische Zwecke oder zur Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 322/97 verwendet,

c. sie werden im Bereich der Bankenaufsicht oder gemäß Artikel 14.4 der Satzung zur Erfüllung anderer als in dieser Satzung bezeichneter Aufgaben verwendet (für die Beaufsichtigung von Finanzinstituten, -märkten und -infrastrukturen oder für die Stabilität des Finanzsystems zuständigen Behörden oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union und an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM); nur in dem zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlichen Maße und Detaillierungsgrad)

Bezüglich lit. a) hat die OeNB von einzelnen Datenlieferanten die ausdrückliche Genehmigung bekommen, ihre Daten auf der Webseite der OeNB zu veröffentlichen, obwohl sie der Vertraulichkeit unterliegen, weil sonst eine vollständige ­Darstellung des Zahlungsverkehrsmarktes in Österreich nicht möglich wäre, bzw. weil sonst ein wesentlicher Teil im Gesamtbild fehlen würde.

Bezüglich lit. b) gibt die OeNB vertrauliche statistische Daten zu einzelnen Transaktionskategorien an Statistik Austria weiter, welche als Input für die Erstellung der Zahlungsbilanz verwendet werden. Diese Daten unterliegen weiterhin der Vertraulichkeit, werden von Statistik Austria nicht veröffentlicht und sind im veröffentlichten Gesamtwert nicht rückverfolgbar.

Bezüglich lit. c) gibt die OeNB vertrauliche statistische Daten zum Auslandszahlungsverkehr an die FMA zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter. Die FMA benötigt die Daten auf Grundlage von § 29 iVm § 25 FM-GwG. Weiters werden dieselben Daten zur Aufgabenerfüllung der OeNB im Rahmen § 8, Abs 2 SanktG 2010 sowie zur Erstellung der Zahlungsbilanz gemäß Devisengesetz 2004 durch die OeNB herangezogen.

2 Meldetechnische Umsetzung

2.1 Meldewesen

Vor 2014 wurde das Themengebiet Zahlungsverkehr von Nichtbanken jeweils durch separate Erhebungen für die einzelnen gesetzlich definierten Zwecke abgedeckt. So gab es zwei Erhebungen zu „Kartenorganisationen“ („L5“ und „L6“) auf Basis § 6 Devisengesetz, eine Meldung („58“) für Zwecke der Zahlungssystemaufsicht auf Basis § 44a Nationalbankgesetz 37 , eine Meldung („Z2“) auf Basis § 20 Zahlungsdienstegesetz sowie die Nutzung von Massenzahlungsverkehrsinformationen zu Überweisungen, Lastschriften und Scheckzahlungen aus Sekundärquellen.

Bis 2013 wurden Zahlungsverkehrsdaten von der EZB auf Basis einer Leitlinie eingefordert, die sich an die Notenbanken und nicht an die Melder wendete. Zur Erstellung der Meldung an die EZB wurden von der OeNB keine eigenen Meldungen implementiert, sondern bestehende Datenquellen genutzt.

Seit 2014 wenden sich die Meldeverpflichtungen im Rahmen der damals neu geschaffenen EZB-Verordnung direkt an die Melder. Dazu wurden alle Anforderungen im Rahmen eines integrierten Meldewesens im Sinne eines „Multiuse of data“ zusammengeführt. 2014 wurde das Meldewesen neu aufgestellt; zwei Erhebungen ersetzten die bestehenden. Einerseits gibt es seitdem die quartalsweise Meldung „B1“ – im Wesentlichen eine Erweiterung der Meldung „58“, die neben Anforderungen der Zahlungssystemaufsicht (ZSA) und der Außenwirtschaftsstatistik auch jene der EZB beinhaltet. Andererseits wurde die jährliche Meldung „B2“ neu implementiert, welche die Sekundärquellen ersetzte und auf alle Anforderungen der EZB gegenüber allen Zahlungssystemdienstleistern (ZVD) – abseits des Kartengeschäftes – abzielt.

In Abbildung 1 wird die bisherige Erhebungslandschaft der zukünftigen gegenübergestellt. Bisher gab es die Erhebung B1 (d. h. das Kartengeschäft quartalsweise von Issuern und Acquirern zu melden; Zweck war die Erfüllung der Meldeverpflichtungen gegenüber der EZB, der Zahlungssystemaufsicht und der OeNB hinsichtlich der Erstellung der Zahlungsbilanz) sowie die Meldung B2 (Transaktionen des Massenzahlungsverkehrs jährlich von allen Zahlungssystemdienstleistern zu melden; Zweck war die Erfüllung der Meldeverpflichtungen gegenüber der EZB). Zukünftig wird die Erhebung B1 erweitert und auch für Zwecke der Abdeckung der Meldepflichten gegenüber der EBA genutzt. B2 geht auf Grund der Frequenzänderung in den halbjährlichen B4 über und deckt nun auch Anforderungen der EBA ab. Die Erhebungen B5 beinhaltet alle Betrugsdaten und ist halbjährlich von allen Zahlungssystemdienstleistern für die Abdeckung der Anforderungen von EZB und EBA zu melden. Die Erhebungen B6 deckt die quartalsweisen Anforderungen der EZB zum Massenzahlungsverkehr (von allen Zahlungssystemdienstleistern zu melden) ab. Zusätzlich ist die halbjährliche Erhebung B3 von der OeNB und Betreibern von Zahlungsverkehrssystemen (Clearinghouse) zur Abdeckung von EZB-Anforderungen zu melden. Quelle: OeNB.

Zukünftig wird das Prinzip des „Multiuse of data“ fortgeführt bzw. ausgebaut, wofür die Integration der Betrugsdaten aus dem Titel der EBA-Leitlinie sorgt. Damit wurde ein „doppeltes Meldewesen“ im Sinne einer Meldepflicht an OeNB und FMA (siehe auch Kapitel 1.4) mit möglicherweise unterschiedlichen Meldeformaten, Meldefrequenzen und Qualitätssicherungsprozessen vermieden.

Ab 2022 wird die quartalsweise Erhebung „B1“ geringfügig erweitert fortbestehen. Die jährliche Erhebung „B2“ wird durch die halbjährliche Meldung „B4“ sowie die quartalsweise Meldung „B6“ ersetzt, wobei es sich hier wie bisher um Massenzahlungsverkehrsdaten von allen Zahlungsverkehrsdienstleistern handelt. Ergänzt wird die Meldepflicht für alle Zahlungsverkehrsdienstleister durch eine halbjährliche Betrugsdatenmeldung „B5“, die auch betrügerische Zahlungskartentransaktionen beinhaltet. Die Meldung „B3“ existierte schon bisher als internes Erhebungsschema, weil es sich hier primär um OeNB-interne Daten handelt (TARGET-Daten und Stammdaten). Nachdem das österreichweite Clearinghouse zur Abwicklung von Massenzahlungsverkehrstransaktionen – das bisher in der Geldservice Austria (an der die OeNB wesentlich beteilig ist) angesiedelt war – verkauft wurde, gibt es „B3“ nun auch nach „außen“.

Um die Meldepflichtigen stets auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten bzw. Vorarbeiten zur Implementierung zu ermöglichen, wurden im Zuge der Verordnungserstellung durch die EZB relativ zeitnah Melder in Österreich durch die OeNB über den jeweils aktuellen Stand der Vorgaben informiert. Dazu wurden von der OeNB diverse Kanäle (z. B. Arbeitsgruppen der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH bzw. auch die bestehenden Melderkontakte der OeNB) genutzt.

Die ersten rechtlich vorgeschriebenen Meldeperioden sind das erste Quartal 2022 bzw. das erste Halbjahr 2022. Zusätzlich wird es eine freiwillige Testphase auf Basis von Echtdaten zum zweiten Halbjahr 2021 geben, wobei eine Mitwirkung aller Meldepflichtigen nachdrücklich nahegelegt wird.

31 Oesterreichische Nationalbank, Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetär­statistiken, patrick.thienel@oenb.at.

32 Verordnung (EU) 2020/2011 der Europäischen Zentralbank vom 01. Dezember 2020 (EZB/2020/59) zur ­Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2013/43).

33 Details zu den Vorbereitungen und den Österreich-Ergebnissen der Kostenbewertung können im Artikel „Neue ­statistische Berichtspflichten im Bereich der Zahlungsverkehrsstatistik“ der Ausgabe Q1/19 von „Statistiken – Daten und Analysen“ nachgelesen werden.

35 Die Erwägungen gründen auf Ausführungen in der Verordnung (EU) 2020/2011 der Europäischen Zentralbank vom 01. Dezember 2020 (EZB/2020/59) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2013/43).

36 Es ist anzumerken, dass eine ähnliche Bestimmung im Rahmen der PSD2 bereits erfolgreich umgesetzt wurde, indem die EBA als zentrale Kontaktstelle für die Meldung größerer Vorfälle (major incident reporting) benannt wurde.

37 Issuer (Ausgeber) von Zahlungskarten und Acquirer von Zahlungskartentransaktionen auf der Terminalseite.

DATEN

Redaktionsschluss: 4. Februar 2021

Die jeweils aktuellsten Daten sowie weitere Indikatoren können auf der OeNB-Website www.oenb.at abgerufen werden:

Statistische Daten: www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen.html

Benutzerdefinierte Abfrage: www.oenb.at/isaweb/dyna1.do ?lang=DE&go=initHierarchie

Webservice: https://www.oenb.at/Statistik/Benutzerdefinierte-Tabellen/webservice.html

Veröffentlichungskalender: www.oenb.at/isaweb // releasehierarchie.do ?lang=DE

Tabellenübersicht

1 Österreichischer Beitrag zu den Euro-Geldmengen M3 61

2 Kredite innerhalb und außerhalb des Euroraums 61

3 Kundenzinssätze – Neugeschäft 62

4 Aggregierte Vermögenslage der in Österreich meldepflichtigen
Kreditinstitutsgruppen und Einzelkreditinstitute63

5 Aggregierte Eigenmittel und Eigenmittelerfordernisse der in
Österreich meldepflichtigen Kreditinstitutsgruppen und Einzelkreditinstitute64

6 Aggregierte Ertragslage der in Österreich meldepflichtigen
Kreditinstitutsgruppen und Einzelkreditinstitute65

7 Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE und FinStab 66

8 Sonstige Finanzintermediäre 67

9 Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung –
Geldvermögensbildung und Geldvermögen im dritten Quartal 202068

10 Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung –
Finanzierung und Verbindlichkeiten im dritten Quartal 202070

11 Zahlungsbilanz – Gesamtübersicht – Global 72

12 Österreichs Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland 73

13 Direktinvestitionen 74

Tabelle 1: Österreichischer Beitrag1 zu den Euro-Geldmengen M3  
Periodenendstand 2018 2019 2020 Juli 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20
in Mio EUR
M3 (M2 + 1. + 2. + 3.) 351.557 367.733 403.532 390.447 387.388 384.835 396.277 397.078 403.532
1. Einlagen aus Repo-Geschäften2 x x x x x x x x x
2. Begebene Geldmarktfondsanteile3 30 x x x x x x x x
3. Begebene Schuldverschreibungen
von bis zu 2 Jahren3
1.438 2.107 3.962 2.489 2.684 2.035 3.539 4.169 3.962
M2 (M1 + 4. + 5.) 350.058 365.565 399.595 387.840 384.715 382.774 392.735 392.937 399.595
4. Einlagen mit Bindungsfrist von bis zu 2 Jahren 91.888 92.691 90.408 91.264 91.137 90.388 89.657 91.620 90.408
5. Einlagen mit Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten 3.984 3.760 4.012 4.148 4.161 4.270 4.626 4.417 4.012
M1 (6.) 254.186 269.114 305.176 292.429 289.416 288.115 298.452 296.900 305.176
6. Täglich fällige Einlagen 254.186 269.114 305.176 292.429 289.416 288.115 298.452 296.900 305.176
Längerfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Einlagen mit Bindungsfrist von über 2 Jahren
von Nicht-MFIs im Euroraum
43.121 43.489 41.530 42.006 41.961 42.328 41.957 41.901 41.530
Einlagen mit Kündigungsfrist von über 3 Monaten
von Nicht-MFIs (ohne Zentralstaaten) im Euroraum
56 295 325 319 324 326 325 324 325
Begebene Schuldverschreibungen von über 2 Jahren3 91.100 98.079 97.673 98.270 98.013 100.134 97.345 98.638 97.673
Kapital und Rücklagen4 81.369 85.197 88.197 87.945 87.902 88.442 88.855 88.050 88.197
Titrierte und nicht titrierte Kredite an Nicht-MFIs im Euroraum
Öffentliche Haushalte 120.801 118.269 146.997 136.873 137.143 139.753 145.423 146.944 146.997
Sonstige Nicht-MFIs 424.892 444.744 456.105 451.533 453.358 455.003 455.696 458.139 456.105
Buchkredite 373.722 391.944 407.241 402.680 404.533 406.193 407.295 409.312 407.241
Nettoforderungen gegenüber
Ansässigen außerhalb des Euroraums
57.501 60.234 61.523 61.828 61.888 64.535 58.597 56.455 61.523
Quelle: OeNB.
1 Ohne Bargeldumlauf.
2 Exklusive Repo-Geschäfte mit Clearinghäusern.
3 Positionen sind um entsprechende Forderungen an im Euroraum ansässige Monetäre Finanzinstitute (MFIs) konsolidiert.
4 Die Position „Kapital und Rücklagen“ ist um Aktien und sonstige Anteilsrechte an im Euroraum ansässigen MFIs konsolidiert.
Tabelle 2: Kredite innerhalb und außerhalb des Euroraums  
Periodenendstand 2018 2019 2020 Juli 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20
in Mio EUR
Kredite im Euroraum
Nichtfinanzielle Unternehmen 179.100 191.119 197.797 196.657 196.865 196.981 197.784 198.813 197.797
Private Haushalte 166.368 173.516 180.807 176.348 177.591 178.767 179.322 180.211 180.807
Kredite für Konsumzwecke 18.346 18.445 16.971 17.395 17.719 17.665 17.363 17.300 16.971
Kredite für Wohnbau 112.930 119.314 125.445 120.745 121.557 122.706 123.703 124.409 125.445
Sonstige Kredite 35.092 35.757 38.392 38.207 38.315 38.397 38.256 38.501 38.392
Öffentliche Haushalte 24.816 23.804 24.854 24.151 24.180 23.873 26.533 26.501 24.854
Versicherungen und Pensionskassen 836 21 99 61 64 80 71 87 99
Sonstige Finanzintermediäre1 27.347 27.283 28.512 29.586 29.986 30.338 30.092 30.175 28.512
Kredite außerhalb des Euroraums
Banken 38.366 37.726 27.431 35.925 35.675 37.158 38.508 37.700 27.431
Nichtbanken 42.785 45.308 42.271 45.920 44.885 44.960 44.471 43.393 42.271
Öffentliche Haushalte 3.408 2.819 2.394 2.893 2.872 2.568 2.547 2.428 2.394
Quelle: OeNB.
1 Der Begriff „sonstige Finanzintermediäre“ subsummiert alle Einheiten der ESVG-Sektoren 125 bis 127; hierunter fallen unter anderem Holdinggesellschaften,
Finanzierungsleasing­gesellschaften sowie Stiftungen.
Tabelle 3: Kundenzinssätze1 – Neugeschäft  
2018 2019 2020 Juli 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20
in %
Einlagenzinssätze2
von privaten Haushalten mit vereinbarten Laufzeiten
bis 1 Jahr 0,21 0,18 0,14 0,15 0,12 0,13 0,14 0,14 0,23
1 bis 2 Jahre 0,34 0,4 0,25 0,22 0,2 0,2 0,22 0,22 0,26
über 2 Jahre 0,63 0,53 0,45 0,42 0,43 0,44 0,46 0,47 0,54
von nichtfinanziellen Unternehmen mit vereinbarten Laufzeiten
bis 1 Jahr 0,12 0 –0,12 –0,11 –0,09 –0,36 –0,16 –0,18 –0,14
Kreditzinssätze2
an private Haushalte
für Konsum 5,11 5,08 5,21 5,43 5,62 5,58 5,54 5,39 5,26
Effektivzinssatz3 7,29 7,35 7,16 7,29 7,42 7,46 7,41 7,26 6,98
Wohnbau 1,83 1,63 1,34 1,34 1,31 1,30 1,26 1,26 1,27
Effektivzinssatz3 2,26 2,05 1,73 1,73 1,69 1,69 1,64 1,64 1,64
für sonstige Zwecke 1,97 1,88 1,73 1,68 1,69 1,72 1,72 1,58 1,68
freie Berufe 2,13 2,03 1,83 1,77 1,77 1,77 1,82 1,71 1,81
an nichtfinanzielle Unternehmen
Kredite bis 1 Mio EUR 1,82 1,80 1,59 1,47 1,54 1,55 1,62 1,59 1,53
mit Kreditlaufzeit bis 1 Jahr 1,49 1,74 1,67 1,75 1,79 1,57 1,73 1,57 1,64
mit Kreditlaufzeit über 1 Jahr 1,92 1,82 1,57 1,43 1,50 1,55 1,59 1,60 1,51
Kredite über 1 Mio EUR 1,38 1,32 1,36 1,40 1,39 1,30 1,39 1,47 1,43
mit Kreditlaufzeit bis 1 Jahr 1,01 0,98 0,99 0,94 0,92 0,94 1,04 1,38 1,00
mit Kreditlaufzeit über 1 Jahr 1,64 1,58 1,53 1,54 1,52 1,50 1,56 1,51 1,60
Quelle: OeNB.
1 Der Zinssatz ist der vereinbarte annualisierte Jahreszinssatz in Prozent pro Jahr. In diesem Zinssatz sind nur etwaige unterjährige Zinskapitalisierungen, aber keine sonstigen Kosten
­enthalten.
2 In Euro.
3 Ohne „Private Organisationen ohne Erwerbszweck“.
Tabelle 4: Aggregierte Vermögenslage der in Österreich meldepflichtigen Kreditinstitutsgruppen und Einzelkreditinstitute1  
Periodenendstand 2017 2018 2019 Q3 17 Q3 18 Q3 19 Q3 20
AKTIVA in Mio EUR
Kassenbestand und Guthaben bei Zentralbanken 71.381 75.051 75.246 75.530 68.624 72.492 143.996
Darlehen und Kredite 668.229 703.613 743.862 660.457 696.504 741.464 753.773
Schuldverschreibungen 130.021 131.620 130.068 133.921 133.776 133.156 136.424
Eigenkapitalinstrumente 8.745 5.908 6.789 8.886 6.507 6.155 6.449
Derivate inklusive für Sicherungsmaßnahmen
mit positivem Marktwert
21.540 19.389 21.006 22.997 18.819 25.549 23.944
Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die nicht voll- oder quotenkonsolidiert werden 19.871 20.894 21.639 19.224 20.381 21.344 20.711
Materielle Vermögenswerte 9.709 10.334 12.292 9.727 17.527 11.926 11.770
Immaterielle Vermögenswerte 2.970 2.939 2.957 2.742 2.896 2.996 2.875
Steueransprüche und sonstige Vermögenswerte 16.818 16.233 18.423 17.358 16.406 17.886 18.592
Summe Aktiva/Passiva 949.283 985.981 1.032.283 950.841 981.439 1.032.968 1.118.533
PASSIVA
Einlagen von Zentralbanken 23.952 24.993 20.906 21.990 24.426 23.505 72.992
Einlagen von Kreditinstituten2 101.023 103.179 101.249 110.645 105.521 111.579 105.579
Einlagen von Nichtbanken 558.610 583.670 615.430 547.424 570.570 600.607 633.973
Begebene Schuldverschreibungen2, 5 120.449 141.375 150.394 123.154 138.504 148.931 153.770
Derivate inkl. für Sicherungsmaßnahmen
mit negativem ­Marktwert
14.752 12.471 14.364 15.743 12.123 17.994 16.942
Lieferverpflichtungen eines Leerverkäufers 774 781 729 779 1.104 618 933
Nachrangige Verbindlichkeiten4 15.926 x x 16.460 x x x
Auf Anforderung rückzahlbares Aktienkapital3 0 0 0 0 0 0 0
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte, den ­Veräußerungsgruppen zugeordnete Verbindlichkeiten3 109 1.049 554 94 8.877 479 627
Steuerschulden und sonstige finanzielle und
nichtfinanzielle ­Verbindlichkeiten5
19.826 19.552 23.437 21.711 22.872 25.552 27.254
Rückstellungen 12.165 12.488 13.072 12.026 12.284 12.888 12.867
Eigenkapital und Minderheitenanteile 81.698 86.423 92.148 80.815 85.157 90.816 93.596
davon: Kumuliertes sonstiges Ergebnis3 –3.423 –6.811 –7.040 –3.538 –6.829 –7.144 –8.541
davon: Minderheitenanteile 6.338 6.402 6.312 6.221 6.324 6.189 6.374
Summe Aktiva/Passiva 949.283 985.981 1.032.283 950.841 981.439 1.032.968 1.118.533
Quelle: OeNB.
Anmerkung: Datenstand: 28. Jänner 2021.
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten Einzelkreditinstituten unter Berücksichtigung von Verflechtungen aufgrund
­regulatorischer Konsolidierung. Die im obenstehenden Schema ausgewiesenen Positionen können im Zeitablauf der Veröffentlichung zu Meldeterminen vor dem 1. Quartal 2018 anders
benannt gewesen sein bzw. kann es bei der Definition einzelner Positionen über die angeführten Differenzen hinaus zu Abweichungen zwischen verschiedenen Meldestichtagen ­kommen.
2 Bis zum 4. Quartal 2017 wurden hier nachrangige Verbindlichkeiten exkludiert und in einer separaten Position dargestellt. Ab dem 1. Quartal 2018 sind hier nachrangige Verbindlich­keiten
inkludiert.
3 Für diese Positionen werden lediglich Daten von nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzierenden Kreditinstitutsgruppen dargestellt.
4 Diese Position ist nur bis zum 4. Quartal 2017 verfügbar.
5 Bis zum 4. Quartal 2017 wurden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten als Teil der Position „Begebene Schuldverschreibungen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ dargestellt.
Seit dem 1. Quartal 2018 sind diese Teil der Position „Steuerschulden und sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten“.
Tabelle 5: Aggregierte Eigenmittel und Eigenmittelerfordernisse der in Österreich meldepflichtigen Kreditinstitutsgruppen und Einzelkreditinstitute1  
Periodenendstand Q3 19 Q4 19 Q1 20 Q2 20 Q3 20
in Mio EUR
Eigenmittel 88.977 90.928 88.817 90.679 91.491
Kernkapital (T1) 77.451 79.294 78.203 79.475 79.974
Hartes Kernkapital (CET1) 73.928 75.759 74.171 75.449 75.293
Zusätzliches Kernkapital 3.524 3.535 4.032 4.026 4.681
Ergänzungskapital (T2) 11.526 11.633 10.614 11.204 11.516
Gesamtrisikobetrag 487.517 486.507 491.960 487.227 483.589
Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, das Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 428.889 426.959 431.600 425.731 423.712
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 178 62 24 12 70
Gesamtrisikobetrag für Positions-,
Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
8.648 8.027 9.484 10.529 9.825
Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken 43.803 44.696 44.520 45.226 44.422
Zusätzlicher Risikopositionsbeitrag aufgrund
fixer Gemeinkosten2
0 0 0 0 0
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung
der Kreditbewertung
2.105 1.911 2.164 1.868 1.706
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Großkredite
im Handelsbuch
0 0 0 0 0
Sonstige Risikopositionsbeträge 3.895 4.852 4.169 3.860 3.855
in %
Harte Kernkapitalquote (CET1) 15,16 15,57 15,08 15,49 15,57
Kernkapitalquote (T1) 15,89 16,30 15,90 16,31 16,54
Gesamtkapitalquote 18,25 18,69 18,05 18,61 18,92
Quelle: OeNB.
Anmerkung: Datenstand: 28. Jänner 2021.
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten Einzelkreditinstituten unter
Berück­sichtigung von Verflechtungen aufgrund regulatorischer Konsolidierung.
2 Risikopositionsbeträge von regulatorisch konsolidierten Wertpapierfirmen.
Tabelle 6: Aggregierte Ertragslage der in Österreich meldepflichtigen Kreditinstitutsgruppen und ­Einzelkreditinstitute1  
Periodenendstand Q3 19 Q3 20
in Mio EUR
Zinsergebnis, netto 11.598 11.637
davon: Zinsen und ähnliche Erträge 18.034 17.077
davon: (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) 6.436 5.440
(Auf Anforderung rückzahlbare Aufwendungen für Aktienkapital)2 0 0
Dividendenerträge 381 257
Provisionsergebnis, netto 5.293 5.342
davon: Provisionserträge 7.104 7.106
davon: (Provisionsaufwand) 1.812 1.764
Gewinne oder (–) Verluste bei der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ­
bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto
265 31
Gewinne oder (–) Verluste aus Ausbuchungen von Anteilen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ­Unternehmen, netto für UGB-Banken 0 0
Gewinne oder (–) Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und ­Verbindlichkeiten, netto –211 513
Gewinne oder (–) Verluste aus nicht zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, netto2
259 –30
Sonstige Bewertungsergebnisse nach IFRS und nGAAP FINREP 346 –416
Gewinne oder (–) Verluste bei der Ausbuchung nicht finanzieller Vermögenswerte, netto –19 32
Sonstige betriebliche Erträge 2.406 2.402
(Sonstige betriebliche Aufwendungen) 2.136 1.750
Betriebserträge, netto 18.181 18.018
(Verwaltungsaufwendungen) 10.403 10.097
davon: (Personalaufwendungen) 6.340 6.309
davon: (Sachaufwendungen) 4.063 3.788
(Barbeiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen)3 x 465
(Abschreibungen) 977 1.013
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei nicht finanziellen Vermögenswerten) 27 47
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ­Unternehmen) 308 661
Betriebsergebnis 6.467 5.735
(Zahlungsverpflichtungen gegenüber Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen)3 x 94
(Rückstellungen oder (–) Wertaufholung für Kreditrisiko) –124 121
(Sonstige Rückstellungen) 161 50
(Wertminderung oder (–) Wertaufholung für mit Anschaffungskosten bewerteten Darlehen, Kredite und ­Schuldtitel) 231 2.140
(Sonstige Wertminderung oder (–) Wertaufholung bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten) –13 16
Erfolgswirksam erfasster negativer Geschäfts- oder Firmenwert 1 5
Anteil des Gewinns oder (–) Verlusts aus Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ­Unternehmen, die nicht voll- oder quotenkonsolidiert sind 694 403
Gewinn oder (–) Verlust aus als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerten und ­Veräußerungsgruppen, die nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung als aufgegebene Geschäftsbereiche ­erfüllen2 3 24
Änderungsgewinne oder -verluste (–), netto für IFRS2 8 –79
Periodenergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen 6.919 3.667
(Ertragssteuern) 1.254 897
Periodenergebnis nach Steuern und vor Minderheitenanteilen 5.665 2.771
Außerordentlicher Gewinn oder (–) Verlust nach Steuern für UGB-/BWG-Melder 85 7
Gesamtergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern2 3 0
(Minderheitenanteile) 488 242
Periodenergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen 5.265 2.536
Quelle: OeNB.
Anmerkung: Werte für das gesamte bisherige Geschäftsjahr in Mio EUR – Abzugsposten sind in Klammern dargestellt.
Datenstand: 28. Jänner 2021.
1 Zusammenführung von Meldedaten von konsolidierten Kreditinstitutsgruppen und von unkonsolidierten Einzelkreditinstituten unter Berücksichtigung von Verflechtungen aufgrund
­regulatorischer Konsolidierung. Die im obenstehenden Schema ausgewiesenen Positionen können im Zeitablauf der Veröffentlichung zu Meldeterminen vor dem 1. Quartal 2018 anders
benannt gewesen sein bzw. kann es bei der Definition einzelner Positionen über die angeführten Differenzen hinaus zu Abweichungen zwischen verschiedenen Meldestichtagen kommen.
2 Für diese Positionen werden lediglich Daten von nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzierenden Kreditinstitutsgruppen dargestellt.
3 In dieser Position sind nur Daten von Kreditinstitutsgruppen bzw. Einzelkreditinstituten, die gemäß Artikel 9 der Durchführungsverordnung 680/2014 oder Artikel 5, 7 und 11 der
EZB-VO 2015/534 (mit Ausnahme jener nach Artikel 11 Absatz 6) melden, enthalten.
Tabelle 7: Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE1 und FinStab2  
Q4 19 Q1 20 Q2 20 Q3 20
GKE – Inländische Schuldner nach ÖNACE 2008-Abschnitten in Mio EUR
A – Land- & Forstwirtschaft; Fischerei 2.391 2.391 2.478 2.558
B – Bergbau, Gewinnung von Steinen & Erden 666 673 676 704
C – Herstellung von Waren 35.878 36.771 38.484 38.431
D – Energieversorgung 6.394 6.451 6.572 6.605
E – Wasserversorgung, Abwasser-/Abfallentsorgung 3.327 3.248 3.232 3.291
F – Bauwesen 22.658 23.066 23.635 24.076
G – Handel, Instandhaltung & Reparatur (KFZ) 25.300 25.943 26.738 26.623
H – Verkehr & Lagerei 11.075 10.871 11.445 11.725
I – Beherbergung & Gastronomie 12.074 12.170 12.885 13.165
J – Information & Kommunikation 1.998 2.241 2.122 2.398
K – Erbringung von Finanz- & Versicherungs-DL 259.466 269.937 303.868 322.003
L – Grundstücks- & Wohnungswesen 86.590 87.967 88.938 90.462
M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
& technischen DL
36.433 37.326 38.290 38.994
N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen DL 10.208 10.663 10.527 10.951
O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 48.743 48.510 50.087 46.072
P – Erziehung & Unterricht 393 412 422 431
Q – Gesundheits- & Sozialwesen 4.931 4.853 5.150 5.209
R – Kunst, Unterhaltung & Erholung 1.319 1.333 1.362 1.374
S – Erbringung von sonstigen DL 2.654 2.726 2.889 2.903
T – Private Haushalte 42.846 43.982 45.204 46.791
U – Exterritoriale Organisationen & Körperschaften 7 7 5 5
GKE – Sonstige inländische Schuldner
(ohne ÖNACE 2008-Zuordnung)
1.754 1.722 1.718 1.712
GKE – Schuldner aus Euro-Teilnehmerländern ohne ­Österreich 140.534 144.008 149.572 147.466
GKE – Sonstige ausländische Schuldner 116.241 121.861 121.603 115.008
„Delta-Erhebung (zur GKE)“ gemäß FinStab – Rechtsträger3 1.724 1.689 1.549 1.520
„Delta-Erhebung (zur GKE)“ gemäß FinStab –
natürliche Personen
150.402 150.673 149.155 150.619
Kreditrisikobehaftete Instrumente insgesamt 1.026.005 1.051.495 1.098.605 1.111.095
Quelle: OeNB.
Anmerkung: DL = Dienstleistungen. Als kreditrisikobehaftete Instrumente werden für die Zwecke der Granularen Kreditdaten-Erhebung (GKE)
­folgende Instrumentarten herangezogen: Einlagen bei anderen Instituten, Umgekehrte Pensionsgeschäfte, Forderungen aus Lieferungen
und ­Leistungen, Revolvierende Kredite, Überziehungskredite, Kreditkartenkredite, Kreditlinien ohne revolvierende Kredite,
Finanzierungsleasing, Andere Kredite, Schuldverschreibungen inkl. CLN, Sonstige Wertpapiere, Verbriefungstranchen, Einlagentermingeschäfte,
Sonstige Zusagen sowie Finanz­garantien exkl. Kreditderivate. In Abhängigkeit der Meldebestimmungen sowie der jeweiligen Instrumentart
errechnet sich für den jeweiligen Melderkreis (CRR-Kreditinstitute, CRR-Finanzinstitute) das dargestellte Engagement gemäß GKE auf
Basis der Summierung folgender Wertarten: Aus­stehender Nominalwert, Außerbilanzieller Wert (=Nicht-ausgenutzter Rahmen),
Buchwert, Nominale. Die „Delta-Erhebung“ zur GKE steht auf Basis der FinStab nur für CRR-Kreditinstitute sowie Sonderbanken zur
Verfügung.
1 Die Granulare Kreditdaten-Erhebung (GKE) hat gemäß § 75 Bankwesengesetz (BWG) die Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten zum
Inhalt und wird auf Basis der GKE-V erhoben.
2 Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungs­kredite
sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken – Meldeverordnung FinStab (Finanzmarktstabilität), welche als sogenannte
„Delta-Erhebung“ zur GKE erhoben wird. Auf der Schuldner-Seite erfolgt lediglich eine Differenzierung in Rechtsträger und natürliche Personen,
sodass für diese Datenbasis keine Aufgliederung in ÖNACE 2008-Abschnitte möglich ist.
3 Definition im Sinne des Artikels 1(5) der AnaCredit-VO.
Tabelle 8: Sonstige Finanzintermediäre  
Periodenendstand 2017 2018 2019 Q2 19 Q3 19 Q4 19 Q1 20 Q2 20 Q3 20
Investmentfonds in Mio EUR
Bereinigtes Fondsvolumen (abzüglich der „Fonds-in-Fonds“-Veranlagungen) 156.179 148.930 168.013 159.561 163.383 168.013 151.986 162.658 166.895
Veränderung des bereinigten ­Fondsvolumens 7.495 –7.245 19.081 3.246 3.821 4.630 –16.027 10.673 4.236
Bereinigte Nettomittelveränderung 3.383 1.149 4.349 579 741 2.610 –330 2.178 1.680
Kapitalveränderung durch ­Ausschüttungen zum Ex-Tag 1.417 1.353 1.266 214 191 608 251 206 227
Kapitalveränderung durch ­Kurs­wertveränderungen und Erträge 5.529 –7.041 15.998 2.881 3.271 2.628 –15.446 8.701 2.783
Pensionskassen
Vermögensbestand 22.234 21.494 24.341 23.125 23.684 24.341 22.403 23.733 24.278
in Euro 21.770 21.045 23.512 22.340 22.836 23.512 21.708 23.193 23.764
in Fremdwährung 464 448 829 785 848 829 695 540 514
Inländische Investmentzertifikate 18.197 17.010 18.897 18.104 18.359 18.897 16.574 17.976 18.317
Ausländische Investmentzertifikate 3.001 3.369 4.418 4.165 4.437 4.418 4.550 4.600 4.807
Versicherungen
Inländische Schuldverschreibungen 16.157 15.342 14.832 15.487 15.607 14.832 14.215 14.435 14.068
Ausländische Schuldverschreibungen 39.459 38.488 39.846 40.783 41.634 39.846 38.543 39.336 40.009
Inländische Anteilswerte und sonstige inländische Wertpapiere 15.929 14.176 13.557 13.749 13.046 13.557 12.067 12.288 12.667
Ausländische Anteilswerte und ­sonstige ausländische Wertpapiere 5.330 5.500 5.820 5.687 5.737 5.820 5.056 5.446 5.692
Investmentfondsanteile 34.877 33.414 37.242 35.958 36.655 37.242 33.774 35.651 35.933
Summe der Aktiva 137.412 133.255 138.171 138.713 139.786 138.171 132.115 135.958 137.511
Quelle: OeNB.
Tabelle 9: Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung – Geldvermögensbildung und Geldvermögen im dritten Quartal 2020  
Nicht­finan­zielle Unter­nehmen Finanzielle Kapital­gesell­schaften davon Mone­­täre Finanz­institute davon Invest­ment-
fonds
davon ­sonstige nicht­monetäre Finanz­institute davon Versiche­rungen davon Pensions­kassen Private Haus­halte Private Organisa­tionen ohne Erwerbs­zweck Übrige Welt (gegenüber Öster­reich)
Geldvermögen Bestände in Mio EUR
Währungsgold und ­Sonderziehungsrechte (SZR) x 16.515 16.515 x x x x x x 2.087
Bargeld 1.356 9.556 9.507 0 48 1 0 26.957 0 4.720
Täglich fällige Einlagen 67.457 192.632 171.195 7.756 9.350 3.603 728 177.468 6.564 93.127
Sonstige Einlagen 25.760 221.575 206.503 960 13.253 385 474 94.986 1.345 44.006
Kurzfristige Kredite 36.387 66.571 57.297 17 8.193 1.057 6 2.381 0 26.450
Langfristige Kredite 109.412 450.760 422.401 182 23.063 5.043 70 130 12 86.376
Handelskredite 55.990 46 0 0 45 0 0 46 21 18.972
Kurzfristige verzinsliche ­Wertpapiere 52 3.532 2.935 513 83 0 0 978 1 15.674
Langfristige verzinsliche ­Wertpapiere 5.858 331.574 190.608 83.928 2.902 53.599 537 24.503 1.161 334.622
Börsennotierte Aktien 24.589 47.150 3.397 29.649 13.156 947 0 26.100 1.036 36.973
Nicht börsennotierte Aktien 39.344 67.974 22.781 216 33.159 11.796 23 6.328 19 23.030
Investmentzertifikate 14.058 158.932 15.270 61.494 24.011 34.960 23.197 65.873 3.005 24.394
Sonstige Anteilsrechte 176.712 98.675 37.534 2.157 52.948 6.035 0 151.554 2.347 134.007
Lebensversicherungsansprüche x x x x x x x 84.453 x 1.795
Nicht-Lebensversicherungs­ansprüche 3.343 3.622 0 0 0 3.622 0 4.255 0 1.213
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche x x x x x x 0 46.884 x 0
Ansprüche auf andere Leistungen als Altersversicherungsleistungen 0 0 0 0 0 0 0 13.984 0 0
Übrige Forderungen inkl. ­Finanzderivate 9.719 17.606 5.509 0 10.623 961 514 12.357 265 5.752
Finanzvermögen in Summe
(Bestände)
570.037 1.686.718 1.161.454 186.872 190.834 122.010 25.548 739.238 15.776 853.200
Quelle: OeNB.
Fortsetzung: Tabelle 9: Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung – Geldvermögensbildung und Geldvermögen im dritten Quartal 2020  
Nicht­finan­zielle Unter­nehmen Finanzielle Kapital­gesell­schaften davon Mone­­täre Finanz­institute davon Invest­ment-
fonds
davon ­sonstige nicht­monetäre Finanz­institute davon Versiche­rungen davon Pensions­kassen Private Haus­halte Private Organisa­tionen ohne Erwerbs­zweck Übrige Welt (gegenüber Öster­reich)
Geldvermögensbildung Über 4 Quartale kumulierte Transaktionen in Mio EUR
Währungsgold und ­Sonderziehungsrechte (SZR) x 6 6 x x x x x x 0
Bargeld –274 1.668 1.675 0 26 –34 0 2.795 0 –60
Täglich fällige Einlagen 10.341 69.685 67.328 1.379 –419 1.213 184 18.472 478 –3.753
Sonstige Einlagen 8.205 45.117 43.739 –87 1.482 –86 68 –4.934 77 –3.924
Kurzfristige Kredite 3.382 –7.293 –7.046 13 –284 23 1 27 0 –2.025
Langfristige Kredite 150 18.489 24.101 –7 –5.389 –225 8 –21 0 –741
Handelskredite –1.452 –40 0 0 –40 0 0 41 21 –562
Kurzfristige verzinsliche ­Wertpapiere 15 1.382 1.133 190 59 0 0 –866 0 8.417
Langfristige verzinsliche ­Wertpapiere 765 20.012 20.563 1.992 –197 –2.417 71 –1.770 –86 11.036
Börsennotierte Aktien 479 1.405 –416 2.044 –176 –47 0 1.892 11 –93
Nicht börsennotierte Aktien –1.515 278 104 81 –159 7 245 43 –3 17
Investmentzertifikate 874 1.485 –150 853 960 –84 –93 3.834 85 2.690
Sonstige Anteilsrechte –355 –23.848 601 108 –24.276 –281 0 3.657 –1 –29.856
Lebensversicherungsansprüche x x x x x x x –343 x –36
Nicht-Lebensversicherungs­ansprüche 146 39 0 0 0 39 0 186 0 –19
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche x x x x x x 0 493 x 0
Ansprüche auf andere Leistungen als Altersversicherungsleistungen 0 0 0 0 0 0 0 1.163 0 0
Übrige Forderungen inkl. ­Finanzderivate –122 4.210 –83 50 3.937 53 252 758 86 –4.208
Geldvermögensbildung in
Summe (Transaktionen)
20.639 132.593 151.554 6.616 –24.476 –1.838 737 25.428 668 –23.118
Nettogeldvermögen –303.332 21.697 42.691 –6.436 –26.201 9.128 2.515 538.023 12.490 –43.018
Finanzierungssaldo 4.637 5.338 3.713 –1.035 4.402 –2.066 324 18.867 444 –8.867
Quelle: OeNB.
Tabelle 10: Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung – Finanzierung und Verbindlichkeiten im dritten Quartal 2020  
Nicht­finan-­zielle Unternehmen Finanzielle Kapital­gesellschaften davon Monetäre Finanz­institute davon
Invest­mentfonds
davon sonstige nicht­monetäre Finanz­institute davon Versicherungen davon Pensionskassen Private Haus­halte Private Organisationen ohne
Erwerbs­zweck
Übrige Welt (gegenüber
Österreich)
Verbindlichkeiten Bestände in Mio EUR
Währungsgold und ­Sonderziehungsrechte (SZR)1 x 2.087 2.087 x x x x x x 16.515
Bargeld x 39.380 39.380 x x x x x x 3.283
Täglich fällige Einlagen x 532.399 532.399 x x x x x x 30.429
Sonstige Einlagen x 293.846 293.846 x x x x x x 101.813
Kurzfristige Kredite 38.689 19.075 0 185 17.472 1.416 1 8.842 357 62.425
Langfristige Kredite 291.224 32.757 0 285 31.393 1.070 8 189.282 2.650 125.803
Handelskredite 51.719 47 3 0 45 0 0 6 0 20.794
Kurzfristige verzinsliche ­Wertpapiere 514 4.889 4.889 x 0 0 0 x x 3.557
Langfristige verzinsliche ­Wertpapiere 45.336 161.671 142.658 0 14.735 4.278 0 x x 196.113
Börsennotierte Aktien 72.139 23.215 16.387 x 2.807 4.021 x x x 55.071
Nicht börsennotierte Aktien 37.611 70.091 54.317 577 7.170 7.767 260 x x 54.662
Investmentzertifikate x 192.203 0 192.203 0 0 x x x 85.260
Sonstige Anteilsrechte 304.749 145.146 18.427 56 126.626 37 0 x 11 122.418
Lebensversicherungsansprüche x 81.431 x x 0 81.431 x x x 4.818
Nicht-Lebensversicherungs­ansprüche x 9.722 x x 0 9.722 x x x 2.711
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche 13.261 33.507 8.250 x 0 2.492 22.764 x x 0
Ansprüche auf andere Leistungen als Altersversicherungsleistungen 0 13.984 0 0 13.984 0 0 0 0 0
Übrige Forderungen inkl. ­Finanzderivate 18.128 9.572 6.121 3 2.801 646 0 3.085 268 10.547
Verbindlichkeiten in Summe ­(Bestände) 873.370 1.665.021 1.118.763 193.309 217.035 112.882 23.033 201.215 3.286 896.218
Quelle: OeNB.
1 Auslandsposition der OeNB inklusive Barrengold, der eine imputierte Verbindlichkeit des Auslandes gegenübergestellt wird.
Fortsetzung: Tabelle 10: Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung – Finanzierung und Verbindlichkeiten im dritten ­Quartal 2020  
Nicht­finan-­zielle Unternehmen Finanzielle Kapital­gesellschaften davon Monetäre Finanz­institute davon
Invest­mentfonds
davon sonstige nicht­monetäre Finanz­institute davon Versicherungen davon Pensionskassen Private Haus­halte Private Organisationen ohne
Erwerbs­zweck
Übrige Welt (gegenüber
Österreich)
Finanzierung Über 4 Quartale kumulierte Transaktionen in Mio EUR
Währungsgold und ­Sonderziehungsrechte (SZR)1 x 0 0 x x x x x x 6
Bargeld x 3.677 3.677 x x x x x x 467
Täglich fällige Einlagen x 95.977 95.977 x x x x x x 452
Sonstige Einlagen x 38.135 38.135 x x x x x x 4.902
Kurzfristige Kredite –2.748 –2.218 0 –133 –1.899 –187 1 –686 133 –2.314
Langfristige Kredite 15.014 32 0 143 –123 12 0 6.037 12 –2.754
Handelskredite –727 8 3 0 6 0 0 2 0 –1.157
Kurzfristige verzinsliche ­Wertpapiere –61 465 513 x –47 0 0 x x 1.371
Langfristige verzinsliche ­Wertpapiere 6.323 6.122 9.325 x –4.166 963 0 x x 4.606
Börsennotierte Aktien 1.958 –298 –14 x –284 0 0 x x 2.034
Nicht börsennotierte Aktien 4 –196 161 x –217 –196 0 x x –997
Investmentzertifikate x 7.558 0 7.558 0 0 0 x x 1.938
Sonstige Anteilsrechte –3.006 –22.787 356 5 –23.148 0 0 x 1 –23.964
Lebensversicherungsansprüche x –607 0 x 0 –607 0 x x 228
Nicht-Lebensversicherungs­ansprüche x 232 0 x 0 232 0 x x 122
Kapitalgedeckte Pensionsansprüche 42 454 29 x 0 13 412 x x 0
Ansprüche auf andere Leistungen als Altersversicherungsleistungen 0 1.163 0 0 1.163 0 0 0 0 0
Übrige Forderungen inkl. ­Finanzderivate –796 –462 –320 22 –162 –2 0 1.208 77 809
Finanzierung in Summe ­(Transaktionen) 16.003 127.255 147.841 7.651 –28.878 228 413 6.561 224 –14.251
Nettogeldvermögen –303.332 21.697 42.691 –6.436 –26.201 9.128 2.515 538.023 12.490 –43.018
Finanzierungssaldo 4.637 5.338 3.713 –1.035 4.402 –2.066 324 18.867 444 –8.867
Quelle: OeNB.
1 Auslandsposition der OeNB inklusive Barrengold, der eine imputierte Verbindlichkeit des Auslandes gegenübergestellt wird.
Tabelle 11: Zahlungsbilanz – Gesamtübersicht – Global  
2017 2018 2019 Q4 19 Q1 20 Q2 20 Q3 20
in Mio EUR
Leistungsbilanz Netto 5.075 4.846 11.301 4.407 5.022 9 3.335
Credit 229.228 245.032 256.449 65.154 59.235 46.285 55.300
Debet 224.153 240.186 245.148 60.747 54.213 46.276 51.965
Güter Netto 1.086 2.103 2.982 911 1.326 1.049 1.901
Credit 140.058 150.278 152.545 37.844 36.798 31.033 35.879
Debet 138.972 148.176 149.563 36.933 35.471 29.984 33.978
Dienstleistungen Netto 10.135 9.964 9.815 2.661 5.030 –76 2.160
Credit 59.403 64.137 68.187 17.563 17.954 10.361 14.632
Debet 49.268 54.173 58.372 14.902 12.924 10.437 12.471
Primäreinkommen Netto –3.463 –3.506 1.983 1.447 –274 –174 –299
Credit 24.286 25.263 30.190 8.265 3.177 3.498 3.366
Debet 27.749 28.769 28.207 6.818 3.451 3.672 3.665
Sekundäreinkommen Netto –2.682 –3.714 –3.479 –613 –1.061 –790 –427
Credit 5.481 5.354 5.527 1.482 1.307 1.393 1.423
Debet 8.163 9.068 9.005 2.094 2.367 2.182 1.850
Vermögensübertragungen Netto –280 –2.296 –256 49 –161 –38 –49
Credit 295 490 1.705 315 114 112 93
Debet 575 2.786 1.960 266 275 150 142
Kapitalbilanz Netto 8.563 6.803 16.920 3.665 3.948 –3.228 4.482
Direktinvestitionen i.w.S. Netto –2.962 1.771 6.663 3.100 2.387 –1.524 6.329
Forderungen Netto 8.863 –23.559 –827 –21.377 2.012 –5.383 –6.069
Verpflichtungen Netto 11.825 –25.330 –7.489 –24.477 –376 –3.860 –12.398
Direktinvestitionen i.e.S. Netto –4.162 275 8.867 3.468 1.495 –898 5.846
im Ausland Netto 9.074 4.752 9.732 1.233 178 –1.443 –563
in Österreich Netto 13.237 4.477 864 –2.235 –1.318 –545 –6.408
Portfolioinvestitionen Netto 19.338 3.509 –5.324 –1.818 –8.418 –12.679 6.658
Forderungen Netto 9.673 –390 10.241 2.780 –284 9.070 440
Anteilspapiere und Investmentzertifikate Netto 11.270 2.755 7.143 2.763 –1.650 3.133 1.552
Langfristige verzinsliche Wertpapiere Netto –351 –3.765 3.363 143 629 4.356 –438
Geldmarktpapiere Netto –1.245 620 –265 –125 736 1.581 –674
Verpflichtungen Netto –9.664 –3.899 15.564 4.598 8.134 21.749 –6.218
Anteilspapiere und Investmentzertifikate Netto 4.486 –3.190 2.630 1.754 211 1.908 745
Langfristige verzinsliche Wertpapiere Netto –9.561 –2.540 10.948 –954 7.225 12.291 –3.334
Geldmarktpapiere Netto –4.589 1.830 1.986 3.799 698 7.550 –3.630
Sonstige Investitionen Netto –3.806 159 14.377 2.181 9.513 11.173 –9.068
Forderungen Netto 3.736 5.414 13.419 –8.954 10.426 5.346 –865
davon Handelskredite Netto 1.449 94 –17 –380 218 –386 171
davon Kredite Netto –1.333 5.140 2.219 –3.697 3.469 731 –272
davon Bargeld und Einlagen Netto 4.577 641 10.637 –5.547 7.472 4.755 –645
Verpflichtungen Netto 7.542 5.256 –958 –11.135 913 –5.828 8.203
davon Handelskredite Netto 1.265 776 –894 –715 –182 –250 715
davon Kredite Netto 746 1.805 –4.818 347 3.343 67 –2.620
davon Bargeld und Einlagen Netto 6.364 2.912 4.372 –10.182 –2.143 –5.855 10.448
Finanzderivate Netto –899 –761 1.394 877 –429 325 642
Offizielle Währungsreserven Netto –3.108 2.125 –190 –675 895 –525 –80
Statistische Differenz Netto 3.769 4.253 5.875 –791 –912 –3.199 1.195
Quelle: OeNB, Statistik Austria.
Anmerkung: Bis 2017 endgültige Daten, 2018 und 2019 revidierte Daten, 2020 provisorische Daten.
Tabelle 12: Österreichs Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland  
Q4 18 – Q3 19 Q4 19 – Q3 20
Credit Debet Netto Credit Debet Netto
in Mio EUR
Dienstleistungen 67.118 57.770 9.348 60.510 50.734 9.775
Gebühren für Lohnveredelung 1.597 2.602 –1.005 1.672 2.415 –742
Reparaturdienstleistungen 797 1.024 –228 716 959 –243
Transport 15.858 16.246 –387 14.162 14.624 –464
Internationaler Personentransport 2.437 2.070 367 1.681 1.245 435
Frachten 10.709 12.771 –2.062 10.093 12.346 –2.254
Transporthilfsleistungen 1.833 1.005 828 1.571 664 907
Post- und Kurierdienste 880 402 478 817 370 447
Reiseverkehr 20.213 10.278 9.936 15.625 5.475 10.150
Geschäftsreisen 2.925 1.524 1.401 2.259 1.035 1.224
Urlaubsreisen 17.289 8.753 8.536 13.366 4.440 8.925
Bauleistungen 879 706 172 893 680 214
Versicherungsdienstleistungen 484 958 –474 450 859 –410
Finanzdienstleistungen 2.391 2.040 352 2.281 2.095 185
Finanzdienstleistungen im engeren Sinn 1.088 1.024 64 1.101 1.078 23
unterstellte Bankgebühr (FISIM) 1.304 1.016 288 1.179 1.017 162
Patente, Lizenzen, Franchise und Handelsmarken 1.210 1.953 –743 1.270 1.376 –104
Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen 7.193 6.376 816 7.535 6.680 854
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen 15.328 14.051 1.277 14.805 14.107 696
Forschungs- und Entwicklungsleistungen 2.576 1.033 1.542 2.467 1.163 1.304
Rechts- und Wirtschaftsdienste, Werbung und Marktforschung 3.822 4.690 –867 3.659 4.528 –869
Technische Dienstleistungen 3.882 2.569 1.315 3.946 2.639 1.308
Dienstleistungen für Landwirtschaft, Bergbau und Recycling 206 93 112 226 76 150
Operational leasing 996 852 143 687 712 –26
Handelsleistungen 1.175 1.384 –209 1.147 1.359 –212
Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen 2.670 3.430 –760 2.674 3.631 –957
Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Erholung 639 1.433 –793 547 1.347 –800
Regierungsleistungen, a.n.g. 528 103 425 555 115 440
Dienstleistungsverkehr nach Regionen
EU-271 48.234 42.716 5.518 43.944 37.439 6.505
davon Euroraum-19 40.231 32.643 7.589 36.804 28.677 8.127
davon Deutschland 26.447 16.647 9.800 24.277 14.648 9.627
davon Italien 2.913 2.822 92 2.546 1.992 554
davon Vereinigtes Königreich 3.282 2.979 305 2.988 2.799 189
davon Ungarn 1.710 1.707 3 1.540 1.535 6
Extra-EU-27 18.883 15.054 3.831 16.566 13.295 3.270
davon Schweiz 5.157 2.199 2.957 4.773 2.078 2.695
davon USA 2.055 2.281 –226 1.609 1.927 –318
davon Russische Föderation 1.052 811 240 1.012 834 177
davon China 761 511 247 571 495 76
Quelle: OeNB, Statistik Austria.
Anmerkung: Bis 2017 endgültige Daten, 2018 und 2019 revidierte Daten, 2020 provisorische Daten.
1 EU-27: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen,
­Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die entsprechenden europäischen Organisationen.
Tabelle 13: Transaktionen aktiver Direktinvestitionen  
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
nach Komponenten in Mio EUR
Transaktionen Netto 15.763 10.203 11.725 –547 6.335 –1.837 9.074 4.752 9.732
Eigenkapital Netto 12.341 5.523 7.268 –3.040 3.772 –4.489 6.568 245 5.551
Neuinvestitionen (+) Netto 21.981 20.457 20.310 32.554 16.723 21.291 20.583 15.489 34.034
Desinvestitionen (–) Netto 9.640 14.934 13.042 35.595 12.951 25.779 14.015 15.244 28.483
Reinvestierte Gewinne Netto 2.091 947 1.306 –1.114 650 5.025 4.294 1.997 3.155
Sonstiges DI-Kapital1 Netto 1.332 3.733 3.152 3.607 1.913 –2.373 –1.788 2.509 1.026
Forderungen (+) Netto –1.261 1.415 4.502 3.263 1.851 –1.982 –530 3.109 1.400
Verbindlichkeiten (–) Netto –2.592 –2.318 1.351 –345 –62 391 1.258 600 373
nach Zielregion
Global 15.763 10.203 11.725 –547 6.335 –1.837 9.074 4.752 9.732
EU-285 7.125 3.215 9.549 1.502 3.666 5.455 8.364 –918 3.693
Deutschland 3.476 –952 2.924 –805 543 1.160 1.676 –1.978 1.666
Italien –137 699 –949 –339 508 734 –149 567 7
Vereinigtes Königreich 1.090 –208 1.130 –806 –15 747 –187 –249 –28
Niederlande –44 –4352 5335 5183 –910 6227 4457 –1581 8734
Ungarn 390 227 –357 –214 661 –753 298 626 –338
Tschechien 371 1.400 819 356 610 –922 492 495 314
Rumänien 744 825 789 –1.056 1.195 –918 671 1.023 290
Extra-EU-28 8638 6988 2176 –2050 2668 –7292 710 5670 6039
Schweiz 590 1294 –210 362 589 1119 –709 1111 666
Türkei 1.676 1.540 –1.503 428 191 –2.430 –1.111 300 –41
USA 791 537 1.602 1.115 583 –193 220 1.292 529
Russland 1.386 686 917 247 392 –468 1.210 504 145
China4 624 –263 –440 –173 127 243 526 368 258
Europa 12.114 8.659 11.143 1.579 5.182 3.684 7.062 720 4.427
Euroraum-19 3.390 84 6.965 3.808 794 10.144 6.059 –2.878 3.288
CESEE3 6.165 4.928 2.464 –3.254 4.423 –6.360 3.672 3.440 893
Quelle: OeNB.
Anmerkung: Bis 2017 endgültige Daten, 2018 und 2019 revidierte Daten, 2020 provisorische Daten.
1 Nettogewährung Konzernkredite bei aktiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Forderungen abzüglich Nettoveränderung der Verpflichtungen.
2 Nettogewährung Konzernkredite bei passiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Verpflichtungen abzüglich Nettoveränderung der Forderungen.
3 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei,
­Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland.
4 Einschließlich Hongkong.
5 EU-28: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen,
­Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern und die entsprechenden europäischen ­Organisationen.
Fortsetzung: Tabelle 13: Transaktionen passiver Direktinvestitionen  
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
nach Komponenten in Mio EUR
Transaktionen Netto 7.636 3.105 4.308 3.450 1.341 –7.687 13.237 4.477 864
Eigenkapital Netto 7.418 1753 5.113 4.547 2.729 –6.039 5.977 2.836 –3.427
Neuinvestitionen (+) Netto 13.825 7.152 11.456 21.327 13.250 8.727 19.600 28.890 15.952
Desinvestitionen (–) Netto 6.407 5.399 6.343 16.781 10.521 14.766 13.623 26.054 19.379
Reinvestierte Gewinne Netto 1.839 237 –2.654 –2.564 570 3.148 6.697 3.775 3.433
Sonstiges DI-Kapital2 Netto –1.620 1.114 1.849 1468 –1958 –4795 563 –2134 859
Forderungen (–) Netto 4.012 –279 –265 658 –726 5.244 873 2.045 –582
Verbindlichkeiten (+) Netto 2.392 835 1584 2.125 –2.685 449 1.435 –89 277
nach Herkunftsregionen
Global 7.636 3.105 4.308 3450 1341 –7687 13237 4477 864
EU-285 3.846 2.962 –939 –778 7703 –10076 9482 8075 –732
Deutschland 2.490 2.466 1309 –1421 3460 –125 4400 6368 –129
Italien 273 –689 –1724 –1019 1207 –6904 606 138 –26
Vereinigtes Königreich 433 –325 430 –1.221 614 52 397 180 –1.424
Niederlande –235 485 1.127 1.183 1.708 –3.769 1.740 14 446
Luxemburg 74 147 1081 926 814 777 1869 43 713
Belgien 63 –281 –311 24 –28 –31 –89 70 –30
Spanien 64 320 –66 –444 –193 239 19 34 –15
Frankreich 123 110 –678 196 –442 –258 499 –458 271
Extra-EU-28 3.791 142 5.247 4.228 –6.362 2.390 3.754 –3.598 1.597
Schweiz 701 –355 311 –349 103 712 1251 116 329
USA –559 –609 –565 155 –3193 116 –5011 –2674 –2140
Russland 591 624 3663 559 69 –211 5797 –2204 1608
Japan 174 51 –30 773 –207 –57 –134 87 1711
Europa 5.990 3.061 2.954 –620 8.061 –9.478 15.801 5.992 1.474
Euroraum-19 3.116 3.038 108 521 7.045 –10.363 9.078 7.574 899
CESEE3 824 603 3561 511 188 –121 5772 –2066 1366
Quelle: OeNB.
Anmerkung: Bis 2017 endgültige Daten, 2018 und 2019 revidierte Daten, 2020 provisorische Daten.
1 Nettogewährung Konzernkredite bei aktiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Forderungen abzüglich Nettoveränderung der Verpflichtungen.
2 Nettogewährung Konzernkredite bei passiven Direktinvestitionen: Nettoveränderung der Verpflichtungen abzüglich Nettoveränderung der Forderungen.
3 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei,
­Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland.
4 Einschließlich Hongkong.
5 EU-28: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen,
­Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern und die entsprechenden europäischen ­Organisationen.
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