Neue Erhebung Vera H – Private Wohnimmobilienfinanzierung unkonsolidiert ab BT 30.6.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass mit 30.06.2020 die neue Erhebung VERA H - Private Wohnimmobilienfinanzierung (WI) zu melden ist. Die Meldung beruht auf folgender gesetzlicher Grundlage: §6a Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA-V) und §74 Bankwesengesetz. Ziel ist die Schaffung einer ausreichenden Datenlage zur Beurteilung der makroprudenziellen Risiken im Bereich der privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Dafür sind halbjährlich aggregierte Daten über neu vergebene Kredite im Bereich der privaten Wohnimmobilienfinanzierung zu melden.
Die neue Erhebungsbezeichnung lautet WI (Wohnimmobilienfinanzierung). Meldepflichtig sind alle CRR-Kreditinstitute gemäß § 1a Abs. 1 Z 1 BWG mit Sitz im Inland sowie CRR Kreditinstitute aus Mitgliedstaaten, die in Österreich gemäß § 9 Abs. 1 BWG über eine Zweigstelle tätig werden.
Die relevanten Meldestichtage sind der 30.06. und der 31.12. Meldetermin ist immer der 45. Bankarbeitstag nach dem jeweiligen Meldestichtag. Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden (Cent genau) und Prozentsätze sind auf vier Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden.
Das Schaubild sowie die Erhebungsstammdaten stehen bereits auf der OeNB-Webseite zur Verfügung:
https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/vera/vera-unkonsolidiert.html
Die Prüfungsstammdaten folgen voraussichtlich Ende April 2019.
Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an die auf der Homepage ausgewiesenen Kontakte unter:
https://www.oenb.at/meldewesen.html
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement