1922–1938
1816 – 1818 |
1818 – 1878 |
1878 – 1922 |
1922 – 1938 |
1938 – 1945 |
1945 – 1998 |
seit 1999 |
Die Oesterreichische Nationalbank in der Ersten Republik
Der Neubeginn
Seit dem Beginn der Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank war es klar, dass Österreich ebenso wie die übrigen Sukzessionsstaaten eine eigene Notenbank haben müsste. Allerdings war man wohl der Meinung, dass zunächst einmal Ordnung im Staatshaushalt geschaffen werden sollte. Eine solche Grundlage boten die Genfer Protokolle von Oktober 1922.
Durch Bundesgesetz vom 14. November 1922 wurden die Satzungen des neuen österreichischen Noteninstituts gesetzlich festgelegt. Es erhielt die Firmenbezeichnung „Oesterreichische Nationalbank“ (OeNB) und nahm somit den altehrwürdigen Namen jenes Instituts wieder an, das schon im Jahre 1816 als erstes ein eigenes Notenprivileg im Sinne des neuzeitlichen Währungsgedankens und des einheitlichen Notenausgaberechtes erhalten hatte. Die Grundzüge der Satzungen entsprachen den vom Völkerbund aufgestellten Richtlinien hinsichtlich ihrer absoluten Unabhängigkeit von staatlicher Kreditinanspruchnahme, der Selbstständigkeit ihrer Gestion unter Ausschaltung äußerer Einflüsse und der Ausstattung mit einem diese Selbstständigkeit sichernden Eigenkapital.
Am 1. Jänner 1923 nahm die „wieder gegründete" Oesterreichische Nationalbank ihre Tätigkeit auf.
Dieser Neubeginn vollzog sich auch im Wechsel des Hauptsitzes in Wien. Noch vor 1914 hatte die Geschäftsleitung der Oesterreichisch-ungarischen Bank Neubauten im 9. Wiener Gemeindebezirk in Auftrag gegeben, die jedoch zum damaligen Zeitpunkt nur bis zum Rohbau des für Druckereizwecke bestimmten Gebäudes gediehen waren. Die Leitung der Oesterreichischen Nationalbank fasste den Entschluss, den bestehenden Neubau, nunmehr für die Unterbringung des gesamten Geschäftsbetriebes einschließlich der Notendruckerei entsprechend adaptiert, fertigstellen zu lassen. Schließlich konnte das neue Bankgebäude am 22. März 1925 feierlich eröffnet werden.
Die erste große Bewährungsprobe des neuen Noteninstitutes stellte die Umsetzung der Empfehlungen des Finanzkomitees des Völkerbundrates zur Stabilisierung der österreichischen Währung dar. Dies geschah durch das „Schillingrechnungsgesetz“ vom 20. Dezember 1924, mit welchem per 1. Jänner 1925 die Schillingwährung eingeführt wurde. Der Schilling löste die seit 1892 gültige Kronenwährung ab; die Umrechnung betrug 10.000 Kronen zu 1 Schilling.
Krisenmanagement
Federführende Persönlichkeit bei der Sanierung und Stabilisierung des Staatshaushaltes in der Ersten Republik war Dr. Viktor Kienböck, Finanzminister von 1922 bis 1924 und 1926 bis 1929 sowie Präsident der Oesterreichischen Nationalbank 1932 bis 1938 (Vizepräsident 1952 bis 1956). Unter seiner Ägide blieb der österreichische Schilling bis zuletzt eine stabile Währung, trotz der Weltwirtschaftskrise.
Dieser stabilen Rahmenbedingungen hatte die Oesterreichische Nationalbank auch bedurft, um sich auf das Krisenmanagement konzentrieren zu können, das die Kette von Bankzusammenbrüchen von ihr erforderte. Die Krise um die Credit-Anstalt 1931 war Höhe- und Endpunkt dieser Reihe.
Die tragischen Ereignisse des Jahres 1934 fanden nur einen schwachen Widerhall im Geschäftsgebaren der Oesterreichischen Nationalbank. Das Vertrauen in den „Alpendollar“, auch im Ausland, zeigte sich u. a. in der Tatsache, dass Regierung und Notenbank im selben Jahr zur Konversion der Völkerbundanleihe von 1922 schreiten konnten. Die günstige Währungssituation blieb allerdings durch die große Zahl von Arbeitslosen in Österreich getrübt; ein Umstand, welcher schwere innenpolitische Auswirkungen nach sich zog.