Basis- und Referenzzinssätze der Oesterreichischen Nationalbank

Tabelle
Veröffentlichung
Diagramm

Beschreibung:

Die Tabelle zeigt nach Gültigkeitszeiträumen gegliedert die Leitzinssätze der OeNB.

Quelle:

OeNB, EZB.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Leitzinssatz, Zinsklauseln.

Rechtsgrundlagen:

Das im August 1998 kundgemachte Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, sieht mit 1. Jänner 1999 den Ersatz des Diskontsatzes der OeNB durch den Basiszinssatz und den Ersatz des Lombardsatzes der OeNB durch den Referenzzinssatz vor, soweit diese OeNB-Leitzinssätze als Bezugsgrößen in Bundesgesetzen, Verordnungen oder in Vereinbarungen Verwendung finden.
Zunächst, das heißt ab 1. Jänner 1999, entspricht der Basiszinssatz der Höhe nach dem letzten Diskontsatz und der Referenzzinssatz dem letzten Lombardsatz des Jahres 1998. In der Folge verändern sich diese beiden Zinssätze jeweils in dem Maße, als sich der Zinssatz jeweils konkret bestimmter währungspolitischer Instrumente der EZB ab Anfang 1999 verändert, wobei Veränderungen von weniger als 0,5 Prozentpunkten außer Betracht bleiben.
Die Bundesregierung legte mit der Basis- und Referenzzinssatzverordnung vom 21. Jänner 1999 (BGBl. II Nr. 27/1999) folgende EZB-Zinssätze als Bezugsgrößen fest: Für Veränderungen des Basiszinssatzes den Zinssatz der Einlagefazilität und für Veränderungen des Referenzzinsatzes den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität.
Aufgrund einer Novelle zur Basis- und Referenzzinssatzverordnung der Bundesregierung (BGBl. II Nr. 309/2002) orientieren sich ab dem 1. August 2002 Veränderungen des Basiszinssatzes nicht mehr an Veränderungen des Zinssatzes der Einlagefazilität, sondern an den Veränderungen des Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsoperationen (wobei bei Mengentendern der Fixzinssatz und bei Zinstendern der marginale Zinssatz maßgeblich ist).
Der Referenzzinssatz orientiert sich weiterhin an Veränderungen des Zinssatzes der Spitzenrefinanzierungsfazilität.

Methodik:

OeNB.

Indizierung:

Zinssatz, Basiszinssatz, Referenzzinssatz, Leitzinsen, Zinsklauseln.