Nationalbank: Annahmepflicht von Bargeld und digitalem Euro soll gleichgestellt sein
(, Wien)OeNB und EZB drängen auf Verbesserungen in der neuen Bargeld-Verordnung
Derzeit wird der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel begutachtet und kommentiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) sieht in einer Stellungnahme noch Bedarf nach Verbesserungen bei der Annahmepflicht. Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), unterstreicht: „Die Annahmepflicht auf europäischer Ebene muss für Bargeld genauso streng definiert sein wie für den digitalen Euro.“
In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeld-Verordnung) betont die EZB, dass es in der Definition der Annahmepflicht von Bargeld noch weitere Verbesserungen braucht. Derzeit sieht der Vorschlag der Europäischen Kommission kein eindeutiges Verbot eines allgemeinen Ausschlusses der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld vor.
Gouverneur Holzmann betont: „Es ist wichtig, dass die vorgesehene Annahmepflicht im Bargeld-Verordnungsvorschlag weder mit einem „Kein Bargeld“-Schild am Geschäftseingang noch – und diese Verbesserung fehlt im Entwurf – durch einseitig vorgenommene Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehöhlt werden darf. Die Verbraucher:innen sollen entscheiden können, welches Zahlungsmittel sie verwenden, und da gehört Bargeld natürlich dazu.“
Der parallel vorliegende Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Einführung eines digitalen Euro sieht bereits vor, dass die Annahme des digitalen Euro weder über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch durch etwaiges Anbringen eines „Kein digitaler Euro“-Schildes ausgeschlossen werden kann. Für Holzmann ist eine „solche Unterscheidung nicht gerechtfertigt. Bargeld und der digitale Euro sind öffentliches Geld der Zentralbank und müssen als gesetzliches Zahlungsmittel gleichbehandelt werden. Eine Annahmepflicht – mit sinnvollen, engen Ausnahmen – ist sowohl für Bargeld als auch für den digitalen Euro notwendig, damit alle Bürger:innen eine vollständige Wahlfreiheit haben. Die Stellungnahme der EZB, in der eine solche Gleichbehandlung gefordert wird, ist daher ein wichtiger erster Schritt, um sowohl die Bargeldannahme als auch die Bargeldversorgung abzusichern.“
OeNB-Direktor Eduard Schock verweist zudem auf die Notwendigkeit, unterschiedliche nationale Gegebenheiten zu beachten: „Es ist sinnvoll, einen europäischen Mindeststandard einzuführen. Dennoch muss die österreichische – sehr gute – Situation in Sachen Bargeldannahme und Bargeldversorgung beibehalten und ausgebaut werden können.“ Während in Österreich 70 % der Transaktionen am sogenannten Point-of-Sale (POS) in bar erfolgen, sieht es etwa in Finnland mit lediglich 19 % ganz anders aus. Der derzeitige Verordnungsvorschlag stellt bisher nicht klar, ob auf nationaler Ebene strengere Maßnahmen getroffen werden können. Dies wäre aber nötig, damit strengere gesetzliche Bestimmungen auf nationaler Ebene in Zukunft nicht von EU-Recht verhindert werden.
Es wird sowohl beim Bargeld als auch beim digitalen Euro Ausnahmen von der Annahmeverpflichtung brauchen, die allerdings sehr eng gehalten werden müssen. OeNB-Direktor Thomas Steiner nennt ein Beispiel: „Wenn etwa der Wert der angebotenen Banknote offensichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu begleichenden Betrags steht, also wenn jemand sehr kleine Rechnungsbeträge etwa mit einer 200-Euro-Banknote bezahlen möchte, dann endet die Annahmepflicht. Solche Ausnahmen müssen aber gut abgrenzbar sein von der prinzipiellen Annahmepflicht.“ Der derzeitige Vorschlag ist, wie auch die EZB unterstreicht, in diesem Punkt noch nicht präzise genug.