Mindestreserven werden zukünftig nicht mehr verzinst
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2023 beschlossen, die Mindestreserven künftig mit 0 % zu verzinsen. Die Änderung tritt mit der 6. Erfüllungsperiode 2023 (20.09.2023 – 31.10.2023) in Kraft.