Erinnerung - Anpassung der Meldeeinheit (Vera und JAB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Newsletter vom 5.8.2020 (Anpassungen VERA und JAB-Novelle 2020) haben wir auf die Anpassung der Meldeeinheit von derzeit Tsd. EUR auf EUROCENT genau hingewiesen, aber auch auf die Harmonisierung der Prozentwerte. Prozentkonzepte sind nur noch als 100% = 1 statt 100% = 100 und mit mindestens vier Nachkommastellen zu melden. Diese Anpassungen sind mit BT 12/2020 wirksam und sind ab sofort aktiv!  

Betroffen von den oben beschriebenen Anpassungen sind die folgenden VERA und JAB Erhebungen:

05 – Jab B1 Konzernabschluss § 59 BWG
07 – Vera A2 Erfolgsausweis unkonsolidiert
14 – Jab A1 Jahresabschluss unkonsolidiert
GE – Vera A1c Gesicherte Einlagen
52 – Vera B1 Konsolidierter Vermögens- und Erfolgsausweis für KI-Gruppen gem. § 59 BWG (UGB)
53 – Vera D1 Erfolgs- und Vermögensausweis für Auslandstochterbanken gem. § 59 BWG (UGB)
54 – Vera A3b Zinsrisiko unkonsolidiert
73 – Vera A3c Aktienpositionsrisiko unkonsolidiert
84 – Vera B3b und C3b Zinsrisiko konsolidiert
85 – Vera D3b und E3b Zinsrisiko Auslandstöchter

Die Adaptionen in der Erhebung 30 (Jab A2 Jahresabschluss unkonsolidiert, Zweigstellen gem. § 9 Abs. 1 BWG) werden im Februar 2021 folgen!

Die Publikation der Erhebungsstammdaten konnte aufgrund der Meldeeinheitsanpassungen aus technischen Gründen für die VERA-Erhebungen erst nach Verarbeitung der BT 09/2020 und für jährliche JAB-Erhebungen erst nach Verarbeitung des BT 12/2019 erfolgen.

Ab jetzt können alle Meldungen (auch Korrekturmeldungen vor BT 12/2020) nur noch in der neuen aktuellen Meldeeinheit (inkl. Prozente), welche ab BT 12/2020 zu melden ist, abgegeben werden!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeverarbeitung.aufstat@oenb.at

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement