Anpassung der Einheit für Prozentwerte (Vera und JAB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Newsletter vom 2.6.2020 (Anpassungen VERA und JAB-Novelle 2020) haben wir auf die Anpassung der Meldeeinheit von derzeit Tsd. EUR auf EUROCENT genau hingewiesen. Gleichzeitig wird im Zuge der Harmonisierung im Meldewesen die Einheit für Prozentwerte angepasst. Prozentkonzepte sind nur noch als 100% = 1 statt 100% = 100 und mit mindestens vier Nachkommastellen zu melden. Diese Anpassungen sind mit BT 12/2020 wirksam.

Betroffen von der Anpassung der Prozentmeldekonzepte sind die folgenden VERA und JAB Erhebungen:

05 – Jab B1 Konzernabschluss § 59 BWG
14 – Jab A1 Jahresabschluss unkonsolidiert
52 – Vera B1 Konsolidierter Vermögens- und Erfolgsausweis f. KI-Gruppen gem. § 59 BWG (UGB)
53 – Vera D1 Erfolgs- und Vermögensausweis f. Auslandstochterbanken gem. § 59 BWG (UGB)
54 – Vera A3b Zinsrisiko unkonsolidiert
84 – Vera B3b und C3b Zinsrisiko konsolidiert
85 – Vera D3b und E3b Zinsrisiko Auslandstöchter

Die Änderung und Publikation der Erhebungsstammdaten aufgrund der Meldeeinheitanpassungen können aus technischen Gründen für die quartalsweisen VERA-Erhebungen erst nach Verarbeitung des BT 09/2020 und für jährliche JAB-Erhebungen erst nach Verarbeitung des BT 12/2019 veröffentlicht werden.

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung können alle Meldungen (auch Korrekturmeldungen vor BT 12/2020) nur noch in der neuen Meldeeinheit (inkl. Prozente), welche ab BT 12/2020 zu melden ist, abgegeben werden!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:meldeverarbeitung.aufstat@oenb.at

Mit freundlichen Grüßen

Gruppe Aufsichtsdaten
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement