VERA konsolidiert
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) konsolidiert (Beleg 52/84/V2/FP/PD1/PD2/PD3/PD4/PD5)
Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA konsolidiert besteht aus einer Reihe von unterschiedlichen Meldungen, mit denen diverse aufsichtsrechtliche Zielsetzungen verfolgt werden:
- Vermögens- und Erfolgsausweis von Bankkonzernen gem. § 59 BWG (VERA Teil B1, Beleg 52)
- Zinsrisikostatistik (VERA B3b und C3b, Beleg 84)
- Vergütungspolitik (VERA F3e und F3f, Beleg V2)
Letzter Meldestichtag: 12/2019 - Remuneration Benchmarking (VERA Anlage F3e bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMBM, Erhebung REMBM*)
Erstmaliger Stichtag: 31.12.2020 - Remuneration High Earners (VERA Anlage F3f bzw. ab Stichtag 31.12.2022: VERA Anlage REMHE, Erhebung REMHE*)
Erstmaliger Stichtag: 31.12.2020 - Funding Plans (Beleg FP)
- Plandaten (VERA I1a, I1b, I2a, I2b, I3, Belege PD3, PD4, PD2, PD5 und PD1)
Erhebungsmethodik: Vollerhebung (Ausnahme Beleg FP/PD1/PD2: keine Vollerhebung, jährlich/jährlich/halbjährlich) vierteljährlich, halbjährlich bzw. jährlich.
Melderkreis: Übergeordnete Kreditinstitute (Ausnahme Beleg FP: Ab 31.12.2020: nur CRR-KIs mit einer Bilanzsumme > 5 Mrd. EUR zum Stichtag 31.12.2019, die einen Konzernabschluss nach § 59a BWG erstellen, und nur die höchste Konsolidierungsstufe).
* Die Erhebung beinhaltet unkonsolidierte, als auch konsolidierte Meldereinheiten.