VERA Auslandsbanken
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) Auslandsbanken (Beleg 53/85, VERA)
Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V). Der VERA für Auslandsbanken besteht aus folgenden Meldungen:
- Vollkonsolidierte, ausländische Bankentöchter (VERA Teil D1, Beleg 53)
- Zinsrisikostatistik (VERA D3b und E3b, Beleg 85)
Erhebungsmethodik: Vollerhebung, vierteljährlich
Melderkreis: Übergeordnete Kreditinstitute