Zahlungsanweisung
In Österreich hat mit Ende Juli 2014 die Zahlungsanweisung die bisher gebräuchlichen Belege (Zahlschein, Erlagschein und EU-Standardüberweisung) vollständig abgelöst. Die Zahlungsanweisung ist sowohl für Zahlungen innerhalb Österreichs als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in den europäischen SEPA-Raum gleichermaßen gültig.
Für Euro-Überweisungen innerhalb Österreichs und in den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum muss seit 1. Februar 2016 nur mehr die IBAN für Auftraggeber und Empfänger (und kein BIC) angegeben werden.
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