Änderung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB
(, Wien)Der EZB-Rat hat in seiner geldpolitischen Sitzung am 6. März 2025 beschlossen, die Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken.
Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität belaufen sich ab 12. März 2025 daher auf 2,65 % bzw. 2,90 %.
Aufgrund dieser Senkung werden der Basiszinssatz und Referenzzinssatz mit Wirkung 12. März 2025 um jeweils 50 Basispunkte gesenkt:
- Der Basiszinssatz, der sich am Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte orientiert, wird von 2,53 % auf 2,03 % gesenkt.
- Der Referenzzinssatz, der sich am Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität orientiert, wird von 3,65 % auf 3,15 % gesenkt.
Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden („1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert.